Heute Nacht bat ein von Abschiebung bedrohter Flüchtling den Pfarrern einer Gemeinde um Kirchenasyl. Seine Lage wäre hoffnungslos und er sei in allergrößter Angst, in sein Heimatland Myanmar (Birma) abgeschoben zu werden. Seine Sorge ist berechtigt. Der junge Mann gehört der verfolgten Minderheit der Rohingya an. Gegen die Volksgruppe aus Myanmar kam es in den letzten Wochen zu zahlreichen Gewaltakten. Die Medien berichteten über Massenvergewaltigungen, über Flüchtlings-Massengräber und Misshandlungen auf der Flucht. Zuletzt erschütterte der Bericht über ein Boot, das mit 727 Flüchtlingen an Bord von Malaysia zurück auf hohe See geschickt wurde.
Die Pfarrer der Gemeinde hatten sich gestern Abend entschieden, dem um Hilfe bittenden Rohingya Sani B. (Name geändert) zu helfen. Er war gestern Abend in Begleitung von zwei ehrenamtlichen Flüchtlings-Helfern in die Ruhrgebietskirche gekommen. Seine Papiere belegen, dass er unmittelbar von Abschiebung bedroht ist. Kirchengemeinden können sich aus humanitären Gründen für die Gewährung von Kirchenasyl entscheiden.
Die Klage von Sani B. gegen eine Abschiebung nach dem Dublin III-Verfahren wurde abgelehnt, wie der den Ruhrbaronen vorliegende Gerichtsbeschluss zeigt. Im Klartext bedeutet die Entscheidung, dass er von Deutschland aus über den Airport Charles-de-Gaulles direkt in seine Heimat abgeschoben werden kann. Den französischen Flughafen-Transitbereich wird er daher voraussichtlich nicht mehr verlassen dürfen. Sein Anwalt geht davon aus, dass er ohne Anhörung und ohne Rechtsbeistand direkt nach Myanmar abgeschoben werden wird. Frankreich hatte nach Angaben des Anwaltes das Asylverfahren bereits negativ entschieden. Doch hat sich aktuell die bedrohliche Situation Sani B.s Heimat in den letzten Wochen massiv verschärft. Beachtet wurde diese Tatsache vom zuständigen Verwaltungsgericht nicht.
Sani B. hat seine gesamte Familie verloren
Trotz der Ablehnung des Einspruchs könnte in diesem Fall eine Einzelfallprüfung Erfolg haben. Sani B. hat seine gesamte Familie durch gewaltsame Taten verloren. Die Rohingya waren in Myanmar wiederholt Opfer ethnischer Säuberungen. In glaubhaften Berichten über seine Leben liest man, dass sein Großvater in Myanmar bei Unruhen im Feuer umkam – das gesamte Dorf wurde niedergebrannt. Sein Vater und sein Bruder wurden ebenfalls ermordet, Mutter und Schwester verlor er auf der Flucht. Sie wurden vermutlich von Menschenhändlern verschleppt.
Da sein Heimatland Myanmar den Rohingyas die Staatsangehörigkeit aberkannt hat, gehört er zu den so genannten „sans papiers’ – staatenlos und damit rechtelos. Laut UN gehören sie zu einer der weltweit am stärksten verfolgten Volksgruppen. Zur Zeit fliehen mehrere tausend Angehörige der Rohingya über das Meer – viele von ihnen befinden sich seit Wochen in völlig überfüllten Booten auf hoher See.
Kirchenasyl als Ultima Ratio
In besonderen Härtefällen können Gemeinden aus Gewissensgründen Asyl gewähren. Es wird als „Ultima Ratio“ bezeichnet, um Zeit für eine sorgsame Einzelfallprüfung zu ermöglichen. In einem kirchlichen Ratgeber heisst es: „Mit einem Kirchenasyl treten Kirchengemeinden für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen, oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare humanitäre Härten verbunden sind.“
Die Aufnahme eines Flüchtlings aus Gewissensgründen verlangt Respekt, denn Kirchenasyl ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Der kurzfristig aufgenommene Flüchtling Sani B. wurde auch aufgrund seiner muslimischen Religionszugehörigkeit in seiner Heimat verfolgt. Dass er nun von Christen in seiner bedrohlichen Lage Schutz gewährt bekommt, zeigt, dass es den Kirchen nicht nur um interreligiöse Gespräche geht, sondern sie den Dialog der Religionen ernst nehmen.
Die christliche Kernbotschaft der Nächstenliebe wurde gestern Nacht von der kleinen Ruhrgebiets-Gemeinde in einem humanitären Akt beherzt und auf sehr reale Weise umgesetzt. Vermutlich wird sich die Gemeinde in diesem Härtefall zum Asyl bekennen. Dennoch muss man hoffen, das in diesem Fall, durch den die inhumanen Folgen des Dublin-Verfahrens so deutlich werden, das Thema auch auf politischer Ebene neu diskutiert wird. Echte Humanität ist in der Kirche in diesen Tagen deutlich zu spüren – in einer Demokratie muss sie genauso fest verankert sein.
Zur Situation der Rohingya:
http://www.taz.de/!5202054/
https://www.tagesschau.de/inland/rohingya-fluechtlinge-101.html
http://www.dw.de/rohingya-die-heimatlosen/a-18447783
Was ist am Dublin-Verfahren nicht human?
Wir sind eine europäische Wertegemeinschaft, und es ist sinnvoll, dass Verfahren in nur einem Land durchgeführt werden. Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorliegen, gibt es die Möglichkeit, Entscheidungen, Urteile etc. gerichtlich prüfen zu lassen.
So funktioniert das Rechtssystem. Es gilt natürlich: Vor Gericht und auf hoher….
Das sog. Kirchenasyl ist ein Thema, dem ich eher skeptisch gegenüber stehe. Ich habe Vertrauen in den Rechtsstaat. Ebenfalls sollte insbesondere beim Thema Myanmar auch die Situation im Land zur Sprache kommen. Dass bspw. die Länder der Region wenig Solidarität zeigen, ist ein Skandal.
Myanmar tauch in letzter Zeit immer häufiger als Rundreiseangebot u.a. bei den Discounter auf. Ich finde das Land sehr interessant, habe aber große Zweifel, ob eine Reise OK ist. Sie zeigt Weltoffenheit, importiert andere Gedanken, könnte aber auch ein System unterstützen, das Massenflucht verursacht.
Verwirtt hatte mich hierbei die Rolle von buddhisten Mönchen:
Beispie.
http://www.dw.de/buddhistische-m%C3%B6nche-in-myanmar-hetzen-gegen-muslime/a-18323684
Diese Berichte sind seit einiger Zeit in der Presse zu finden und passen nicht zum Bild des Buddhismus. Ebenso ist es zwingend erforderlich, Lösungen für ein friedliches Zusammenleben in den Länder durchzusetzen. Auf den langen Fluchtwegen sterben zu viele Menschen und meistens sind es Frauen.
Es wird Zeit, dass sich unsere Außenpolitik mit den Konflikten der Welt beschäftigt und nicht nur mit den griechischen Politk-Showstarts.
"Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorliegen, gibt es die Möglichkeit, Entscheidungen, Urteile etc. gerichtlich prüfen zu lassen." – Das ist genau das, was Flüchtlinge aus Myanmar regelmäßig machen, weil sie die Taschen voller Geld, Zeit en masse und Rechtskenntnisse wie ein Staranwalt haben. Geht's noch?
Erst mal schlau machen (u.A. hier: http://www.tagesschau.de/ausland/myanmar-rohingya-101.html), und danach hier über Ihre Auffassung von "Rechtsstaat" schwadronieren, wäre in dieser Reihenfolge evt. besser gewesen.
@#1: "Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorliegen, gibt es die Möglichkeit, Entscheidungen, Urteile etc. gerichtlich prüfen zu lassen."
In diesem Fall leider nicht. Die gerichtliche Überprüfung ist bereits geschehen. Das Verwaltungsgericht überprüft lediglich: Drittland ja oder nein? Die aktuellen (!) Bedingungen in dem Heimatland, in das der Flüchtling vom "sicheren" Drittland aus abgeschoben wird, werden hingegen nicht mehr überprüft. Das macht Dublin III in diesem Fall inhuman.
Im Flughafen-Transitbereich muss der Flüchtling nicht mehr angehört werden und hätte ohnehin keine anwaltliche Vertretung. Bei der Anhörung im "Erst-Anreiseland" Frankreich, die zur Abschiebeentscheidung geführt hat, gab es keinen Dolmetscher. Der Flüchtling musste sein Asylbegehren und die Gründe seiner Flucht in bruchstückhaften Englisch erklären. Wie will man so die Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach EU-Recht seriös feststellen?
Es geht also im Moment erst einmal um die humanitäre – und nicht mehr vorrangig um die rechtlich zu klärende Frage. Dann erst greift Kirchenasyl – und macht eine Einzelfallprüfung im Härtefall möglich.
Wenn Rohingya als staatenlos gelten, also keine Papiere aus Burma haben, frage ich mich, wie man sie wohin abschieben will.
@JR:
https://www.ruhrbarone.de/fluechtlinge-willkommen-nein-in-nordrhein-westfalen-wird-abgeschoben/101295
"Seit die EU-Verordnung Dublin III greift, werden Flüchtlinge in so genannte „sichere Drittländer“ zurückgeschickt. "
Was in solch einem Verwaltungsprozess allerdings als "sicher" definiert wird, ist mehr Lotto und Realitätsverdrängung als Vernunft und Überblick, siehe Artikel von Ulrike Maerkel im Link.
Wenn ein Rohingya Schutz vor politischer Verfolgung suchen würde, müßte er oder sie nur die Grenze zum benachbarten Bangladesch überqueren, um in Sicherheit zu sein. So wie "Flüchtlinge" aus Syrien nur die Grenze zur Türkei überqueren müßten usw. Keiner von denen müßte sich bis nach Europa durchschlagen und erst recht nicht von Süd- nach Mittel- und Nordeuropa. Sie tun es dennoch weil:
-die mittle- und nordeuropäischen Sozialstaaten sehr großzügig sind
-und auch abgelehnte Asylbewerber kaum abgeschoben werden.
Das setzt selbstverständlich Anreize.
@Gerd: Für Sie gilt in diesem Zusammenhang das gleiche wie für #1: erst bilden, dann posten:
https://www.refintl.org/where-we-work/asia/bangladesh
Die Rohingyas erwartet in Bangladesh kein besseres Schicksal wie in Myanmar. Und Ihre zwei Schlussbehauptungen sind die gleichen Lügen, wie sie von Pegiden und Nazis permanent abgesondert werden.
@JR und @Gerd: Das Problem ist, dass Myanmar die Rohingya nicht als Staatsbürger anerkennt und behauptet, dass sie illegale Einwanderer wären. Die Regierung forderte sie 2012 auf, Myanmar zu verlassen. Es wurde sogar offen über Deportation gesprochen. Das hat nichts mit Anreizen oder den von Gerd unterstellten Motiven eines Wirtschaftsflüchtlings zu tun. Die Sichtweise finde ich etwas respektlos, wenn man qua Geburt den Hintern im Trockenen hat.
@2: Aus meinem Posting in 1 sollte klar erkennbar sein, dass ich durchaus in Grundzügen informiert bin und auch einige Artikel über die Situation in Myanmar gelesen hatte.
Der Einzelfall und die Gründe für die Entscheidung des Gerichts (Frankreich?) kann hier nicht nachvollzogen werden. Es ist aber auch eine Entscheidung, die wir in der EU auf die Justiz eines anderen Staates verlegt haben. Es ist also aus Laiensicht notwendig, dieses Urteil in Frankreich anzufechten.
Falls ein Asyl-Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, muss die EU dafür sorgen, dass die Länder dies entsprechend tun. Dafür haben wir versch. Parteien und ein Parlament in der EU. Für einen Protest gegen die Maut hatte die EU ja auch Ressourcen frei.
Offen ist, was von den Staaten unternommen wird, um die Situation in Myanmar zu verbessern. Zusätzlich passen die tollen Beschreibungen/Bilder aus den Reisekatalogen nicht zu der vielen Berichten beschriebenen Situation in einigen Regionen des Landes.
Nein. Das Leben ist keine Reisekatalog.
@#9: Ich verstehe noch nicht mal ansatzweise, wie man sich bei der Geschichte Burmas/Myanmars mit fast 50 Jahren Militärdiktatur, permanenten Menschenrechtsverletzungen, Rassismus, Umweltschäden in großem Ausmaß durch chinesische "Freunde", massiver Korruption und siechender Wirtschaft etwas von Reisekatalogen erklären lassen will. Ist das noch der "Traum des großen weißen Mannes" von kleinen Asiatinnen in Tempelkleidung???
Im Endeffekt kann man das Asylrecht dann auch ganz abschaffen, wenn eh keiner mehr abgeschoben wird.
@Urlauber: Wieso keiner? Im letzten Jahr wurden 10.884 Menschen aus Deutschland abgeschoben.
Gibt es weitere Hintergrundinfos zu dem Fall?
Der Link zur Abschiebung im Artikel funktioniert nicht und ich habe nicht so ganz die Hintergründe verstanden.
Ein Bekannter von mir ist vor… hm… 10 Jahren glaube ich von Birma/Maynmar nach Deutschland aus Gründen der politischen Verfolgung, nicht religiösen, geflohen. 2 Jahre hat es damals noch gedauert bis er anerkannt wurde. Die Probleme in dem Land gibt es also schon länger, ist also eigentlich ein Zeichen für Fehler im Rechtssystem, wenn das Land als sicher eingestuft wird.
@Ulrike Maerkel: Meine Frage steht immer noch. Frankreich hat das Asylverfahren negativ entschieden, aber ohne Papiere ist eine Abschiebung nach Burma nicht möglich.
Sie erwähnen nicht, ob die Flüchtlinge vor der Einreise in die EU in einem "sicheren Drittstaat" waren; falls das so war, halte ich auch eine Abschiebung in diesen Drittstaat ohne Papiere für unmöglich.
Sani B. ist ein klassischer Fall für eine Duldung, weil eine Abschiebung faktisch unmöglich ist. Die Franzosen werden einen ähnlichen Aufenthaltsstatus kennen.
@JR. Die Lage ist tatsächlich verworren. Der Flüchtling hat in Deutschland keine Duldung erhalten, sondern kann sofort abgeschoben werden. Er hat auch keine Duldung in Frankreich, sondern vielmehr einen Abschiebebescheid.
Zur Abschiebung: Er kommt aus aus einem so genannten "sicheren Drittland", sonst wäre er nicht im Dublinverfahren (wie ich geschrieben habe), dass ja explizit für diese Fälle gedacht ist. In dem Drittland gab es eine "Anhörung" ohne Dolmetscher. Soviel zu Frage einer sorgfältigen Prüfung eines Asylbegehrens in einem EU-Staat.
Eine weitere Tatsache ist nun eimal, dass die muslimische Minderheit der Rohingyas von Myanmar nicht als Staatsbürger anerkannt werden. Dazu mehr: http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlingskrise-in-suedostasien-myanmar-besteht-auf-staatenlosigkeit-der-rohingya/11842278.html
@TuxDerPinguin: Danke für den Hinweis! Der Link ist jetzt wieder aktiv.
https://www.ruhrbarone.de/fluechtlinge-willkommen-nein-in-nordrhein-westfalen-wird-abgeschoben/101295
@16: Ohne Pass (staatenlos) kann der Fluechtling zwar nach Frankreich, aber von dort nicht nach Myanmar abgeschoben werden, also ist das Kirchenasyl hier nur kontraproduktiv, denn in Frankreich koennte er mit der Duldung auf längere Sicht planen…
@Klaus und Ulrike
Was ändert dass daran, dass es zw. Burma/Syrien und Deutschland zig Länder gibt in denen diese 'Flüchtlinge' nicht verfolgt werden? Gar nichts. Wir sind nicht das erste sichere Land, dass sie auf ihrem Weg erreichen.
@18: Es würde in Frankreich vermutlich nicht noch einmal angehört werden, obwohl sich seit 2014 die Umstände für die Rohingya gravierend verschärft haben. Daher würde auch keine Duldung erwirkt werden können.
Sinn des Kirchenasyls ist es, alle diese Fragen in Ruhe prüfen zu können.
@ Gerd: Genau das spricht doch für eine Einzelfallprüfung bei Härtefällen.
Ganz interessant zum Thema:
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45134/1.html
Zahlreiche Bilder von Greueltaten an Rohingya gefälscht
@Urlauber: Mich würde jetzt überhaupt nicht Ihre merkwürdige Definition von "zahlreich" interessieren, sondern wem solche Dinge nun nützen bzw. schaden. Oder war es einfach nur wieder Zeit für den sechsmillionsten Aufguss von "Lügenpresse"??
Mir gefällt die Diskussion hier sehr gut, und ich finde alle Argumente beachtens- und diskussionswert.
Generell neige ich zu der einen Ansicht, dass das Recht auf "politisches" Asyl (im Gegensatz zum Asyl aufgrund der ausschließlichen Verbesserung der eigenen wirtschaftlichen Situation) ein hohes Rechtsgut darstellt und dass es vornehmlich bis ausschließlich jenen vorbehalten bleiben soll, die unter diesen Aspekt fallen. Es gibt keinen humaneren Rechtsbruch als die Gnade (Duldung); dennoch bleibt sie ein Rechtsbruch, … die ich aber kategorisch nicht verwerfen will (und darf!). Wenn ich wüsste, dass Frankreich den Sani (Rohingya ohne Pass) gerade als Staatenlosen eben gar nicht nach Myanmar abschieben kann – weil sie ihn dort nicht annehmen werden, hätte ich keine Skrupel den Franzosen die Kosten für die Duldung aufzubrummen. Immerhin haben sie ihn, obwohl sie wohl hätten dulden müssen, eiskalt abgelehnt (Verzeihung Frau Märkel, dass ich Ihre Ausführungen bezügl. Formmängeln bei den Franzosen hier nicht aufgreife). Ich verstehe auch "Gerd", der die vermutlich nicht an den Haaren herbeigezogene Argumentation einbringt, dass ein etwas "lockerer" Umgang mit dem Verzicht auf Abschiebung ein Land durchaus attraktiv macht in den Augen derer, die nicht mehr dorthin zurückwollen, wo sie herkamen. Wenn wir auf die Karte schauen, wo Myanmar liegt und wo Europa, darf man schon fragen: gibt es denn dazwischen keine Länder, wo man sicherer als Rohingya leben kann, denn in Myanmar? Muss es Westeuropa sein? Oder stehen da erhebliche wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund? Ich verstehe auch des "Urlauber"s Ängste und Nöte, denn gemessen an der Differenz zwischen den "Gewährten" und den "Abgelehnten", ist die Anzahl der "Abgeschobenen" einfach diskrepant (die Differenz, das ist die durchaus beachtliche Zahl der Geduldeten ohne Rechtsanspruch)!!
Dass das Dublin-Verfahren hoch bequem wäre für Deutschland (wenn es funktionierte), ist unbestritten – aber human kann ich es nicht nennen, denn es "verinselt" insbes. Deutschland ("Insel der von Asylbewerbern freigehaltenen Staaten"). Es kann ja eigentlich nur einer mit dem Flieger zu uns kommen, um einen positiven Asylbewerberantrag stellen zu können, andernfalls dürften wir immer in ein vorher besuchtes "Sicherland"abschieben. Mich wundert angesichts des politischen Gewichts, das Deutschland in der EU hat (= näherungsweise "0"), dass diese Regelung, die allen Ländern, die keinen Zugang zum Mittelmeer haben, nutzt – also auch "D", dass diese Regelung so besteht. Immerhin haben Österreich, Italien, so wie Frankreich keine Probleme damit, das nach Möglichkeit und zum eigenen Nutzen zu unterlaufen und vieles durchzulassen nach "D".
Dennoch, da ich nicht weiß, ob die blöden Franzosen (man verzeihe meine Aufrichtigkeit), den Sani nicht doch so schnell wie möglich außer Landes bringen würden, wenn wir weiterreichen, bin ich dafür, ihn hier zu dulden (obwohl er als Muslim wohl besser in einer Moschee Asyl gesucht hätte, denn in einer chr. Kirche – ich weiß, ich neige manchmal zu Gehässigkeit). Denn ihn nach Bangladesch zu schicken, lieber Gerd, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss – warum sollten die ihn nehmen? Weil sie so reich an Bedarf nach Menschen dort sind (> 150 Mio. Menschen leben dort auf engstem Raum)? Also "In dubio pro Asyl (reo)".
Dass wir daneben natürlich auch politisch etwas zu verändern suchen sollten ist klar (gewiss ist die Summe der BRD-Exporte dorthin erheblich größer als die Importe von dort – und hier lohnt es sich wahrlich über Sanktionen nachzudenken – denn bei den Russen haben wir sie – den Amerikanern zu gefallen und ohne nachzudenken – auch ausgesprochen.
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