Wie die Ruhr-Nachrichten soeben melden, hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster das Verbot desNazi-Konzerts am morgigen Freitag und die Antikriegstagsdemo der Nazis am Samstag bestätigt. Es schleißt sich damit der Rechtsauffassung der Dortmunder Polizei und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an. Nun können die Nazis noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Sollte das geschehen, wir morgen die höchstricherliche Entscheidung über das Verbot der beiden Demonstrationen fallen.
Update:
Über soziale Netzwerke haben die Nazis angekündigt, gegen das Verbot ihrer Veranstaltungen am Wochenende vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen