Vor zwei Jahren haben die Städte Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Oberhausen und Dinslaken 51 Prozent des Energieunternehmens Steag gekauft und viele Kommunalpolitiker träumen davon, bald auch die restliche 49 Prozent zu erwerben. Natürlich wieder auf Pump, denn die Ruhrgebietsstädte sind bekanntlich pleite. Dabei sieht es bei der Steag nicht gut aus. Das Unternehmen konnte die zugesicherten Gewinne an die Städte, die de dringend brauchen um ihre Kredite zurückzuzahlen, nur aus den Rücklagen bedienen. Und auch für die Zukunft sieht es nicht gut aus: Der Kraftwerkspark in Deutschland ist überaltert, in den kommenden Jahren könnte es der Steag immer schwerer fallen, ihren Strom loszuwerden – auch wegen der Energiewende, die dafür sorgt, das konventionelle Kraftwerke kaum noch gewinnbringend zu betreiben sind. Im Ruhrgebiet wurde der Steag-Deal damals, entgegen allen warnenden Stimmen, vor allem von SPD, CDU und Grünen vorangetrieben. Inseln der Vernunft gab es in Bochum und Dortmund. Die Bochumer CDU war wie die Dortmunder Grünen gegen den Steag-Kauf. Die Liberalen waren von den staatswirtschaftlichen Allmachtsfantasien der Freizeitpolitiker in den Räten ohnehin nicht angetan. Und so ist es mit Ralf Witzel auch ein FDP-Landtagsabgeordneter, der eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Steag gestellt hat. Denn auch in Düsseldorf waren SPD, Grüne und die CDU von der Idee begeistert, die Oberbürgermeister Konzernchef spielen zu lassen:
1. In welcher Form waren die Landesregierung und / oder die Bezirksregierungen, zum Beispiel aus kommunalaufsichtsrechtlicher Sicht, bei dem Steag-Kauf eingebunden?
2. Haben die Landesregierung und / oder die zuständigen Bezirksregierungen von den mit dem Steag-Kauf betroffenen Städten Verträge bezüglich dieses Geschäftes zur Prüfung und Genehmigung erhalten (wenn ja, bitte einzeln aufführen)?
3. Ist ein Vertrag in dieser Angelegenheit rechtmäßig zustande gekommen, wenn eine Kommunalvertretung einen Vertragsentwurf, der einen Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung zum Gegenstand hat, beschließt, dieser Genehmigungsvorbehalt aber im Nachhinein ohne Kenntnis der Kommunalvertretung nicht in den dann abgeschlossen Vertrag aufgenommen wird?
4. Liegen der Landesregierung und den Bezirksregierungen von Städten, die am SteagKauf beteiligt waren, Beteiligungsberichte vor, aus denen die Werthaltigkeit der mit dem Steag-Kauf begründeten Beteiligung hervorgeht?
5. Wie beurteilt die Landesregierung die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Steag-Kaufes für die betroffenen Kommunen jeweils in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive?
Auf die Antworten dürfen wir gespannt sein. Vor allem auf die Einschätzung der Perspektiven der Steag-Beteiligung.
[…] FDP-Landtagsabgeordneten Kai Abruszat und Ralf Witzel wollten nun von der Landesregierung wissen, in wie weit sie in den Kauf der Steag eingebunden war und wie sie die wirtschaftliche Perspektive […]