Die Statistik für Nordrhein-Westfalen und die Republik entwickelt sich leicht ins Positive. Die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern überbieten sich fast täglich mit neuen Erlassen, Allgemeinverfügungen und Gesetzesvorlagen. Vertreter der Wirtschaft fordern die Rückkehr zur Normalität.
Nach der Vorstellung erster Ergebnisse der Heinsberg-Studie der Uni Bonn denkt Ministerpräsident Laschet laut darüber nach, erste Erleichterungen bei den Kontakteinschränkungen umzusetzen und die Wirtschaft wieder anlaufen zu lassen. Die Bundeskanzlerin mahnt hingegen weiterhin zur Geduld. Im 5. Interview mit Magnus Memmeler geht es um die aktuellen Entwicklungen der letzten Woche, die Situation in den Senioreneinrichtungen, den Schutz für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen und den Rettungsdienst.
Ruhrbarone: Was sind Ihre Befürchtungen für das Osterwochenende? Was wünschen Sie sich, wenn die Regierung, wie angekündigt, die Lage neu bewerten wird?
Magnus Memmeler: Wie wahrscheinlich alle, freue ich mich über das gute Wetter und die Tatsache ausschlafen zu können. Darin liegt aber leider auch das Risiko, denn es könnte zu Menschenansammlungen im Freien kommen, weil der Mensch nun einmal ein recht geselliges Wesen ist. In Aachen beklagt die Polizei zu Recht, dass es zu vielen Ansammlungen von Menschen in der Stadt gekommen ist, denn so viel Dummheit gefährdet schlicht Menschenleben. Deshalb gilt, wie in den letzten vier Interviews – haltet Abstand, dann könnt Ihr auch das Wetter im Freien genießen. Gleiches gilt aber auch für alle Christen, die Ostern feiern wollen. Die Klage einer Gemeinde in Berlin, die das Recht auf Gottesdienste im gewohnten Rahmen einfordert, macht mich schlicht fassungslos. Da braucht es sehr viel Glauben an die Auferstehung oder Naivität.
Die Neubewertung von zukünftig noch angezeigten Maßnahmen oder der eventuellen Reduzierung von derzeitigen Einschränkungen muss in unmittelbarer Abhängigkeit von der Entwicklung der Zahlen der Neuinfektionen stehen. Die Quote der Neuinfektionen betrug am Donnerstag noch 1,35 (Bundesdurchschnitt). Wenn wir von einer Chance zur Lockerung von einschränkenden Maßnahmen sprechen wollen, sollte diese Quote kleiner 1,0 sein, so die Expertenempfehlung. Dass die Zahl von gesundeten Covid19 Patienten in vielen Gebieten höher ist als die Zahl der Neuinfektionen ist eine gute Nachricht, wird für mich aber verfrüht und zu euphorisch gefeiert. Auf jeden Fall muss, egal wie die Maßnahmen nach Ostern sein werden, eine zweite Infektionswelle vermieden werden. Die Frage könnte lauten, wie ist eine eventuelle „Maskenpflicht“ logistisch darstellbar, um Kontakteinschränkungen zum Wohle der Wirtschaft reduzieren zu können. Viel mehr bewegt mich jedoch der Gedanke, wie Risikogruppen nachhaltiger geschützt werden können.
Ruhrbarone: In der letzten Woche besprachen wir die Entwicklung in den Altersheimen. Seitdem meldeten immer mehr Senioreneinrichtungen Infektionsfälle – insbesondere des Pflegepersonals. Die Landesregierung hat am 3. April mit der Corona-Aufnahme-Verordnung für Seniorenheime und Betreuungseinrichtungen reagiert. Sie forderte darin Kreise und kreisfreie Städte auf, Behelfskliniken für Infizierte zu schaffen, die nur leichte Symptome zeigen oder als mindererkrankt eingestuft werden. Wie bewerten Sie diese Maßnahmen und wie wird das umsetzbar sein? Woher kommt das erforderliche zusätzliche Personal und wie wird es geschützt?
Memmeler: Das, was zunächst nicht nur logisch, sondern auch als leicht umsetzbar klingt, ist leider wesentlich komplexer, als es sich eine Ministerialrätin oder -rat vorstellt. Die geforderte Isolation von Infizierten und die Quarantäne der neuen Bewohnern wäre durch eine kreative Raumnutzung möglich. Die Herausforderung besteht jedoch im Einsatz des Personals, das nach der Verordnung nur noch exklusiv in diesen Bereichen eingesetzt werden darf. Der Personalstamm in Seniorenheimen ist derzeit doch schon grenzwertig bemessen und eben auf diesem Niveau refinanziert. Wenn dann noch Personal von der Betreuung gesunder Bewohner abgezogen wird, um in diesen Isolationsbereichen eingesetzt zu werden, reduziert sich notwendiger Weise die Betreuung Pflegebedürftiger auf ein risikobehaftetes Maß.
Außerdem sind in vielen Einrichtungen die Infrastrukturen nicht auf eine solche räumliche Trennung ausgerichtet. Wozu Infektionsfälle beim Personal führen können, zeigen aktuell die Geschehnisse in Sankt Augustin erlebt. Möglich wird die Umsetzung erst, wenn Personal aus solchen Bereichen rekrutiert werden kann, die aufgrund von Kontakteinschränkungen nur ein eingeschränktes Betreuungsangebot gewährleisten können. Das sind zum Beispiel Tagespflegeangebote oder andere Betreuungsangebote, die nur noch im geringen Umfang genutzt werden dürfen. Entsprechende Stellungnahmen wurden der Landes- und Bundesregierung bereits von den betroffenen Spitzenverbänden der Sozialträger übergeben. Zusätzlich muss natürlich das erforderliche Schutzmaterial für die Mitarbeitenden zur Verfügung stehen, welche nun in den geforderten Quarantänebereichen mit 100%iger Sicherheit Kontakt mit infizierten Bewohnern haben.
Passend zu Ostern, machen mir die Reaktionen von Mitarbeitenden Mut, die in Einrichtungen tätig sind, die derzeit geschlossen oder nur eingeschränkt aktiv sind. Eine erstaunliche Zahl von Pflegekräften, zum Beispiel aus der Tagespflege, ist dazu bereit, in Behelfskrankenhäusern tätig zu werden, die die Betreuung von nur leicht erkrankten aber infizierten Menschen sicherstellen sollen. Pflegekräfte, die bisher wahrlich nicht mit Wertschätzung übergossen wurden, sind bereit erhebliche Risiken auf sich zu nehmen, um die wichtige Pflege und Betreuung von Civid 19 Patienten zu übernehmen, damit die Kliniken leistungsfähig bleiben und nicht mit leichten Krankheitsverläufen blockiert werden.
Den Planern solcher Behelfseinrichtungen muss klar sein, dass es sich hierbei um Freiwillige handelt, die veränderte Arbeitszeitverordnungen akzeptieren und die durch ihre Bereitschaft von zusätzlichen Kontakteinschränkungen betroffen sein werden, da sie permanent als Erstkontakt zu Infizierten gewertet werden müssen. Auch wenn ich nun wie ein Gewerkschaftler klinge, sollte klar sein, dass die Regelvergütung hier aufgewertet werden muss und durch weitere Zugeständnisse begleitet werden sollte. Ich denke hier an einen Risikozuschlag, Vergütung von Diensten zu ungünstigen Zeiten (Nacht und Wochenende), Organisation von Einkaufshilfen und bestmöglicher Ausstattung mit Schutzkleidung. Durch eine entsprechende Verordnung sollten auch Steuererleichterungen ermöglicht werden, um Mehraufwand für zum Beispiel Wäsche und doppelter Haushaltsführung geltend machen zu können. Diese Anregung sollte auch für alle Kräfte geprüft werden, die bereits jetzt mit besonderen Herausforderungen im Gesundheitswesen konfrontiert sind.
Ruhrbarone: Sie fordern die erforderliche Schutzausrüstung für Pflegekräfte und haben noch in der letzten Woche über Beschaffungsprobleme und Logistikfehler berichtet. Wie passt das zusammen und woher soll das Material plötzlich kommen?
Memmeler: Ich habe immer gesagt, dass wir kreativ sein müssen und der Bevölkerungsschutz dynamisch und lernend auf die Lage reagiert. Ja, die NRW Landesregierung hat über 14 Millionen Euro an ein Unternehmen in der Schweiz überwiesen, welches vorgab Schutzmasken liefern zu können und wurde mutmaßlich betrogen. Statt hier zu viel Vertrauen zu beklagen, sollten doch all die an den Pranger gestellt werden, die an der Krise durch Wucher und Betrug verdienen wollen. In der gleichen Woche konnte die Landesregierung aber auch verkünden, dass ein Unternehmen aus Bielefeld nun tausende von Schutzmasken produzieren wird und hierdurch die Bezugssicherheit für Schutzausstattung erhöht werden konnte.
In meinem Heimatkreis kann der Bevölkerungsschutz des Kreises die Pflegeeinrichtungen, wenn auch noch unregelmäßig, zunehmend besser mit Schutzkleidung und Masken versorgen. Ich erwähne dies gesondert, da in meinem Heimatkreis ausschließlich bekannte und vertrauenswürdige Quellen aus der Region als Bezugsquelle herangezogen werden, um die notwendige Qualität gesichert zu wissen und um die Unternehmen zu stärken, die bereits vor der Krise als verlässliche Partner zur Verfügung standen. All dies funktionierte schon, ohne dass es eines von mir kritisierten Notstandsgesetzes der Landesregierung bedurfte. Kritisch muss man auch die fast unbemerkt eingeführten Sonderbefugnisse des Bundesgesundheitsministers sehen, die durch die Novellierung des IFSG entstanden sind, da die parlamentarische Mitbestimmung dadurch in Teilen umgangen wird.
Statt der Schaffung eines Notstandsgesetzes, welches die Anwendung des BHKG unnötig aushöhlt und Parallelstrukturen verursacht, die zunächst neu zu schaffen und zu denken sind, sollte der Bürger sich daran gewöhnen dürfen, die Wahrheit zu hören und somit auch diese vertragen zu lernen. Auch wenn ich am 09. April, dem 75. Todestag Dietrich Bonhoefers, auf dem Parkplatz eines Discounters hören musste, wie ein besorgter Bürger in Richtung von Menschen mit Migrationshintergrund raunte, dass diese Mitbürger ja die Seuche reingeschleppt hätten, bin ich davon überzeugt, dass die Mehrheit der Deutschen lernbereit ist und auch unbequeme Wahrheiten vertragen kann.
Ruhrbarone: Sie haben sich lange für den Rettungsdienst engagiert und waren hier häufig auch unbequemer Mahner. Wie sicher sind die Mitarbeitenden des Rettungsdienstes geschützt? Sind alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden, um Abläufe im Rettungsdienst so zu optimieren, dass keine zusätzlichen Gefährdungen im Einsatz auftauchen und gibt es ausreichend Personal?
Memmeler: Meine Antwort lautet hier mindestens zwei Mal Nein. Die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst sind, wie ich bereits mehrfach betont habe, hervorragend ausgebildet und dies gilt natürlich auch für Infektionsschutzmaßnahmen.
Leider spielte der Rettungsdienst in der Wahrnehmung der Bevölkerung und in der politischen Ausgestaltung des Gesundheitswesens nie eine prominente Rolle. Der Rettungsdienst kommt halt, wenn man anruft und für die Politik wurde dieses als Transportwesen wahrgenommene Gewerbe, wenn erforderlich, mitgeregelt. Bereits bei der Etablierung von Covid19-Test- und Behandlungszentren in Berlin wurde durch die Hilfsorganisationen die Organisation spezieller Infektionstransporte angeboten, welche den Schutz der Mitarbeitenden und die Reduzierung von zusätzlichen Infektionswegen garantieren sollten.
Bis Freitag, so meine letzte Information, wurde dieses Angebot nicht angenommen. Stattdessen werden Fahrzeuge aus dem Regelrettungsdienst alarmiert, die mit reduzierter Schutzausstattung ausgestattet sind und mit Mitarbeitenden besetzt sind, zu denen die Information eventuell noch nicht durchgedrungen ist, dass es sich bei dieser Adresse immer um hochinfektiöse Patienten handelt.
In Dortmund wurde der Rettungsdienst und Katastrophenschutz unmittelbar bei der Ertüchtigung des Behandlungszentrums im Stadion eingebunden. Wenn man will und die Beteiligten des Bevölkerungsschutzes mit einbindet, kann sehr viel sehr gut funktionieren.
Personal stand schon vor der Covid19 Krise nicht im ausreichenden Maße für den Rettungsdienst zur Verfügung. Besonders an hochqualifizierten Notfallsanitätern mangelt es im Rettungsdienst. Im besonderen Maße blieb jedoch in NRW die Ausbildung und die Finanzierung der Ausbildung ungeregelt. Verschärft wurde dieser Personalmangel zusätzlich, weil die Ausbildung des Rettungsassistenten ausgesetzt wurde, bevor die erforderlichen Reglungen zur Ausbildung von Notfallsanitätern geschaffen wurden. Das funktioniert aber leider nicht. Dieser Personalmangel sorgt nun unter anderem, wie in fast allen Gesundheitsberufen, dafür, dass es keine Definition von zu schützenden Risikogruppen gibt, wie dies beispielsweise für andere Berufsgruppen der Fall ist, die zum Schutz ihrer Gesundheit daheim bleiben dürfen. Mangel macht hier erstaunlich resistent.
Es ist schlicht eine Lüge, wenn wir von einem durch Covid19 verursachten Personalmangel im Rettungsdienst oder in den Pflegeberufen sprechen. Den Mangel und die grenzwertige Belastung des Personals gab es schon vor dem Virus. Jetzt fallen uns die Versäumnisse nur umso härter auf die Füße.
Ruhrbarone: Kann die von Bundesgesundheitsminister Spahn geplante Novellierung der Notfallversorgung hier helfen?
Memmeler: Die geplante Novellierung der Notfallversorgung und deren rasche Umsetzung kann uns gerade überhaupt nicht helfen. Diese Pläne haben noch derart viel Regelbedarf, dass wir hierzu sicherlich noch einige Interviews führen könnten.
In meinem Heimatkreis hat der Landrat der Presse aktuell verkündet, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nach drei Wochen Ihre Aufgabe aufnehmen wird und den Kreis bei den erforderlichen Tests entlastet. Verbunden war diese Feststellung mit der Aussage, dass diese Tests den Kreis bereits mit über 200.000,00 € belastet haben. Für die KV und die verbundenen Ärzte stellen die Tests eine abrechenbare Leistung dar und für den Kreis eine nicht refinanzierte Belastung, was bei der Kassenlage von Revierstädten und Kreisen ohnehin schon kritisch zu betrachten ist. Zusätzlich zeigt es aber auch den Organisationsgrad der KV in Krisenlagen. In den Plänen von Herrn Spahn wird aber der KV zukünftig an vielen zentralen stellen in der zu regelnden Notfallversorgung eine regulierende Funktion zugesprochen. Die Novellierung der Notfallversorgung muss, auch wenn hier dem Rettungsdienst endlich zugestanden wird, dass er medizinisch und nicht nur als Transporteur tätig ist, noch grundlegend diskutiert und korrigiert werden.
Ich hoffe tatsächlich, dass wir aus dieser Krise lernen und Denkfehler erkennen, die Auswirkung auf die zukünftige Gestaltung der Notfall- und Gesundheitsversorgung haben, bevor wir erneut mit Gesetzesgrundlagen konfrontiert werden, die Ausfluss nur weniger aber sehr gerne gehörter Interessensverbände sind.
Ruhrbarone: Wie sehen die nun anstehenden Herausforderungen?
Memmeler: Eine Herausforderung wird es tatsächlich sein, soziale Versorgungssysteme aufrecht zu erhalten, indem diese in der jetzigen Phase kreativ ermöglicht werden. Schwangerschafts- und Familienberatung gehören sicherlich nicht zu meinen Kernkompetenzen. Mir leuchtet aber ein, dass diese Beratungsangebote und viele mehr auszusetzen, da die Belastung für zum Beispiel Familien eher größer den geringer geworden ist. Videotelefonie könnte hier eine Hilfe sein. Zusätzlich müssen aber auch Angebote für Kinder geschaffen werden, da einige Kinder in der heimischen Umgebung nicht den Schutz erfahren, der selbstverständlich sein sollte. Für soziale Dienstleistungen müssen kreative Lösungen abrechenbar werden, da keine face-to-face Beratung möglich ist. Defizite im Pflegebereich müssen ebenso selbstverständlich gemildert werden, wie dies für VW oder andere Wirtschaftsbetriebe möglich sein soll. Die Schwachen in der jetzigen Situation allein zu lassen, würde bedeuten, die Belastung der Schwachen zu erhöhen. Das erwähne ich noch vor der Notfallrettung und vielem anderen, da zusätzliche Belastungen in diesen Bereichen früher oder später auch für alle anderen Bereiche zusätzliche Belastungen hervorrufen. Ein Beispiel kann hier die häusliche Gewalt sein, die in den letzten drei Wochen sehr zugenommen hat.
Hoffnung macht mir, dass viele dieser Erfordernisse schrittweise zunehmend erkannt und hoffentlich auch umgesetzt werden. Hoffnung macht mir die bereits erwähnte Bereitschaft von den vielen ambulanten Pflegekräften, die unter erschwerten Bedingungen helfen wollen und sich dabei bewusst einer bisher unbekannten Gefährdung auszusetzen, um anderen Menschen zu helfen. Ich finde, es sollte nicht nur erlaubt sein, sondern auch allen bewusst sein, wir dürfen uns auch über positive Nachrichten wie diese freuen. Es ist doch gut, dass es Arbeitgeber, wie das Unternehmen in Bielefeld gibt, die statt Polster nun Schutzmasken produzieren, um zum einen zu helfen und zum anderen Kurzarbeit für ihre Mitarbeitenden zu vermeiden.
Ja, die Einrichtung von zusätzlicher Infrastruktur von behelfsmäßigen Behandlungseinrichtungen wird eine Herausforderung und zusätzliche Belastung. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass dies im erprobten Zusammenspiel von Bevölkerungsschützern, Pflegekräften und Behörden gelingen wird, da sich die lokal handelnden Personen kennen und die Kompetenzen der Partner deshalb sehr gut einschätzen können. Dafür braucht es keine neuen Gesetze, sondern guten Willen, die Anwendung guter Katastrophenschutzgesetze und kreative Unterstützung durch Behörden.
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