Soll die NPD verboten werden? Nein, sagen die fünf FDP-Minister in der Bundesregierung. Dummheit ließe sich nun mal nicht verbieten, argumentieren sie. Das ist eine Zumutung für Menschen, denen die Neonazi-Partei nach dem Leben trachtet.
Nein, Dummheit lässt sich nicht verbieten. Das wäre aber schön, denn dann könnte man die Liberalen samt ihres „Nein“ zum Verbotsantrag gleich mit absägen. Klar sind die Hürden hoch. Der Erfolg eines Verbotsverfahrens gilt keineswegs als sicher. Dennoch: Es gar nicht erst (erneut) zu versuchen, würde ein fatales Signal senden. Wenn ein Verbotsverfahren scheitert: Shit happens. Klar, die NPD würde dies propagandistisch ausschlachten. Aber Leute, die sich davon einfangen lassen, waren wohl vorher schon Arschlöcher. Das ist das eine.
Die andere Frage, die sich stellt: Mit welchem Recht will man von deutschen Staatsbürgern verlangen, diejenigen mit Steuergeldern zu finanzieren, die ihnen nach dem Leben trachten? Dies betrifft etwa Migranten, Homosexuelle, Linke, Moslems und Juden. Gruppen also, die die Nazis am liebsten an die Wand stellen würden. Allein das reicht schon als Argument – es ist mit dem demokratischen Anspruch Deutschlands schlicht nicht vereinbar.
Ich bin auch ein Gegner der NPD und Nazis im Allgemeinen. Aber, eine Demokratie muss das aushalten und die Menschen dazu bringen, den braunen Müll nicht zu wählen.
Wiederstand statt Verbot.
@ Jens Schröder #1
„Wiederstand“:
„Migranten, Homosexuelle, Linke, Moslems und Juden“ stehen wieder „an der Wand“.
Lieber Herr Widerstand,
im Internet habe ich lesen können, wie eine nicht unbeträchtliche Anzahl Moslems darunter viele türkische Jugendliche sich zum Thema Adolf Hitler und Juden äussern. Ich würde dazu gerne einige Zitate abgeben, aber ich fürchte selbst für das blosse Zitieren würde ich mich strafbar machen. Über die Beziehungen zwischen Islam und drittem Reich gibt es ebenfalls einige interessante Fakten. Homosexuelle werden übrigens auch heute noch in einigen Ländern mit dem Tode bestraft. Viel Spaß bei der Recherche.
@ robert #3
Sie schreiben „Widerstand“ richtig. Anders als „Jens Schröder“. Weitere Beispiel-Sätze zur Rechtschreibung nicht nötig.
Ihr „Viel Spaß bei der Recherche“ verstehe ich nicht.
Nein, leicht wird ein Verbotsferfahren gegen die NPD nicht, das hat auch nie jemand behauptet.
Klar wird ein Scheitern desselben von der NPD propagandistisch ausgeschlachtet. Es erst gar nicht zu versuchen aber auch.
Was sagt Rösler sonst noch?
Ach ja, natürlch: „… Bildung, Bildung, Bildung…“ Bildung ist eine feine Sache, die immer und überall gefördert werden sollte, allerdings hilft Bildung nur sehr bedingt gegen Neonazis. Die wissen nämlich sehr gut, was im Dritten Reich passiert ist – und die finden das gut! Genau das ist das Problem.
Ich wundere mich zwar auch ein bisschen, dass heutzutage jeder Zweite Widerstand falsch schreibt, aber darauf wollte ich gar nicht eingehen, denn meine Rechtschreibung ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
Zu Ihrer Frage: Ich hatte gehofft, ein wenig Neugier bei Ihnen zu wecken und dass Sie sich vielleicht erkundigen mögen, was sich hinter meinen Andeutungen verbirgt.
@ robert #6
was sich „hinter Ihren Andeutungen verbirgt“ ahne ich schon. Zum Beispiel, um konkret zu werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Wilmersdorfer_Moschee#Zeit_des_Nationalsozialismus_und_des_Zweiten_Weltkriegs
Aber was sagen Sie zu meiner Andeutung „Thilo Sarrazin“?
Dummheit kann man auch nicht verbieten. Kriminelles Handeln schon.
@Widerstand
Sehen Sie, so schnell wird man fündig. Da gibt’s noch mehr, bleiben Sie am Ball.
Über Thilo Sarrazin weiß ich nicht viel mehr als die meisten anderen, habe keines seiner Bücher gelesen. Das Hartz 4 Kochbuch würde mich zur Zeit am meisten interessieren, ich habe gerade eine wirtschaftliche Flaute.
Aber der Mann macht auf mich einen recht gefassten und vernünftigen Eindruck. Wahrscheinlich ist er auch sehr viel klüger und belesener als ich. Ich finde gut an ihm, dass er schon mal unpopuläre Wahrheiten ausspricht. Etwas unfair und übertrieben fand ich einige Aktionen gegen ihn, die ich auf Videos sehen konnte.
Ich muß #1 Jens Schröder Recht geben! Ein Staat, der für sich den Anspruch erhebt, in der Tradition der Aufklärung zu stehen, nach dem Elend der Kaiserzeit, den fürchterlichen Erfahrungen des Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur, ein freies und demokratisches Land zu sein, hat seine ideologische Berechtigung verloren, wenn er meint, nur mit Verboten und nicht durch Überzeugung der Wahlberechtigten, den braunen Ungeist auszutreiben.
Warum werden z. B. der Aussteigerhilfe ‚Exit‘ die Mittel gestrichen? Das Programm ist mit Sicherheit viel preiswerter, sinnvoller und näher an den Problemen, als kostspielige Rechtsgutachten und Klagen!
https://www.taz.de/!111134/
Und das ist nur ein Beispiel.
Und darüber hinaus: Warum wird eine Partei nicht verboten, die ganz offen fordert:
„Die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Stalin und Mao Tsetung und ihre lebendige Anwendung auf die konkreten Verhältnisse der fortschreitenden gesellschaftlichen Wirklichkeit bilden die entscheidende Grundlage für einen neuen Aufschwung des Kampfs für den Sozialismus.“
https://www.mlpd.de/partei/grundsatze/praambel
Gibt es auch ein blindes linkes Auge?
Ich wäre froh, 2013 in einer BRD zu leben, die sich eher mit Argumenten als durch Verbote legitimieren würde.
[…] FDP will die NPD nicht verbieten lassen: Ein fatales Signal (Ruhrbarone) – […]
@ robert #9
„Thilo Sarrazin“: das SPD-Verbotsverfahren
@Widerstand
Ihre letzte Andeutung ist selbst mir etwas zu vage. Konnten Sie möglicherweise den Satz nicht zu Ende zu schreiben? Passiert ja schon mal, dass der Chef plötzlich ins Büro kommt.
warum sollte ein Verbotsverfahren jetz möglich sein, wo es doch eher schlimmer mit den V-Männern wurden?
zumindest kam inzwischen immer mehr heraus, dass es sehr viele V-Männer geben musse, die teilweise zu Straftaten anstiften, aber dafür noch vom Steuerzahler bezahlt werden.
Haben die V-Männer was gebracht? Scheinbar nicht, wenn man sich einen aktuellen Prozess anguckt…
Man müsste erstmal alle V-Männer abziehen bzw die Bezahung einstellen… schon das alleine wird die NPD sicher in den Ruin treiben…
Ich -Sozialdemokrat-respektiere die Entscheidung der FDP und deren Begründung, auch wenn ich sie im Ergebnis nicht teile, ich also im Gegensatz zur FDP dafür bin, daß der Verbotsantrag beim BVerfG gestellt wird.
Und ich werde nciht behaupten , daß daß nur eine Entscheidung in meinem Sinne als die einzig richtige zu gelten hat.
Abzuwägen ist zwischen
a.)
einerseits dem Prinzip der Freiheit, das auch das Recht der freien Parteiengründung und das Recht jeder Partei einschließt, sich frei betätigen zu können und
b.)
andererseits dem Mißbrauch der Grundfreiheiten des Staates durch eine Partei mit dem Ziel, eine andere staatliche Ordnung erzwingen zu wollen, eine Ordnung, die nicht demokratisch-rechtsstaatlich wäre.
Es ist staatlichen Organe und niemand anderem vorbehalten -Bundestag,Bundesrat,Bundesregierung- nach sorgfältiger Abwägung der Argumente zu a.) und zu b.) einen Verbotsantrag zu stellen. Das ist das Recht dieser Organe, nicht ihre verfassungsrechtliche Pflicht!
Daß die Entscheidung für einen Verbotsantrag mitbestimmt wird von der Auffassung, daß keine Steuermittel für die NPD aufgewandt werden dürfen, ist naheliegend -auch für mich-, kann aber m.E. nicht entscheidend sein bei der Abwägung zwischen dem Dafür/Dagegen. Dieser „Steuermittelaspekt“ kann die antragsberechtigten Organe zusätzlich politisch motivieren, ihren Antrag zu stellen..Begründen und rechtfertigen müssen sie diesen ausschließlich damit, daß die NPD „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden und die damit verfassungswidrig wäre“-sh.Art.21 (2)GG.- Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß ein „aktiv-kämpferisches Tun“ der NPD, ihren Mitgliedern nachgewiesen werden, was nicht ganz einfach zu beweisen ist. Gelegentliche „Sprüche“ von NPD-Funktionären allein werden nicht reichen, dieses „aktiv-kämpferische Tun“ hinreichend zu begründen.
Daß zudem die Entscheidung über einen Verbotsantrag von politischen Erwägungen über die politischen Folgen eines von vornherein nicht auszuschließenden Scheiterns des Verbotsverfahrens vor der BVerfG beeinflußt wird, ist ebenfalls naheliegend, hat aber verfassungsrechtlich weder für die Antragsteller noch später für das BVerfG Relevanz.
Also, Respekt für die FDP, wenn sie all das beachtet, abgewogen und sich letztendlich „wohl begründet und wohl bedacht “ für ein NEIN zum Verbotsantrag entschieden hat.
Ich bin für mich zu einem anderen Ergebnis gekommen, wohl wissend, damit einen Eingriff in „Freiheitsrechte“ zu bewürworten;und das fällt schwer.
Ich muß mich zudem bei meinem Votum -leider-auf Andere verlassen, nämlich auf all die mir im einzelnen gar nicht bekannten Gutachten, die dem Bundestag,dem Bundesrat,der Bundesregierung vorzuliegen und die hinreichend begründet dazulegen scheinen, daß die NPD selbst und vieler ihrer Mitglieder „aktiv kämpferisch“die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen.
Wenn das so ist, gibt es zwar verfassungsrechtlich keine Pflicht, einen Verbotsantrag zu stellen, wohl aber, wie ich meine, eine hinreichende politische Begründung eines solchen Antrages.
Bei „meiner“ SPD vermisse ich den m.E. gebotenen Respekt vor der Entscheidung der FDP und ihrer Begründung dazu.
Ein Respekt, der nicht im Widerspruch zu stehen hat zu einer öffentlichkeitswirksamen , vehementen politischen und verfassungsrechtlichen Begründung/Rechtfertigung der Nowendigkeit eines solchen Verbotsantrages durch die SPD. In diesem Sinne mag das dann meinetwegen auch im anlaufenden Bundestagswahlkampf „ein Thema“ werden.
Ob damit in nennenswerem Umfange Menschen motivieren werden können, wählen zu gehen und SPD zu wählen, bezweifle ich , was jedoch wiederum für die SPD nicht entscheidend sein darf für ihr Votum pro Verbotsantrag.
Die FDP weist immer wieder gerne auf ihre Tradition als Partei der Bürger- und vor allem Menschenrechte hin. In diesem Zusammenhang werden dann gerne Politiker wie Gerhard Baum, Burkhard Hirsch, die bereits verstorbenen Otto Graf Lambsdorff und Liselothe Funcke oder die aufgrund der antisemitischen Kampagne von Jürgen Möllemann aus der FDP ausgetretene Hildegard Hamm-Brücher aus dem Hut gezaubert.
Wenn es eine größere menschenrechtsverachtende Gruppierung in Deutschland gibt, dann ist es die NPD. Mit einem Verbotsantrag könnten die demokratischen Parteien in Deutschland gemeinsam Flagge zeigen. Warum die Liberalen hier aus der Rolle fallen, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Weniger, weil die Argumente, die sie gegen ein NPD-Verbot anbringen, nicht nachvollziehbar wären, sondern vielmehr, weil die FDP, die sich gerne als Menschenrechtspartei inszeniert, keine Alternative zur Bekämpfung rechtsradikaler Auswüchse entwickelt hat. Dummheit kann man tatsächlich nicht verbieten, da hat Rösler recht. Aber wie man Dummheit bekämpfen sollte, sagt er leider nicht.