NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat es nicht so mit der Wahrheit. Sie verheimlichte ein Gutachten zum Thema E-Zigarette, erstellt durch Prof. Dr. Franz-Josef Dahm, das ihrer Politik nicht passte. Erst durch eine Anfrage der Piraten kam dieser Skandal an die Öffentlichkeit. Die WAZ berichtet ausführlich darüber. Wir hier bieten hier ergänzend das Gutachten als Dokumentation als Download.
Auszug aus dem Gutachten:
Bei näherer Betrachtung dieses Aspekts ergibt sich folgendes Bild:
Die seit Jahren gesicherten Erkenntnisse über das Gesundheitsgefährdungspotenzial von Tabakrauch, die der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung hervorgehoben hat, liegen scheinbar im Hinblick auf den Dampf
einer E-Zigarette nicht vor. Es erscheint vor dem Hintergrund der relativen
Neuheit der E-Zigarette auch zweifelhaft, ob es überhaupt schon Studien ü-
ber die Langzeitfolgen des Konsums von E-Zigaretten geben kann; Hinweise
darauf liegen den Verfassern jedenfalls nicht vor.Auch liegen den Verfassern keinerlei Erkenntnisse dazu vor, dass die „chemische Zusammensetzung“ des Dampfes der E-Zigarette mit der des Tabakrauches vergleichbar ist, oder jedenfalls der Dampf die oben beschriebenen und aus Sicht des Gesetzgebers sein Handeln rechtfertigenden Krankheitsbilder bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern hervorrufen kann.
Auf die Frage, ob die E-Zigarette sowohl mit Nikotin-„Liquids'“ oder nikotinfrei
betrieben werden kann, kommt es nach der hier vertretenen Auffassung nicht
entscheidend an. Die damit in Zusammenhang stehenden Probleme können
vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse in tatsächlicher Hinsicht allenfalls im Hinblick auf einen „Raucher-Schutz“ bedeutsam sein, auf den das NiSchG NRW
schon der Überschrift nach nicht abzielt.
PDF der Dokumentation:
Allerdings sollte man auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um ein Rechtsgutachten, erstellt von Juristen, handelt. Liest man nur den Bericht von Herrn Laurin, dachte ich zunächst, es handele sich um ein medizinisches Gutachten.
Viel interessanter als die rechtliche Bewertung (von man bei praktischen jedem Thema ein Pro- und Contragutachten findet) wäre doch mal eine Untersuchung des Themas aus medizinischer und biologischer Sicht, um dann echte Fakten für oder gegen das dampfen zu finden.
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„Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann“ – Wiglaf Droste
Das NRW Gesundheitsministerium hat uns gerade einen Erklärung zu dem Thema geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
einige Medien werfen heute die Frage auf, ob die E-Zigarette unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt.
Hierzu folgende Klarstellung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums:
Ziel des Nichtraucherschutzes ist es, beim Konsum von Zigaretten und anderen vergleichbaren Produkten Dritte konsequent vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Deshalb ist in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo der Nichtraucherschutz gilt, auch der Konsum so genannter E-Zigaretten untersagt.
Dabei stützt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung im Wesentlichen auf drei Aspekte.
1.) Gesundheitsschutz.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 24. Februar 2012 folgende Einschätzung vorgelegt: „Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts eines großen Produktspektrums an Liquids und der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zum Experimentieren mit Inhaltsstoffen und Konzentraten bleibt es fraglich, was eine E-Raucherin / ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet wird. Das BfR empfiehlt daher, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und das E-Rauchen dort zu untersagen.“
2.) Einheitlichkeit mit bundesgesetzlichen Regelungen.
Die Bundesregierung hat am 23. Dezember 2011 klargestellt: „Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass „Rauchen“ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird.“
3.) Klarheit des Vollzugs.
Der Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes durch die kommunalen Aufsichtsbehörden würde behindert, wenn diese zwischen herkömmlichen Zigaretten und neuartigen Erscheinungsformen wie beispielsweise der E-Zigarette unterscheiden müssen. Dies gilt im Übrigen auch für Betreiberinnen und Betreibern von Hotel- und Gaststättenbetrieben.
Im Zuge der Vorbereitung auf die Formulierung eines neuen Nichtraucherschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium zur Frage der Behandlung so genannter E-Zigaretten auch frühzeitig die Einschätzung einer externen Rechtsanwaltskanzlei eingeholt. Diese Expertise wurde vor den unter 1.) und 2.) dargelegten Klarstellungen des Bundes erstellt. Aus heutiger Sicht entscheidende Aspekte blieben deshalb unberücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meinerz
Leiter des Referates „Presse, Öffentlichkeitsarbeit“
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Man hat das Gefühl das der Ministerin das Rechtsgutachten nicht zusagte, und deshalb das BfR – das 2002 von der damaligen Verbraucherschutzministerin Künast ins Leben gerufen wurde – beauftragte, das zu korrigieren.
Erstaunlich auch, das die Ministerin im Dezember 2011 die E-Zigarette verbieten wollte, weil es angeblich Arzneimittel sei. Da lag das Gutachten vor. Sie scheitert damit . Das OVG watscht sie herbe ab. Dann geht sie hin und beauftragt das BfR, damit E-Zigaretten wenigstens unter das NRSG fallen. Und sie bekommt das gewünschte Gefälligkeitsgutachten, obwohl ihr eigenes Gutachten sagt, das dies rechtlich nichzt möglich ist, da dampfen kein Rauchen sein kann, weil kein Tabak verbrannt wird. Im Statement ihres Pressesprechers sind die Untersuchungen die der E-Zigarette bescheinigen für die Umwelt unschädlich zu sein nicht genannt.
Das ist eine äußerst perfide Verschleierungs- und Lügenpolitik und ich kann die Ruhrbarone nur bitten, sich der Sache anzunehmen, dranzubleiben und aufzudecken, was hier gespielt wird.
Als Faktensammlung lege ich Euch das hier ans Herz
https://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
Die rechtlichen Grundlagen sind zweifelhaft „Alle Urteile sind öffentlich und sind zum Teil noch nicht rechtskräftig und zum anderen Teil auch schon von uns als nicht haltbar begutachtet.Damit bezieht sich die Bundesregierung auf den unsicheren Stand der heutigen lokalen Rechtsprechung, die in den weiteren Instanzen höchstrichterlich noch völlig offen ist.“
https://www.medizinanwalt.de/2012/03/rechtliche-beurteilung-der-bundesregierung-e-zigarette-ist-haltlos/
Zitat: „Aufsichtsbehörden würde behindert, wenn diese zwischen herkömmlichen Zigaretten und neuartigen Erscheinungsformen wie beispielsweise der E-Zigarette unterscheiden müssen.“
Grund genug für Steffens ihren Feldzug weiter gegen alles, was wie eine Zigarette aussieht, fortzusetzen. Denn für die Tabak-Kontrolle ist die E-Zigarette ein No-Go: Wird durch sie doch das Rauchen bzw. Dampfen wieder gesellschaftsfähig. Die Volkserzieher im Auftrag der WHO setzen alles daran, das Rauchen, aber auch ähnliche Tätigkeiten, aus dem Blickfeld der Menschen zu verbannen. Als nächstes sind dann wohl Kaugummizigaretten dran.
Ach ja? Klingt gut, oder? Das ist nur leider alles nicht wahr! 😀
Schauen wir doch mal in die Begründung des NRW NRSG von 2007 [1]. Da steht auf Seite 2:
„Ziel des Gesetzentwurfs ist der wirksame Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen in der Öffentlichkeit.“
Also: Passivrauchen ist hier der Punkt auf den es ankommt! Und im weiteren wird sogar ganz genau beschrieben um was es dabei geht. Auf Seite 7 steht:
„Das Rauchverbot betrifft das Rauchen aller Tabakprodukte einschließ-
lich des Inhalierens des Tabakrauchs mittels Wasserpfeife oder des Rauchens unter Verwendung anderer Hilfsmittel.“
Das steht ganz klar TABAKPRODUKTE! Seltsam oder? ;D
Und die Bewertung des BfR ist KEINE Rechtliche Bewertung und hat auch nahezu keinen Wissenschaftlichen Wert! Diese ist mit dermaßen vielen Konjunktiven durchsetzt, dass man sie nicht ernst nehmen kann und darf! Und was bei der BfR-Warnung am besten ist: Sie enthält KEINERLEI Beweis für die gemachten Aussagen!
Was die „Einheitlihkeit mit bundesgesetzlichen Regelungen“ angeht:
Das fand ich besonders putzig 😀
Die Bundesländer sind verfassungsrechtlich Staaten mit eingeschränkter Souveränität und machen ihre eigene Gesetzgebung. Wenn hier auf einmal auf eine Bundeseinheitliche Gesetzesregelung gepocht wird, dann könnte man einfach das Bundesnichtraucherschutzgesetz nehmen. Aber das will man NICHT ( das klappt ja noch nicht mal bei einem einheitlichen Abitur 😀 )
Und mal ganz nebenbei: Auch in der Begründung zum Bundesnichtraucherschutzgesetz [2] geht es seltsamerweise AUSSCHLIEßLICH um den Schutz Dritter vor dem schädlichen TABAKPASSIVRAUCH!
In der steht nämlich auf Seite 1:
„Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, das nach gesicherten wissen schaftlichen Erkenntnissen für schwere Erkrankungen und Todesfälle ursächlich ist.“
Auf Seite 7 ( Begründung und Ziel ) :
„Die Gefährlichkeit der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe für die Gesundheit ist wissenschaftlich unbestritten.“
und
„Ziel des Gesetzentwurfs ist ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und die Vermeidung der dadurch ausgelösten Krankheiten.“
Wen wollen die mit dieser Behauptung, denn noch belügen?
Zu „Klarheit des Vollzugs“:
Aha… weil also ein administrativer Aufwand da wäre, wird also das Gesetz begründet?
Tja… Das ist leider nicht erlaubt!
Stellen wir uns mal vor, ein Polizist würde nicht erkennen ob der nette Herr mit der Skimaske jetzt wirklich die Bank da ausraubt ( weil er es nicht so genau sehen kann ) und geht dann einfach weiter und macht Feierabend. Was würde ein Staatsanwalt wohl dem netten Herrn Polizisten erzählen? Big Grin
Zitat:“Im Zuge der Vorbereitung auf die Formulierung eines neuen Nichtraucherschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium zur Frage der Behandlung so genannter E-Zigaretten auch frühzeitig die Einschätzung einer externen Rechtsanwaltskanzlei eingeholt. Diese Expertise wurde vor den unter 1.) und 2.) dargelegten Klarstellungen des Bundes erstellt. Aus heutiger Sicht entscheidende Aspekte blieben deshalb unberücksichtigt.“
1. Hier wird KEIN neues Gesetz verabschiedet, sondern das alte wird einem „Update“ unterzogen!
2. Wurde das Expertengutachten im Nov 2011 angefertigt und dem Ministerium übergeben. Danach hat Frau Steffens Monatelang behauptet, dass die E-Zigarette unter das NRSG von NRW fallen würde – und sie hatte NUR dieses Gutachten auf ihrem Schreibtisch Big Grin
Als dann die Bundesregierung die Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE veröffentlichte, war diese wieder mit vielen vielen netten Konjunktiven wie „könnte“, „man nimmt an“, „geht davon aus“ usw. versetzt. Natürlich war auch dort viel Politikersprech und alles klang wichtig.
Dabei wird nur ganz gerne vergessen: Eine Antwort auf eine kleine Anfrage drückt DIE MEINUNG der Bundesregierung zu einem Thema aus. Sie ist KEIN Gesetz und hat auch KEINEN Gesetzgebenden Charakter!
Diese Meinung als Grundlage zu nehmen… Mutig! Sehr mutig!
So schnell wie die uns über den Tisch ziehen wollen – Was für Reibungshitze wollen die uns hier eigentlich als Nestwärme verkaufen?
[1] https://www.uni-duesseldorf.de/home/Kopfnavigation/Mitarbeiter/Organisation/saus/Downloads/Dokumente/Gesundheit—Nichtraucherschutz—Nichtraucherschutzgesetz-NRW-2007-12-19-Begrundung.pdf
[2] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/050/1605049.pdf
http://www.presseportal.de/pm/103765/2191711/neue-studie-beweist-kein-passivrauch-bei-ezigaretten
Dort gab es bereits im Februar eine Untersuchung zu den im ausgeatmeten Dampf enthaltenen Stoffe. Alle geprüften Stoffe, welche sich in großer Menge im Haupt- und vor allem Nebenstromrauchs des Rauchers vorfinden lassen (Achtung! Raucher, nicht Dampfer), befanden sich unterhalb der Bestimmungsgrenze. In wie weit dies dann noch schädlich für „Passivdampfer“ sein kann, darf sich jeder mal selbst ausdenken.
Seit wann wird eigentlich etwas schon verboten, wenn nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefahren bekannt sind, die von dem Produkt ausgehen? Genau das heißt es nämlich, wenn man „nicht auszuschließen“ umgekehrt formuliert.
Wenn das MGEPA, das BfR, das DKFZ, die WHO-Tabakkontrolle, das BMG, das BfARM und die BzgA IRGENDWAS hätten, das eine Gefahr durch E-Zigaretten belegt, dann bräuchten sie sich nicht hinter diesen Alibibegründungen zu verstecken.
Das Produkt ist seit sechs Jahren in der BRD erhältlich, es existieren unzählige Studien, Raumluftgutachten etc, darunter von renommierten Quellen wie dem extremen Antiraucher Dr. Laugesen, der Universität Harvard, Graz, Bern…also sicher keine Quellen, die sich von den E-Zigarettenhändlern kaufen ließe. Und alle belegen ausnahmlos die vollkommene Harmlosigkeit des Dampfes für Dritte. Einzig ist man sich noch nicht darüber sicher, ob auch die tiefe Inhalation möglicherweise schädigend auf den Konsumenten wirken kann. Die „flache“ Inhalation gilt ebenfalls schon als vollkommen unschädlich, denn das Gemisch wird bereits seit den 50ern gründlichst erforscht, und als Disconebel in tausendfach höherer Konzentration auf die Menschen losgelassen (und Discotheken sind ja auch Arbeitsplätze), es wurde für das Gemisch keine MAK (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) festgelegt. Das einzige, was noch hinzukommt, ist das Nikotin und Lebensmittelaroma. Um sich mal die Größenordnungen vorzustellen:
Discotheken hantieren mit 5-30-Liter-Kanistern. Ein Dampfgerät hat einen bis fünf Mililiter fassenden Tank, dessen Füllung locker den ganzen Abend reicht. Das Gemisch in diesen durchschnittlich 2,5 Mililitern besteht zu über 90% aus dem Disconebel-Gemisch, der Rest ggfs Nikotin und Lebensmittelaroma. Von diesen 0,x Mililitern Nikotin werden 99% vom Körper des Konsumenten absorbiert.
WAS bitte soll da noch für die Mitmenschen schädlich sein? Sofern überhaupt was gemessen wurde, dann im Piko- oder Attobereich, bei intensiver Direktmessung in einer Gaswaschflasche. Überträgt man das noch auf einen Raum mit mehreren Kubikmetern Luft, dann kann auch der Laie ohne Langzeitgutachten sofort verstehen, dass die Belastung, der er ausgesetzt ist, so extrem minimal ist, dass er sie einfach hinzunehmen hat, so wie er es hinzunehmen hat, dass Autos Abgase produzieren, die er auf der Straße einatmet (eine um Dimensionen extremere Belastung für ihn, mit der er auch täglich lebt, ohne seine autofahrenden Mitmenschen als Körperverletzer und Mörder (!) zu bezeichnen).
Betrachtet man dann wieder die Frage nach der möglichen Schädigung für den Konsumenten, dann ist zunächst festzustellen, dass allgemein und erschöpfend bekannt ist, dass Zigarettenrauchen exrtem gesundheitsschädlich ist. In Tabakzigaretten befinden sich Blei, Polonium 210, TSNA und viele hundert weitere Gift- und Krebserregerstoffe. Diese sind in E-Zigaretten einfach nicht drin.
In E-Zigaretten findet sich reines Nikotin, gelöst in apothekenreinem Glycerin, das mit Wasser etwas verdünnt wird, und apothekenreines Propylenglykol, dazu handeslübliches Lebensmittelaroma, auf eine Temperatur von etwa 60Grad erwärmt, nicht verbrannt.
Selbst einem mittelmäßig gebildeten Baum fällt auf, dass die E-Zigarette damit um Größenordnungen weniger schädlich als Tabakzigaretten sein MUSS. Es wäre also für den bereits abhängigen Konsumenten unbedingt als Vorteil zu erachten, wenn er von der Tabak- auf die E-Zigarette umsteigt. Genau das sagte auch das BfR in seinem Erstgutachten von 2008, ehe es Ende 2011 auf den Pötschke-Langer-Zug aufsprang und seine Meinung um 180 Grad drehte.
Für den Nichtraucher wäre eine flächendeckendere Benutzung von E- statt Tabakzigaretten ebenfalls ein Vorteil, wenn seine Umwelt nicht mehr mit Tabakrauch belastet wird.
In Kneipen mögen die Nichtraucher nun dank Frau Steffens und der Propagandamaschinerie im Kampf für eine rauchfreie Welt sicher sein. Aber diese Bande hätte den Menschen einen größeren Gefallen getan, wenn sie, statt auf Teufel komm raus Verbote durchzupeitschen, den Umstieg auf E-Zigaretten empfohlen hätte, wie es von den staatlichen Gesundheitsinstitutionen in vielen anderen Ländern bereits getan wird.
Ja, liebe Leser, Sie haben richtig gelesen: In anderen Ländern empfiehlt der Staat den Rauchern den Umstieg auf E-Zigaretten, und bei uns will man sie verbieten.
Würden nun in mehr Haushalten E-Zigaretten statt Tabakzigaretten konsumiert werden, was die restlichen Familienmitglieder auch dort vor Passivrauch schützen würde, wo der staatliche Nichtraucherschutz niemals greifen kann, insbesondere die Kinder, die ja den militanten Antirauchern so schwer am Herzen liegen. Der Nichtraucherschutz, den Frau Steffens hier also präsentiert könnte noch besser und wirksamer sein, und als Sahnehäubchen hätten wir auch so eine Art „Raucherschutz“, wenn Rauchern endlich die wirksame Alternative schmackhaft gemacht werden würde, statt sie den Rauchern permanent auszureden.
Man stelle sich vor: Rauchen darf man nicht mehr in den Kneipen, aber dampfen? Wieviele Raucher würden ihrer eigenen Gesundheit was Gutes tun und zur E-Zigarette greifen?
Nach Ansicht von Frau Steffens darf aber genau das um keinen Preis auf der Welt passieren.
Da fragt man sich doch, wer oder was hier vor wem oder was eigentlich geschützt werden soll?
Das dürfte dann auch das Ende von Grog und Punsch und allen anderen Heißgetränken mit Alkohol in Kneipen sein, denn die dampfen ebenso und können bei Nichtalkoholikern schwere Rückfallschäden verurachen. Natürlich umgehen die Grünen, intelligent wie sie nun mal sind, diese „Schwäche“ im NRSG durch? – na klar, Alkoholverbot in Gaststätten!
[…] Die Ruhrbarone haben ebenfalls über den Vorfall berichtet. Das Onlinemagazin hat daraufhin eine Mail des Gesundheitsministerium erhalten. Dennoch bleiben die Ruhrbaron bei ihrer Berichterstattung. […]
Hallo liebe Barone!
Stimmt es, dass Ihr einen Brief vom Gesundheitsministerium erhalten habt wie in Post#12 behauptet? Auf Eurer Seite kann ich dazu nichts finden.
Wenn ja, könnt Ihr den Brief hier veröffentlichen?
Gruß
Andreas
@Andreas Tigges: Der Inhalt der Mail findet sich in Kommentar 4. Er wurde Minuten nach dem die Mail einging eingestellt.
Es ging mir ehr darum, ob es zum Wochenanfang ein neues Anschreiben bzw. einen Versuch der Einflüßnahme seitens des Ministeriums gab!?!
@Andreas Tigges: Nein, uns wurde nur am Freitag eine aktuelle Pressemitteilung zugesandt. Einflussnahme gab es noch nie und seitdem habe ich auch nichts bekommen. Die Pressemitteilung habe ich dann als Kommentar eingestellt. Das wars.
In der Erklärung des NRW Gesundheitsministeriums wird der Gesundheitsschutz in den Vordergrund gesetzt:
Zitat „Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 24. Februar 2012 folgende Einschätzung vorgelegt: “Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.“
Also wenn schon im Falle der E-Zigarette Gefahren für Dritte nicht auszuschließen sind, wie ist es denn mit den direkten Gefahren für die Gesundheit von Kaffeetrinkern? Kaffee birgt ein mögliches, bisher kaum beachtetes Gesundheitsrisiko. In der „ZDFzoom“-Dokumentation „Alles Bohne – Wie gut ist unser Kaffee?“ berichten die Autorinnen Nina Behlendorf und Beate Höbermann über den Zusammenhang von Furan und unterschiedlichen Brühmethoden. Der Schadstoff hat sich in Tierversuchen als krebserregend erwiesen. Die WHO hat Furan 1995 als für den Menschen möglicherweise krebserregend eingestuft. Das meiste Furan nimmt der Mensch über Kaffee auf, ergaben die Analysen.
Also lassen sich Gefahren für Kaffeetrinker nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Jetzt sollte aber in NRW dringend der Verkauf von Kaffee verboten werden – Barbara Steffens, übernehmen sie!
Keine Angst, Kaffee wird nicht verboten, und wenn er noch so schädlich sein könnte. Rot/Grüne Gesundheitsideologen haben nichts gegen Kaffee, sie haben nur eine einseitige Wahrnehmungsstörung in Bezug auf das Rauchen….
warum erlaubt man nicht einfach kneipen nur für raucher, in denen das personal
auch aus rauchern besteht ? dann gibts ja kein passivrauchen.
[…] im Jahr 2012 wurde bekannt das Frau Barbara Steffens ein Gutachten über die E-Zigarette (von Steuergelder bezahlt), welches nicht ihren Vorstellung entsprach über Monate in einer […]
Nun bekommt Sie die Quittung
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-48-2014-e-zigaretten-verband-bereitet-90-millionen-euro-klage-gegen-nordrhein-westfalen-vor_id_4293668.html