Ohne das die Polizei eingriff, zogen gestern 100 Neonazis durch Dortmund, riefen Parolen wie „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ und zündeten Pyrotechnik an. Die Demonstrationen waren angekündigt, die Polizei also nicht überrascht worden.
21:20 Die können hier machen was sie wollen. #nonazisdo pic.twitter.com/WY9NO5He55
— Korallenherz (@Korallenherz) 21. September 2018
In einer Pressemitteilung schrieb die Polizei, sie habe Strafverfahren eingeleitet. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte auf Twitter NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf, zu den Vorfällen Stellung zu beziehen.
Die Geschehnisse der gestrigen Nacht reihen sich ein in eine lange Liste des Versagens der Dortmunder Polizei unter ihrem Polizeipräsidenten Gregor Lange (SPD).
Für heute Nachmittag haben die Nazis eine weitere Demonstration im Stadtteil Dorstfeld angemeldet.
Die völkischen Deppen kämpfen halt verbissen gegen ihre offensichtliche Irrelevanz an. Das geht wohl nur mit Feuerwerk und dämlichen parolen.
War die Presseshow mit dem Innenminister eigentlich parallel?
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/nrw-innenminister-bei-polizei-aktion-in-dortmund-razzia-mit-reul-57403726.bild.html
In diesem Fall müssten doch genügend Pressevertreter und Polizisten in der Stadt gewesen sein.
In der Pressemitteilung der Polizei klingt es eher danach, dass die Polizei Straftaten erfasst hat und zur Anzeige gebracht hat. Dann sind Staatsanwälte und Richter gefragt. Hierbei würde es sicherlich helfen, der Öffentlichkeit mitzuteilen, was aus diesen Anzeigen geworden ist. Bisher ist es der Justiz offensichtlich nicht gelungen, wirksam zu sanktionieren.
Dass eine relativ kleine Gruppe so lange in der Stadt agieren kann, ist für mich absolut unverständlich.
Ich kann die Kritik an Herrn Lange nicht teilen. Sehe hier aber auch die Gerichte stärker in der Pflicht.
Wenn es mein Haus bzw. meine Garagen wären, auf denen diese Kriminellen ihre Pyros abbrannten, hätten der Versammlungsleiter längst Strafanzeigen wg. versuchter Brandstiftung und Georg Lange Dienstaufsichtsbeschwerden wg. Nichteinschreiten bei versuchter Sachbeschädigung mit Gefährdung von Leib und Leben am Hals.
Aber einen halben Vorort mit Polizeiwagen absperren (die Martener Schulte-Heuthaus-Str. wurde von den Nazis entgegen der Einbahnstr.-Richtung belaufen, da mussten mehrere Einmündungen zeitgleich gesperrt werden), das können die Blauen wieder prima. Und bei der vor kurzen fast an der gleichen Stelle vorbeiziehenden Kurden-Demo sofort Fahnen beanstanden und die Demo beenden, das können sie auch…
@4 K Lohmann:
Welche sicher strafbaren Handlungen sind vorgefallen?
Gab es Beschädigungen? Die versuchte Brandstiftung ist für mich als juristischer Laie doch auch eher ein Wunschdenken.
In diesem Fall müssten bei Fußballspielen sofort die Stadien geräumt werden und die Täter verhaftet werden. Trotz Videos etc. passiert dies aber im Regelfall nicht.
Bei den Kurdendemos geht es meistens um Portraits und Fahnen. Da ist die Sache auch sehr eindeutig. Bei rechten Demos fehlen entweder Gesetze oder aber Polizisten/Staatsanwälte, die direkt bewerten können, ob etwas strafrechtlich relevant ist. Dazu muss man dann auch mal eine klare Kante zeigen.
Ich gehe auch davon aus, dass hier im Vorfeld juristische Bewertungen bzgl. der Parolen stattfinden, die so weit wie möglich an die rote Linie zur strafrelevanz gehen, sie aber im Regelfall nicht überschreiten.
Evtl. würde es auch helfen, wenn Richter/Politiker sich die Demos ansehen, statt nur vor dem Wahlkampf an den "Kampf gegen Rechts" als Hauptaufgabe zu denken.
Es ist auf jeden Fall positiv, dass solche Berichte überhaupt im Internet auftauchen.
Es bleibt mir weiter ein Rätsel, wie es die paar Menschen schaffen können, über so lange Zeit Dortmund mit Schwerpunkt Dorstfeld als Nazihochburg in den Medien zu halten.
Für mich ist es offensichtlich, dass Politik/Polizei/Justiz das nicht ändern wollen.
Darf ich meinen Artikel dazu bei euch verlinken:
https://partizipator.net/2018/09/22/verfassungsschutz/
Danke
Warum gab es da keine Antifa Gegendemo ?
Frei nach Remarque „In Dortmund nichts neues“ Ist ja leider nicht ungewöhnlich das man in DO bei den „Herren vom äusseren rechten Rand“ (Pop Siggi hatte die richtige Bezeichnung gewählt) nicht so genau hinschaut. Einfach nur beschämend was in Deutschland wieder möglich ist.
Boa ist ja wie Sachsen?
WTF? Möchte die Polizei auch nicht vor-verurteilen. Hoffe, sie kriegen die Hass-Krakeeler strafrechtlich dran und haben gut dokumentiert, wenn sie schon nix unterbunden haben.
Helfen würde sicher auch, wenn nicht andere Hass-Verbreiter Kräfte durch Kot-Kübel-Challenges binden würden.
Es gibt noch einen Nachtrag im Bereich der Polizeipresse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4068760
Für mich stehen damit wieder mal die Gerichte in meiner Region im Mittelpunkt, wenn es um die Regelung des guten Zusammenlebens in der Region geht.
Dabei ist durchaus auch mal eine kritische Berichtserstattung bzgl. der Urteile und der alten Verfahren notwendig.
Die Polizei war mit mehreren Hundertschaften vor Ort-Allerdings am falschen Plstz und damit beschäftigt, unversteuerten Shischa-tabak in der Münsterstraße zu beschlagnahmen.
@#5 ke: Abgesehen davon, dass die Polizei nicht nur zur Ermittlung und nachträglichen Ahndung von Verbrechen erfunden wurde, sondern vor Ort natürlich in erster Linie zur *Verhinderung* von Straftaten beauftragt ist, bedarf es weiter keines "Wunschdenkens", um versuchte Brandstiftung einzuordnen:
StGB § 306 ff. Brandstiftung als gemeingefährliche Straftat i.V.m. §§ 22 u. 23 Strafbarkeit des Versuchs (gilt eben für *alle* als Verbrechen einzustufenden Straftaten, was viele Menschen nicht wissen).
Das waren bestimmt alles Sachsen. Die haben sich nur verlaufen. Der Rest in D tut sowas nicht.
#13 K Lohmann:
Wird das Gesetz so gelebt?
Ist jeder mit Pyro im Bereich der versuchten Brandstiftung?
Dann wird die Handhabung in Stadien interessant. Hierbei würde mich bspw. interessieren, ob und wenn ja welche insbesondere rechtliche Konsequenzen das Handeln der Selbstdarsteller aus dem BvB-Block hat.
Dass es für mich ein Rätsel ist, wie so ein großes Tuch ins Stadion gekommen ist, insbesondere bei der Vorgeschichte, ist ein weiterer Punkt, den BvB, Hoffenheim und die Liga zu klären haben.
Gesetze müssen konsistent verfolgt werden. Aktuell scheint es aber im Bereich Demos, Extremisten und Fußball einfach Weiße Flecken im Bereich der Strafverfolgung zu geben.
@#15: Eine Stadiontribüne aus Beton wird nicht in Brand geraten, aber die §§ 22 u. 23 (Strafbarkeit des Versuchs) werden analog bei z.B. Körperverletzung angewendet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ag-hannover-pyrotechnik-kann-als-versuchte-gefaehrliche-koerperverletzung-gewertet-werden_072989.html
@16 K Lohmann:
Der Beton nicht, bei der Kleidung der Personen kann es natürlich gefährlich werden. Deshalb ist das Urteil des AG H auch OK.