Die Abschiebung von Bivsi R. hat auf mehreren Ebenen gezeigt, was in diesem Land falsch läuft, nicht unbedingt, weil eine Schülerin abgeschoben wurde, so tragisch solche Fälle auch sind, ist dies nicht zum ersten Mal passiert und wird auch nicht zum letzten mal passieren. Von unserem Gastautor John Smith.
Viel mehr ist es widerwärtig, weil das Mädchen hierzulande geboren wurde. Während man in zivilisierteren Gegenden der Welt die dortige Staatsbürgerschaft schon qua Geburt erhält, erinnert das in Deutschland vorherrschende ius sanguinis an vormoderne Zeiten, in denen Napoleons Grande Armee den Deutschen den Code Civil und die damit verbundenen Menschenrechte mit dem Bayonett bringen musste. Des Weiteren zeigt die Aussage der Ordnungsdezernentin Daniela Lesmeister, dass soziales Engagement überflüssig sei und die Mehrheit Abschiebungen unterstützen würde, mehr als deutlich, dass hierzulande nicht verstanden wurde, dass es nicht die Aufgabe eines Staates ist, den Volkswillen zu exekutieren, sondern viel eher Minderheiten vor dem Mob zu schützen.
Dieser Fall zeigt auch mehr als deutlich, dass man in diesem Land dringend ein vernünftiges Einwanderungsgesetz braucht, das auch für solche Fälle die Möglichkeit einer rückwirkenden Anerkennung als Einwanderer bietet.
Von einer Rechtsdezerntin und einen Oberbürgermeister, die seit Monaten nichts anderes zu tun haben, als die AfD in Wort und Tat rechts zu überholen, lasse ich mir in Punkte soziales Engagement schon mal gar nichts sagen.Als Duisburger kann man sich für diese Musterbeispiele von Menschenverachtung, Arroganz und Anmaßung nur schämen.
Jaja, der liebe Napoleon, der aus purer Liebe den Deutschen die Menschenrechte gebracht hat. Ich lach mich scheckig. Diesen proto-Faschisten zu feiern, ist sowas von widerwärtig.
Was hier passiert ist, war die Durchsetzung geltenden Rechts. Sowas soll in einem Rechtsstaat und auch in Deutschland vorkommen.
Nach dem Schweizer Bürgerrecht ist das jus sanguinis maßgebend. Folgt man den Ausführungen des Autors ("…Während man in zivilisierteren Gegenden der Welt die dortige Staatsbürgerschaft schon qua Geburt erhält,…") ist die Schweiz auch eine Gegend die weniger zivilisiert ist …
@3 Was aber ist, wenn die Durchsetzung des Rechtes Ergebnis eines nicht fairen Verfahren ist, in dem die Betroffenen weder eine fachlich fundierte anwaltliche Beratung ( mangels ausreichender Zahl entsprechender Fachanwalts), keine adäquate Verfahrensbegleitung (mangels ausreichender Zahl hauptamtlicher Flüchtlingsberater), noch eine in Paragraph 25 Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebene Beratung durch die Ausländerbehörde ( in Duisburg eher Regel als Ausnahme)) erhalten haben und dann noch zu allem Überfluss nicht die 22.Kammer des zuständigen Verwaltungsgerichtes erwischt zu haben, die als eher liberal in der Rechtsauslegung gilt und über die notwendige Erfahrung verfügt. Insgesamt viel Pech gehabt, aber Pech ist ja keine Rechtsnorm.
RECHT IST,WAS DEM VOLKE NÜTZT, hieß es mal 1000 Jahre lang und die Staatsbürgerschaft wurde über das Blut definiert bzw. von diesem abhängig gemacht. Irgendwie spuken diese "Rechtsvorstellungen" immer noch durch viele Köpfe.
Das Problem ist m. E. nicht das das ius sanguis und die Lösung auch nicht das ius solis.
Kern des Problems ist eine inkonsistente Gesetzgebung zur Einwanderung, die Behördenwillkür Tür und Tor öffnet und letztlich zu Richterrecht führt. Und auf Hoher See und vor Gericht sind wir alle…
Wenn Familien mit Kindern wegen Gefährdung des Kindswohls nicht nach Italien zurückgeschickt werden können, so "meine" Flüchtlingsfamilie, dann frage ich mich, wie das mit Nepal passen soll. Die juristische Vertretung der Familie scheint erheblich zu Wünschen übrig gelassen zu haben.
Wir sehen immer wieder , dass Gerichte der unterschiedlichen Ebenen unterschiedlich urteilen. Recht ist Auslegungssache.
Vor Gericht und auf hoher See… trifft hier zu.
Dann haben wir die zu langen Verfahren. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und Strhkturverbesserungen erzielen.
Dass ein Einwanderhngsrecht fehlt, ist offensichtlich.
Offen ist dann , ob die Geburt eines Kindes auf dt. Boden automatisch zum Aufenthaltsrecht führen sollte.
Auch Kinder wandern häufig temporär oder auf Dauer mit ihren Kindern aus. In einer offenen , globalen Gesellschaft ist das nicht ungwöhnlich.
Zu diesem Kommentar passt dieser Artikel:
https://w2wtal.noblogs.org/post/2017/05/29/von-der-willkommenskultur-zum-abschiebungswettbewerb/