Eumann: „nicht mit „fremden Federn“ geschmückt“

Marc Jan Eumann, Staatssekretär im Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Foto: Landtag NRW
Marc Jan Eumann, Staatssekretär im Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Foto: Landtag NRW

NRW-Medienstaatssekretär Marc-Jan Eumann hat auf die Vorwürfe der TU-Dortmund, seine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ausführlich reagiert.

In einer Stellungnahme bestreitet Eumann alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe und droht, sollte ihm die Doktorarbeit entzogen werden, damit, vor Gericht zu ziehen. Hier Eumanns Erklärung:

Die TU Dortmund überprüft derzeit eine Aberkennung des mir 2011 verliehenen Doktorgrades. Die hierfür verbindlich geltenden strikten Vertraulichkeitsregelungen wurden ganz offensichtlich missachtet, da immer wieder Interna über das laufende Verfahren in die Öffentlichkeit getragen wurden, jüngst Details aus einem externen Gutachten, das die TU Dortmund in Auftrag gegeben hat. Dies steht in keiner Weise mit den Grundsätzen eines fairen und geordneten Verfahrens in Einklang.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat – auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 – über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 – bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.

Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.

Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“

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der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

Der Verlust des Doktortitels eines Politikers/einer Politikerin in Deutschland scheint sich nach einem festgelegten Katalog abzuspielen und zwar wie folgt:

1. Plagiatsvorwürfe werden laut und mit ihnen der Vorwurf ein/e Betrüger/in zu sein.

2. der/die betroffene Politiker/in beteuert daraufhin, nicht betrogen zu haben und baut in seine/ihre Argumentation die Phrase „die Doktorarbeit wurde von mir nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt“ ein.

3. Relativ zeitnah melden sich opportune Parteigenossen und/oder freundschaftlich verbundene „Besserwisser“ zu Wort, die der betroffenen Person wie Lakaien zur Seite springen, sie in Schutz nehmen und gleichzeitig die Kritiker diffamieren. (Bsp.: Dr. Pätzold: „Dieses Mal verrennt sich die Meute“)

4. Die Universitäten tun das, was sie in einem solchen Fall tun müssen: Sie setzen eine Untersuchungskommission ein, die die Plagiatsvorwürfe prüfen.

5. Spätestens wenn die Universität zu dem Entschluss kommt, ein Aberkennungsverfahren einleiten zu müssen, was bei jedem Politiker, dessen Doktortitel infrage gestellt wurde, bislang der Fall war, dreht der/die Politiker/in den Spieß um, indem er/sie versucht den schwarzen Peter der Universität in die Schuhe zu schieben.

6. Zeitgleich melden sich wieder parteiinterne Wasserträger zu Wort, die ihre Aufgabe nun darin sehen, die Öffentlichkeit darüber informieren zu müssen, wieso ausgerechnet der Fall ihres/ihrer Parteifreundes/Parteifreundin anders zu bewerten sei, als all die vorher diskutierten Plagiatsfälle.

7. Spätestens wenn die vernichtenden Ergebnisse von Gutachtern oder Untersuchungskommissionen ans Tageslicht kommen, zückt der/die Politiker/in die juristische Keule und droht, die Universität zu verklagen, einhergehend mit dem Hinweis, dass es absolut unseriös sei, dass irgendwelche Ergebnisse vorab in die Öffentlichkeit gelangen konnten.

8. Unbeeindruckt dieser Drohungen verliert der/die Politiker/in trotzdem den Doktortitel und anschließend auch seine/ihre politischen Ämter.

9. Es wird still um unsere Betrüger. Von den einen hört man gar nichts mehr, von dem anderen bekommt man vielleicht noch eine Postkarte aus Amerika, wieder ein anderer wird demnächst vermutlich völlig geräuschlos irgendwo in Europa verschwinden.

Eumann würde ich nach diesem Katalog in Phase 7 sehen. Ein letztes Aufbäumen des NRW Medienhengstes, bevor er getroffen und geschwächt in sich zusammenbrechen wird mit der Folge, dass wir bald nichts mehr von ihm hören, lesen oder sehen werden.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

Speziell für Eumann sollte man evt. den Doktor k.B.z.A. („keinen Bock zum Arbeiten“) als Titel einführen.

Solche Dissertationen werden dann mit der folgenden Standard-Einleitung versehen: „Da meine Studien-/Magister-/Diplom-Arbeit (Zutreffendes bitte unterstreichen) aus 19__ (Jahreszahl einfügen) damals keine Sau interessiert hatte und ich jetzt auch keinen Bock/keine Zeit/keine Erinnerung mehr (Zutreffendes bitte unterstreichen) habe, um den ganzen Sermon neu zu tippern, empfehle ich meinen damaligen Gehirnauswurf hier noch mal als wissenschaftlich einzigartige Erkenntnis.“

La Pulga
La Pulga
11 Jahre zuvor

Zunächst einmal erstaunt es, dass Herr Eumann sich über Veröffentlichungen von Interna beklagt. Als „gelernter Journalist“ sollte er doch eigentlich wissen, wie solche Fälle laufen. Schließlich sind Informanten doch essentieller Bestandteil der Pressearbeit und somit auch der Pressefreiheit.

Des Weiteren ist es wirklich kaum vorstellbar, dass der zulassende Promotionsausschuss und auch der Doktorvater seine Magisterarbeit nicht kannten. Sollte es so gewesen sein, müssen sich alle Beteiligten dem Vorwurf stellen, Herrn Eumann wegen seiner Kontakte und Stellung (?) einfach durchgewinkt zu haben. Eine Schlampigkeit also! Das wäre besonders ärgerlich, wenn man bedenkt, dass viele hochtalentierte Absolventen, die sich nicht auf einer halben Stelle am Lehrstuhl des Betreuers ausbeuten lassen wollen und über keine entspr. Kontakte verfügen, sich regelmäßig auf eine wahre „Ochsentour“ begeben müssen, um zur Promotion zugelassen zu werden.

Gleichwohl haben diese Sachen Herrn Eumann natürlich nicht von seiner Pflicht entbunden, eine ordentliche wissenschaftliche Dissertation abzuliefern.

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