Gestern hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Nazi-Demo in Dortmund am 1. Mai erlaubt. Die Dortmunder Polizei unterlag mit ihrem Verbot vor Gericht.
Heute hat die Dortmunder Polizei dann beschlossen, in gegen die Nazis in die nächste Instanz zu gehen, um das Verbot doch noch durchzusetzen:
Geplante Versammlung der Partei „Die Rechte“ – Polizeipräsident Norbert Wesseler legt Beschwerde beim OVG Münster ein
Wie bereits berichtet, hat am gestrigen Donnerstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund nicht bestätigt.
Nach sorgfältiger Prüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Polizeipräsident Norbert Wesseler entschieden, beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.