Serie: Wie esoterisch ist mein Gesundheitsministerium? Teil 16: Thüringen

Coat_of_arms_of_Thuringia.svg Wird dem Thüringer Löwen übel?
(Quelle: Wikipedia.de)

 Alles hat ein Ende – nur die Wurst hat zwei.

Und unsere Serie „Wie esoterisch ist mein Gesundheitsministerium?„.

Denn mit Thüringen ist heute zwar das letzte Bundesland an der Reihe, doch wird dies nicht das Ende dieser Serie sein. Vielmehr wird es noch ein, wenn nicht gar zwei Artikel zur Veranschaulichung der Ergebnisse geben. Zudem tun sich spannende Dinge in Bayern in Sachen Esoterik, die den Bajuwaren vielleicht eine blau-weisse Eso-Barbara bescheren. Bald mehr!

Jetzt aber erst einmal Augen auf Thüringen – ein Land, in dem eine schwarz-rote Koalition von Erfurt aus regiert.

Nun ist es ja nicht so, als hätten wir nicht allerlei im Rahmen dieser Serie erlebt. Es gab tolle Antworten aus Bayern und Brandenburg, das befürchtete Desaster in NRW und die Hinhaltetaktik in Hessen.

Nur eines gab es bis zuletzt nicht: ein Landesgesundheitsministerium, das gar nicht antwortete.

Das hat einen guten Grund, denn öffentliche Behörden sind dazu verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen. Es ist ein fundamentaler Teil unserer durch´s Grundgesetz verbürgten Pressefreiheit, die die Medien auch dazu in die Lage versetzen soll, eine Art Korrektiv für Verwaltungen darzustellen. Die genauen Regelungen sind dazu jeweils in Landespressegesetzen ausgeführt. Im Falle Thüringens im „Thüringer Pressegesetz“ (TPG) – genauer in §4 Absatz 1:

Die Behörden sowie die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.

Normalerweise hat man es als Pressevertreter, gleich ob für Print- oder Onlinemedien nicht nötig, ein Ministerium auf diese Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat hinzuweisen. Zugegebenermaßen war dies bei zwei, drei der Landesministerien der Gesundheit anders – aber der freundliche Hinweis auf das jeweilige Landesrecht führte spätestens zur Beantwortung der gestellten Fragen zur Alternativmedizin.

Der Leser ahnt worauf dies hinaus läuft… Keine Antwort aus dem Freistaat Thüringen.
Wer ist dafür verantwortlich? Diese Dame:

Die schlechteste von Allen: Thüringens Heike Taubert (54,SPD) (Quelle: Wikipedia)
Die Schlechteste von Allen: Thüringens Heike Taubert (54,SPD) Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de

Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit:
Heike Taubert (54)

Parteibuch:
SPD

Seit November 2009 ist Taubert im Amt.
Und seit Anfang 2013 wird auch ihr Ministerium immer wieder auf unsere Email-Anfrage verwiesen – ganz so wie das Nachbarland Hessen.

Im Juli 2013 dann finden mehrere Telefonate und ein kleiner Email-Verkehr statt, in dem eine Beantwortung der Fragen innerhalb von 14 Tagen zugesagt wird.

Allerdings folgen den Worten keine Taten,
so dass statt dessen eine Erinnerungsmail Ende August folgt, ebenso ein Anruf, mit dem selben Ergebnis,
nämlich keinem.

Schließlich kommt es am 7. Oktober zu einer Mail, in der unter Verweis auf das TPG darum gebeten wird, die

drei gestellten Fragen bis Montag, 14. Oktober, 14 Uhr

zu beantworten. Diese Frist hat Tauberts Ministerium heute verstreichen lassen, ohne irgendeine Form der Antwort.

Gemäß unserem Vorgehen, dass sich jede Antwort mehr lohnen muss als gar keine, bleibt somit nur eines:

Eine Esoterikwertung für Thüringen von 15 Globuli.

Damit schafft der Freistaat, was sonst niemand geschafft hat, die volle Globulipunktzahl. Vielleicht einfach nur, um die DHU zu erfreuen?
Vielleicht, weil der Email-Versand in Erfurter Amtsstuben immer noch Neuland ist?
Oder sah man sich als Widerstandskämpfer gegen das geltende TPG?

Der geneigte Leser kann uns dabei helfen dies zu klären, indem er eine Email schickt – an VZ_Ministerin@tmsfg.thueringen.de

Wer nicht selbst formulieren möchte, kann dabei die nächsten Zeilen schlicht copy und pasten:

Liebes Thüringer Ministerium,
mit Unverständnis habe ich die Tatsache zu Kenntnis genommen, dass Sie nicht auf die Fragen der Ruhrbarone zur Alternativmedizin geantwortet haben (https://www.ruhrbarone.de/eso-thueringen/).

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, Sie seien mit dem Inhalt des Thüringer Pressegesetzes nicht vertraut.

Vielleicht überlegen Sie es sich ja doch noch einmal, und beantworten die gestellten drei Fragen – so wie es das geltende Recht vorsieht – und wie es 15 Bundesländer vor Ihnen getan haben!

mit freundlichen Grüßen

Mal sehen, ob´s was bringt!

P.S.: In diesem Artikel ist ein Easter-Egg versteckt.
Wer es findet, darf´s behalten – und ein wenig Schmunzeln – aber nichts verraten.

Update (15.10.13, 19:34): Thüringen hat geantwortet! Danke euch allen!

 

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Mario Herrmann
Mario Herrmann
11 Jahre zuvor
trackback

[…] startete letzte Woche der Artikel zu Thüringen – das als letztes Bundesland im Rahmen unserer  Serie “Wie esoterisch ist mein […]

Werbung