
Am kommenden Donnerstag steht vor dem Verwaltungsgericht Köln ein brisantes Verfahren auf dem Programm. Die Frauenrechtlerin Stefanie Bode und ihre Mitstreiterin ziehen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht, vertreten durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Kernpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Indizierung der von den Klägerinnen herausgegebenen Elternbroschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hatte das Informationsmaterial zuvor als jugendgefährdend eingestuft. Gegen diese Entscheidung wehren sich Bode und ihre Mitautorin entschieden. Sie sehen in der Indizierung einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und das im Grundgesetz verankerte natürliche Recht der Eltern auf Erziehung gemäß Artikel 6 GG. Ihr Ziel sei es, so betonen die Klägerinnen, Eltern und andere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen kritisch und umfassend über das Thema Genderidentitäten zu informieren.
Um ihrer Position Nachdruck zu verleihen, organisiert die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ eine Kundgebung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Unter dem Motto „Für das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, für Frauenrechte und Kinderschutz: Zugang zum Elternratgeber ohne Indizierung“ laden die Organisatoren Pressevertreter sowie die Öffentlichkeit herzlich ein, an der Versammlung teilzunehmen.
Die Kundgebung findet am Tag der Verhandlung, dem 3. April 2025, um 9 Uhr vor dem Verwaltungsgericht am Appellhofplatz in Köln statt. Die öffentliche Verhandlung im Gerichtsgebäude beginnt anschließend um 10:15 Uhr.
Ein Ausgang dieses Verfahrens könnte wegweisend für die zukünftige Handhabung von Informationsmaterialien im Spannungsfeld von Jugendschutz, Meinungsfreiheit und Elternrechten sein.