In der vergangenen Woche endete die abermalige öffentliche Auslegung der Planunterlagen für das 2009 juristisch gestoppte Kraftwerksprojekt ‚E.On Datteln 4‘. In der kommenden Woche planen Kraftwerkskritiker die Neugründung eines Aktionsbündnisses gegen den Bau in Castrop-Rauxel (wir berichteten bereits).
Vor diesem Hintergrund erreichte uns nun die Kopie eines ‚Offenen Briefes‘ eines betroffenen Bürgers aus der Region, welchen er am Wochenende an die Landtagsabgeordneten in Düsseldorf geschickt hat, und welchen auch ich hier heute in voller Länge einmal öffentlich zur Diskussion stellen möchte.
Der Dattelner Karl Seeling, seit Jahren ein engagierter Kritiker der Vorgänge vor seiner Haustür, fasst darin viele Aspekte und Argumente der Nachbarn und Kritiker des Meilers am Verhalten der Beteiligten noch einmal in klaren und auch recht drastischen Formulierungen zusammen, versucht den Abgeordneten am Rhein so noch einmal seine gesammelten Ansichten zu den Geschehnissen der letzten Jahre näher zu bringen:
„…Sie haben sicherlich Kenntnis davon, dass die erneute Offenlegung der Bebauungspläne im Bebauungsplanverfahren 105a der Stadt Datteln vom 06.01-07.02.2014 beendet ist. Viele Bürger haben auch diesmal von ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich an diesem Verfahren zu beteiligen und haben ihre Anregungen und Bedenken dazu vorgetragen.
Auch ich habe meine Anregungen und Bedenken abermals vorgetragen und werde den weiteren Verlauf des Verfahrens sehr kritisch beobachten.
Enttäuscht bin ich darüber, dass sich die SPD und Grünen Mandatsträger des Landtags NRW entschlossen haben, einseitig Partei für den Investor zu ergreifen, um ihm nachträglich Möglichkeiten zu eröffnen, die illegale Kraftwerksbaustelle zu legalisieren. Dem hatten die Regierungsparteien SPD und Grüne jeweils zu Beginn ihrer gemeinsamen Amtszeit vollmundig widersprochen und behauptet, die Rechtslage nicht ändern zu wollen. Ein Zielabweichungsverfahren wäre aber ohne die vorhergehenden rechtlichen Änderungen an dieser Stelle nicht möglich und somit beteiligen sich nun auch die SPD und Grünen operativ und aktiv an diesem seit 2007 laufenden Bauskandal!
Zitat: Zu Datteln:
Die NRWSPD legt Wert auf die Feststellung, dass die SPD-geführte
Landesregierung gerade aus Respekt vor rechtsstaatlichen Verfahren jedwede
Einflussnahme auf Verfahrensabläufe und -entscheidungen vermieden hat.
Dafür stand und steht die im Koalitionsvertrag formulierte Aussage:
„Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine
begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz dahingehend
gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht
schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die
Landesregierung wird aber auch den Vertrauensschutz für Anliegerinnen und
Anlieger nicht verschlechtern und schon deshalb Landesrecht zu Gunsten begonnener Projekte nicht verbiegen.“ Zitat Ende.
Ich sehe hier eindeutige Anzeichen dafür, dass sich die SPD und Grün geführte Landesregierung an die eigenen Vereinbarungen nicht mehr gebunden fühlt, und der Respekt und die Absicht sich nicht in die Verfahren um den Kraftwerksbau einzumischen scheinbar abhanden gekommen ist. Die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens ist nur durch Änderungen der Rechtsgrundlagen und Planungsvoraussetzungen möglich, also durch aktives Handeln der Politik zu Gunsten eines Privatinvestors. Zum Zeitpunkt der damaligen Antragstellung wäre noch nicht einmal über ein Zielabweichungsverfahren nachgedacht worden, weil das rechtlich unmöglich war. Der `WORTBRUCH´ an dieser Stelle zwingt die Anwohner in ein erneutes Klageverfahren und das ist das Resultat der politischen Inkonsequenz dieser Parteien! Dass man in der gleichen Sache mehrmals vor Gericht ziehen muss ist schon einzigartig und ungewöhnlich.
Die alte Landesregierung aus CDU/FDP hatte nicht über ein Zielabweichungsverfahren nachgedacht oder versucht es umzusetzen, weil es rechtlich nicht umsetzbar war und das wissen sie genau. Aus diesem Grund wurde ja versucht, im Interesse des Investors, die Gesetze nachträglich abzuändern. Ein Zielabweichungs-verfahren wäre, wenn es denn möglich gewesen wäre, an dieser Stelle sicher der einfachere Schritt gewesen.
Keine Konfliktlösungsansätze der Politik
Die Politik hat an dieser Stelle nicht versucht Lösungen zum Vorhaben Datteln IV zu erarbeiten, sondern hat einzig und allein einzelne Interessensgruppen im Vorhaben bestärkt, die Planung um das rechtwidrig erstellte Kraftwerk fortzuführen. Das spiegelt sich in den unzähligen Anträgen der CDU und FDP wieder, die nur darauf ausgerichtet waren, rechtliche Grundlagen im Nachhinein, entsprechend den benötigten Vorgaben zur Realisierung des Kraftwerks, an genau diesen Standort umzusetzen.
Unabhängigkeit des Mandats
Das Land NRW und unsere gemeinsame Rechtsordnung sorgen dafür, dass jedes Mitglied des Landtags seine Entscheidungen unabhängig und sachgerecht treffen kann.
Die Lobbyarbeit von einzelnen Interessensverbänden und der Industrie selbst haben inzwischen dazu geführt, dass offensichtlich Anträge im Landtag von den Interessengruppen gestellt werden und nicht mehr von den unabhängigen Landtagsabgeordneten. Die vom Land NRW ermöglichte Unabhängigkeit der Abgeordneten wurde offenbar vereinzelt schon interessengeleitet preisgeben.
Ich habe mir einmal die MÜHE gemacht, einen ihrer zahlreichen Anträge und Entschließungen zu diesem unsäglichen Kraftwerks-Skandal heraus zu suchen. Erklären Sie mir bitte einmal und erklären Sie den Bürgern in NRW weshalb Sie den gefassten Beschluss nicht folgen und über die Zulassung eines Zielabweichungsverfahren versuchen, nachträglich ein rechtwidrig erstelltes Bauvorhaben eine Legimitation zu geben? Sie alle kennen den Antrag!
Antrag
der Fraktion der CDU
Der Bau des E.ON-Kraftwerks in Datteln muss im Interesse der Versorgungssicherheit Nordrhein-Westfalens schnell vollendet werden
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 15. Wahlperiode 15/173 14.09.2010 Datum des Originals: 14.09.2010/Ausgegeben: 14.09.2010
Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zum Antrag der Fraktion der CDU
Modernisierung des Kraftwerkparks fortsetzen, Bau des Kraftwerks Datteln IV vollenden (Drucksache 15/69)
Politische Bekenntnisse können gerichtsfeste Entscheidungen nicht ersetzen –
nur verlässliches Regierungshandeln schafft Basis für neues Vertrauen
I. Regierungsmurks der Vergangenheit ruft Kraftwerksprojekt Datteln erneut auf die Tagesordnung
Das geplante E.ON-Kraftwerk in Datteln zeigt, wie schädlich sich die handwerklichen Fehler der abgewählten Landesregierung noch heute auswirken. Diese hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit seinem Urteil vom 03. September 2009 nachgewiesen. Nur wegen dieser Fehler von CDU und FDP droht in Datteln eine Investitionsruine. Hiervon wollen CDU und FDP auch heute noch ablenken.
Es ist nach Recht und Gesetz in den vorgesehenen Verfahren darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie die Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann. Die Messlatte, die das OVG anlegt, ist mit dem Urteil zum Bebauungsplan für das E.ON Kraftwerk Datteln sehr genau bekannt. Maßgeblich dafür, ob das E.ON-Kraftwerk Datteln in Betrieb gehen wird, ist schlussendlich nicht eine wie auch immer geartete politische Willensentscheidung. Es ist da-von auszugehen, dass ein neuer Bebauungsplan erneut beklagt würde. Insofern würde das OVG erneut vor dem Hintergrund seiner ersten Entscheidung vom 03. September 2009 über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entscheiden müssen.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Die Politik baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab.
2. Nur eine konsequente Modernisierung der Energieerzeugung ist zukunftsfähig und sichert Arbeitsplätze und Einkommen in NRW. Neue fossile Kraftwerke dürfen dabei nicht
in einen Widerspruch zum Ausbau der Erneuerbaren Energien geraten, sondern müssen ihn sinnvoll ergänzen.
3. CDU und FDP haben die politische Verantwortung für den Dilettantismus, mit dem das Projekt Datteln seitens der Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode begleitet wurde. Dies hat dazu geführt, dass das Vertrauen in die industriepolitische Kompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen empfindlich gestört worden ist. Grund für die erneute Befassung des Landtages mit dem Projekt ist ausschließlich, dass das OVG am 03. September 2009 den Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Datteln, der mit Beteiligung der da-maligen Landesregierung aufgestellt wurde, für nichtig erklärt hatte.
4. Die aktuellen Debatten um Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke und auch um die Streichung des Paragrafen 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) in der vergangenen Wahlperiode haben gezeigt, dass die Menschen nicht akzeptieren, wenn gesetzliche Regelungen geändert werden, um den Interessen einzelner Unternehmen zu dienen. Die Menschen haben – genau wie auch investitionsbereite Unternehmen – Anspruch auf Vertrauensschutz. Deshalb dürfen Projekte wie das E.On-Kraftwerk in Datteln nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch der Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger wird aber nicht verschlechtert und schon deshalb wird Landesrecht zu Gunsten begonnener Projekte nicht verbogen.
5. Auch eine Änderung des Regionalplans muss grundsätzlich die Ziele der Landesplanung beachten. Insoweit hat das OVG entschieden: “Weder die Regionalplanung noch die für die 4. Änderung des Regionalplanes erteilte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 17. Mai 2006 (GV. NRW Nr. 15 vom 29. Juni 2006) vermögen die fehlende Zielkonformität mit dem LEP zu ersetzen oder zu „heilen“. Für solche Abweichungen steht allein das Zielabweichungsverfahren nach § 24 Abs. 1 LPlG [nach Änderung des LPlG vom 16.03.2010 jetzt § 16] zur Verfügung, das unter anderem eine Zustimmung des zuständigen Landtagsausschusses und der fachlich zuständigen Ministerien vorsieht. § 16 Abs. 1 Satz 1 Landesplanungsgesetz sieht vor: „ Von den Zielen im Raumordnungsverfahren kann im Einzelfall in einem besonderen Verfahren abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist.“
III. Der Landtag beschließt:
Der Landtag begrüßt, dass der so genannte „Klimaschutzparagraf“ (§26 LEPro) in bewährter Form wieder in das LEPro integriert werden soll und die Landesregierung den Entwurf eines Teilplans Energie des Landesentwicklungsplans (LEP) der abgewählten Landesregierung zurückzieht. Damit wird die alte Rechtslage wieder hergestellt, die im Zeitpunkt der Antragstellung galt. Auf dieser landesrechtlichen Rechtsgrundlage wird über die Zulässigkeit des Kraftwerks am Standort Datteln zu entscheiden sein. Eine Vorfestlegung ist damit nicht getroffen.
Norbert Römer Reiner Priggen
Britta Altenkamp Sigrid Beer
Rainer Schmeltzer Wibke Brems
Thomas Eiskirch Hans Christian Markert
und Fraktion und Fraktion
Meine Wahrnehmung ist, dass sich der Landtag NRW und insbesondere die Landesregierung nicht mehr an den eigenen Worten messen lassen kann. Der eigene Anspruch an Seriosität und Verantwortung ist scheinbar bei der SPD und den Grünen abhanden gekommen! Das was sie sagen und das was sie tun haben nichts miteinander zu tun. Das politische Handeln ist ggfls. noch einseitig interessengeleitet, hat aber nichts mehr mit objektiver, unbefangener und unabhängiger Wahrnehmung des Mandats zu tun, sondern mit der Wahrnehmung der Industrie- u. Parteiinteressen.
Einige unserer gemeinsamen rechtsstaatlichen und demokratischen Gedanken und Grundsätze, wie Vertrauen in Gesetze, Vertrauen in die rechtlichen Bewertungen unserer Gerichte, Vertrauen in die Politik, Vertrauensschutz für Betroffene und die Aufklärung von rechtlichen Missständen finde ich in dieser Sache jedenfalls nicht wieder. Auch vermisse ich, dass sich Mandatsträger/Abgeordnete für die Aufklärung der rechtlichen Missstände einsetzen und dieses auch einfordern. Die Verantwortlichen dieses Bauskandals müssen endlich auch die Konsequenzen ihres Handels tragen. Angefangen bei den Gutachtern, die ihre Gutachten dem Auftraggeber quasi als Werbebroschüre und nicht als sachgerechte und analytische Bewertung eines Sachverhaltes präsentieren und auf dessen Grundlage dann auch noch wichtige Entscheidungen getroffen werden sollen. Solche Gutachten und Gutachter verunglimpfen den Ruf der Gutachter insgesamt. Auf Grundlage solcher interessengeleiteter Gutachten kann niemand sachgerecht urteilen, sondern, Entscheidungen werden u. U. fehlerhaft getroffen. (Gerichte haben einige Gutachten im Verfahren zum Kraftwerk Datteln in der Luft zerrissen). Weitergehend über Behörden, die sehr industrienah und nicht sachgerecht, aber wissentlich fehlerhaft ihre Entscheidungen getroffen haben (alle Genehmigungen des Verfahrens wurden widerrufen). Und zuletzt die Politik, die vehement die Inbetriebnahme des Kraftwerks fordert, wissend, dass das ganze Bauverfahren an den rechtlichen Grundsätzen unseres Landes vorbei inszeniert wurde. Ich frage Sie alle; wollen Sie sich weiterhin an der Realisierung des Kraftwerksbaus beteiligen, ohne, dass der rechtlich ungeklärte Bauskandals im Vorfeld aufgearbeitet wurde? Wollen Sie nach nunmehr 5 Jahren nicht endlich dafür sorgen, dass dieser einmalige Skandal rechtlich aufklärt wird, bevor sie weitergehende rechtliche Änderungen am Planungs- und Genehmigungserfahren -Kraftwerk Datteln IV- umsetzen?
Ich fordere an dieser Stelle ausdrücklich die rechtliche Aufarbeitung der in diesem Verfahren gemachten Fehler. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass rechtsstaatliche Grundsätze wissend von der Politik über Bord geworfen werden und man seitens der Politik so tut, als wäre das alles nicht geschehen? Was hat jeder einzelne aus der Politik zur Aufklärung des Skandals beigetragen insbesondere der Landtag, der sich mehrfach mit dem Bauskandal auseinander gesetzt hatte?
Es kann doch niemand mehr ernsthaft erwarten, dass das Handeln und das Verhalten der Politik in diesem unsäglichen Kraftwerksverfahren Datteln IV noch ernst genommen und als seriöse Arbeit gewertet wird. Im Ruhrgebiet gilt das gesprochene Wort genauso viel wie eine Unterschrift unter einem Vertrag. Die Abgeordneten die aus dem Ruhrgebiet kommen wissen was ich meine.
In meiner erneuten Stellungnahme an die Stadtverwaltung Datteln und in den letzten Schreiben habe ich versucht die Ursachen und Verantwortlichkeiten der Bezirksregierung Münster, der Stadtverwaltung Datteln und der Verantwortlichen des E.ON Konzerns darzustellen. Hier ist von „Untreue“ die Rede und von der rechtswidrigen und bewussten Erteilung fehlerhafter Genehmigungen, um das Planungsverfahren, an unseren Rechtsnormen vorbei, zu beschleunigen. Dadurch wurden die Rechte Dritter, nämlich die der Anwohner und Klageberechtigten, in einem unerträglichen Maße und bewusst zu deren Nachteil umgangen!
Nachdem nun seit 5 Jahren von der Politik aber auch gar nichts unternommen wurde, um die Fehler der Vergangenheit auch rechtlich aufzuarbeiten, erwarten die Bürger von der Landesregierung NRW und von jeden einzelnen Landtagsabgeordneten, dass sie/er diese rechtlichen Sachverhalte zum Bauskandal Kraftwerk Datteln IV schonungslos und ohne Rücksicht auf Personen aufgeklärt.
Die Politik setzt nicht nur politische und rechtliche Rahmenbedingen, sondern sie muss diese auch mit geeigneten Mitteln umsetzen und deren Einhaltung überprüfen.
Ihnen ist bewusst, dass die von der Bezirksregierung erteilten Genehmigungen allesamt wegen grober Fehler widerrufen wurde! Sie alle habe Verantwortung dafür, das aufzuklären und abzustellen.
Ihnen ist bewusst, dass die Stadtverwaltung Datteln Widersprüche der Anwohner und benachbarter Kommunen ungeklärt in andere Verfahrensabläufe ausgliedert hat, um das Bauverfahren zu beschleunigen. Dabei wurden die Rechte Dritter, nämlich die der Widerspruchs- und Klageberechtigten in einem unerträglichen Maß verletzt.
Ihnen ist bewusst, dass der Konzern E.ON seit dem OVG Urteil 2009, ohne weitergehende Genehmigung weiterhin über 800 Mio. € verbaut und eben nicht den Schaden der Eigentümer begrenzt hat, so wie es die Verpflichtung des Vorstandes und der Aufsichtsräte gewesen wäre (Schadenminderungspflicht), sondern den Schaden erheblich ausgeweitet hat. Auch hier wurden die Rechte und Erwartungen der Eigentümer und die Pflichten der Vorstände und Aufsichtsräte verletzt.
Sie alle haben Verantwortung dafür, die rechtlichen Konsequenzen für das Fehlverhalten der Bezirks-regierung Münster, der Stadtverwaltung Datteln und der Bauherrin einzufordern und aufzuarbeiten.
M.E. ist die Planung und Durchführung dieses Bauvorhaben in NRW ohne Beispiel, aber vergleichbar mit dem Skandal Flughafen Berlin oder dem Bahnhofneubau in Stuttgart. Der Kraftwerksneubau Datteln IV zeigt die enge Verflechtung, den Filz zwischen Behörden und Politik, zwischen Industrie und Verwaltung ganz deutlich auf und erfordert Konsequenzen.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse und ihre Aufmerksamkeit. …“
Man darf gespannt sein, ob Karl Seeling aus Düsseldorf Antworten auf die hier aufgeworfenen Fragen und Kritikpunkte bekommen wird. Zumindest dürften diese ausführlichen Ausführungen aber, auch hier, als eine breite Diskussionsgrundlage für an den Vorgängen in Datteln Interessierte dienen.
Passend zum Thema:
https://www.ruhrbarone.de/ueberparteiliches-aktionsbuendnis-gegen-datteln-iv-vor-neugruendung/73253
Robin,
danke für die Veröffentlichung.
Ich kannte den Inhalt des Briefes von K.Seeling nocht nicht.
Karl Seeling,
danke für die Initiative und für die gelungene Aufarbeitung politisch (und rechtlich) interessanter Fakten.
Nur ändern wird sich deshalb nichts an dem Willen von SPD und Grünen(!!) -CDU/FDP ohnehin-, alles daran zu setzen, daß E.ON-Datteln IV zu Ende gebaut und in Betrieb gehen kann.
Leider bleibt den Kraftwerksgegner erneut nur die Hoffnung, daß das OVG Münster dem ein endgültiges Ende bereiten könnte -2o15/2016?
Es bin absolut gegen dieses Projekt! Stellen Sie sich auf eine beliebige Halde weit oben (vllt Recklinghausen) und zählen alle Kraftwerke (bei mir kam ca. 9 heraus). Wir sollten keine neuen Kraftwerke bauen, sondern daraufhin arbeiten einige nicht mehr in Betrieb nehmen zu müssen. Das kommt der Lebensqualität zugute! Wir haben genug Kraftwerke im Ruhrgebiet