Innenpolitisch war diese Woche die Abschiebung zweier Schüler, die von den Behörden an den Schulen abgeholt wurden, das Topthema. Auch wenn die Mehrheitsgesellschaft konsequenteres Abschieben fordert, haben gelungene Integration und massive Gewalt zu einem Unverständnis bei vielen Bürgern geführt. Was vorgefallen ist und was die besonderen Gefahren bei Abschiebungen aus Klassenräumen heraus sind, erklärt Maxine Bacanji.
Diese Woche gab es erneut zwei verstörende Berichte über Abschiebungen, bei denen die Betroffenen aus dem Unterricht geholt wurden. Vergangenen Montag wurde die 14-jährige Bivsi R. aus dem Steinbart-Gymnasium im Duisburger Zentrum von einem Lehrer aus dem Klassenraum gebracht und dann an Beamte der Ausländerbehörde übergeben. Die Nepalesin wusste nichts von der bevorstehenden Abschiebung, auch die Schulleitung wurde erst kurz vor dem Eintreffen der Beamten informiert. Die Jugendliche brach in Tränen aus. Am selben Tag wurde sie mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben. Auch Bivsis Mitschüler waren von ihrer Abschiebung geschockt und verstört. Die Schulleitung beauftragte Religionslehrer, Pfarrer und einen Arzt mit der Seelsorge der Jugendlichen. Bivsis Eltern kamen bereits 1998, also fünf Jahre vor der Geburt der 14-jährigen, nach Deutschland. Die Integration in die deutsche Gesellschaft war für die Familie kein Problem, auch ihr Sushi-Restaurant wurde ein erfolgreicher Betrieb.
Am Mittwoch eskalierte die Lage, als ein 21-jähriger Afghane von Mitarbeitern der Abschiebebehörde in Nürnberg abgeführt wurde. Als Asef N. widerstandslos mit den Beamten zum Polizeiauto ging, schritten zunächst um die zehn engagierte Mitschüler zur Tat und setzten sich vor und hinter das Polizeiauto, in welchem der junge Mann zur Abschiebehaft gebracht werden sollte. Die Nachricht über die geplante Abschiebung von Asef verbreitete sich schnell, weshalb immer mehr Schüler zu den Wagen kamen, um zu verhindern, dass ihr Mitschüler das Land verlassen muss. Die Polizei forderte daraufhin Unterstützung an, um die Unterbringung in die Abschiebehaft durchzusetzen. Als das berüchtigte USK und Polizeihunde an der Schule ankamen, eskalierte der bis dahin friedliche Protest. Die Aussagen der Polizei über die Gründe für das extrem gewalttätige Vorgehen gegen die Schüler weichen stark von den Aussagen der Protestierenden und anderer Augenzeugen ab. Das bayerische Unterstützungskomando (USK) ist bekannt für sein gewalttätiges Eingreifen bei Demonstrationen und Fußballspielen. So behauptet die Polizei, Linksradikale hätten versucht, Asef mit Gewalt aus dem Polizeigewahrsam zu retten, was schließlich zu massivem Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz gegen die Blockierenden führte. Schüler berichten jedoch, dass die Aggression von der Polizei ausging und mit dem Einsatz des USKs vollständig eskalierte.
Die bayerische Polizei wurde von vielen Seiten scharf für ihr hartes Vorgehen gegen die Protestierenden kritisiert. Am nächsten Tag verkündete die Polizei, dass Personen aus dem „linken Spektrum“ die Gewalt provoziert hätten und dass außerdem Asef N., der mit Handschellen und unter Gewaltanwendung zwei Mal das Polizeiauto wechseln musste, mit einem Anschlag gedroht habe, nachdem er auf der Polizeidienststelle eingetroffen ist. Konkret soll er gesagt haben: „In einem Monat bin ich eh wieder hier und bringe Deutsche um.Die Behauptungen der Polizei wirken jedoch eher wie ein schlechter Versuch ihr aggressives Vorgehen zu rechtfertigen. Mehrere Augenzeugenberichte können die Aussagen der Polizei nicht bestätigen. Asef selbst kann sich nicht daran erinnern, eine solche Aussage getätigt zu haben und entschuldigt sich für den Fall, dass er doch getan habe. Am Donnerstag lehnte eine Richterin den Antrag der Behörden auf Asefs Verwahrung in Abschiebehaft ab. Sie sehe keinen Grund für eine solche Maßnahme. Er wurde von mehreren Schülern und seinem Klassenlehrer vor dem Gericht in Empfang genommen.
Juristischer Hintergrund
Afghanistan wird nicht als Kriegsgebiet eingestuft, weshalb Abschiebungen dorthin regelmäßig stattfinden. Am Tag der geplanten Abschiebung Asefs fand in Kabul ein verheerender Anschlag statt, bei dem 90 Menschen starben und mehrere Hunderte verletzt wurden. Der geplante Abschiebeflug wurde daraufhin ausgesetzt. Innenminister De Maizière will den Flug aber trotz des Anschlags schnellstmöglich nachholen und an Abschiebungen nach Afghanistan festhalten. Die Einstufung von Afghanistan als sicheres Herkunftsland wird schon länger von vielen Organisationen kritisiert. Der Anschlag in Kabul bestätigt diese Einschätzung.
Obwohl insgesamt immer mehr Menschen Abschiebungen befürworten, spricht sich die Mehrheitsgesellschaft in beiden Fällen klar gegen die Abschiebungen aus. Bivsi ist in Deutschland geboren, spricht selbstverständlich fließend deutsch und ist eine gute Schülerin. Auch die Eltern sind in Deutschland integriert, zahlen Steuern und sind sicherlich keine Last für den deutschen Staat. Warum Bivsi trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, abgeschoben wurde, ist unklar.
Marcel Keienborg, Rechtsanwalt für Aufenthalt und Asyl, sowie Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ist zwar nicht mit dem Fall vertraut, erklärt aber, dass „[d]as Aufenthaltsgesetz […] verschiedene Bleiberechtsregelungen [kennt], die hier in Betracht hätten kommen können. Zu denken wäre etwa an § 25a AufenthG, nach dem Jugendlichen nach vierjährigem erfolgreichen Schulbesuch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Nach den Medienberichten war Bivsi R. vierzehn Jahre alt und besuchte ein Gymnasium. Das spricht erst einmal dafür, dass die Voraussetzungen dieser Vorschrift in ihrer Person erfüllt gewesen sein könnten.“
Auch Asef versucht aktuell, durch diesen Paragraphen die Abschiebung zu verhindern. Seine Mitschüler beschreiben ihn als gut integriert. Er spricht gut deutsch, ist fleißig in der Schule und möchte nächstes Jahr seine Ausbildung zum Schreiner beginnen. Der junge Afghane ist erst vor kurzem 21 geworden, den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis stellte er aber vor seinem Geburtstag. Das ist Bedingung für die Anwendung des Gesetzes. Dazu legte er einen Pass vor, der bereits 2007 ausgestellt wurde. Da eine Abschiebung aufgrund des vermeintlich fehlenden Passes bisher nicht durchgeführt werden konnte, wirft ihm Thomas Bauer (CSU) vor, den deutschen Staat „jahrelang systematisch getäuscht“ zu haben. Tatsächlich erscheint es so, als hätte Asef eine kompetente Rechtsberatung erhalten, durch die er hoffentlich einer Abschiebung entgehen kann.
Warum die junge Duisburgerin und ihre Familie trotz dieser gesetzlichen Möglichkeit keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann verschiedene Gründe haben. Vor 15 Jahren stellte die Familie den ersten Aufenthaltsantrag. Dieser ging durch alle Instanzen. Immer wieder klagte das Ehepaar gegen die Ablehnungen. Die Aufenthaltserlaubnis war bereits 2013 ausgelaufen, die Härtefallkommission des Landes NRW lehnte vor einem guten Jahr ebenfalls den Antrag ab. Ob die Familie schlecht juristisch beraten wurde oder aus welchem Grund Bivsi nicht nach §25a AufenthG in Deutschland bleiben darf, ist aber weiterhin unklar. Es liegt aber Nahe, dass die Abschiebung der Familie durch die hohen Wahlergebnisse der AfD in Duisburg beschleunigt wurde.
Der Schulkontext
Viele Pädagogen und Schüler stellen sich nach den Ereignissen die Frage, was sie tun können, wenn andere Schüler aus dem Klassenraum heraus abgeschoben werden sollen. Juristisch sind hier viele Fragen offen. Inwiefern sich Lehrer strafbar machen, wenn sie ihre Schützlinge verstecken, um sie vor der Abschiebung zu retten oder sie zu warnen, bevor die Behörden aufschlagen, ist noch nicht geklärt. Die Anzahl von Abschiebungen aus Klassenzimmern heraus steigen zunehmend, da die Beamten hoffen, dort am ehesten die gesuchten Personen vorzufinden. Politiker und Pädagogen kritisieren dieses Verhalten stark. Sie befürchten, dass Jugendliche, die abgeschoben werden sollen, aus Angst vor den Behörden gar nicht mehr in die Schule kommen, was eine spätere Integration in die Gesellschaft sehr erschweren würde. Außerdem müssten die anderen Schüler vor solchen Szenarien geschützt werden. Ein solches Erlebnis, das bei vielen Trauer und Panik aufgrund von Hilflosigkeit gegenüber dieser Ungerechtigkeit auslöst, darf nicht zum Alltag in deutschen Schulen werden. In Duisburg mussten bereits Seelsorger eingesetzt werden, im wehrhaften Nürnberg verließen viele Schüler die Blockade mit Schürfwunden und geröteten Augen vom Pfefferspray. Bei einigen wird diese massive Gewalt außerdem auch psychische Traumata aufgelöst haben.
Die Aussage, dass Bivsi und zweien ihrer Freundinnen so zumindest noch die Möglichkeit einer Verabschiedung gegeben wurde, wie von der Sprecherin der Stadt Duisburg, Anja Kopka, geäußert, ist zynisch. Schulen müssen Schutzräume für Schüler sein. Vor allem gegen ein Eindringen von außen. Lehrer dazu zu drängen, ihre Schutzbefohlenen an die Behörden auszuliefern, stellt für viele Pädagogen einen unvorstellbaren Konflikt dar.
Auch unter den Lehramtsstudenten wird dieses Thema stark diskutiert. Viele haben Angst, in ihrem Beruf mit einer solchen Situation konfrontiert zu werden. Eine Studentin aus Köln erklärt: „Abschiebungen aus Klassenräumen und wie man sich dort Verhalten soll, ist nichts, was ich an der Uni lernen kann und nichts, worüber ich bisher je nachgedacht habe. Ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen, wenn ich dazu beitragen würde, dass einer meiner Schüler abgeschoben wird. Auch nicht, wenn ich nicht Alles versuchen würde, diese Abschiebung zu verhindern. Das Wissen, dass ich dadurch meinen Job verlieren kann, macht mir Angst vor der Zukunft.“
Die Bundesregierung will allerdings weiter an Abschiebungen festhalten. Eskalationen wie die in Nürnberg wird sie aber auch nicht regelmäßig erleben wollen. Wenn Schüler aus den Klassenräumen hinaus abgeschoben werden, wird dies aber zwangsläufig wieder passieren. Vor allem bei älteren Schülern, wie bei Asaf, gibt es an vielen Schulen ausreichend Schüler, die sich nicht von Polizeigewalt einschüchtern lassen werden, um die Abschiebung eines Mitschüler und Freundes aufzuhalten. Welche politischen Folgen diese Fälle langfristig mit sich bringen, ist abzuwarten. Ein Abschiebestopp ist momentan jedoch leider nicht in Sicht.
Wie immer im Leben……
Da wird "irgend wo" Oben -im Unternehmensvorstand, in der Bundesregierung, in….- über das Grundsätzliche gestritten,, im Grundsatz entschieden und das wird dann so oder so öffentlichen kommentiert und kommuniziert.
Da ist dann "irgend wo " Unten das grundsätzlich Diskutierte, das grundsätzliche Entschiedene, das das grundsätzlich so oder so öffentliche Kommentierte und Kommunizierte umzusetzen, z.B. durch die Beamten A und B, die die Abschiebung von Z verfügen und durch die Beamen C und D, die die verfügte Abschiebung umsetzen müssen, wenn sie nicht wider ihre beamtenrechtlichen Pflichten bzw. wider ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen wollen -mit entsprechenden Konsequenzen.
Die "da Oben" müssen ggfls. politische Attacken ertragen oder -schlimmstenfalls – eine "Bestrafung" durch …(Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen, durch Aktionäre, durch Wähler).
Die "da Unten" müssen handeln im Angesicht massiven persönlichen Elends ob ihres Handelns, im Angesichts bitterer Tränen betroffenen Menschen ob ihres Handelns und oftmals trotz eines persönlichen Unrechtsempfindens -eben auch bei Abschiebungen-.
Unsere Gesellschaft weiß um dieses Dilemma. Kann sie es grundsätzlich lösen? Wohl nicht.
Problemlösungen "unten vor Ort" -im Betrieb, in der Kommune- lassen sich im Einzelfall finden, wenn "die da Oben" denen "da Unten" die Einzelfallentscheidung nach "pflichtgemäßem" Ermessen innerhalb eines "größeren" Ermessenspielraumes zubilligen. Nach meiner Wahrnehmung vom alltäglichen Abschiebungsprozedere haben "die da Oben" im sog. Abschieberecht bezüglich des OB und bezüglich des WIE den Ermessenspielraum auf beinahe "Null" reduziert, auch bezüglich der Praxis des sog. Bleiberechtes.
Ausschließen kann ich allerdings nicht, daß evtl. nach wie vor vorhandene Ermessenspielräume der örtlichen Behörde nicht nach pflichtgemäßen Ermessen genutzt , sondern diese
"Räume" rechtswidrig (!) unter- bzw. überschritten werden,, weil, wie vom Kommentator angedeutet, die "poliitische Großwetterlage" dies opportun erscheinen läßt; darüber hätten letztendlcih die (Verwaltungs-)Gerichte zu befinden und zu entscheiden.
Leider, so scheint mir, sind die Medien nicht fähig/nicht willens, weder das umschriebene grundsätzliche Dilemma zu erklären noch fähig und willens, das Einzelschicksal und die darauf bezogene behördliche Entscheidung primär unter dem Aspekt zu prüfen, zu bedenken und zu kommentieren, ob es bezüglich des OB und des Wie für die handelnden Beamten eine andere als die getroffene Entscheidung hätte geben können, und zwar eine rechtmäßige. Ich kann nicht einmal nach dem mir bekannten Sachverhalt -den o.a. Kommentar eingeschlossen- ansatzweise darüber befinden, wie dieser rechtlich zu beurteilen ist, konkret heißt das, ich kann mich weder bezogen auf das OB noch bezogen auf das Wie der konkreten Abschiebung über deren Rechtmäßigkeit äußern.
PS
Das Alles ändert -selbstverständlich- nichts daran, daß jedermann die Möglichkeit hat, alles zu versuchen, um eine Abschiebung , die er aus sachlichen Erwägungen, die er wegen ethischer Bedenken ablehnt, zu verhindern. Das schließt die Erwägung mit ein, dafür Mittel und Möglichkeiten einzusetzen, die rechtswidrig wären. Und das wiederum schließt ein, sich strafrechtlichen Folgen eines solchen Tuns bewußt zu sein.
Zivilcourage? Ja, mit allen denkbaren Konsequenzen.
Ja, die bay.Polizei ist bekannt für ihr hartes Vorgehen: Schwabing, Wackersdorf, Plärrer in Nürnberg und eben jetzt gg. Schüler in der Frankenmetropole. Nicht zu vergessen, auch in Berlin kam Prügelbullen aus Bayern immer wieder zum Einsatz. Am Dienstagabend aber stand die ach so harte Bullerei schwerkriminellen Gewalttätern in der Allianzarena tatenlos gegenüber.
Es gibt eine Rechtslage und Entscheidungen von Gerichten. Diese muss der Staat auch durchsetzen.
Das kann auch in einer Schule sein.
Eine der Hauptschwierigkeiten liegt in den langen Laufzeiten von Entscheidungen im Bereich des Aufenthalts und den kaum vorhandenen Möglichkeiten der legalen Einreise nach Deutschland.
Wenn ich aber bspw. in ein fremdes Land reise, weiß ich, wie unter welchen Bedingungen ich mich dort aufhalten kann.
Es bleibt die große Frage:
Wo ist es aktuell sicher? Wo liegt die Grenze zwischen einem sicheren Staat und einem Staat im Kriegsgebiet. Autobomben/Attentate haben wir hier auch. Deutschland ist bspw. nur noch auf ca. Platz 50 im Sicherheitsranking.
Afghanistan ist natürlich ein Hochrisikogebiet. Es gibt aber auch dt. Soldaten und zivile Mitarbeiter, die dort leben und sich um die Sicherheit kümmern. Wie sicher eine Schutzausrüstung bei Bomben ist, kann sich jeder selbst vorstellen.
Sollen wir alle Staaten direkt aufgeben und ganze Bevölkerungen aufgeben?
Es fliehen im Regelfall die Menschen nach D, die es sich leisten können. Die armen Menschen müssen im Land bleiben. Was ist mit ihnen?
Massenflucht ist keine Lösung und die UNO muss endlich stärker ihrer Rolle gerecht werden.
Staaten müssen sich aber auch selber befrieden. Für Sicherheit zu sorgen ist Kernaufgabe der einheimischen Bevölkerung. Hier muss bspw. Afghanistan liefern.
@1
Nun lassen Paragraph 25a und b Aufenthaltsgesetz der zuständigen Ausländerbehörde im Fall Bivsi genügend Spielräume, von den aus der Kinderschutzkonvention abzuleitenden Rechtsnormen ganz zu schweigen, dass diese nicht genutzt wurden, lässt sich mit der Situation in Duisburg erklären.
1) bis 2015 gab es in Duisburg ganze zwei Stellen im Bereich Flüchtlingsberatung/Verfahrensberatung, seitdem eine Aufstockung um zwei halbe Stellen.Mangelnde Beratung ist daher nicht unwahrscheinlich.
2) das Asylrecht, Aufenthaltsrecht, ausländerrechtliche Bestimmungen etc. sind eine äußerst komplizierte Rechtsmaterie, die erfahrene Anwälte erfordern, in Duisburg gibt es zwei, im eher kompliziert gelagerten Fall Bivsi und Familie kommt eher nur einer in Betracht.
3) die Duisburger Ausländerbehörde war noch nie dafür bekannt Spielräume zu nutzen, Termine ohne anwaltliche Begleitung oder durch einen erfahrenen Verfahrensberater wahrzunehmen ist nicht ratsam.
4) die Duisburger Rechtsdezerntin ist nicht gerade bekannt für eine liberale Haltung im Umgang mit Geflüchteten oder Zuwanderern, der Duisburger OB fällt eher durch verbale Entgleisungen im AfD Stil auf.Daher ist auch nicht davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde ihre Haltung ändert.
Inwieweit ein Kirchenasyl in Frage gekommen wäre kann ich so nicht beurteilen, aber aufgrund der Verflechtungen zwischen Kirche, Politik und Verwaltung in Duisburg die große Ausnahme und auch keine Garantie, dass die Duisburger Verwaltung nicht trotzdem abschiebt( wäre nicht das erste mal)
Die Vollstreckung von Abschiebungsverfügungen in Schulen ist widerwärtig und daher gesellschaftlich nicht hinnehmbar.
Schulen sollen Orte der Bildung, der Integration,der Zukunft und nicht Orte zur Durchsetzung aufenthaltsbeendender Msßnshmen sein. Wenn Kirchen als Orte, in denen Kurchenasyl gewährt wird, weitgehend toleriert werden -was auch vollkommen richtig Ist-sollte die Vollstreckung von Abschiebemaßnahmen in Schulen ein absolutes No-Go sein.
Die protestierenden Schüler und sonstigen, gegen diese absurde und kaltherzige Maßnahme vorgehenden Menschen sollten mit einem Preis für Zivilcourage ausgezeichnet werden- Nachahmung dringend empfohlen.
> Tatsächlich erscheint es so, als hätte Asef eine kompetente Rechtsberatung
> erhalten, durch die er hoffentlich einer Abschiebung entgehen kann.
>
Unabhaengig von der Bewertung des Falles insgesamt. Ist aktiver Betrug – also das bewusste Verschleiern der echten Identitaet – tatsaechlich ein wuenschenswertes Ergebnis kompetenter Beratung?
Äpfel mit Birnen vermischt?
Der eine Fall (Duisburg), erscheint politisch lächerlich, wenn in NRW so Typen wie Amri nicht einmal festgenommen / abgeschoben werden.
Beim Fall in Bayern fragt man sich, woher die neun verletzten Polizisten kommen? Auf den Videos, die ich gesehen habe, war die Polizei extrem beherrscht und zurückhaltend. Mein Respekt gilt den Ordnungskräften.
Laut den Beschwichtigern des islamistischen Terrors, ist die Wahrscheinlichkeit davon getroffen zu werden, doch so aberwitzig niedrig. Was macht da schon ein Attentat in Kabul? 😉
PS: Die Kandidaten kommen dann aus Angst nicht mehr zur Schule und das erschwert die Integration? Hä? Jemand der abgeschoben wird, muss nicht mehr integriert werden …