In den vergangenen Wochen mehrten sich Aktionen der Gruppierungen Extinction Rebellion (kurz ER) und die Letzte Generation (kurz LG). Unter dem Vorwand, man fordere mehr Klimaschutz, kleben sich Mitglieder der Gruppierungen seit geraumer Zeit auf Straßen in Berlin. Da dies erwartungsgemäß keinerlei Effekt auf die politische Landschaft der Bundesrepublik hatte, weiten die Gruppierungen aktuell ihren Aktionsradius aus. Besonders medienwirksam waren hierbei das Beschmieren von Gemälden mit Saucen sowie der Klebeprotest bei der Porsche AG, der auch aufgrund der völlig dilettantischen Planung zu einem Fiasko wurde. Der Focus titelte hierzu: Aktivisten kleben sich im Porsche-Pavillon fest – dann jammern sie.
Protest gehört zu einer lebendigen Demokratie. Alsbald Demonstranten aber den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen und sich terroristischen Strukturen zuwenden, muss der Staat um seiner eigenen Legitimation Willen intervenieren. In der Wissenschaft fehlt eine einheitliche Terrordefinition, mehr noch ist es so, dass die Frage, ob jemand Aktivist oder Terrorist ist, vom Standpunkt des Betrachters abhängig ist. Es gibt jedoch in der wissenschaftlichen Literatur häufig angeführte Handlungselemente, die terroristischen Vereinigungen zu eigen sind.(u.a. Schmid 2014; Heineke & Kron 2013; Golder & Williams 2004, Hoffman 1999).
- Beteiligung der Bevölkerung;
- Forderung politischer Ziele;
- Verteidigung einer absoluten, unfehlbaren Wahrheit in einem geschlossenen Weltbild;
- Unplanbarkeit und Verunsicherung;
- Fortschreitende Radikalisierungsprozesse;
- Gewalt.
Die Aktionen von ER und LG unterscheiden sich von Protestaktionen oder Demonstrationen, wie man diese aus dem Arbeitskampf der Gewerkschaften oder auch jüngst bei Solidaritätsdemonstrationen für den Freiheitskampf der Iraner gegen das faschistoide Teheraner Regime kennt dadurch, dass sie eben bewusst mit demokratischen Spielregeln brechen und das demokratische System selbst infrage stellen. Während Demonstrationen, Arbeitsniederlegungen und vergleichbare Aktionen insbesondere auch deshalb angekündigt werden, um der unbeteiligten Bevölkerung die Möglichkeit zu lassen sich hierauf einzustellen, nehmen ER und LG die Bevölkerung durch Straßensperren bewusst in Geiselhaft, im Wissen darum, dass die eigene politische Handlungsgewalt nicht ausreichend ist, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Im Vertrauen auf die eigene unfehlbare Wahrheit, im Glauben, im Sinne der gesamten Weltbevölkerung zu handeln, üben sie Gewalt gegen Unbeteiligte aus, anstatt politische Mehrheiten im Sinne des Parlamentarismus zu formen. Die jüngsten Handlungen in Museen, der Missbrauch von europäischem Kulturgut, um Menschen dazu zu nötigen, die eigene unfehlbare Wahrheit erfahren zu müssen, die von radikal-religiösen Motiven geprägte Eigendarstellung bei Social Media, die Inszenierung von Tätern als Opfer staatlicher Gewalt sowie die Eingliederung des eigenen Kampfes in religiöse Ideologie. All dies sind weitere Schritte im Radikalisierungsprozess, die früher oder später, sofern sie nicht gestoppt werden, auch in physischer Gewalt enden werden. Die hierbei zu erkennenden Parallelen zur RAF sowie die sektenartigen Strukturen werden zunehmend von Politologen und Forschern beschrieben und sollten eine Lehre für den Umgang mit radikalisierten Gruppierungen sein.
ER und LG fordern aktuell Tempo 100 auf Autobahnen sowie wie auch immer gearteten Gesetzesänderungen zum Klimaschutz. Die Umsetzung sei eine unabdingbare Wahrheit und bis diese Ziele umgesetzt werden, müssten die Aktionen fortgeführt werden. Nehmen wir einmal an, die Bundesregierung käme den Forderungen nach. Weshalb sollten ER und LG dann im nächsten Schritt nicht neue, unabdingbare Ziele festlegen, für die erneut Terrorismus gegen die Bevölkerung verübt werden müsse. Ein Sonntagsfahrverbot, ein generelles Verbrennerverbot oder ein Verkaufsverbot für Benzin und Öl. Und mehr noch, es öffnete anderen Terroristen politische Handlungsspielräume, um eigene, radikale Forderungen umzusetzen, immer verbunden mit dem Versprechen, nach Umsetzung des jeweiligen Zieles den Terror zu stoppen. Die gleichberechtigte Einführung der Scharia als Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik, die Wiedereinführung der Todesstrafe, das Ende der Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ein religiös motiviertes Abtreibungsverbot oder aber gleich die Umwandlung der Bundesrepublik in eine Räterepublik. Jede beliebige Terrorfraktion, politisch, religiös oder gesellschaftlich, würde bestärkt.
Die Basis des Zusammenlebens und des Funktionierens der Bundesrepublik selbst ist ein verbindlicher, allseits gültiger Vertrag, der auch ohne eigene Unterschrift für alle Menschen und Institutionen in unserem Staat verbindlich ist. Entscheidungen werden im Parlament getroffen, die Gewaltenteilung stellt die rechtsverbindliche Umsetzung sicher und die Exekutive wacht nicht nur über die Implementierung sondern beschützt auch alle Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass Mandatsträger und Repräsentanten in einer Demokratie Trennschärfe bewahren und sich nicht mit anti-demokratischen, terroristischen Handlungsmotiven gemein machen.
Ein Staat darf niemals nachgeben, wenn Täter glauben, sie könnten den Rest der Bevölkerung für ihre Ideologie in Geiselhaft nehmen oder um der eigenen Ideologie Willen die freiheitlich demokratische Grundordnung aushebeln. Ein Staat muss diese Menschen bekämpfen, alleine, weil das Gewaltmonopol nicht zur Disposition stehen darf.
der Artikel wirft ein paar Fragen auf:
Soll Kartoffelbrei an einer Glasscheibe jetzt etwa der größte terroristische Anschlag der letzten Jahre gewesen sein?
Was sagen eigentlich die Sicherheitsorgane, die hier seltsamerweise nicht zu Wort kommen?
Und warum bezeichnet die iranische Führung die iranischen Demonstranten ebenfalls als Terroristen?
Haben nicht schon Putin und Erdogan Kritiker und Protestler erst als Terroristen verunglimpft und dann inhaftiert?
Sicherlich kann und sollte man darüber diskutieren wie weit Protest gehen darf, aber dass die Klimaschützer einer Form der Gewalt gegen Menschen ausüben war bislang nicht zuverkennen, & solange die deutschen Sicherheitsorgane keine Hinweise kann man die Klimaschützer lediglich des zivilen Schindluders bezichtigen. Hier von Terror zu reden geht eindeutig zu weit & dient lediglich denunziatorischen Zwecken.
Terroristen, wirklich? Das ist maximal grober Unfug., der sich in blödsinniger Sachbeschädigung äußert. Bitte mal verbsl abrüsten.Terrorismus wäre es, wenn reihenweise Autohäuser demoliert würden.
Wer Kunst angreift gehört eher der Fraktion „Die letzte verpuffte Gehirnzelle“ an.
Es ist interessant, wie die Argumentation sich ähneln bzw. unterscheiden, je nachdem, um welches politische Thema es geht.
Ich tippe, Herr Bleich hätte Schüler, die sich aus Protest gegen die Maskenpflicht oder Homeschooling in Schulen mit Sekundenkleber an ihre Schultische geglebt hätten, anders kommentiert.
Und die Analyse, dass des „die Regierung“ nicht hinbekomme, ist ja auch ähnlich.
Und was das mit dem Terrorismus angeht, ist absoluter Nonsense. das ist allenfalls Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das nämlich keine Gewalt und damit auch keine Nötigung. Und Terrorismus schuon gar nicht. Das sind lediglich junge Menschen, die sich Gedanken um die Zukunft machen und nicht stumpf so weitermachen wollen wie ihre Eltern. Denn es sind vor allem die Eltern und Großeltern, die sie in diese Situation hineinmanövriert haben. Bis in die 70er Jahre hinein war der globale ölologische Fußabdruck noch so klein, dass er vertretbar war. Und da hat das ganze Ringelreihen von CDU-CDU-FDP-SPD und Grünen zu keinerlei Besserung geführt, sondern zu einer immer größeren Verschlechterung.
All die Kritiker der „Letzen Generation“ würden bei einem drohenden Autounfall nicht die Handbremse ziehen sondern erst mal einen Beruhigungstee trinken und sich sagen, so schlimm wird es wohl nicht werden.
In 20 oder 30 Jahren wird man sagen:“Am Anfang war der Kartoffelbrei. „Schaudernd wird man sich dann auch an die Killertomaten erinnern,die,wie man aus gewöhnlich besonders schlecht unterichteten Kreis hört,im Anmarsch sind. In den 80ern lief in unseren Kinos eine Dokumentation über dieses mörderischen Gartenfrüchte. „Angriff der Killertomaten“. Die sind brandgefährlich(!!!!) Und sie machen keine Gefangenen.
@ 4, Werngetreu Golmeran: “ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,…“
Welches ja bekanntlich nie irrt und in seiner Weisheit noch vor dem Pabst, den Mullahs und R.D. Precht steht.
Sorry Leute, aber Gewaltbereitschaft sehe ich eher bei den Leuten, die auf die Aktivisten losgehen, weil sie 10 Minuten zu spät zum Job kommen. 100 km/h Tempolimit und das 9-€-Ticket sind vernünftige Forderungen, da sehe ich keine RAF.
Gruß aus Köln
Rudi
@rudi: Die sind sauer, weil sie genötigt werden. Das ist keine Entschuldigung. Die Gerichte müssen das klären. Irgendwann reicht Papis Geld nicht mehr für die Strafen, dann fährt man ein.
@SvG (#6)
Man sollte sich von Werntreu Golmeran nicht ins Bockshorn jagen und für dumm verkaufen lassen. So wenig Ahnung der von Psychologie hat (siehe seinen unverschämten Kommentar zum Bartoschek-Artikel gestern), so wenig Ahnung hat er von Juristerei.
Wie er in Kommentar #4 richtigerweise noch feststellt, handelt es sich bei der Museumsaktion in Leipzig um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Den Zusammenhang juristisch zu beurteilen ist deshalb Aufgabe des zuständigen Amtsgerichts, oder je nach Straftatbestand Aufgabe des Landesgerichts, aber sicherlich nicht des Bundesverbandes erfassungsgerichts.
„Die im Grundgesetz Art. 4 garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaubt keine Sachbeschädigung.“ Punkt. Zu diesem Urteil kommen die Gerichte immer wieder, wie beispielsweise das OLG Hamm (Beschluss 5 RVs 7/15 vom 26.02.2015 (rkr)) nachdem eine muslimische Studentin 2013 ein in der Uni Duisburg – Essen ausgehängtes Plakat zu einer Craig Thompson Ausstellung mit einer Schere zu zerstören versuchte, weil sie ihre religiösen Gefühle verletzt sah.
Begründet werden solche Urteile – und davon gab es auch vor Exitung Rebillion und letzte Generation schon etliche – damit, dass eine Glaubens- und Gewissensentscheidung auch straffrei umgesetzt werden kann. Für die Umweltschmierer bedeutet dies, dass sie ihre Anliegen auch anders, nämlich ohne Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch hätten artikulieren können.
Werntreu Golmeran schiebt hier das Bundesverfassungsgericht ein, um seiner Unwissenheit zu verbergen und seiner Meinung eine unantastbare Größe zu verleihen, gegen die man eigentlich argumentativ nicht angehen kann. Denn wer wagt es schon, das Bundesverfassungsgericht in Frage zu stellen… außer vielleicht Beate Zschäpe, die neben Werntreu Golmeran derzeit die einzige ist, die nicht versteht, wann das Bundesverfassungsgericht zuständig ist und wann nicht.
Es muss „Bundesverfassungsgericht“ und nicht „Bundesverbandes erfassungsgericht“ Sorry
@ S Laurin
Ne, das ist im Zweifel keine Nötigung.
Die werden möglicherweise. wegen einem gegährlichern Eingriff in den Strassenverkehr angeklagt. Aber selbst, wenn sie deswegem verurteilt werden, rechtfertigt das keine Gewaltanwendung der Autofahrer.
„Verteidigung einer absoluten, unfehlbaren Wahrheit in einem geschlossenen Weltbild“, „Fortschreitende Radikalisierungsprozesse“, „Gewalt.“ (erst einmal gegen Sachen – das hatten wir doch schon einmal) – besser kann man die Klima-Rotgardisten doch nicht beschreiben, oder?
Wohlstand als Feindbild, dessen Insignien, auch Kunstgegenstände, gilt es anzugreifen. Die Kunst-Objekte verkörpern in den Augen der Kulturrevolutionäre den Überfluss, der die Welt ins Verderben führt. Dass den Kustwerken bisher kein ernsthafter Schaden entsdtanden ist, ist für die Exptremisten nur insofern wichtig, wie damit eine unterschwellige Botschaft vermittelt werden kann: wir können die Bilder auch richtig, unwiederbringlich zerstören, wenn wir nur wollen!
Radikalisierung mit Ansage.
Und die Medien pampern die Fanatiker (die meinen es doch gut) während die Polizei möglichst behutsam mit ihnen umgeht. Die Klebekinder werden die Botschaft schon verstehen: weitermachen und immer noch einen drauf legen!
Ich fürchte den dicken Backen, mit denen hier der Bildersturm der „Ökos der letzten Tage“ begleitet wird, ist die Luft schon entwichen.
Dem Spott über die Jammerlappen, denen es zu dunkel und zu kalt wurde, schließt sich nun bei ZON, DEM Lifestylemagazin der Unterstützerszene, ein satirischer Beitrag zum Thema Kartoffelbrei an.
https://www.zeit.de/zeit-magazin/wochenmarkt/2022-10/monet-gemaelde-kartoffelbrei-klima-aktivisten-potsdam
Das veröffentlichte Bild von ER und LG scheint sich zusehends irgendwo bei verwöhnt, wohlstandsverwahrlost oder Ritter von der traurigen Gestalt auszuformen.
@ der, der auszog
how spiessig can you get ?
Ja, dann ist es halt Sachbeschädigung, Nötigung für die die jungen Leute dann gerade stehen müssen. Immer noch sehr viel besser als zuhause im Warmen und am Laptop zu sitzen und Kübel von Unrat über die Aktivisten auszugießen.
Vor 40 Jahren nannte ein gewisser Heiner G die damalige Kriegsmüdigkeit, die laut Ian Kershaw in „Höllensturz Europa von 1914-1949 in GB herrschte, als Pazifismus. Kershaw lässt aber keinenZweifel daran,dass die Veteranen des WW1 jederzeit wieder zu kämpfen bereit gewesen sind zu kämpfen.
Und heute? Heute werden Kartoffelbrei, Kleber und Sitzblockaden Terror genannt. Ich nenne Terror das,was in der Ukraine geschieht: Bomben, Raketen, Morden,Plündern und Vergewaltigung.
Da kann man mal sehen,wie weit der Begriff Terror hier gefasst wird.
@ Clemens:
Das Denglisch passt aber zur Wohlstandsverwahrlosung…
-2-
Erfeulich , weil wider den für mich maßlosen Aufgeregtheiten des Establisments innerhalb und außerhalb der medialen Welt -nebst Ruhrbarone.
Rebellen…..
Da bliebe m.E. noch sehr viel seitens der jungen Menschen zu tun, damit es hinreichend Gründe für diese Titulierung geben könnte.
Zudem, so scheint mir, wäre es um eine Gesellschaft schlecht bestellt, wenn es keine rebellierende Jugend geben würde.
Terroristen……..
Wenn als solche diejenigen genannt werden können, die durch Gewaltakte eine Gesellschaft in Angst und Schrecken versetzen, um diese zu zerstören oder, um diese in ihren Fundamenten zu erschüttern, dann bin ich ratlos und infolgedessen sprachlos ob dieser Titulierung von Jugendlcihen, die zeitlich und /räumlich sehr, sehr kleinteilig den Straßenverkehr blockieren oder das Glasabdeckung wertvoller Gemäldes beschmieren.
Wenn jungen Menschen demonstrieren, wenn sie mittels welcher Aktionen auch immer öffentliches Interesse, öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Interessen, für ihre Ziele zu gewinnen versuchen, dann ist es doch dem Wesen solcher Protestaktionen immanent, daß dabei durch sie Verstöße gegen geltendes Recht -Ordnungsrecht, Polizeirecht, Strafrecht, Zivlirecht „billigend in Kauf genommen werden“ nebst erwartbarer staatlicher Sanktionen .
Und jeder, der ‚mal in jungen Lebensjahren demonstriert und, protestiert hat -auch außerhalb der Legalität-, weiß in Erinnerung daran, daß die Freude über eine gelungene Aktion umso größer war je mehr sich „die Alten“ über sie aufregten und herausgefordert sahen. Damit „die jungen Leute“ heutzutage z.B. in ihrem Kampf gegen die Ursachen und Folgen der Klimakatastrophe zu solchen Erfolgserlebnissen kommen können, werden partielle Straßenblockaden und das Beschmieren zweier Glasabdeckungen wertvoller Gemälde vermutlich nicht ausreichen..
Insgesamt „viel Lärm um nichts“, auch hier bei den Ruhrbaronen, zumindest um sehr, sehr wenig.
Warum dieses Getöse? „Man“ darf spekulieren.
@ Peter Gross #16
das ist kein „Denglish“ – und „Wohlstandsverwahrlosung“ im Zusammenhang mit „der, der auszog“ hast du gesagt …
Wer des Lesens mächtig ist, der möge das lesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/03/rk20110307_1bvr038805.html
Weil’s „der Wahrheitsfindung dient.“
@Werntreu Golmeran (#19)
Was soll der Link Golmeran?
Sind Sie nicht in der Lage in eigenen Worten das zusammenzufassen, was der Link beinhaltet und wie er im Zusammenhang mit dem Artikel oder den Kommentaren steht?
Der Text von Daniel Bleich thematisiert die Attacken auf hochkarätige Kunstwerke und Sie besitzen allen ernstes die Frechheit ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Sitzblockaden auf Autobahnen, die im Zusammenhang mit dem Irakkrieg durchgeführt wurden, kommentarlos in den Raum zu schmeißen und dann noch all denjenigen, die mit diesem völlig unpassenden Link nichts anfangen können oder wollen, zu unterstellen, sie würden des Lesens nicht mächtig sein?
Gestern waren Sie schon so frech, die Fähigkeiten von Sebastian Bartoschek als Psychologen infrage zu stellen und heute versuchen sie mit einem albernen Duell über den Begriff „Nötigung“ einen Punktsieg gegen Stefan Laurin zu erringen?
Gehts bei Ihnen eigentlich noch?
Für wie bescheuert halten Sie die Leute hier eigentlich?
@ Walter Stach
Kartoffelbrei-die ultimative Waffe des jungendlichen Terroristen. Da kann man nur hoffen,dass endlich die Behörden einschreiten und den freien Handel mit Püreepulver und Kartoffeln verbieten. Dazu gehören natürlich auch Razzien bei den jungen Leuten. Wer weiß denn schon,was die sonst so noch auf der Pfanne und in der Speisekammer haben.
„Für wie bescheuert halten Sie die Leute hier eigentlich?“, den, der das fragt halte ich für sehr …., aber macht ja nichts, er selber hält sich für den Größten!
@ thomas weigle
„Kartoffelbrei-die ultimative Waffe des jungendlichen Terroristen.“
sollte auch sofort als Dual-Use-Gut eingestuft werden! Ich bin sicher, Daniel Bleich kann da seinen Einfluss geltend machen, natürlich zusammen mit dem Experten „den, der das fragt“
@ Thomas Weigle
Ich finde das grundsätzlich auch ein wenig lustig, wie unsere Gesellschaft auf diese eher hilflos wirkenden jungen Menschen reagiert. Ich mache mir aber auch ein wenig Sorgen, was das mit diesen Menschen macht, wenn sie merken, dass das alles nichts bringt. Und ich glaube, davor haben einige hier Angst.
Jeder der nicht ein aluhuttragender Klimaleugner ist, sollte eigentlich erkennen können, dass diese jungen Leute mit ihrem Anliegen recht haben. Dieses Anliegen bedroht aber viele in ihren liebgewonnenen Privilegien und Gewohnheiten. Und all diejenigen, die den jungen Leuten vorwerfen, dass sie entweder die Gesetze brechen oder naiv seien und die, die sich über die jungen Leute lächerlich machen, scheinen zu wissen, dass man in unserer realexisierenden kapitalistischen Gesellschaft in ihrem. Endstadium (oder sollte man es Klimakterium nennen?) keinerlei Chance hat, irgend etwas grundlegend zu verändern, wenn man sich auf Autobahnen festklebt oder Kartoffelbrei auf Glasscheiben vor Gemälden wirft. Deshalb ist es aus der Sicht der Wir-wollen-nichts-verändern-Papis folgerichtig zu überlegen, was diese Menschen machen werden, wenn sie merken, dass sie nichts verändern können. Das kann einen schon beunruhigen, das das kann ich gut nachvollziehen.
Wenn das meine Kinder wären würde mich das übrigens auch beunruhigen. Denn Ende der 60er fing das auch mit einem „Anschlag“ mit Puddingpulver auf Hubert Humphrey an und wechselte – auch „dank“ des V-Manns des Berliner Verfassungsschutzes Peter Urbach und den von ihm gelieferten Waffen, Bomben und Molotow-Cocktails – später im Terror und Wahnsinn der RAF. Sowas will ja niemand wieder haben. Die meisten, die da mitgemacht gaben, haben nicht nur umgeheures Leid ihren Opfern und deren Familien angetan, sondern auch sich und ihre eigenen Familien schwer beschädigt. Nur die allerwenigsten, die Gewalt angewendet haben, konnten aus ihrer „wilden Zeit“ später noch was Nützliches für ihre spätere Karriere mitnehmen, wie der Metzgerssohn und „Putztruppen“-Führer Josef F.
Daher habe ich auch das Urteil des BVerG hier verlinkt, weil daraus aus meiner Sicht eine gewisse Lebensweisheit spricht. Eigentlich müsste man dazu noch das Urteil des BVerfG zur Pflicht des Staates eine generationengerechte Klimapolitik zu gewährleisten, verlinken, aber das findet man auch selbst, wenn man es denn lesen will.
Und den jungen Leuten kann man nur raten, dass sie, auch in ihrem eigenen Interesse, niemals Gewalt gegen Menschen zum Erreichen ihrer Ziele einsetzen. Denn zum einen ist es Wahnsinn und bringt nicht wiedergutzumachendes Leid und Unrecht und zum anderen führt Terror meist zur eigenen Delegitimierung.
was extinction rebellion tut, ist quatsch.
das du so etwas als terroristischen akt hochstufst, ist aber noch größerer quatscxh und ist ein absoluter, tagesaktueller beweis über den zustand des autors dieses artikels.
es gibt menschen, die „linke aktionen“ jeglicher form vollkommen polemisch und übertrieben mit aktionen und begriffen vergleichen, die normalerweise von konservativn, religiösen extremisten, rechtspopulisten, rechte, rechtsextremisten begangen werden.
„gemäßigt“ rechte, konservative bis extrem nationalsozialistische, rassistische, faschistische menschen versuchen als reaktion darauf, links-politische aktionen vollkommen unverhältnismäßig einzuordnen und andere von ihrer sicht zu überzeugen. macht die afd ja sehr erfolgreich.
also ja. danke für den artikel. jetzt weiss ich, wieso hier jemand aus welcher gesinnung heraus wie argumentiert. 🙂
@ phoenix: Also ist die Aktion an sich gut, wenn sie von „linken“, und schlecht, weil sie von „rechten“ Menschen durchgeführt wird?
@ Werntreu Golmeran ( #23)
Ich mache mal eben kurzen Prozess und dann bin ich es auch leid mit Ihnen:
Sie behaupten in #19, die Wahrheit gepachtet zu haben, denn dort schreiben Sie zu dem von Ihnen gepusteten Link:
„Weils der Wahrheitsfindung dient“
Gleichzeitig fordern Sie diejenigen auf, die „des Lesens mächtig“ sind, ihren Link zu lesen, den sie selber wahrscheinlich nie gelesen haben, denn sonst würden sie ihn verstehen.
Dazu Folgendes, denn es geht bei der Diskussion hier auf den Ruhrbaronen um den Begriff der „Nötigung“, der von Stefan Laurin und anderen genutzt wird, um zu beschreiben, wie sie die Anschläge auf die Gemälde und andere Aktionen der Klimabewegung LG bewerten.
Ich weiß nicht, inwieweit Sie, Golmeran, noch in der Lage sind das politische Tagesgeschehen zu verfolgen und zu beurteilen, denn sie lassen eine gewisse Reife vermissen. Wenn Sie nämlich Recht hätten, dann müssten die Richter in Tiergarten, die die ersten Urteile im Zusammenhang mit den Autobahnblockaden von LG bereits gefällt haben, zu dem Schluss kommen, die Aktivisten frei zu sprechen. Tun sie aber nicht. Sie haben die Aktivisten verurteilt und jetzt raten sie mal mit welcher Begründung: Richtig: Nötigung.
Genauso haben die Richter in München die Aktivisten bereits wegen Nötigung verurteilt. Es kann allerdings sein – und jetzt folge ich ihrer dämlichen Logik – dass die Richter in Berlin und Bayern nicht lesen können und wahrscheinlich als Volljuristen auch keinerlei Kenntnisse über das von Ihnen verlinkte Urteil des Bundesverfassungsgericht haben, denn die „Wahrheit“ kennen eigentlich nur Sie.
Als Ergänzung zu ihrem Link hier ein paar Erklärungen:
Das erste bahnbrechende Urteil in Sachen Sitzblockaden fällte das Bundesverfassungsgericht bereits 1995. Damals ging es unter anderem darum, klarer zu unterscheiden, inwieweit Nötigung als psychische oder als physische Gewalt vorliegt.
Folgende fiktive Beispiele zur Verdeutlichung des Unterschiede, bei dem Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen rein zufällig sind: Drei durchgeknallte Klimaaktivisten, nennen wie sie aufgrund ihrer Einfachheit mal Walter, Thomas und Werntreu, pappen sich mit Sekundenkleber an die Ausfahrt Recklinghausen-Süd, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, den – zumindest gehen die drei davon aus – im Kreis Recklinghausen noch niemand wahrgenommen hat. Jetzt kommt der erste Autofahrer, nennen wir ihn Sebastian. Sebastian hat jetzt die Möglichkeit, Walter, Thomas und Werntreu einfach zu überfahren. Er tut dies aber nicht, aus verständlichen Gründen und hält an. In diesem Zusammenhang haben die Aktivisten psychische Gewalt auf Sebastian ausgeübt. Jetzt kommen weitere Autos, die von der Aktion der Klimaaktivisten an der Ausfahrt nichts mitbekommen haben. In einem sitzt Stefan, der ebenfalls stehen bleiben muss, weil er kein Interesse hat in den Wagen von Sebastian zu fahren. Im Zusammenhang mit Stefan üben Walter, Thomas und Werntreu hingegen physische Gewalt aus, denn sie nutzen den von Ihnen zum Anhalten gezwungene Wagen von Sebastian als Blockade, der die Weiterfahrt von Stefan und alle ihm folgenden Fahrzeuge behindert und so eine physische Barriere darstellt.
Das zweite Beispiel:
Psychische Gewalt wäre es, wenn man sich Ihnen, Golmeran, auf dem Weg zu ihren routinemässigen Arztbesuchen, ständig in den Weg stellen würde. Man kann Sie so zwar für einem kurzen Moment am Weiterkommen hindern, aber man übt keine körperliche Gewalt aus. Physische Gewalt hingegen wäre es, wen man Ihnen den Schwachsinn, denn sie hier schreiben, tatsächlich um die Ohren hauen würde, weil er unter Umständen in Papierform z.B. als Heft existiert und dadurch eventuell ihr Trommelfell platzt. Beides wäre auf jeden Fall Nötigung, allerdings mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Genötigten und einer entsprechend unterschiedlichen Rechtssprechung.
Um wieder zu den Autoblockaden zu kommen:
Der Bundesgerichtshof hat nach dem Beschluss der Bundesverfassungsgerichtes 1995 die sogenannte „Zweite-Reihe-Regel“ entwickelt, die durch mein fiktives Beispiel an der A43 in Recklinghausen beschrieben wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2011, dessen Wahrheitsgehalt nur Sie, Herr Golmeran, wirklich kennen, bringt eine weitere juristische Komponente ins Spiel und zwar die vom Grundgesetz verbriefte und geschützte sogenannte „Versammlungsfreiheit“ – GG Art. 8.
Auf die berief sich nämlich der Kläger, der das verlinkte Urteil auslöste. Das Karlsruher Gericht stellte in dem Zusammenhang fest, dass das Landgericht vorher in seiner Würdigung wesentliche Punkte nicht genügend bedacht hat, weshalb die Verfassungsrichter nur eine psychische Gewalt des Sitzblockierers erkennen, denn im Endeffekt saß der einfach nur rum, um seine politische Meinung kund zu tun, aber ohne Gegenstände oder andere Menschen zu beschädigen oder zu verletzen.
Bedacht wurde vom Landgericht Frankfurt aber zum Beispiel nicht, dass die blockierten Fahrzeuge auch andere Zufahrtswege zu der amerikanischen Kaserne hätten nutzen können. Es ist auch nicht berücksichtigt worden, dass die Sitzblockade im Rahmen einer angemeldete Demonstration stattfand und so die zuständigen Behörden die Möglichkeit hatten, sich auf eine Sitzblockade, die dann nämlich juristisch auch als „Versammlung“ eingeordnet wird, einzustellen. Des weiteren hatte das Landgericht Frankfurt nicht die zeitliche Dauer der Blockade gewürdigt und inwieweit diese den betroffenen Autofahrern zuzumuten war. Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage damals zur Neuverhandlung an das Frankfurter Landgericht zurück gewiesen. Der Kläger hatte sich nämlich widerstandslos wegtragen lassen und seiner Sitzblockade damit den Charakter einer der Meinungsbildung dienenden Versammlung gegeben, dem die Verfassungsrichter folgen konnten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2011 stellt allerdings die Zweite-Reihe-Regelung in keiner Weise in Frage (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2011; Az.: 1 BvR 388/05).
Nötigung bleibt Nötigung.
Es bewertet in dem Frankfurter Fall lediglich die Versammlungsfreiheit höher, weil von ihr keine physische Gewalt sondern nur psychische Gewalt ausging. In den Konkreten Fällen der Letzten Generation werden die Richter also prüfen:
wie lange die Blockaden angedauert haben,
ob es für die Autofahrer eine Alternative zur gewählten Route gab, die sie hätten nehmen können, um zum Beispiel zur Arbeit oder zur Entbindung ins Krankenhaus zu kommen und ganz sicher auch ob die Aktionen angemeldet waren, so dass sich Ordnungsbehörden hätten auf die Sitzblockaden einstellen können.
So Golmeran, jetzt habe ich Ihnen gezeigte was man aus ihrem Link hätte herausholen können, wenn man des Lesens mächtig wäre.
Ihnen fällt dazu leider nichts besseres ein als:
„Jeder der nicht ein aluhuttragender Klimaleugner ist, sollte eigentlich erkennen können, dass diese jungen Leute mit ihrem Anliegen recht haben.“
Mit dieser Aussage zeigen Sie recht deutlich, dass Sie ein extrem asozialer Mensch sind und was sie für einen kaputten Charakter haben. Wo tragen die Autoren und Kommentatoren, die sich auf dieser Seite zu Wort melden, Aluhüte?
Ich weiß nicht wie ein User neulich auf den Trichter kam, Sie einzuladen, doch öfter bei den Ruhrbaronen vorbei zu schauen. Ich sehe das komplett anders bei dem Müll und dem Mist, den sie hier produzieren und hätte kein Problem damit, wenn sie hier verschwinden würden. Aber diese Seite gehört nicht mir und deshalb kann ich das nicht entscheiden. Aber falls sie doch gehen sollten, nehmen sie den Weigle mit. Denn der ist voll auf ihrem Niveau und hat genauso wenig Ahnung wie sie, ohne das begreifen zu wollen.
@ der, der auszog #26
viel hilft nicht immer viel.
zeigt höchstens, dass du zu viel von dir hältst. Aber das haben ja schon alle vorher gewußt.
Es ist schön zu sehen, wenn Menschen anfangen zu versuchen differenzierter zu argumenieren. Was will man mehr!?
@ Clemens : „Aber das haben ja schon alle vorher gewußt.“
Sie sollten nur für sich sprechen.Sie können nicht wissen, was ich zB weiß oder glaube zu wissen.
@ SvG #29
„Sie können nicht wissen, was ich zB weiß oder glaube zu wissen.“
stimmt. wenn ich deinen Kommentar #25 lese, dann weiß ich gar nicht mehr, was du „denkst“, oder ob du „denkst“
aber du könntest doch einfach sagen: „der, der auszog“ ist der größte Kommentator, den es je bei den Ruhrbaronen gab. Also einfach nur bestätigen, was er von sich denkt.
@ Clemens, den Du-Aufzwinger: Sie armer Mensch.
@ SvG #31
ich bewundere reiche Menschen wie dich und „der, der auszog“!
@ SvG👍
@ddr Einmal mehr bewundere ich ihre sachliche Art zu diskutieren-keine Beschimpfungen etc,sauber. Jetzt hat man ihnen gar die ehren- und verantwortungsvolle Aufgabe des Türstehers und Rausschmeißer übertragen. GLÜCKWUNSCH.
https://www.welt.de/vermischtes/article241884227/Berlin-Radfahrerin-bei-Unfall-eingeklemmt-Feuerwehr-kommt-wegen-Klimaprotest-verspaetet-an.html
Was für ein Quatsch-Beitrag. Offenbar haben auch Sie den Ernst der Lage nicht kapiert. Bitte schauen Sie die Doku-Reihe „Eine neue Welt“ auf Arte. Die friedlichen Proteste und Demonstrationen der letzten Jahrzehnte haben offenbar nicht genug bewirkt.