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Es ist sehr traurig , das solche Chaoten hier in Deutschland immer wieder Zu Bewährungsstrafen verurteilt werden
Ich finde es sehr schlimm, dass es immer noch so viele Unverbesserliche gibt. Manche lernen einfach nicht dazu.
Erfreulich dass die Strafe dieses Mal voraussichtlich tatsächlich in Haft muss Als er 2012 brutal einen Taxifahrer zusammenschlug nachdem er versucht hatte die Zeche zu prellen meinte das Gericht noch die Straftat für diesen notorischen Kriminellen zur Bewährung aussetzen zu müssen: https://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Betrunkener-Neonazi-Borchardt-verpruegelte-Taxi-Fahrer-323534.html
Wenn ich die Meldungen über den Mann richtig in Erinnerung haben dürfte er mittlerweile mehr als zwanzig Mal wegen unterschiedlicher Straftaten verurteilt worden sein.
Korrektur:
Erfreulich dass "SA-Siggi" dieses Mal voraussichtlich tatsächlich in Haft muss Als er 2012 brutal einen Taxifahrer zusammenschlug nachdem er versucht hatte die Zeche zu prellen meinte das Gericht noch die Strafe für diesen notorischen Kriminellen zur Bewährung aussetzen zu müssen: https://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Betrunkener-Neonazi-Borchardt-verpruegelte-Taxi-Fahrer-323534.html
Wenn ich die Meldungen über den Mann richtig in Erinnerung haben dürfte er mittlerweile mehr als zwanzig Mal wegen unterschiedlicher Straftaten verurteilt worden sein.
Bei dieser Meldung wäre es nett zu wissen, wen er wie in welchem Zusammenhang beleidigt hat … wird ja mutmaßlich einen politischen Hintergund haben. Und wenn nicht, wäre auch das wissenswert.
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@#1 "Es ist sehr traurig , das solche Chaoten hier in Deutschland immer wieder Zu Bewährungsstrafen verurteilt werden"
Da das hier nicht der Fall ist, verstehe ich den SInn Ihrer Bemerkung nicht ganz …
@#5: https://m.focus.de/regional/dortmund/polizei-dortmund-dortmunder-rechtsextremisten-zu-haftstrafen-und-schadenersatz-verurteilt_id_8827369.html
@#6
Ja nun. Nach dem von Ihnen verlinkten Bericht gab es "nur" in zwei von den drei berichteten Fällen Haftstrafen ohne Bewährung (wovon der hier berichtete einer ist). Die Einordnung, dass es "immer wieder" Bewährungsstrafen gebe, erschließt sich mir damit immer noch nicht.
Es ist nun mal so, dass es in einem Rechtsstaat nicht in jedem Fall sofort Knast gibt, sondern auch schon mal Bewährungsstrafen. Finde ich auch gut, auch wenn's gegen Nazis geht.
Noch scheint die Strafe nicht vollstreckt worden zu sein. Habe den beleibten, offensichtlich alkoholkranken Herren am 27.04. mit seinen Trinkerfreunden in der Nordstadt gesehen.
[…] muss für vier Monate in Haft. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Dortmunder Landgerichts vom April ohne Bewährung. Borchardt, der auch unter dem Spitznamen SS-Siggi bekannt ist, […]
[…] Borchardt muss für vier Monate in Haft. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Dortmunder Landgerichts vom April ohne Bewährung. Borchardt, der auch unter dem Spitznamen SS-Siggi bekannt ist, hatte […]
@#7 paule t.: Vor allem unterschlägt der Focus in wieder mal bekannter Art die Latte von Straftaten aus früheren Jahrzehnten. Man google einfach nur mal "SS-Siggi":
"In den 1980er Jahren wurde Borchardt wegen verschiedener Delikte verurteilt. Er befand sich ab August 1985 in Untersuchungshaft. Aufgrund mehrerer Vorkommnisse, darunter die Überfälle auf Gegendemonstranten am 28. April 1984 in Drabenderhöhe/Wiehl und auf Bonner Punks am 1. September 1984, erfolgte am 22. Juli 1986 in Bonn eine Verurteilung vor dem Landgericht wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.[4] Da die Untersuchungshaft angerechnet wurde, wurde er Anfang 1987 aus der Haft entlassen. Es folgten weitere Verurteilungen und Haftstrafen zwischen 1989 und 1992."
etc. pp., ebenso auf weitere braune "Leuchten" in Dortmund anwendbar, wie z.B. den Mörder von Punker "Schmuddel", Sven Kahlin: https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/nazi-schlaeger-sven-k-muss-fast-zwei-jahre-in-haft-id7510034.html .
Wahr ist aber auch, dass Dortmunder Gerichte mit der verfassungsgemäßen Einordnung rechtsradikaler Straftaten nicht selten einen (positiv formuliert) recht unbedarften, naiv-undemokratischen Eindruck hinterlassen.