Greift die Polizei in NRW zu oft zur Schusswaffe?

Heckler & Koch MP5 Foto: Regi51 Lizenz: CC BY-SA 3.0


Drei Menschen wurden in den vergangenen Tagen von der Polizei in Nordrhein-Westfalen getötet. Vor allem der Tod eines 16jährigen Senegalesen in Dortmund sorgt für Vorwürfe gegen die Polizei.

Auf dem Asphalt haben vor der Mauer des katholischen Pfarramtes St. Antonius an der Missundestraße liegen Kerzen und Blumen. Jemand hat „4evr“ und „Rest in Power“ auf den Bürgersteig gesprüht. Auf dem Hof des Pfarramtes erschoss ein 29jähriger Polizeibeamter am Montagabend einen 16jährigen Flüchtling aus dem Senegal. Fünf von sechs aus einer Maschinenpistole der Marke Heckler&Koch abgefeuerte Schüsse trafen Mohammed D. in Bauch, Kiefer, Schulter und Unterarm. D. erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen Verletzungen. Den elf am Einsatz beteiligten Polizeibeamten war es zuvor nicht gelungen, D. mit Pfefferspray und Tasern zu stoppen.

Die Beamten waren von den Mitarbeitern einer Einrichtung, in welcher der unter psychischen Problemen leidende Jugendliche untergebracht war, gerufen worden. Sie hatten Mohammed D. mit einem Messer gesehen.

Eliane Wrobel wohnt in der Nordstadt. Am Mittwochmorgen kam sie zu der kleinen Erinnerungsstätte an der Kirchenmauer von St. Antonius und zündet weinend erloschene Kerzen wieder an. Sie kannte wie viele andere auch die in diesem Teil des Stadtteils leben Mohammed D. persönlich. „Ich weiß nicht welche Probleme er hatte, aber er war ein guter Junge, eigentlich noch ein Kind.“ Wrobel kann nicht verstehen, wieso die Polizisten D. nicht stoppen konnten, ohne ihn zu erschießen. Die Schüsse hörte sie in ihrem Wohnzimmer. Als sie auf die Straße lief, um zu sehen, was passiert war, sah sie wie ein Polizeibeamter seine Maschinenpistole für den Einsatz bereit machte. Ob es der Beamte war, der später schoss, kann sie nicht sagen.
Die Polizei macht die gebürtige Brasilianerin große Vorwürfe: Sie habe wie viele ihrer Nachbarn Angst vor der Polizei. „Ich will ich jetzt einen Raum schaffen, in dem unsere Kinder sicher sind.“

In der Nordstadt sei viel Polizei auf der Straße. Das würde den Menschen in dem Viertel Angst machen.

Die hohe Präsenz in der Nordstadt hat allerdings Gründe. Der Stadtteil gilt als Problemviertel. 17.441 Straftaten weist die Statistik dort für das Jahr 2014 aus. Durch den Einsatz der Polizei konnte sie auf 10.869 Fälle im vergangenen Jahr gesenkt werden.

Immer wieder kommt es in dem Viertel auch zu Schlägereien zwischen Clanangehörigen und gewalttätigen Überfällen auf Besatzungen von Krankenwagen.  Im Umfeld der Münsterstraße geht die Polizei seit Jahren gegen eine offene Drogenszene vor.

Auch Angriffe auf die Polizei sind in der Nordstadt keine Seltenheit. Die Zahl der tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte bewegt sich nach Angaben der Dortmunder Polizei auf einem hohen Niveau: 2020 wurden Beamte 162-mal allein in der Nordstatt attackiert, 2021 kam es zu 123 tätlichen Angriffen. Zur Schusswaffe greifen die Beamten in Dortmund trotzdem selten: Im Jahr 2019 wurde auf drei Personen geschossen, wobei eine davon verletzt wurde. 2020 kam es zu keinem Schusswaffengebrauch. Im vergangenen Jahr wurden Schusswaffen durch die Polizei gegen zwei Personen verwendet. Eine von ihnen wurde verletzt. Zurückblickend bis ins Jahr 2008 wurde keine Person durch Schusswaffengebrauch von Polizisten in der Nordstadt getötet.

Schwere Vorwürfe gegen die Polizeibeamten erhebt auch die Antifa 170. In einem Demonstrationsaufruf, den die Gruppe schon am Montagabend veröffentlichte, wirft sie der Polizei in der Nordstadt vor, schon seit Jahren brutal gegen die Anwohner vorzugehen, von denen viele einen Migrationshintergrund haben. Am Dienstag und Mittwoch gingen hunderte auf die Straße, um gegen das Vorgehen der Polizei zu demonstrieren. Ein Grund des Protestes ist auch das Prozedere, mit dem die Polizei den Tod des 16jährigen untersucht: Die Ermittlungen im Fall Mohammed D. hat die Polizei des Kreises Recklinghausen übernommen. Die Dortmunder Polizei ermittelt wiederum wegen eines Falles in der Zuständigkeit der Recklinghäuser: In Oer-Erkenschwick war am Sonntag ein 39-Jähriger gestorben.  Er hatte in seiner Wohnung randaliert und wurde von der Polizei fixiert wurde. Innenminister Herbert Reul (CDU) hält an dem Verfahren fest und verspricht die Aufklärung des Falles.  

Carla Neumann-Lieven, die Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat der Stadt Dortmund teilte mit, die SPD sei schockiert und zutiefst betroffen über den Tod des 16-jährigen Mouhamed bei einem Polizeieinsatz in der Dortmunder Nordstadt. Eine Vorverurteilung der Polizei lehnen die Sozialdemokraten ab: „Wir dürfen uns nun aber zu keinen Spekulationen zu den Umständen des Todes hinreißen lassen. Es ist wichtig, dass unsere rechtsstaatlichen Institutionen die notwendige Aufklärung liefern und den Vorfall entsprechend untersuchen.“  Für die Grünen im Landtag erklärte Fraktionschefin Verena Schäffer, sie sei zutiefst erschüttert. Die Hintergründe und die Abläufe des Polizeieinsatzes müssten nun gründlich untersucht werden.

Neben den Fällen in Oer-Erkenschwick und Dortmund wurde auch in Köln in der vergangenen Woche ein Mann erschossen, der mit einem Messer bewaffnet Widerstand gegen eine Zwangsräumung leistete. Doch auch wenn es zwei Toten durch Polizeikugel in Nordrhein-Westfalen innerhalb weniger Tage gab, sind die Beamten alles andere als schießwütig. Zwischen 2017 und 2021 schossen Polizeibeamte in NRW 87-mal auf Menschen. 2021 starben durch Polizeischüsse nach Angaben des Innenministeriums drei Personen.  Allerdings gab es nach dem Lagebild über Gewalt gegen Polizeibeamte des Landeskriminalamtes für das Jahr 2020 mehr 1700 tätlicher Angriff auf Polizisten sowie
402 Körperverletzungen. 50-mal wurden 2020 Polizisten mit dem Messer angegriffen. Ein Beamter wurde im Dienst ermordet.

„Der Einsatz von Schusswaffen zum Schutz des Lebens anderer Menschen oder des eigenen ist für Polizisten immer das letzte zur Verfügung stehende Mittel“, sagt Victor Ocansey, Erster Polizeihauptkommissar und Pressesprecher des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei in NRW. Es seien immer „hochdynamischen Situationen“, wenn Beamte Menschen mit Waffen, zu denen auch Messer gehören, gegenübertreten. Polizisten müssten dann „in Sekundenschnelle schwerwiegende Entscheidungen treffen.“

Ein Messer sei nicht harmlos: „Wenige Meter können bei einem solchen Angriff durch den Täter blitzschnell überbrückt werden.“ Der Vorstellung, die Beamten könnten in so einer Lage versuchen, ein Messer aus der Hand eines Angreifers zu schießen erteilt Ocansey eine Absage: „Ein Messer in so einer Extremsituation auf kürzeste Distanz aus der Hand zu schießen ist nicht möglich“

Der Artikel erschien in einer ähnlichen Version bereits in der Welt am Sonntag.

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paule t.
paule t.
2 Jahre zuvor

Die Zahl „tätlicher Angriffe“ auf Polizisten zur Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs heranzuziehen, ist unsachgemäß, denn was ein „tätlicher Angriff“ ist, ist nach dem juristischen Sprachgebrauch etwas durchaus anderes, als was ein gutgläubiger Laie zunächst annehmen würde.

Ein „tätlicher Angriff“ ist zwar „eine mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper des Beamten oder Soldaten zielende Einwirkung“, aber „zielen“ gibte nur eine Richtung an: „eine körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters [ist] nicht erforderlich. […] Somit muss es weder zur körperlichen Verletzung kommen noch muss eine solche gewollt sein […]. Dadurch wären bereits Handlungen unter der Schwelle der versuchten Körperverletzung vom Begriff des tätlichen Angriffs umfasst.“

Da nun immer das schwerwiegendste Delikt erfasst wird, sind „tätliche Angriffe“ (sofern sie nicht gleichzeitig versuchte Körperverletzung darstellen, dann aber auch als solche erfasst sind) geradezu per definition Taten, bei denen nicht einmal _versucht_ wurde, einen Polizisten zu verletzen. Was das in einer Diskussion über Schusswaffengebrauch zu suchen hat, hätte ich gerne mal gewusst.

Quelle (dort Punkt 3): https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zap-222019-auslegung-des-begriffs-taetlicher-angriff_idesk_PI17574_HI13545819.html

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Rein sachlich ist es so, dass in einer unerfreulichen Begegnung zwischen Polizei und anderen Leuten das Risiko auf Seiten der Polizei weitaus geringer ist. Nach Informationen, die ich in den letzten Tagen ergoogelte, sind in Deutschland in den letzten Jahren jedes Jahr mehr Menschen durch Schusswaffengebrauch der Polizei gestorben als seit dem Jahr 2000 insgesamt (!) Polizisten getötet wurden.

Natürlich ist es völlig richtig, dass die Polizei ihr eigenes Risiko gering hält. Es ist aber auch ihre Aufgabe, ihre Einsätze so durchzuführen, dass auch keine anderen Menschen verletzt werden. Und daran, dass sie das immer tun, habe ich erhebliche Zweifel.

Im Artikel wird zB dargestellt, dass ein Messer sehr gefährlich sein kann, weil wenige Meter schnell überbrückt werden können. Das ist plausibel. Aber nutzen Polizisten Möglichkeiten, erst einmal größeren Abstand zu halten, oder verringern sie vielleicht sogar den Abstand, um den Täter schnell unter Kontrolle zu bringen?
(Das ist kein theoretischer Gedanke. Vor ein paar Jahren gab es einen Fall, in dem irgendwo ein Mann mit einem Messer in einem öffentlichen Brunnen drohte, sich umzubringen. Also ähnliche Situation wie hier. Ein Polizist stieg zum Täter in diesen Brunnen, wurde angegriffen, konnte am Rand es Brunnens nicht mehr zurückweichen – und der ANgreifer wurde, ich glaube von einem Kollegen, erschossen. Völlig überflüssig, wenn die Polizei einfach Abstand gehalten hätte.)

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
2 Jahre zuvor

Zu einem tätlichen Angriff gehört „Jedenfalls eine objektiv gefährliche, verletzungsgeeignete Handlung (kann) auch dann, wenn der Täter keinen Verletzungsvorsatz hat“. Was für das OLG Hamm z.B. das beschleunigte Fahren auf einen Polizisten, der einen rauswinken will, sein kann und der Fahrer davon ausgeht, der kann noch springen.
https://www.juracademy.de/rechtsprechung/article/taetlicher-angriff-114-stgb

Weglaufen oder springen oder sich selber auf sicheren Abstand zu bringen oder gleich dort zu bleiben, gehört aber eigentlich genau nicht zum Aufgabenbereich einer Polizistin oder eines Polizisten. Wie bei Rettungskräften gehört es zu den Dienstpflichen der Polizei ein erhöhtes Risiko für die eigene körperliche Unversehrtheit einzugehen um die öffentliche Ordnung z.B. durch das in Gewahrsam nehmen eines mit Selbstmord drohenden mit Waffe wieder herzustellen. Ab einem ungewissen Punkt hat die Polizei geeignete Mittel für den Selbstschutz zu ergreifen.

Ob die gewählten Mittel angemessen waren, untersuchen in Deutschland andere Polizisten. Das ist ein Manko. Denn auch beim allerbesten Wollen sind die Kollegen natürlich doch befangen. Eine unabhängige, übergeordnete Instanz der Qualitätssicherung wäre wünschenswert. Die gibt es aber heute nicht, weder für uns, noch für das Opfer, noch für den Polizisten, der abgedrückt hat, und dem bei einem Minimum an Wohlwollen eine fundierte, unbefangene Entlastung zu wünschen wäre. Auch der Schütze wird mit der Zweitbesten Lösung klar kommen müssen.

Es gibt meiner Auffassung nach für niemanden einen Grund für selbstzufrieden Statements, weder für law-and-order Freunde noch für ACAB-Chauvinisten. Die Arbeit der Polizei ist mit vielen Unwägbarkeiten für alle Beteiligten verbunden. Da gibt es Fehlentscheidungen, unzureichende Ausrüstung, Ausweglosigkeiten, Pech und natürlich auch Unvermögen die zu Sach- und Personenschäden führen können.

Aber Ämter, Behörden und Anstalten reagieren, wie andere Branchen auch, fast durch die Bank allergisch auf Supervision, QM und Leistungskontrolle.
Man erinnere sich nur an die jahrelange Verschleppung der Lehrstandserhebungen und das Ergebnis PISA-Schock. Analog sollte einem aber auch klar sein, danach wird nicht alles wundersam besser. Die Analphabetenquote der Schulabgänger hat sich seitdem in den letzten 21 Jahren fast nicht geändert.
Das Umfeld der Lehrer hat sich geändert, das Umfeld der Polizei hat sich geändert und wird sich weiter ändern. Ein Füllhorn der Mittel zur Behebung von Ausstattungsmängeln hat es nicht gegeben und wird es nicht geben (außer vielleicht bei der Bundeswehr) und Menschen, die nicht geeignet sind, werden auch weiterhin das Auswahlverfahren bestehen. Auch die beste Polizei der Zukunft wird keine Kreuzung aus Sherlock, Anwalt Liebling und GSG9-Mann sein.

Mohrrübe
Mohrrübe
2 Jahre zuvor

@ Wolfram Obermanns

“ Zu einem tätlichen Angriff gehört „Jedenfalls eine objektiv gefährliche, verletzungsgeeignete Handlung (kann) auch dann, wenn der Täter keinen Verletzungsvorsatz hat“. Was für das OLG Hamm z.B. das beschleunigte Fahren auf einen Polizisten, der einen rauswinken will, sein kann und der Fahrer davon ausgeht, der kann noch springen.”

Genau um diesen Umstand zweifelsfreier nachweisen zu können, wären gerade hier Bodycams sinnvoll. Die Aufnahmen sind ja nicht für die Öffentlichkeit freigegeben.
Denn es kann auch sein, dass jemand in einer psychischen Ausnahmesituation und zudem der deutschen Sprache nicht mächtig, zu einem Angriff animiert worden sein könnte (hier zur Verteidigung eines ursprünglich beabsichtigten Suizids), um ihn dann zu erschiessen.
Das ist in dem Fall nur eine Hypothese, aber letztens kam eine Meldung in der Presse, das wieder rechtsextreme Chats in einem SEK in Münster aufgetaucht sind.
Erklären kann ich mir das auch durch Problembezirke, wie hier, in der Polizisten möglicherweise als Feinde wahrgenommen werden.

Eine andere Hypothese wäre noch ein bewusst provozierter Suizid -> • Vollstreckung durch Polizisten gleich Beihilfe zum Suizid.

Daher halte ich die „ polizeiinterne“!? Vorgabe -, keine Aufnahmen bei Suiziden- für nicht gerechtfertigt und auch aus ermittlungstaktischen Gründen , um die Truppe clean zu halten, weil zu dem Zeitpunkt ja kein Suizid vorlag, sondern nur auf einen beabsichtigten Suizid per telefonischer Mitteilung beruhte.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
2 Jahre zuvor

Dem Einsatz von Bodycams ging eine lange Debatte auch um die Rechte der Gefilmten auf Privatsphäre und Schutz der Persönlichkeitsrechte voraus.
Entsprechend sieht die Dienstanweisung zum Gebrauch der Kameras aus.
Wenn Regelungen grundsätzlich von einer Haltung des Mißtrauens statt der Vorsicht geprägt sind, darf man sich nicht wundern, wenn diese Regelungen am Ende mehr schaden als nutzen.

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