Die Dortmunder Polizei hat die Nazi-Anmelder der für morgen geplanten Demo in-Hörde aufgefordert, sämtliche Wahlplakate mit antisemitischem Inhalt der Partei „Die Rechte“ an der Aufzugsstrecke abzuhängen.
Aufgrund einer heute ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind die auf den Wahlplakaten enthaltenen antisemitischen Aufschriften geeignet, den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in erster Instanz sowie des Oberverwaltungsgerichts in zweiter Instanz betreffen zwei Plakate der Partei „Die Rechte“. Deren Inhalt, verbunden mit dem Aufmarsch von Rechtsextremisten und dem Rufen der bezeichneten Parolen, sind geeignet, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen und die in Deutschland lebenden jüdischen Menschen einzuschüchtern.
Sollte der rechtsextremistische Anmelder dieser Aufforderung der Dortmunder Polizei nicht nachkommen, so kann der ursprünglich angemeldete Aufzug durch einen Teil des Stadtteils Hörde nicht stattfinden. Die einzige für den Anmelder mögliche Variante wäre dann eine Standkundgebung an einem Ort, an dem keine der oben bezeichneten Plakate hängen.
Für die Versammlung wird zusätzlich die versammlungsrechtliche Auflage erteilt, die auf den betroffenen Wahlplakaten enthaltenen Aussagen nicht während der Versammlung auszurufen oder in schriftlicher Form (Transparente) zu verwenden.
Und warum werden öffentliche Ordnung und jüdische Menschen in Dortmund *nicht* beeinträchtigt, bedroht und eingeschüchtert, wenn solche Plakate *nicht* an "Aufzugsstrecken" hängen??? War zum Fragen keine Zeit mehr?