Die Polizei Dortmund legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das Verbot der für den 1. Mai geplanten Nazi-Demonstration aufzuheben, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Die Polizei Dortmund teilt mit:
Mit seiner gestrigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund nicht bestätigt. Polizeipräsident Gregor Lange nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und wird heute beim Oberverwaltungsgericht Münster als nächster Instanz Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.Nichts desto trotz setzt die Dortmunder Polizei ihre Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am Maifeiertag fort.
Groß sind die Chancen der Polizei das Verbot vor dem Oberverwaltungsgericht durchzusetzen nicht. Aber Polizeipräsident Gregor Lange zeigt damit nicht nur klare Kante gegen die Nazis – er zeigt auch auf, wer dafür Verantwortlich ist, wenn die Nazis am 1. Mai durch Dortmund marschieren können: Die Richter.
Kann man denn von einem Richter Zivilcourage erwarten?
„er zeigt auch auf, wer dafür Verantwortlich ist, wenn die Nazis am 1. Mai durch Dortmund marschieren können: Die Richter.“
Die Richter setzen nur geltendes Recht um, schuldig ist also in letzter Instanz das Grundgesetz, das ein Demonstrationsrecht und ein Diskriminierungsverbot aufgrund der politischen Anschauung vorsieht.
Das GG in seiner überparteilichen Weisheit macht nur einen Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Parteien, keinen aber zwischen erlaubten Parteien. Ich denke, dass „die Richter“ wie alle anderen öffentlich Beschäftigte in hoheitlichen Funktionen oder selbst kommunale Mandatare auf selbiges vereidigt sind. Da bleibt wenig Spielraum.
@Thomas @Arndt: ich glaube nicht, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 wollten, das Nazis, wie im vergangenem Jahr in Dortmund, mit dem Ruf „Juda verrecke“ durch die Straßen ziehen. Das dies möglich ist, ist Richterrecht, es ist nicht das Grundgesetz, sondern seine Interpretation.
mal butter bei die fische, das verbot war von Anfang an lächerlich. Sicher ist so was immer gut um nazis zu nerven, aber mit jedem kippen von verboten fühlen sich die nazis nur bestärkt.
Die Polizei zeigt damit auch kein krasses Zeichen gegen rechts sondern fährt die Stadt Politik, die versucht alles zu tun um ihren bürgern die Verantwortung zu nehmen diesen scheiss Aufmarsch einfach eigenständig zu blockieren.
Mit dieser verbotspolitik wird doch nichts anderes erreicht als den leuten das gefühl zu geben das es ja ehh nix bringt und wenn dann muss ich die Polizei darum kümmern „law and order“ halt.
So was peinliches kann auch nur in Dortmund ablaufen…
Die Herren der Polizei sollten einfach die geplante Route der Nazis veröffentlichen als Demokrat weiss ich was dann zu tun ist. Nämlich Platz nehmen und ein deutliches Zeichen gegen Rechts setzen. Dieser braune Spuk muss von uns Dortmunder Bürgern und Bürgerinnen endlich entschlossen blockiert werden.
Mal ganz allgemein gefragt: Ist Meinungsfreiheit nur opportun, wenn die geäußerte Meinung uns gefällt?
Ich denke nicht (so) …
@abraxasrgb: Das Grundgesetz sieht das meiner Ansicht nach anders: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Die Parole „Jude verrecke“ sehe ich dadurch nicht gedeckt…
@Stefan:
Wiki: „Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d. h. der Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt.“
Das ist Auslegungsfirlefanz und (vermute ich mal) ein Überbleibsel aus alten Zeiten – überhaupt, „Sittengesetz“ läßt bei mir ungute Gefühle aufkommen!
und weiter: „Die so genannte Schrankentrias besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten anderer und dem Sittengesetz. Angesichts der Fülle der Rechtsnormen hat heute nur noch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung Bedeutung.“
Im Zuge des NPD-Verbotsantrages ist es nur legitim und juristen-taktisch nachvollziehbar, dass auch bei noch so großer Aussichtslosigkeit Demoverbote beantragt werden, damit auch die Hirnlosen in ihren jeweiligen Widersprüchen argumentatorische Fehler begehen, die wiederum beim Parteienverbot noch nützlich werden können.
Die Parole „Jude verrecke“ erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung (StGB §130), weil „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe… zum Hass auf[ge]stachelt [wird].“
Diesen Tatbestand haben aber weder das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch das Oberverwaltungsgericht Münster zu prüfen, wenn eine politische Partei eine Demonstration anmeldet und sich dabei auf das Grundgesetz Art. 5 (Meinungsfreiheit) und GG Art. 8 (Versammlungsfreiheit) beruft.
Die Richter wird man folglich weder für die Nazidemo verantwortlich machen können, noch dafür, dass auf einer solchen Veranstaltung volksverhetzende Parolen skandiert werden. Die Polizei, die den Naziaufmarsch begleiten wird, könnte allerdings dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die solche Parolen grölen oder auf Bannern tragen, strafrechtlich verfolgt werden. Volksverhetzung ist bei weitem nicht nur Holocaustleugnung und wird in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet.