Im Zusammenhang mit der ganz und gar unsinnigen Debatte über Sonderrechte zugunsten der gegen das Coronavirus geimpften Menschen stellt sich eine weitere, heftig diskutierte Frage, auf die ETL-Rechtsanwaltsexperte Dr. Uwe Schlegel aufmerksam macht. Darf ein Unternehmer, beispielsweise ein Gastwirt, das Betreten seines Lokals davon abhängig machen, dass der Gast gegen das Coronavirus geimpft wurde? Nach aktueller Rechtslage ist das kein Problem. Anderslautende Äußerungen aus der Politik können beruhigt vernachlässigt werden.
Abgesehen davon, dass vermutlich jeder Gastwirt zukünftig froh darüber sein wird, wenn er möglichst viele Menschen bei sich begrüßen darf, egal ob geimpft oder nicht, bleibt die Frage dennoch: Darf der Gastwirt dem nicht geimpften Menschen den Zutritt verweigern? Darf der Hotelier für das Betreten der Hotelräumlichkeiten die Vorlage eines Impfpasses als Nachweis für einen ausreichenden Impfschutz verlangen? Die Antwort überrascht vielleicht erst einmal: Ja, das darf der Gastwirt, das darf der Hotelier. Das hat mit dem Coronavirus und der Impfung gegen das Coronavirus nichts zu tun. Der Gastwirt und der Hotelier sind nämlich prinzipiell frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten und/oder beherbergen. Das hat auch nichts mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu tun. Denn so weit geht die Pflicht zur Gleichbehandlung nicht. Es entspricht vielmehr einer allgemeinen rechtlichen Überzeugung, dass im Rechtsverkehr ohne Beteiligung der öffentlichen Hand die Vertragsparteien frei darin sind, eine Vereinbarung zu treffen oder nicht. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss, der Jurist nennt das Kontrahierungszwang, gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Etwa im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge wie etwas beim Bezug von Elektrizität oder Wasser. Der gegen das Coronavirus nicht Geimpfte wird sich auf einen solchen Zwang zum Vertragsabschluss sicher nicht berufen können.
Ergo: Sollten der Gastwirt und der Hotelier zukünftig einen Impfpass verlangen, bitte nicht wundern. Nach aktueller Rechtslage ist das kein Problem. Anderslautende Äußerungen aus der Politik können beruhigt vernachlässigt werden.
Es wäre dann also genauso gut möglich, allen Geimpften den Zutritt zu verwehren. Also bitte nicht wundern wenn ihr in die coolen Läden nicht mehr rein kommt.
Coole Läden für Querdenker? Was läuft denn da für Mukke? Was für tolle Leute treffe ich denn dort? Leute, die sagen "Prävention ist mir egal"? Prävention ist eine Frage der Intelligenz. So cool können diese Läden nicht sein. Gute Reise!
Na, da sollte dann mal die Bundesregierung zumindest für eine Übergangszeit eine Regelung treffen, in Anlehnung an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wonach eben solche Unterscheidungen unzulässig sind. Das sollte zumindest solange gelten, bis ein signifikanter Teil der Bevölkerung geimpft wurde, Aussicht hat, zeitnah geimpft zu werden oder eine Infektion durchgemacht hat.
Man sollte berücksichtigen, es ist immer noch nicht klar, ob eine geimpfte Person im Falle einer erfolgreich unterdrückten Infektion nicht dennoch als, salopp gesagt, Virenschleuder unterwegs ist. D.h., die Impfung kann eine falsche Sicherheit vorspiegeln.
Erstmal: Das Problem stellt sich gerade gar nicht. Noch.
Bis alle über 70jährigen geimpft sind, wird es bis zum Sommer dauern. Und das sind nicht gerade die Leute, die in Kneipen geht und die Restaurants flutet.
Anders sieht das womöglich aus, wenn irgendwann mal, sagen wir, 50-60% geimpft sind und jeder die Möglichkeit hat, sich impfen zu lassen – und sich heraus stellt, dass Menschen die geimpft sind für andere nicht mehr ansteckend sind!
An alle Impfgegner, die jetzt DISKRIMINIERUNG schreien und die Diskussion schon jetzt haben wollen: Stellen wir die Diskussion doch bitte mal vom Kopf auf die Füße!
Es geht nicht um Diskriminierung oder Privilegierung. Es geht um Infektionsschutz, die Frage, ist jemand potentiell ansteckend oder nicht. Solange nur ganz wenige Menschen geimpft sind und noch nicht klar, ob die Geimpften andere nicht mehr anstecken können, müssen wir ALLE Einschränkungen hinnehmen.
Sollte genügend Impfstoff vorhanden sein (und klar sein, dass der Impfstoff auch Ansteckungen verhindert!), hat selbstverständlich jeder die Freiheit, diesen abzulehnen. Allerdings ist nicht einzusehen, warum dann die Geimpften sich denselben Einschränkungen unterwerfen sollten wie die Impfverweigerer. Mit anderen Worten: Die Freiheit der hartleibigen Impfverweigerer endet genau dort wo sie die Freiheit der Geimpften einschränken, heißt, die nicht Geimpften müssen leider weiter gewisse Einschränkungen hinnehmen. Zumindest so lange bis die viel beschriebenen Herdenimmunität erreicht ist.
Ein schöner Effekt wäre, dass sich so mancher Impfverweigerer dann doch überlegt, ob der Pieks nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre. Das wäre ein Schritt weiter in Richtung Herdenimmunität, bei der das Thema dann sowieso durch ist.
@#3
Ich stimme in soweit zu, daß feststehen muß, daß eine geimpfte Person nicht infektiös ist. Ansonsten kann kein AGG, AKK, oder irgendein Gendergesetzchen den verfassungsmäßigen Rechten vorgehen. Und warum soll die Bevölkerung nicht auch mal merken, daß sie schlecht regiert wird?
@#5 "Und warum soll die Bevölkerung nicht auch mal merken, daß sie schlecht regiert wird?"
Also wenn die Bevölkerung jetzt nicht merkt, dass sie schlecht regiert wird und die Verwaltung vorne und hinten nicht mit dieser Situation umgehen kann/will, dann weiß ich wirklich nicht.
@#6
Ich habe vielfach nicht den Eindruck, daß hier das Ausmaß des Staatsversagens erkannt wird. Der Staatsrundfunk beklatscht dieses Versagen auch noch, während für die Politik die Schuldigen feststehen: Die Bürger.
Nach zehn Monaten pandemischen Geschehens sind wir auf administrativer Ebene kaum voran gekommen. Wie immer hat die Wirtschaft die Politik mit Tatsachen überrollt, als BioNTech auf einmal meldete: Impfstoff ist fertig.
Reaktion der Politik: Ja, äh… Wie machen wir das nun?
Diese Konzeptlosigkeit der Krisenverwalter widert mich an.
Was würde Helmut Schmidt zu dieser Situation sagen?
@7: Erst mal eine rauchen…