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Für das Foto, das Hauer mit erhobenen rechten Arm zeigt, war hierbei die Behauptung ausschlaggebend, dass es bereits 15 Jahre alt sei. Außerdem präsentiere es den Kläger in privater, geringwertig wirkender Umgebung ohne Oberbekleidung. Nach Einschätzung der Kammer sei es ohne Wissen und Wollen des Abgebildeten ins Internet gelangt. Der mit der Wiederveröffentlichung verbundene Einbruch in seine persönliche Sphäre verletze somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Anders sei es jedoch mit dem zweiten Bild bestellt, aus welchem inhaltlich hervorgehe, dass es der Kläger „noch 2008 für angemessen“ hielt, in Dritten zugänglichen Räumen ein großformatiges Foto von Adolf Hitler in die Kamera zu halten. Aufgrund von Hauers Kandidatur zum Europaparlament im Frühjahr müsse es dem interessierten Wähler und Internetnutzer ermöglicht bleiben, sich über die politische Einstellung des Kandidaten ein „Bild“ zu machen. Hierbei sei zum Nachteil des Klägers auch zu berücksichtigen, dass seine Partei „Pro NRW“ als rechtsextrem beurteilt wird, weshalb das Foto als politische Aussage von „erheblichem öffentlichem Interesse“ sei.
Blogsport kommt aufgrund des Beschlusses mit Kosten von etwa 1.500 Euro aus dem Verfahren. Für den Kläger Kevin Gareth Hauer fallen zusätzlich noch die Gebühren des von ihm zurückgezogenen einstweiligen Verfügungsantrags an – insgesamt etwa 2.500 Euro.