Dortmunds Polizeipräsident Lange: „Auch Blockaden sind durch die Grundrechte geschützte Demonstrationen“

Gregor Lange
Gregor Lange

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange sieht Blockaden, die nicht nur das Ziel haben, den Aufmarsch der Neonazis zu verhindern, als vom Grundgesetz geschützte Demonstrationen an. Im Zweifelsfall will der die Nazidemonstration umlenken.

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange nimmt sich Zeit, redet mit Bürgern und Geschäftsleuten im Dortmunder Stadtteil Westerfilde und klärt auf: Das es heute und morgen zu Demonstrationen und Kundgebungen der Nazis in dem Stadtteil kommen wird, dass die Polizei alles getan hat, um sie zu verhindern, aber damit vor Gericht gescheitert sei. Die Polizei zeigt Flagge in Westerfilde, die demokratischen Parteien Dortmunds tun es nicht: Im Stadtteil bestimmen die Plakate der Neonazi-Partei „Die Rechte“ das Bild, hängen an Bäumen und Masten. Plakate von CDU, SPD, Grünen, FDP oder der Linken sind kaum zu sehen. Was den Wahlkampf betrifft, haben die Dortmunder Parteien den Nazis in dem Quartier das Feld überlassen.

Mit 50 Nazis rechnet Polizeipräsident Lange für den heutigen Abend. mit 300-400 morgen am 1. Mai. Viele von ihnen werden nach Einschätzung der Dortmunder Polizei aus dem „rechtsextremistisch-kämpferischen Umfeld“ kommen, klassische Neonazis, wie sie die Szene in Dortmund seit Jahren bestimmen.

Für beide Nazi-Veranstaltungen, die Kundgebung mit Fackeln und die 1. Mai Demonstration, hat das Dortmunder Anti-Nazi Bündnis BlockaDo zu Protesten und Blockaden aufgerufen. Lange machte deutlich, dass er  Blockaden nicht in jedem Fall räumen wird: „Auch Blockaden sind durch die Grundrechte geschützte Demonstrationen und wir werden diese Proteste schützen.“ Entscheidend sei, sagte Lange, dass die Blockaden eine eigenständige Demonstration seien und nicht nur das Ziel hätten, die Demonstrationen der Nazis zu verhindern. Im Zweifelsfall wird die Polizei die Demonstration der Nazis umlenken.

Alle BlockaDo Termine:

30. April
17:00 Uhr, Kaiserstraße/Heiliger Weg: Kundgebung am Landgericht und Demonstration anlässlich der Urteilsverkündung im Hirsch-Q-Prozess.
Anschließen geht es gemeinsam nach Westerfilde. Eine Schlafplatzbörse für Blockierer ist eingerichtet

1. Mai
Morgens: In Aachen, Gelsenkirchen, Münster, Bochum, Essen und  Mülheim gibt Treffpunkte für Blockierer von außerhalb Dortmunds
Dortmund: 9.00 Uhr,  Katharinenstraße gegenüber dem Dortmunder Hauptbahnhof: Ganztägiger Infopunkt des BlockaDO-Bündnis.
Dortmund: 9.00 Uhr, Katharinenstraße gegenüber dem Dortmunder Hauptbahnhof:  Treffpunkt für die Blockade des Naziaufmarsches.

Die Ruhrbarone werden sowohl heute als auch morgen mit einem Liveticker von den Protesten gegen die Nazis berichten.

 

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Che
Che
10 Jahre zuvor

Umleiten reicht nicht, zurückleiten ist angesagt.

Gerd
Gerd
10 Jahre zuvor

@#1 | Che: Ihr seid auch nie zufrieden ? Gregor Lange lässt die Sitzblockaden zu, das ist doch eine gute Sache !

amzdo
amzdo
10 Jahre zuvor

Jetzt heisst es: „Grenzen zur Strafbarkeit von Blockierern dann überschritten wird, wenn die angemeldete Versammlung grob gestört wird.“

Schotti
Schotti
10 Jahre zuvor

Die 50 Nazis aus dem Pott sollten wissen, wo die Großeltern herstammen.

Sören
Sören
10 Jahre zuvor

Man sollte Polizeipräsident Lange aus der Pressekonferenz einfach beim Wort nehmen und so auch bei den Gegendemonstrationen gegenüber Polizisten zitieren. Selbstverständlich haben die Gegendemonstrationen eigene Inhalte: Sie Demonstrieren gegen Neofaschismus und Rassismus. Das dürfte durch Transpararente und Parolen doch auch jedem Augenzeugen klar erkennbar sein. Wenn sich so eine Veranstaltung plötzlich auf der Route einer Nazi-Demo befindet muß die Polizei eine Rechtsgüterabwegung vornehmen. Das muß sie in so einer Situation immer tun und die Entscheidung ist rechtlich keineswegs eindeutig vorgegeben. Es ist damit auch immer eine politische Entscheidung der Polizeiführung. Auf der einen Seite steht das Demonstrationsrecht der Neonazis die die Route angemeldet haben. Auf der anderen Seite das Demonstrationsrecht einer weit größeren Zahl an Bürgern sowie deren Recht auf körperliche Unversehrtheit das beschränkt werden müßte wenn man sie mit unmittelbaren Zwang (Polizeisprech für wegtragen, schubsen, schlagen, Pfefferspray, Schlagstock, Wasserwerfereinsatz) für die Nazis vertreiben müßte. Beschwerden gegen die Polizeiführung gibt es in beiden Fällen. Aber Sie haben letztlich zwischen beiden Optionen die Wahl. In Dresden und jetzt kürzlich in Berlin hat die Polizei sich entschieden das es unverhältnismäßig wäre den Weg für die Nazidemonstration mit allen Mitteln freizuräumen.
An Ihrer Entscheidung sollte man die Polizeiführung letztlich messen. Sie hat die Wahl.

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