Journalisten und Nazis – die haben in Dortmund schon seit einer Weile ein ganz besonderes Verhältnis. Nazis melden Kundgebungen vor den Wohnhäusern von Redakteuren an und veröffentlichen Privatadressen im Internet, Medienschaffende erhalten fingierte Todesanzeigen und werden auch schon mal angegriffen. Wegen zweier solcher Angriffe steht der Dortmunder Neonazi André P. seit Donnerstag vor dem Dortmunder Amtsgericht. Auch eine unserer Autorinnen, Ulrike Märkel, gehört zu den Attackierten.
André P. ist gerade 24 Jahre alt und gehört zum Kern der Dortmunder Naziszene. Er ging bei der Kommunalwahl 2014 als Direktkandidat für „Die Rechte“ ins Rennen, erlangte aber kein Mandat. Vier Verfahren laufen gerade gegen ihn, in zweien geht es um Angriffe auf eine Journalistin und einen Journalisten. P. ist regelmäßig am Start, wenn Nazis irgendwo in Dortmund aufmarschieren. Als sie im Mai 2014 das Rathaus angriffen, war er genauso dabei wie im vergangenen Dezember, als bei einer rechten Demonstration übelste Beleidigungen gegen Holocaust-, NSU- und andere Naziopfer durch die Nordstadt hallten.
Er war auch im vergangenen August dabei, als die Dortmunder Rechte einen Großaufmarsch in der Stadt angekündigt hatte. Am Ende waren es nur etwa 80 Teilnehmer, eingekesselt in der Innenstadt – und aggressiv. Als die Polizei die Abreise anordnete und sie zur U-Bahn schleuste, verließ André P. die Gruppe und machte sich auf den Weg zu zwei Journalisten, die am Rand der Demonstration standen und Fotos machen wollten. Einen habe er, so die Anklage, zu Boden gestoßen, beide nach Zeugenaussagen angeschrien und beschimpft. Anwesende filmten das Geschehen teilweise und bestätigten die Schilderung des Fotografen. „Es steckte eine unglaubliche Kraft dahinter“, sagte eine Kamerafrau, die den Angriff beobachtet und auf Video aufgenommen hat.
Verteidigung sieht Notwehr
Es war eher Notwehr, argumentierte P.’s Verteidiger, der Rechtsanwalt André Picker. Die Demonstration sei schon vorbei gewesen, die öffentliche Versammlung, die ein öffentliches Interesse und damit das Fotografieren rechtfertigen würde, nicht gegeben. Der Journalist habe vielmehr P.’s Persönlichkeitsrechte verletzt, als er in diesem Moment habe fotografieren wollen. Dass die Demonstration zu diesem Zeitpunkt aufgelöst war, konnte niemand bestätigen, auch nicht der Polizist, der am 23. August Dienst hatte und den Angriff mitbekam. André P. selbst äußerte sich nicht zu diesem Ereignis.
Wozu er sich aber äußerte, war der Angriff auf eine Kollegin der Ruhrbarone im Januar im Dortmunder Stadtteil Eving. Dort hatten Neonazis eine Bürgerversammlung zu einer geplanten Unterkunft für geflüchtete Menschen gestört. Während knapp 30 Neonazis, darunter auch Ratsherr Michael Brück und sein Vorgänger Dennis Giemsch, im Veranstaltungssaal gegen Geflüchtete hetzten, die Veranstaltung abfilmten und Anwesende einschüchterten, hatte unsere Kollegin Ulrike Märkel das Geschehen rund um die Veranstaltung von draußen verfolgt.
Sie hatte an dem Abend für die Ruhrbarone berichtet. Sie habe vor dem Eingang der Kirche gestanden, in der die Versammlung stattgefunden hatte, und gerade ein Foto mit dem Handy machen wollen, schilderte sie als Zeugin vor Gericht. Durch das Display habe sie gesehen, wie die Eingangstür aufging und zwei Menschen herauskamen. Plötzlich habe sie jemand am Mantelkragen gegriffen „und riss mit unglaublicher Kraft an meinem Handy, sodass ich Mühe hatte, es festzuhalten“, sagte die Geschädigte aus. Erst nachdem eine Bekannte Märkels dazwischengegangen sei, habe André P. losgelassen. Die Bekannte bestätigte als Zeugin diese Schilderung. Im Weggehen habe der Angeklagte sie noch heftig beleidigt.
Laut André P. war alles ganz anders. Er sei ebenfalls bei der Veranstaltung gewesen, dann aber aufgefordert worden, zu gehen. Die Reporterin habe plötzlich nur 50 Zentimeter vor ihm gestanden und Fotos gemacht. Er habe ihre Hand runternehmen, aber ihr das Handy ja gar nicht wegnehmen wollen, erklärte die Lagerlogistik-Fachkraft. Also habe er ihre Hand genommen und sie heruntergedrückt. Dass er im Eifer des Ereignisses etwas gesagt habe, könne sein, die von der Ruhrbarone-Kollegin angezeigten Äußerungen seien aber nicht sein Sprachstil. Überhaupt habe umgekehrt sie ihn beleidigt.
Wenn das Amtsgericht diese Ereignisse bewertet, wird es auch bewerten, welchen Schutz Journalistinnen und Journalisten – und damit das Grundrecht auf Pressefreiheit – bei ihrer Arbeit von der Justiz erwarten können. Am 3. Juli wird der Prozess fortgesetzt.
Ich finde es sehr unangenehm, in so einem voll besetzten Gerichtssaal zu sitzen. Viele dort haben sicherlich unangenehm gerochen. Wenn man sich anschaut wie viele Rechtsradikale in der Michael-Kühnen-Gedächtnis-Burschen-WG in Dorstfeld leben, herrschen dort sicher zweifelhafte hygienische Zustände. Oft finden sich in diesen Kreisen auch ekelhafte Hautkrankheiten. Ob sie durch Viren oder Bakterien verursacht werden oder Zeichen von genetischen Mutationen sind, ist ja nicht immer klar. Im letzteren Fall ist beruhigend, dass die armen, von diesen Entstellungen betroffenen Wesen, aufgrund mangelnder Attraktion eine genetische Sackgasse darstellen und ihr Erbgut nicht reproduzieren können.
Hautarzt, deine chauvinistische Lookismus,,Argumente" kannst Du dir sonst wo hinschieben! Was ist mit Menschen, die an solchen Krankheiten leiden?