GEMA kam mit einstweilige Verfügung gegen Youtube nicht durch

Die GEMA ist mit  ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Youtube vor Gereicht nicht durchgekommen. Der Grund: Das Landgericht-Hamburg hat entschieden, dass es keine Eilbedürftigkeit gibt.

In dem Streit zwischen der GEMA und Youtube geht es Vordergründig um 600 angeblich von Youtube illegal genutzte Stücke, von denen noch nicht alle gelöscht wurden. Im Kern geht es aber um die Macht der GEMA ihre Positionen durchzusetzen. Und die sind nicht mit den Interessen der meisten Musiker identisch: Das Ausschüttungsprinzip der GEMA ist umstritten. Kritiker bemängeln, die GEAM bevorzuge die wenigen  Vollmitglieder auf Kosten zahlreicher weiterer, der GEMA nur angeschlossenen Musiker.

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Abnick Grabotki
Abnick Grabotki
14 Jahre zuvor

Die GEMA abschaffen, alle Künstler in die gesetzliche Rentenversicherung!

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