Update: Nach Verbotsaufhebung – Polizei soll Marschroute der Nazis veröffentlichen

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Nach einem Bericht der Ruhr Nachrichten hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das von der Dortmunder Polizei verhängte Verbot der Nazi-Demonstration am 1. Mai in Dortmund aufgehoben. Schon im vergangenem Jahr war die Dortmunder Polizei mit ihrem versuch gescheitert, den Marsch der Partei Die Rechte zu verbieten.

Ob die Dortmunder Polizei gegen den Beschluss der Verwaltungsgerichtes zu klagen, ist noch nicht klar. Sollte sie es jedoch tun, sind die Erfolgsaussichten eher gering: Wenn schon das Verwaltungsgericht ein Verbot ablehnt, ist es unwahrscheinlich, das höhere Instanzen der Argumentation der Polizei folgen.

Gegen die Nazi-Demonstration am 1. Mai haben sich verschiedene Gruppen zum Bündnis BlockaDo zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, die Demonstration am 1. Mai durch Blockaden zu verhindern.

Update: Das Anti-Nazi Bündnis BlockaDo hat mit einer Pressemitteilung auf die Verbotsaufhebung reagiert. Es fordert die Polizei auf, in der  nächsten Instanz gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu ziehen und die Route des Naziaufmarsches zu veröffentlichen.

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