Dortmund: Urteil wegen Volksverhetzung bestätigt

Neonazis in Dortmund (Archiv) Foto: Felix Huesmann

Als oberstes deutsches Strafgericht hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Oktober 2023 die Revisionen von vier angeklagten und vor dem Dortmunder Landesgericht wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremisten verworfen. Anlass waren antisemitische und volksverhetzende Parolen in einem aggressiv-kämpferischen Umfeld während eines Aufzugs am 21. September 2018 in Dortmund-Marten.

„Die Strafanzeigen und akribischen Ermittlungen der Soko Rechts haben zu Anklagen und Verurteilungen geführt. Unser Rechtsstaat hat bis in die letzte Instanz verdeutlicht, wo in der Demokratie die Grenzen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verlaufen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig – für die Polizei ist der Beschluss des BGH von zentraler Bedeutung“, sagte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange am Donnerstag (2.11.2023).

Relevanz besitzen die Verurteilungen am Landgericht Dortmund und der BGH-Beschluss auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage mit Versammlungen mit Bezug zu dem terroristischen Angriff am 7. Oktober 2023 auf Israel. Polizeipräsident Lange: „Der Rechtsstaat schützt vor antisemitischem Hass und dem Aufbau von einschüchternden Drohkulissen – egal, aus welcher Richtung der Hass kommt. Auf Basis dieser Rechtsprechung werden wir als Polizei weiterhin antisemitischer und auch fremdenfeindlicher Hetze wirksam entgegentreten.“

Nach der rechtsextremistischen Demonstration mit 70 Teilnehmern in Marten leitete die Polizei umgehend Strafverfahren und akribische Ermittlungen mit einer umfangreichen Beweissicherung ein. Dies trug maßgeblich dazu bei, dass die Volksverhetzung nicht ungestraft blieb.

Die damals in Marten aufgetretene Partei „Die Rechte“ ist in Dortmund inzwischen nicht mehr aktiv. Führende Personen aus dem rechtsextremistischen Milieu sind über die Jahre aus der Szene ausgestiegen, haben mehrjährige Freiheitsstrafen verbüßt oder Dortmund aus anderen Gründen verlassen. Die Dortmunder Polizei hält den hohen Strafverfolgungsdruck gegen die Szene weiterhin aufrecht.

Zur Presseinformation des BGH vom 31.10.2023:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023181.html?nn=10690868

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Werbung