Auch das noch: die Bundestagswahl von 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe und ging damit über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte.
Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich.
Die Bundestagswahl 2021 wird dann am 11. Februar 2024 in den 455 betroffenen Berliner Wahlbezirken wiederholt – das ist etwa gut ein Fünftel aller Wahlbezirke. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe. Dieser Wahltermin war bereits im Vorfeld erwartet worden – es ist der letzte mögliche innerhalb einer 60-Tage-Frist nach Urteilsverkündung.
Der Grund für die Wiederholung lag an chaotischen Zuständen: Beim Wahltag des 26. September 2021 mussten die Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen unendlich lange Wartzeiten in Kauf nehmen, dazu wurden falsche Stimmzettel ausgehändigt oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet – dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Im Nachgang soll das Ergebnis im komenden Jahr korrigiert werden.