Seit inzwischen zwei Wochen läuft die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf des Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW). Ein Anlass, um bei dem nachzufragen, der hier bereits mehrfach seine Wünsche zur Neugestaltung des Rettungsdienstes in NRW und der BRD geäußert hat.
Ruhrbarone: Das für NRW zuständige Landesministerium veröffentlicht über 100 A4 Seiten Text, um den Gesetzentwurf zum RettG NRW in die Verbändeanhörung zu übergeben und Sie halten sich bislang zurück. Woran liegt das? Entspricht der Entwurf etwa Ihren Wünschen?
Memmeler: Um den Hauptgrund zu meiner Zurückhaltung zu erklären, kann ich ein Zitat aus der Mail mitteilen, mit der der vorliegende Gesetzentwurf übermittelt wurde: „Der Gesetzentwurf, die Begründung und die Anlage 1 sind vertraulich zu behandeln.“
Aus diesem Grund kann und werde ich nicht aus dem Gesetzentwurf zitieren. Ich werde aber versuchen auf Eckpunkte einzugehen, die ohnehin bereits bekannt geworden sind, da offensichtlich nicht alle die Aufforderung des MAGS (Ministerium für Arbeit Gesundheit Soziales) so ernst genommen haben. Als Präsident des HBK NRW e.V. ist mir an einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ministerium gelegen, welche Fortbestand haben soll.
Ruhrbarone: Dann fragen wir ganz offen, ob Sie den Eindruck haben, dass dieser Gesetzentwurf den großen Wurf darstellt, den Sie in den letzten Interviews immer gefordert haben? Geht das Landesgesetz dabei auch auf den Novellierungsprozess des Bundes ein?
Memmeler: Aus meiner Sicht bietet der vorliegende Gesetzentwurf große Chancen, den Novellierungsprozess des Bundes mit dem des Landes NRW zu verknüpfen, ob dies nach dem Ampel – Aus bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Wie bekannt, würde ich es begrüßen, wenn bundeseinheitliche Standards im Rettungsdienst einen Beitrag dazu leisten, dass die Postleitzahl nicht mehr die Qualität des Rettungsdienstes bestimmt. Wenn man so will, ist dies aktuell auch im Rettungsdienst in NRW der Fall, weil viele Träger für die Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich sind und die vorliegenden Regeln häufig sehr individuell interpretieren. Mit dieser Forderung stehe ich auch nicht allein da, denn auch Krankenkassen, eine Bertelsmannstudie und die Björn Steiger Stiftung fordern dies schon lange.
Da es bereits öffentlich im Web diskutiert wurde, kann ich an dieser Stelle bestätigen, dass der Gesetzentwurf des MAGS tatsächlich eine Berücksichtigung des Novellierungsprozesses des Bundes vorsieht und diese Verknüpfung sich auch auf die tatsächliche Verkündung des Landesrettungsdienstgesetzes auswirken soll. Ich begrüße das und halte diesen Schritt für sehr vernünftig. Es wäre schade, wenn diese Chance dem nun begonnenen Wahlkampf im Bund geopfert würde, denn der Entwurf des Bundes liegt auch bereits vor.
Ohne die konkreten Paragrafen des Gesetzentwurfes zitieren zu dürfen oder deren Kommentierungen hier besprechen zu können, kann ich sagen, dass im vorliegenden Entwurf, wie zu erwarten, eindeutige Interessen von Verbänden und Krankenkassen erkennbar werden, die mir auch etwas Sorge bereiten.