Die Initiative „Neuanfang für Duisburg“ macht Druck: Über die Abwahl von Duisburgs OB Sauerland soll am 12. Februar kommenden Jahres entschieden werden – fordert die BI in einem offenen Brief an die Mitglieder des Duisburger Rates, den wir dokumentieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns an Sie in Vertretung von 79 915 Bürgern, die den Bürgerantrag zur Einleitung eines Bürgerentscheids zur Abwahl des Oberbürgermeisters Adolf Sauerland gemäß § 66 GO NRW unterschrieben haben.
Wir bringen folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Prüfungsergebnisses der Stadtverwaltung hinsichtlich der Unterschriften unter den Bürgerantrag hat sich die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ an Herrn Dr. Langner als den verantwortlichen Dezernenten gewandt (17. November) und Akteneinsicht beantragt, um die hohe Zahl von 12 586 für ungültig erklärten Stimmen nachvollziehen zu können. Ziel war die Erarbeitung einer Stellungnahme der Initiative für den am 24. November tagenden Wahlprüfungsausschuss und Rat.
Am Dienstagmorgen erhält die Bürgerinitiative per Mail die Zusage zur Akteneinsicht „insbesondere im Hinblick darauf, dass auch der Stadt Duisburg in diesem besonderen Verfahren die Transparenz außerordentlich wichtig ist.“ Terminvorschläge für die Akteneinsicht: Dienstag, 15:00-18:00 Uhr, Folgetag Mittwoch, 15:00–18:00 Uhr.
Trotz der Kurzfristigkeit mobilisiert die Initiative im Bemühen, die Stellungnahme noch zum Termin 24.11.11 vorzulegen zu können, vier Vertrauensleute, darunter Sprecher Werner Hüsken, bestätigt den Termin telefonisch gegenüber dem Wahlamt und kündigt die Vertreter der Initiative an.
Als diese um 15:00 Uhr im Wahlamt mit einer schriftlichen Bevollmächtigung durch die Sprecher im Wahlamt erscheinen – die Vertreter hatten sich schon im Sammelverfahren der Listen zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit im Umgang mit den Listen notariell verpflichtet – wird ihnen der Zugang zu den Akten vom Amtsleiter Herrn Beyersdorff verwehrt. Nur Sprecher Werner Hüsken könne prüfen.
Begründung: Nur für die Sprecher sei die Akteneinsicht beantragt worden. Der Hinweis auf die Rechtslage wird nicht gehört.
Sie werden die Empörung der Anwesenden verstehen und auch die Tatsache, dass die Initiative unter Protest das Amt verlässt.
Nicht verstehen und nicht nachvollziehen werden Sie die Tatsache, dass Amtsleiter Beyersdorff abends den Sprecher Werner Hüsken anruft und sagt, man könne am nächsten Tag (mit den bevollmächtigten Vertretern) kommen und den ganzen Tag prüfen. Die parallel per E-Mail zugesandte Botschaft enthält aber nur ein erweitertes zeitliches Angebot zur Einsichtnahme an die Sprecher.
Dieses Amtsgebaren löst bei uns Fassungslosigkeit aus. Sie werden nachvollziehen, dass wir unter diesen Umständen eine Stellungnahme der Initiative bis zur Sitzung des Wahlprüfungs-ausschusses nicht abgeben können.
Wir haben mittlerweile beantragt, dass die Stadtverwaltung der Initiative auf ihren Antrag auf Akteneinsicht durch die Sprecher und die von den Sprechern Bevollmächtigten einen schriftlichen und rechtsfähigen Bescheid erteilt. Wir bemühen uns dann um eine möglichst zeitnahe Prüfung.
Wir wenden uns an den Rat in seiner Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren und jeder Form von Behördenwillkür entgegen zu treten, und bitten, das Akteneinsichtsrecht der Initiative und ihrer bevollmächtigten Vertreter im Rat festzustellen und die Verwaltung anzuweisen, dieses zu gewähren.
Wir bitten außerdem, die endgültige Feststellung zur Zahl der gültigen Stimmen erst dann vorzunehmen, wenn der Verwaltung, den Ratsgremien und dem Rat die Stellungnahme der Initiative vorgelegen hat.
Da das Erreichen des Quorums zur Einleitung des Abwahlverfahrens zweifelsfrei feststeht, steht einer sofortigen Einleitung des Abwahlverfahrens gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland und der Festsetzung des Abwahltermins auf den 12. Februar nichts entgegen.
gez. Werner Hüsken gez. Harald Jochums gez. Theo Steegmann