Für Sonntag hat die Organisation „Querdenken-231“ eine Demonstration unter dem Motto „Festival für Frieden & Freiheit – Wahrung unserer Grundrechte“ in Dortmund angemeldet.
Die Demonstration soll auf dem Hansaplatz in der Dortmunder Innenstadt stattfinden. Erwartet werden bis zu 1500 Teilnehmer, so die Angaben des Anmelders der stationären Kundgebung.
Die Dortmunder Polizei bereitet sich intensiv auf die Versammlung vor. Der Polizeiführer des Einsatzes, der Leitende Polizeidirektor Udo Tönjann, stellt bereits jetzt klar: „Die Dortmunder Polizei sieht sich für die Gesundheitsvorsorge der Menschen in unserer Stadt verantwortlich. Bei der Begleitung der Demonstration auf dem Hansaplatz wird der Infektionsschutz gerade in Zeiten der bundesweit steigenden Infektionszahlen eine herausragende Rolle spielen.“
Polizeipräsident Gregor Lange betont im Vorfeld: „Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht, der Schutz von friedlichen und gesetzeskonformen Demonstrationen gehört zur wesentlichen Aufgabe der Polizei. Die Versammlungsfreiheit findet ihre Grenzen jedoch in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch das Infektionsschutzgesetz gehört.“
Tönjann ergänzt dazu: „Die Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen auch auf öffentlichen Versammlungen ist alternativlos. Gegen gesundheitsgefährdendes Verhalten werden wir entschlossen und konsequent einschreiten. Gegen das Virus ist niemand resistent!“
Hoffen wir, dass Dortmund hier das Recht auf Demos und den Gesundheitsschutz sicherstellt.
Berliner Zustände brauchen wir nicht.
Gleichzeitig möchte ich mich im Vorfeld bei der Polizei für Ihren Einsatz unter Corona Bedingungen und bei der großen Hitze bedanken.
Hoffentlich folgen den Worten auch die entsprechenden Taten.
So überflüssig solche Demos meiner Meinung nach auch sind, aber die Aussage "Die Versammlungsfreiheit findet ihre Grenzen jedoch in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch das Infektionsschutzgesetz gehört." Ist m. E. nicht ganz richtig. Es scheint vielmehr so zu sein, dass das Infektionsschutzgestz das Versammlungsrecht nicht einschränkt. Die rechtliche Konstruktion um als Auflage eine Maskenpflicht aufzuerlegen dürfte also komplizierter sein.