Dortmund-Neuwahl: Piraten wollen dabei sein

Wenn alles klar geht, wird die Wahl des Dortmunder Rates 2009 wiederholt. Den Piraten gefällt das nicht, denn sie wollen dabei sein.

Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Münster beschlossen, dass die Wahl des Rates der Stadt Dortmund wiederholt werden muss. Keine 24 Stunden nach Schließung der Wahllokale war damals ein 100 Millionen Loch im Haushalt aufgetaucht, das noch kurz vor der Wahl vom damaligen Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) bestritten worden war. Wahlwiederholung – das bedeutet nicht Neuwahl: Teilnehmen dürfen an der Wahl nur jende Parteien die bereits 2009 angetreten sind – mit den gleichen Kandidatenlisten wie damals. Das wollen sie verhindern:

Die Piratenpartei Dortmund begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Ratswahl im September 2009. Die Piraten suchen nach Möglichkeiten, um bei der anstehenden Wahl der Ratsmitglieder den Bürgern in Dortmund eine Wahlalternative bieten zu können. „Wir bereiten jetzt mit Nachdruck vor, an der 2012 anstehenden Wahl teilnehmen können“, so Christian Gebel, Vorsitzender der Dortmunder Piraten. „Eine reine Wiederholung der Wahl von 2009 mit gleichen Parteilisten und Wählerverzeichnissen entspricht auf keinem Fall unserem Verständnis von Mitbestimmung. Neuwahlen sind der eindeutig demokratischere Weg, eine Überarbeitung der Wahlliste die einzige Alternative dazu“, so der freiberufliche Dozent weiter und verweist auf die völlig veränderte Parteienlandschaft. „Gerade im Licht dieses Urteils sollte die Einhaltung demokratischer Spielregeln für alle Handelnden oberstes Gebot sein.“

 

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Dortmunder
Dortmunder
12 Jahre zuvor

Wieso sollte eine Kasperletruppe, die es 2009 in Dortmund noch gar nicht gab, an der WIEDERHOLUNGSWAHL teilnehmen?

Ach so, wegen Netzpolitik und so. Und freien Joints und freier U-Bahn. Ich vergass, sorry.

Dortmunder
Dortmunder
12 Jahre zuvor

Mir auch. Den Einzelkämpfer Herr M. zum Beispiel, den Sie vor kurzem ja auch live erleben durften. Oder die Truppe vom Ernst, den Sie ja persönlich schätzen. 😉

Zurück zum Thema:

https://www.bild.de/politik/inland/piratenpartei/piraten-stuerzen-in-umfrage-ab-21601746.bild.html

Die Piraten werden in etwa die Langlebigkeit und dauerhafte Beliebtheit eines Tamagochis oder Zauberwürfels haben, nicht die der von Ihnen immer wieder gerne genommenen Playmobil-Figur.

Dirk Schmidt
Dirk Schmidt
12 Jahre zuvor

So eine Wiederholungswahl nach 31 Monaten hat schon ihre Kehrseite. In den 31 Monaten hat sich Politik insgesamt weiter entwickelt, nicht nur bzgl. der Piratenpartei. Zwischenzeitlich haben die Gremien der Partei mindestens einmal neu gewählt, manches Problem hat sich wieder erledigt, zum Beispiel das damalige Haushaltsdefizit. Aber die Mühlen der Justiz mahlen halt im Vergleich zur Entwicklungen des politischen Diskurses langsam …

Vielleicht ist hier mal Änderungsbedarf am Kommunalwahlgesetz, dass nach einem bestimmten zeitlichen Abstand anstatt einer Wiederholungswahl eine Neuwahl erfolgt. Die halbe Wahlperiode ist im Mai 2012 auch durch.

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
12 Jahre zuvor

Na ja wir können uns unsere Wünsche so hinbiegen, das es für jeden passt. Fakt ist aber, es ist eine Wiederholungswahl und keine Neuwahl. Mehr an Aufklärung braucht es nicht, auch wenn Jack Sparrow unbedingt 2012 den Rat entern will.

German Pie
German Pie
12 Jahre zuvor

Die FDP lag bei 6,3% , das hat sich dann wohl auch in Dortmund erledigt.

Zu den Piraten:

„Eine reine Wiederholung der Wahl von 2009 mit gleichen Parteilisten und Wählerverzeichnissen entspricht auf keinem Fall unserem Verständnis von Mitbestimmung.“

Es reicht, wenn es den derzeitigen Gesetzen entspricht.

Zofe
Zofe
12 Jahre zuvor

Ich wollt ich währ ein Pirat, ich wollt ich währ ein Dortmunder..:-)

Michael Pliester
12 Jahre zuvor

Die Begriffe die hier so geistern stammen aus der Bundeswahlordnung, und haben grundsätzlich erst einmal mit dem Ländern nichts zu tun (und auch mit dieser Sache hier nicht). Ob diese in den Ländern relevant sind entscheidet sich nach den jeweiligen Kommunalwahlgesetzen. Was dort je nach Bundesland nicht geregelt ist entscheidet sich nach der jeweils Gemeindeordnung.
In NRW gibt es eine einheitliche (grundsätzliche) Gemeindeordnung fürs gesamte Land. Daher nimmt auch das NRW-Kommunalwahlgesetz nur Bezug auf bestimmte Unregelmäßigkeiten aufgrund derer die Wahlkommission eine Wiederholungswahl (im Rahmen derer Möglichkeiten) anordnen kann. NRW also lehnt sich seines Kommunalwahlrechts an das Bundeswahlgesetz, also an die Verfassung an. So ist dort ebenfalls die Regel der „Sechs-Monate-Frist“ vorhanden. Wird diese Zeit überschritten sind die Wählerlisten komplett neu aufzustellen, wozu freilich auch die Parteien gehören die dann dazu zur Wahl antreten dürfen!
Da NRW sich zur Wiederholungswahl dem Bundesrecht nähert, muss dann das Parlament im Falle (analog dazu auch eine Gemeinde) die entsprechende Beschwerde vor dem Landesverfassungsgericht einreichen um eine Wiederholungswahl von dort aus im Falle anordnen zu lassen (eine solche Anordnung aus direkter eigener Entscheidung kann ein Verwaltungsgericht nicht besorgen). Die Voraussetzungen dafür entsprechen den Normen des Bundeswahlrecht. Sollte es in Dortmund eine Gemeindeordnung geben die dem abweichende Normen enthält sind diese anzuwenden (davon ist aber nicht auszugehen).
Die Beschwerde hier ist vor dem Verwaltungsgericht (nicht dem Verfassungsgericht) eingereicht worden. Ein Verwaltungsgericht regelt die Verhältnisse zwischen Staat und Bürger, und nicht die zwischen Staat und Staat, oder Stadträten und/oder Wahlergebnissen (also so im groben). Und was dort eingeklagt werden kann bedingt auch schon worauf das Gericht überhaupt hin entscheiden kann. Man kann dort nicht irgendeinen Antrag auf irgendetwas einreichen, und das Gericht kann auch fast gar nicht seine Entscheidung an irgendeinem Antrag hin aufblasen wohin es gerade will und am Ende wohmöglich eine völlig neue Staatsverfassung dabei herauskommt. Lautet ein Antrag, also Klage, auf Aufhebung eines Verwaltungsakt, etwa wegen Sittenwidrigkeit, dann lautet die richterliche Entscheidung mit Nichtig oder Gültig, und auf gar nichts sonst noch. Und: eine solche Entscheidung ist nicht heilbar, also der so verworfene Verwaltungsakt, das heißt in juristendeutsch, der Verwaltungsakt kann nie wieder angebracht noch wiederholt werden, die Forderung ist futsch: und das bedeutet der Folge: Neuwahl!!! Tatsächlich hier sogar nur: einfach nur eine Wahl, weil es bislang noch keine gab. Nichtig heißt: nie passiert. Ist ein Verwaltungsakt einmal verworfen, gibt es keinerlei Mittel der Wiederholung dessen!
Demnach richtete sich die Klage hier gegen einen sog. Verwaltungsakt, denn zu einer solchen Sache wie hier, auch wenn ich die Klage und Entscheidung noch nicht gesehen habe – so viele mögliche Anträge gibt es dahin nicht. Erhoben durch eine oder mehrere Privatperson/en (sofern hier überhaupt das zuständige Gericht zur Sache angerufen worden ist; was mittelbar [siehe unten] die Sache mit den Anwaltskosten erklärt, die ja soweit ich weiß aus der Stadtkasse bezahlt worden und nun zurückverlangt sind; die anderen dort habens also auch kapiert).
Keinesfalls kann vor dem Verwaltungsgericht dahin geklagt werden eine Wiederholungswahl anstrengen zu müssen die dann als richterliche Entscheidung im Urteil drin steht, da dieses Gericht eine solche Entscheidung nicht besorgen kann. Das Verwaltungsgericht entscheidet also nur in bestimmter Sache, und die hier Sache wird einzig nur die Frage (Klage) gewesen sein, den zugrundeliegenden Verwaltungsakt für Nichtig erklären zu lassen, dem das Gericht entsprochen hat. Damit ist zwar eine Wahl nötig, aber nur als Folge der Entscheidung, nicht hingegen als direkte richterliche Weisung, denn diese kann hier nicht besorgt werden. Es handelt sich dazu also aber nicht um eine Wiederholungswahl im Sinne des Bundeswahlrecht (Kommunalwahlrechts/Gemeindeordnung) wie es in NRW zugrundeliegt!!! Diese Wahl die hier gecancelt ist hat nie stattgefunden. Mehr nicht! Und dazu dürfen natürlich alle die zugelassen sind antreten. ALLE!
Auch alle Folgen daraus sind nichtig, Schäden sind im Falle zu ersetzen. Es kann also auch daher schon keine Wiederholungswahl geben, denn für einen Akt der nie passiert ist, ist das nicht möglich.
Ich habe nach dem Urteil gesucht, es bislang aber nicht finden können. Aber wenn das so stimmt wie es hier beschrieben oder den Anschein erweckt: dann ist das was da vom Oberverwaltungsgericht kommt ein Supergau. Der Umgang mit den Anwaltskosten der Kläger (durch die Kläger selbst) lässt vermuten die Kläger hier den für sie besten Mittelweg gegangen sind. Es legt den Verdacht nahe, es dort verbandelte Richter selben Parteibuchs gibt die ein Interesse gleich der Kläger haben, eine neue Wahl herbeizubringen bzw. die „Schäden“ durch die zwischenzeitlich erstarkte Piratenpartei auszuschalten, also diese Partei ihrer Verfassungsrechte zu verhindern. Denn es stellt sich die Frage, warum die vors Verwaltungsgericht gingen, dazu aber den Staat bezahlen lassen wollen. Die Kosten so abrechnen als wäre das auf den Staat gegangen, aber zu jenen Richtern gehen die denen die erhoffte Entscheidung besorgen. Also das Beste für sich herauszuholen, und sich dazu die passenden Richter aussuchen. Denn dahin hätte ein Verfassungsgericht nicht entschieden, das wäre denen zu grobauffällig gewesen. Und hier auch weitsichtig der Richter der Instanzenzug versagt ist – das machen immer nur Richter die wissentlich das Recht beugen.
Auch ginge das nach dem Wahlrecht nicht mehr, selbst wenn diese Sache vor dem Verfassungsgericht verhandelt worden wäre. Vielleicht liegt auch hier ein weiteres Motiv.
Das heißt: der gesamte hier diskutierte Vorgang hat mit dem Wahlrecht etc. (wo die Kommentare hier hinauslaufen) nicht die Bohne etwas zu tun. Und demnach gibt es auch keine Wiederholungswahl in diesem Sinne.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: eine rechtswidrige richterliche Entscheidung ist von Anbeginn nichtig.
Das Verwaltungsgericht hat hier diese Vorlage dazu gebraucht, über die Entscheidung, ob der Verwaltungsakt nichtig ist oder nicht hinaus: gegen die geltende Staatsverfassung zu putschen, hier insbesondere für eine politische Klientel das beste Ergebnis herauszuholen, und dazu denen insbesondere auch die Piratenpartei vom Hals zu halten, eine neue Politische Kraft die alle fürchten, und diese „Gefahr“ für die Kläger hier im Zeitpunkt deren Klage noch nicht absehbar gewesen war: heute nämlich würden die das so sicher nicht mehr machen, heute würde unter denen der Klüngel siegen die Piraten nur ja fern zu halten, heute könnten die Kläger von damals nicht mehr sicher obsiegen, weswegen die das überhaupt wohl begonnen hatten, heute bereuen sie diese Klage die den Piraten nützen könne, würden diese gerne ganz vergessen, und da kam dann der Richter und sagte, „lass mich mal machen“, und das ist also auch den Richtern klar, und entscheiden danach mit den Klägern gleich mal übers Gesetz hinweg gegen die Politische Willensbildung, gegen die Piratenpartei; Dortmund ist ja auch nur 2000 km von Moskau entfernt, so weit ist das nun auch nicht. Das ist im Stadtrat nicht anders als zur nicht nur toten sondern bereits mumifizierten schwarz-gelben Regierung, auch dort ist nichts mehr gefürchtet als eine Wahl: so sind sie, die Demokraten die eigentlich Diktator werden würden wenn sich nur der Funke einer Gelegenheit bietet, damit wir wieder Deutsch reden, erbricht es sich mitunter bei gewähntem Rückenwind. Bis einem dann die eigene Kotze auf die Fratze klatscht. Das Verwaltungsgericht versucht hier ganz klar einen Betrug anzubringen, eine Rechtsbeugung zu verüben, durch die Suggestion, die hätten dahingehend überhaupt irgendetwas zu entscheiden – haben die aber nicht. Und solche Richter und Politiker sind es dann, die sich anschicken Verbotsverfahren gegen Parteien anzustrengen – das muss man sich mal im Kopf zergehen lassen – und jene Parteien wo das nicht geht auf diese Weise zu verhindern suchen – durch Putsch gegen die Staatsordnung.
Da der Vorgang bzw. die Entscheidung zur Klage mit den rechtswidrigen Versuchen in die Politische Willensbildung einzugreifen, also Wahlen zu manipulieren per Gerichtsentscheid, nichts gemein haben, könne eine solche richterliche Entscheidung zukünfig auch ohne einen solchen Anlass zustande kommen, einfach nur durch dahingehenden Antrag mit Verweis auf diesen hier: das wäre dann, wie hier faktisch schon vorliegt, die Situation: Drittes Reich. Die Möglichkeit eine Partei zu verhindern ohne sie verbieten zu müssen, weil auch das gerade nicht geht. Die Verwaltungsrichter hätten in der Tat analog auch bestimmen können, die Wählerlisten von 1933 anzuwenden oder nur CDU- und SPD-Mitglieder zur Wahl zugelassen seien. Das wäre faktisch das Selbe gewesen. Ein Vorgang wir er die Piraten seit Bremen belegt. Das kann so nicht bleiben. Sollten die Piraten zu ausreichend politischer Macht gefunden haben ist es daher auch an der Zeit zu prüfen welcher Richter da mit wem, und wer von denen offensichtlich fürs Amt untauglich ist. Wir werden (ich bin Pirat) ohnehin im Zuge des BGE das Beamtenrecht und das der Amtsträger seiner Kündigungsregeln und der Bezüge von Pensionen erheblich verändern müssen.
Die Piraten haben hier völlig recht: natürlich dürfen die an der Wahl teilnehmen. Und außer dem Putschversuch zum Verfassungshochverrat der Verwaltungsrichter hier steht dem auch nichts entgegen. Wenns sein muss sollten die Piraten erwägen diese Wahl um noch ein paar Jahre mehr hinzuziehen, etwa vor dem Verfassungsgericht. Das kommt gerade jetzt gut wo es wieder um Parteiverbote geht (die ohnehin im Dampf verpuffen werden), wozu meines Erachtens auch die CDU und die SPD schon längst Kandidaten für sind. Denn bei solchen Auswüchsen ist es an der Zeit der Piratenverhinderung solcher Methode Einhalt zu gebieten. Das hier ist Parteienverbot ohne Verbotsverfahren. Da spricht die nackte Angst. Und ja: Kriminelle im Richteramt – wer kann die schon brauchen, das sind doch nur spezielle die sowas brauchen können, so lupenreine Demokraten meist, die zwar gerne mal mit Schlagworten agieren so zu tun als ob sie Ahnung hätten, den Piraten dann die Doofheit dazu aufzuquatschen, tatsächlich aber selbst keine Glühbirne in ne Fassung einzuschrauben befähigt sind, aber das muss man ja auch nicht wenn man sich den Richter aussuchen kann. Und das muss dringend geändert werden. Hier muss so einiges geändert werden – KLARMACHEN ZUM ÄNDERN.

Zofe
Zofe
12 Jahre zuvor

@Michael Pliester
schade, ein geringstes Maß an Textverarbeitung würde das Geschreibe ja lesbar machen, aber so?

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

1. Juristischer Streit über das OVG-Urteil und seine Begründung,die ich im Detail nicht kenne?Interessant, bringt aber konkret nichts -weder politisch,noch juristisch, zumal Revision nicht zugelassen ist. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerGG -‚mal abwarten.
2.
Zulassung der PIRATEN zur Wiederholungswahl? Zumindest eine spannende Rechtsfrage, deren Beantwort für mich keineswegs eindeutig ist. M.W. gibt es dazu keine weiterführende einschlägige Rechtsprechung. Rechtswissenschaftlich fundierte Kommentare dazu kenne ich nicht. Klage der Piraten, wenn sie nicht zugelassen werden?Wäre naheliegend und eine entsprechende gerichtliche Klärung/Entscheidung auch für nicht unmittelbar Beteiligte, z.B. für mich, interessant.
3.
Wie viele Wahlen, zumindest auf kommunaler Ebene,hätten wiederholt werden müssen, wenn in vergleichbaren Fällen -“ bewußte Falschaussagen im Wahlkampf bzw. bewußtes Verschweigen kommunalpolitisch wichtiger Fakten“geklagt worden wäre und von der jetzigen Rechtsauffassung des OVG Münster hätte ausgegangen werden können? Das ist keine „Urteilsschelte“!!
4.
Wird das OVG Urteil Wahlkämpfer -und deren „Zuarbeiter“ -anhalten , sich zukünftig anders zu verhalten? Vorsichtiger wird man vermutlich sein. Ob man sich jedoch grundsätzlich in Wahlkämpfen mehr als bisher der Wahrheit und Klarheit verpflichtet sehen wird, erscheint mir ehe fraglich.

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
12 Jahre zuvor

Also den Richtern sofort Parteilichkeit zu unterstellen, weil bestimmte Parteien nicht antreten dürfen, steht auch so in den Annalen von DKP,KPD u.a. verehrter Michael Pliester. Was nun das erstarken der Piraten angeht, so sind die gerade dabei wieder im Rückwärtsgang zu fahren. Siehe Bundesprogramm und Berliner Komikauftritte. Ansonsten wäre eine Klage wegen einer Nichtzulassung sicherlich für ähnliche Wahlen hilfreich, aber nicht sehr erfolgversprechend.

Utz Kowalewski
Utz Kowalewski
12 Jahre zuvor

@Michael Plister: Dein Beitrag liest sich interessant geht aber von falschen Vorraussetzungen aus. Das OVG ordnet keine Wiederholungswahlen an. In der Tat darf dieses Gericht das gar nicht. Wer Wiederholungswahlen angeordnet hat ist der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens zur Kommunalwahl 2009.

Gegen diese Entscheidung haben die Kläger der SPD-Fraktion geklagt. Diesen Klagen wurde zuerst beim VG stattgegeben. Bei der Revision vor dem OVG wurde das Urteil des VG wieder aufgehoben und somit der Beschluss des Stadtrates wieder in Kraft gesetzt: Und dieser Beschluss lautet Wahlwiederholung.

Rechtsgrundlage: Kommunalwahlgesetz NRW

Schönen Gruß – Utz Kowalewski (Nicht das ich es nicht sinnvoll fände, wenn Ihr die FDP ersetzen würdet 😉 )

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

1.’mal nachgefragt: Gibt es verwaltungsseitig in DO bereits ein kurzgutachlich begründetes NEIN zur Frage der Zulassung der PIRATEN zur Wiederholungswahl? Oder wartet man verwaltungsseitig den hoffentlich kommenden förmlichen „Zulassungsantrag“ der PIRATEN ab, um den dann mittels eines anfechtbaren Bescheides abzulehnen? (dagegen Klage d.d.Piraten? Wäre zumindest prüfenswert -sh.11-2-).
2.
Gibt es konkret im Sinne meiner Überlegungen zu 1.verwaltungsseitig eine begründete Rechtsauffassung zu den Zulassungsvoraussetzungen für Einzelbewerber um ein Direktmandat bei der Wiederholungswahl? Möglichkeiten für (neue ?) Einzelbewerber, die Mitglieder der PIRATEN sind?
Ist Utz Kowalewski dazu etwas Berichtenswertes bekannt?

Utz Kowalewski
Utz Kowalewski
12 Jahre zuvor

Mir ist kein Gutachten der Verwaltung zur Piratenfrage bekannt. Ich glaube auch nicht, dass die Verwaltung das in Auftrag gegeben hat.

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