Ein Dach über dem Kopf, drei regelmässige Mahlzeiten und das alles ohne zu arbeiten oder bei der Tafel anstehen zu müssen – diesen Wunsch hat das Oberlandesgericht Hamm dem bekannten Nazi Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt erfüllt. Wie die Dortmunder Polizei mitteilt, hat das Gericht den Dortmunder zur einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grundlage für das Urteil des bereits mehrere dutzend Male einschlägig verurteilten Rechtsextremisten waren Beleidigungsdelikte gegen Polizeibeamte.
„Das ist ein weiteres Ergebnis unseres unermüdlichen Einsatzes gegen rechtsextremistische Straf – und Gewalttäter. Die konsequente Reaktion des Rechtsstaates ist ein wichtiges Signal.“ kommentiert Polizeipräsident Gregor Lange das Urteil. Der Verurteilte Siegfried Borchardt war 2014 für die Partei „die Rechte“ in den Rat der Stadt Dortmund gewählt worden.
Inzwischen liegen gegen zahlreiche Führungskader der rechtsextremistischen Szene Dortmunds deutliche Strafurteile vor. Unter anderem ist einer der beiden Vorsitzenden der Partei „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung und Körperverletzungsdelikten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ein weiterer Rechtsextremist der Dortmunder Szene wurde im Juni dieses Jahres, unter anderem wegen Körperverletzung, zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Nicht abschließend sei an dieser Stelle noch die Verurteilung eines Dortmunders aus Juni 2018 erwähnt, der auf Grund von Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde.
Final muss die Justiz zeigen, was die Gesetze hergeben und wie der Kampf gegen Rechts aussieht. Dafür kann sie die Gesetze entsprechend auslegen.