Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs: Alle Mitglieder der „Letzten Generation“ Teil einer kriminellen Vereinigung

Aktivisten vom „Aufstand der letzten Generation“ (Symboldbild) Foto: Stefan Müller Lizenz: CC BY 2.0

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält alle Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ für Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. Ihre Aktionen, die als „Tätigkeit“ auf die Begehung von Straftaten gerichtet und mit einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden seien, erfüllten die Voraussetzungen des Strafgesetzbuchs (Paragraf 129) für eine entsprechende Einstufung der Gruppierung, schreibt Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe). Diese Bewertung nur auf eine Gruppe besonders aktiver Mitglieder „an vorderster Front“ innerhalb der Letzten Generation zu beschränken, halte er für verfehlt, so der Jurist. „Jedes Mitglied unterstützt allein durch seine Zugehörigkeit die von der Gruppe verübten Straftaten und identifiziert sich mit diesen. Jedes Mitglied der Letzten Generation ist deshalb als Teil einer kriminellen Vereinigung zu betrachten.“

Der „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts, der die Politik im Interesse der nachfolgenden Generationen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen verpflichtet, richte sich an den Gesetzgeber und legitimiere die Letzte Generation nicht, Straftaten zu Lasten Dritter zu begehen, so Bertrams weiter. Das gelte auch für das von den Aktivisten „mit hohem moralischem Anspruch“ verfolgte politische Fernziel Klimaschutz. Bertrams: „Das Strafrecht privilegiert weder moralisch noch politisch motivierte Straftaten. Solche Motive können ihren Niederschlag allenfalls später in der Strafzumessung finden.“

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