Die Klagen gegen die Wahlwiederholung in Dortmund war für die zehn Kläger aus den Reihen der SPD-Fraktion teuer: 120.000 Euro müssen sie zahlen. Auf die zwei die weitermachen wollen warten weitere Kosten.
SPD-Fraktionschef Ernst Prüsse ist ein mildtätiger Mann – zumindest wenn es darum geht das Geld der Steuerzahler auszugeben, mit dem seine Fraktion finanziert wird. Aus diesen Mitteln wollte Prüsse auch die Kläger gegen die Wahlwiederholung finanziell unterstützen, die bislang auf Kosten von 120.000 Euro sitzen geblieben sind. Daraus wird nichts. Dortmund OB Ullrich Sierau fragte bei der Bezirksregierung in Arnsberg nach. Der Votum viel eindeutig aus: Unterstützung von Fraktionsmitgliedern in Rechtsstreitigkeiten gehört nicht zu den Aufgaben einer Fraktion und darf deshalb auch nicht aus den Fraktionsmitteln bezahlt werden. Für die Grünen eine gute Nachricht. Fraktionschef Mario Krüger in einer ersten Erklärung: „Die Kommunalaufsicht und der Oberbürgermeister haben nunmehr unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die SPD nachweist, dass keine Fraktionsmittel verwendet wurden, um die Prozesskosten privater Kläger zu begleichen. Falls die Fraktion nicht alle zugeteilten Mittel für die Fraktionsarbeit in den Jahren 2010 und 2011 verausgabt hat, so fließen diese in den städtischen Haushalt zurück und können nicht nach Gutdünken anderweitig verwendet werden.“
Lieber Stefan Laurin, lieber Mario Krüger,
da war die Seilschaft zwischen Grünen und „Presse“ ja mal wieder gaaaanz schnell. Aber vielleicht war das ja auch ein Schnellschuß????
Sicher wird jetzt von der Bezirksregierung die „ordnungsgemäße“ Verwendung von Fraktionsgeldern geprüft werden. Das ist auch in Ordnung – Prüsse ist einfach nur dumm. Aber ob die Sozis das so auf sich beruhen lassen? Ich vermute mal nicht. Die Bezahlung eines Blockadeschulungslehrgangs mit Fraktions- (gleich Steuergeldern) durch die Grünen in Dortmund ist da sicher auch fragwürdig. So oder so – das Fass ist aufgemacht und wird sicher deutschlandweit noch viele viele Fragen aufwerfen..
Mario – und eventuell die anderen Fraktionen – werden sich noch wundern!
[…] SPD-Fraktion darf Wahlwiederholungskläger nicht finanziell unterstützen (Ruhrbarone) […]
Wenn man der SPD verbietet, den Klagestopp zu bezahlen, wirkt das als Aufforderung weiterzuklagen.
@Mirco: Die SPD darf bezahlen was sie will, die SPD-Fraktion jedoch nicht, die nur von Steuergeldern lebt. Und Aufforderung zum weiterklagen? Dazu muss man schon sehr dumm sein und sehr schlecht rechnen können. Für die verblieben Kläger wird es jetzt richtig teuer-
@Stefan Laurin
Wenn die verbleibenden Kläger noch gewinnen, wird es für sie nicht teuer. Da sie annehmen noch zu gewinnen, kann der (für sie ungerechtfertigte) Kostenblock ein weiterer Anreiz sein weiter zu klagen.
@Mirco: Es geht nur noch um mögliche Verfahrensfehler. Inhaltlich ist eine Revision nicht möglich. Hat das OVG sauber gearbeitet wird es teuer. Und da der Gegenstand des Verfahrens – ein Ratsbeschluss – nicht übermässig komplex war, ist ein formaler Fehler eher selten. Und das der Kostenblock ungerechtfertigt ist, scheint das Land (RP) ja nun anders zu sehen.
@ 6 Stefan Laurin:
Ich muss Sie leider korrigieren. Den zwei verbliebenen SPD-Prozesshanseln geht es eben nicht um Verfahrensfehler, sondern um den Inhalt des Urteils. Die abenteuerliche Begründung des aus seiner persönlichen Sicht besten Juristen der Welt, Olaf Radtke, beschäftigt beim Rechtsamt der Weltstadt Wuppertal, kann man hier nachlesen:
https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/warum-drei-spd-ratsmitglieder-aus-dortmund-beschwerde-gegen-wahlwiederholungs-urteil-einlegen-id6240909.html
ähm – noch ein Hinweis an Herrn Laurin: Wie wäre es mal mit einem aktuellen Foto von Herrn Prüsse? Das Bild oben ist doch locker 15 Jahre alt. Der Herr sieht mittlerweile aus wie seine Fraktion: Alt und verbraucht!