Eine Gruppe grüner Katholiken hat sich für eine „Kultursteuer“ für Konfessionslose ausgesprochen. Durch die Abgabe sollen Kirchenaustritte finanziell unattraktiv werden.
Mehrere Grüne Politiker, darunter Bundestagsabgeordnete und die einstige Reala Christa Nickels aus NRW, wollen eine Kultursteuer einführen, um Kirchenaustritten den finanziellen Anreiz zu nehmen. Und natürlich sind sie in ihrem Papier auch gegen eine, in Deutschland längst überfällige, Trennung von Staat und Kirche:
Katholikinnen und Katholiken werden in den nächsten Jahrzehnten mehr und mehr zu einer Minderheit werden, die nur noch in wenigen Landstrichen prägende Wirkung für das gesellschaftliche Leben haben kann. Deshalb liegt es in unserem eigenen Interesse als Glaubende, das Verhältnis von Staat und Kirche neu zu definieren.
Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer „Kulturabgabe“ orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.
Wir halten es aber für richtig, dass die Kirchensteuer – egal in welcher Ausgestaltung – über staatliche Institutionen eingezogen werden kann. Dies vermindert bei allen Beteiligten Verwaltungskosten. Richtig bleibt auch, dass die Kirchensteuer wie Spenden an gemeinnützige
Organisationen steuermindernd wirkt.Richtig ist auch, dass der Staat die Kirchen finanziell unterstützt. Die Staatsleistungen sollen dem Grundgesetz zufolge abgelöst werden. Dafür sollte im Dialog zwischen Staat und Kirche ein Verfahren diskutiert werden, dass zum einen dem Verfassungsauftrag gerecht wird, zugleich jedoch eine dauerhafte Präsenz der Kirchen in unserer Gesellschaft sicherstellt. Bestmögliche Transparenz ist
dabei dringend erforderlich.Wir halten die Beteiligung der Kirchen an öffentlichen Institutionen wie Rundfunkräten für wichtig und wertvoll, um den Stimmen des Glaubens Mitwirkung zu gestatten. In gleichem Maße aber muss dies für andere Religionsgemeinschaften gelten.
Ja, die fortschreitende Säkularisierung unserer Gesellschaft hat Gewinner und Verlierer: Gewinner sind die Menschen, die offenbar immer stärker Kants Satz folgen „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“. Und Verlierer sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Eigentlich ist das eine gute Nachricht. Denn schon Victor Hugo wusste: „In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer; Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.“
„Dies vermindert bei allen Beteiligten Verwaltungskosten“ Klar, 3% Inkassogebühr, die der Staat erhält, sind natürlich schon das absolute Optimum was so geht an Verwaltungskosten…
Es gab in NRW unter Rüttgers eine Änderung des Gesetzes, seitdem gibt es die Gebühr bereits. Ich würde doch einfach mal die passenden Wortbeiträge der damals ablehnenden Grünen raussuchen.
@Erdgeruch: Ich habe als Konfessionsloser bislang noch keine Kulturabgabe gezahlt. Du meinst wahrscheinlich das „Kirchgeld“ für die Ehepartner von Kirchenmitgliedern. Haben die Evangelen in NRW bereits vor ca. 10 Jahren eingeführt.
Die Idee eine Kulturabgabe zu schaffen, die ja wohl zwanghaft wie eine Steuer ist, aber von Bürgern zweckbestimmt an eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl geht…
hört sich erstmal nicht so verkehrt an. Auch wenn man fragen könnte, warum diese Quasi-Steuer dann auch wieder steuermindernd wirkt. Oder ob das nicht ein ziemlicher Verwaltungsaufwand wäre und es somit besser wäre, wenn so eine Steuer erheben werden soll, diese nicht zweckbestimmt zu verwenden sondern eben in die allgemeinen Steuertöpfe fließen zu lassen… dann wär es eine stinknormale Steuererhöhung wieder…
kommen wir zur Begründung: die ist von vorne bis hinten quatsch, und ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas jemals ausgerechnet bei den Grünen eine Mehrheit finden könnte.
Die Kinderficker-Sekte (so darf man die katholische Kirche nennen nach Berliner Amtsgericht) verliert laut Text also immer mehr Mitglieder und soll sogar zur Minderheit werden… trotzdem wird es gutgeheißen, dass diese Religionsgemeinschaft extrem privilegiert ist gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. Und das auch kirchenlose diese Religionsgemeinschaften mitfinanzieren müssen….
das werd ich nie verstehen.
Aber schön, dass die Diskussion um die fehlende Trennung zwischen Staat und Kirche durch sowas wieder angereizt wird…
dann kann ich nämlich gleich fragen, warum es so viele christliche Feiertage gibt und ich an einem meiner höchsten Feiertage, dem sprich-wie-ein-Pirat-Tag, am 19.September, an dem meine Religion auferlegt zu missionieren und neue Menschen für das fliegende Spaghettimonster zu gewinnen, arbeiten gehen muss.
„Wir benehmen uns aus Gründen des Geschmacks in den Kirchen anständig – man kann nicht sagen, daß sich die Katholiken in den Bezirken des Geistes ebenso anständig benehmen.“
aus:
„Von den Kränzen, der Abtreibung und dem Sakrament der Ehe“
von Ignaz Wrobel (d.i. Kurt Tucholsky)
Die Weltbühne, 17.02.1931, Nr. 7, S. 237
Da sind die Grünen endlich da angekommen, von wo sie einst losmarschiert sind – in der kleinbürgerlichen Mitte. In einer Gesellschaft in der anti-aufklärerische Institutionen den Status einer Kultureinrichtung erhalten, ist finstere Barbarei nicht mehr fern.
Auch wenn es sich hier teils so anhört, als ob alle Grünen dies fordern würden: Dem ist definitiv nicht so. Die meisten Grünen sind gegen diese Idee und kritisieren diese Idee auch. Darüber hinaus fordern viele Grüne eine Abschaffung der Kirchensteuer, da Religion und Staat voneinander getrennt sein sollten.
Was Nils sagt möchte ich nur noch einmal unterstreichen.
Es gibt von Grüner Seite durchaus Gegenwind, auf Mailinglisten wird das ganze durchaus auch kontrovers diskutiert. Der Vorstoß ging von einer kleinen Minderheit aus. Daraus nun auf die komplette Partei zu schließen ist schon ein starkes Stück. So lange wir zu dem Thema keinen Parteitagsbeschluss haben sind die Grünen eindeutig nicht für eine solche Kultursteuer. Zum Glück.
Dazu gibt es auch einen Artikel auf Taz.de: https://www.taz.de/Gruener-Streit-um-Kirchensteuer/!93512/
Trennung von Kirche und Staat ist oberstes Gebot. Und zwar zügig. Religion jeglicher Couleur sollte reine Privatsache sein. Es sollte nicht Aufgabe des Staates sein, Steuern für die Kirche einzutreiben, islamischen oder sonstigen Religionsunterricht zu bezahlen etc. pp.
Und was die Feiertage angeht: Schauen, wieviele es derzeit in NRW gibt. Der staatliche Feiertag ist für alle verpflichtend, denn dieser Staat ist ja der Rahmen unserer Gesellschaft. Und die anderen Feiertage kann sich jeder legen, wie er lustig ist. Der eine feiert am Fronleichnam, der andere am Ramadan, der andere am Welt-Atheisten-Tag.
Eine der größten Errungenschaften der Aufklärung: Trennung von Staat und Kirche. Wollen ein paar Hardcorekatholiken wieder ins Mittelalter? Die haben bei den Grünen nichts verloren und sollten zu opus dei wechseln!
Dem zweiten Satz im ersten Absatz des Papiers („Deshalb ………..“)stimme ich -als Katholik-selbstverständlich zu, ohne die Zustimmung hier näher begründen zu wollen.
Der von einigen Grünen vorgetragenen Idee, mehr ist das ja nicht, zu einer Prolblemlösung mittels einer Kulturabgabe als staatliche verordnete Zwangsabgabe für alle stimme ich nicht zu, ohne meine Nichtzustimmung im hier begründen zu wollen.
In die Diskussion über eine Problemlösung gehört – für mich selbstverständlich- die der ersatzlosen (!)Streichung der Kirchensteuer als einer vom Staat eingezogenen Zwangsabgabe.
Das ist übrigens eine Idee, die dem Papst nicht fremd is, wenn ich ihn diesbezüglich richtig verstanden habe.
Der Vorschlag ist ja leider nicht stimmig!
Sinnvoller wäre es, die Kirchensteuer zunächst einmal zu unterteilen – je nach Verwendung im Sakralen oder im Sozialen Bereich. Und da gehört auch eine Trennlinie gezogen zwischen Religious Value und Public Value!
Wo Kinder mit Spiel und Spaß angelockt werden, um sie dann doch in Gespräch, Andacht und Gebet zu verwickeln, ist eindeutig der Sakrale Bereich. Wo konfessionelle Krankenhäuser ganz normale Behandlungen durchführen, ist der Soziale Bereich: allerdings wird hier auch normalerweise die Behandlung mit Krankenkassen abgerechnet, so dass zur Kostendeckung keine Kirchensteuer notwendig ist.
Unterteilt werden sollte in kirchliche Kernaufgaben, die der freien Religionsausübung entsprechen oder der Mission dienen, aber öffentlich nicht gefördert werden (Sakralsteuer) und in teilweise öffentlich geförderte Aufgaben mit einem Jedermannsnutzen (wie ein Krankenhaus, Pflegedienst oder Kinderheim, dass auch für Muslime, Atheisten, … im Gegensatz zu einem Bibelkreis Nutzen bietet) ohne Tendenzschutz und Sonderarbeitsrecht (Sozialsteuer).
In den Public Value fließt derzeit ein eher überschaubarer Anteil der Kirchensteuer, eine Aufsplittung kann das verdeutlichen – und so wäre die Sozialsteuer für jedermann auch deutlich niedriger als eine Kultursteuer in Höhe der Kirchensteuer!
Erst diese differenzierte Betrachtung legitimiert die Debatte über so eine Zwangsspende – in der habe ich mich übrigens selber bisher nicht positioniert.
Ich wusste bis gerade eben nicht einmal, dass es so etwas gibt: Christen bei den Grünen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Geraldine was ist denn schlimm an ChristInnen bei den Grünen? ChristInnen sind immer noch die Mehrheit der Gesellschaft. Natürlich gibt es auch welche, die bei den Grünen organisiert ist. Gerade von Seiten der evangelischen Kirche gibt es da nicht mal wenige.
Religionsersatzsteuer müßte es doch heißen und nicht Kultursteuer.
Solch eine Sprache ist verlogen.
Neusprech?
Steffens Esotherikhype lässt sich scheinbar noch toppen…
Bei den vielen Volkserzieherischen Massnahmen der letzten Jahre, wundert es, dass bei den Grünen noch niemand auf die Idee gekommen ist, Kirchenaustritte per Anordnung durch irgendein Ministerium verbieten zu lassen…
Das würde ja auch hauptsächlich muslimische Migranten betreffen, da wir keine Kirchensteuer zahlen wollen ?!?
@ Johannes Rehborn # 14
Heißt das jetzt, dass sich die Nichtchristen dieser Noch-Mehrheit fügen müssen, Johannes? Und was machen die Christen, wenn sie nicht mehr in der Mehrheit sind? Fügen sie sich dann den Muslimen, oder den Nichtgläubigen oder wer sonst gerade in der Mehrheit ist?
Ich bin der Meinung, das religiöse Mehrheiten welcher Art auch immer, in der Politik nichts zu suchen haben. Religion ist nämlich eine Frage des Glaubens und nicht des Wissens. Sie gehört in die Kirche, Synogoge, Moschee oder dergleichen und ins Privatleben. Sonst gehört sie nirgendwo hin. Egal ob als Minderheit oder Mehrheit.
@Arnold: Das heißt, dass nur noch Nichtgläubige Politik machen dürfen? Eindeutig abzulehnen. Auch unter ChristInnen gibt es Menschen, die durchaus mit Wissen arbeiten können. Albert Einstein war zum Beispiel auch ziemlich gläubig.
Und natürlich soll eine Mehrheit entscheiden dürfen, dafür haben wir eine Demokratie.
Volkserzieher! Und dann wollen die auch noch die Pony-Werbung verbieten! 🙂
Die Kirchensteuer ist ein Rilekt von vorgestern. Soviel ich weiß, ist die Kirche durch ihre Plünderungen und Raubzüge von Amerika bis Asien und Afrika im Mittelalter reich geworden, zuletzt auch unter Hitler. Wenn Sie nicht in der Lage ist, diese Schätze gewinnbringend anzulegen, wird sie halt vom Markt überrollt. Man kann nicht davon ausgehen, dass auch die nächsten Jahrzehnte eine ganze Bevölkerung für die Kriche eine Zwangsabgabe zahlt. Wenn hier einige Katholiken sich diesem Bewußt geworden sind, sollte sie lieber daran arbeiten, wie die Kirche für die Menschen wieder lebens- und liebenswert wird und man freiwillig gern Beiträge zahlt, genauso wie in einem Fitnesscenter. Wenn Sie dies nicht schafft, werden natürlich Kirchen geschlossen. Hier denke ich aber, dasa für die Erhaltung schon der Staat, wie für viele Denkmäler sorgen wird. Ob es aber eine Begegnungsstätte für Menschen bleibt oder ein Museum wird, tragen allein die Christen die Verantwortung.
yilmaz (17),
ja, und wenn die das merken, was sie da tun, werden sie auch schnell zurückrudern.
Vielleicht werden si noch versuchen, eine Formulierung zu wählen, die die muslimischen Migranten ausnimmt, aber ein solches Gesetz, das nicht alle betrifft, wäre juristisch nicht haltbar.
Ich finde die Überschrift zu dem Beitrag nicht in Ordnung, weil sie den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Forderung der Partei insgesamt handelt. Das zitierte Papier wurde von drei (!) der 68 Grünen-Bundestagsabgeordneten sowie sechs weiteren Personen unterzeichnet. Es handelt sich also offensichtlich um eine Minderheitenposition, was in einer pluralistischen Partei völlig in Ordnung ist. Eine solche „Kirchensteuerersatzabgabe“ halte ich bei Bündnis 90/Die Grünen auch nicht für mehrheitsfähig.
Das besagte Papier setzt sich über diesen Aspekt hinaus außerdem kritisch mit Missständen in der katholischen Kirche auseinander. Hieraus anti-aufklärerische Tendenzen abzuleiten bedarf schon einer gehörigen Position bösen Willens.
Bei der Kirchen-„Steuer“ handelt es sich um einen Mitgliedsbeitrag, bei einer Kultur-„Abgabe“ würde es sich tatsächlich um eine Steuer handeln. Und das – eine Besteuerung, die sich den Mantel der Freiwilligkeit umwirft – macht den Reiz des Vorschlags aus: Wenn, wie gefordert, „alle Menschen“ an gemeinnützige Institutionen entrichten müssten, müssten auch alle gemeinnützigen Institutionen zu Empfängern werden. Das hieße, dass der gesamte gemeinnützige Bereich – alle Kultur- und Sozialeinrichtungen von A- wie Arbeitslosenhilfe bis Z wie Zentralarchiv – Jahr für Jahr zur Wahl stünden. Die bunte Liste als Anlage zur Steuererklärung. Fände ich schon interessant, auf diese Weise einmal herauszufinden, welche Oper oder welches Museum es über die nächste Saison hinaus schaffen würde und welches Altenheim oder soziokulturelle Zentrum nicht. Kulturabgabe heißt unterm Strich Kultur-Börse, und die Frage ist – die klassisch linke – cui bono.
Was mich an dem Vorschlag stört, ist dies: dass die Idee einer Kulturabgabe nicht kurzgeschlossen wird mit der Idee für ein Kultur-Parlament. Aber an der Stelle springen ja nicht nur die Grünen gerne zu kurz.
Das ist doch das Pfeifen im Walde, wenn man unsicher ist …
@ Johannes Rehborn # 19
Wie kommen sie jetzt darauf? Ich habe geschrieben, das Religion in der Politik nichts zu suchen hat, sprich dort nicht entscheidungsrelevant sein darf. Das heißt doch nicht, dass ein Politiker oder politische aktiver Mensch als Privatmann/frau nicht religiös sein darf. Genauso wie Einstein als Wissenschaftler es war. Oder meinen sie, dass dieser Mann seine wissenschaftichen Entscheidungen von seinem Glauben abhängig gemacht hat?
Und was den immer wieder behaupteten Gottesglauben von Einstein betrifft hier er selbst:
„It was, of course, a lie what you read about my religious convictions, a lie which is being systematically repeated. I do not believe in a personal God and I have never denied this but have expressed it clearly.“
Helen Dukas and Banesh Hoffman (eds) (1981). Albert Einstein, The Human Side. Princeton University Press. p. 43.
Arnol Voss/Johannes Rehborn:
Es gibt gute Gründe auch aus der Sicht eines katholischer Christen wie mich, für eine ersatzlose(!) Abschaffung einer vom Staat einzuziehenden Zwangsabgabe in Form der Kirchensteuer einzutreten, mithin auch gegen eine „Kulturabgabe“ zu sein-sh.Anmerkung zu 11.-
Selbstverständlich respektiere ich gegenteilige Meinungen, die sich aus pragmatischen Erwägungen und aus profanen Gründen aus der Interessenslage der christlichen Kirchen als großen Organisationen in unserer Gesellschaft ergeben und die sich u.a. mit deren weltweitem (kostenträchtigen) Engagement in den Bereichen Bildung, Soziales,Kultur, Gesundheitswesen begründen lassen.
Das hat aber doch nichts damit zu tun, ob und wie Christen als Mehrheit oder als Minderheit innerhalb unserer parlamentarischen Demokratie, in welcher Partei auch immer oder außerhalb von Parteien, versuchen können, versuchen müssen, sich bei Parlamentswahlen, bei Entscheidungen im Parlament zu orientieren und leiten zu lassen von Grundsätzen ihres Glaubens, vornehmlich bei sog.Gewissensentscheidungen im Parlament, um dann im Zweifelsfalle gegen Partei- bzw. Fraktionszwänge gemäß ihrem von christlichen Glauben geprägten Gewissens zu entscheiden -und das ist nicht, nicht unbedingt, nicht immer gleich der offiziellen Meinung der jeweiligen „Amts-kirche“.
(Bekanntlich gibt es solche Zweifels-/Konfliktfälle in unserem demokratisch-rechtstaatlichen System basierend auf den Prinzipien unserer Verfassung -erfreulicherweise -oder Gott sei Dank- äußerst selten.)
Das alles hat m.E. auch nichts damit zu tun, ob und wie sich eine nichtgläubige oder andersgläubige Minderheit einer christliche Mehrheit „fügen muß“ -sh.16 Arnold- oder ob evtl. zukünftig “ nur Nichtgläubige“ Politik machen dürfen, wie Johannes Rehborn kritisch (ironisch?) fragt.
Die Frage nach dem Weiterbestehen einer Kirchensteuer als einer vom Staat einzuziehenden Zwangsabgbe und/oder einer staatlichen Zwangsabgabe in Form einer „Kultursteuer“ und die darauf zu findende Antwort haben nichts mit Grundprinzipien des christlichen Glaubens zu tun, sondern mit sehr profanen Fragen, u.a. -sh.bereits vorstehend angesprochen- mit der nach der Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung der „Organisation(des Unternehmens) Kirche“ mit oder ohne Staat und insofern selbstverständlich auch mit der Frage nach der Verbindung/Trennung von Staat und Kirche.
Nur so sollte das „Ideenpapier“ einiger Katholiken in der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ gewertet und in den politischen Diskurs eingeordnet werden.
Es geht hier also -Kirchensteuer/Kulturabgabe- nicht, ich wiederhole mich, um Grundprinzipien des christlichen Glaubens oder um die Frage, ob und wie jeder Christ sich für Grundprinzipien seines Glaubens einsetzt – in der Gesellschaft und in einem organisatorisch-personell von der Kirche strikt getrenntem oder in einem mit der Kirche verbundenen Staat.
Und die Orientierung eines jeden Menschen christlichen Glaubens bei von ihm mitzubestimmenden Entscheidungen in Staat und Gesellschaft an den Grundsätzen seines christlichen Glaubens und sein Einsatz für die Beachtung und gegen die Mißachtung dieser Grundsätze in Staat und Gesellschaft ist folglich nicht abhängig davon, ob diese Christen aktuell eine Mehrheit oder eine Minderheit in der Bevölkerung oder ob Menschen christlichen Glaubens aktuell in einer Partei oder mit dieser eine Mehrheit oder Minderheit bilden ,und diese Glaubensgrundsätze kann der einzelne Christ „nicht vor der Tür lassen, ins Private verbannen“, wenn er sich in Staat und Gesellschaft engagiert, ebenso wenig wie das Andersgläubige/Nichtgläubige mit den von ihnen gewählten und selbstbestimmten Grundprinzipien ihrer Lebensgestaltung tun können.
Das alles hat aber nichts damit zu tun, ob staalicherseit die Kirchensteuer eingezogen wird oder nicht oder ob stattdessen eine Kulturabgabe erhoben wird und hat deshalb bei dieser Diskussion „außen vor zu bleiben“.
Christen und Nichtchristen, allen Gläubigen, also auch den Menschen nichtchristen Glaubens sowie allen Nichtgläubigen gemein ist in unserem Staat allerdings eines, nämlich ihre Pflicht, die unabdingbare Grundsätze unserer Verfassung „ohne Wenn und Aber“ zu beachten.
(Arnold, wenn sich alle -Christen,Nichtchristen, Gläubige,Nichtgläubige dem „fügen“ und innerhalb des „so Verfügten“ ihr Leben gestalten, als Individuen, als Teile der Gesellschaft ist selbstverständlich jede im demokratischen Prozess gewonnene Mehrheit, jede Mehrheitsmacht legitim, selbstverständlich auch die, welche in X Jahren aus z.B. Muslimen besteht.)
(Für mich als kath.Christen gibt es kein grundsätzliches Konflikpotential zwischen meinem Glauben einerseits und der Pflicht zu Beachtung der Grundprinzipien unserer Verfassung;ganz im Gegenteil.)
In diesem Rahmen und ausgehend von diesen grundsätzlichen Überlegungen/ Feststellungen, befassen wir uns in der Diskussion m.E. also mit einer letztlich banalen Frage , nämlich der, ob es bei der Kirchensteuer bleiben , ob eine Kulturabgabe erhoben werden soll oder zukünftig nichts von Beidem. Das sollten die kath.Ideengeber aus der Partei Bündnis90/Die Grünen und Ideenkritiker bedenken.
Zu dieser relativ banalen Frage habe ich meine Meinung -sh.einleitend- gesagt.
Ob meine Meinung „mehrheitsfähig “ ist, weiß ich nicht.
Daß meine Meinung nicht in Widerspruch steht zu christlichen Glaubensgrundsätzen und deren Achtung durch Staat und Gesellschaft ,meine ich allerdings sehr wohl zu wissen.
Ich habe also, das als Zusammenfassung, nicht verstanden, warum in beiden Beiträgen -Arnold Voss-18-, Joh.Rehborn -14.-19-, Widersprüchliches im Grundsätzliches erkennbar wird aus Anlaß einer relativ banalen Streitfrage.
?
Natürlich dürfen Christen oder Anhänger anderer Religionen sich politisch betätigen … aber sie sollen ihre Funktion eben nicht dafür missbrauchen, anderen ihren Glauben aufzuzwingen.
Und wenn ein bis zwei Dutzend Gläubige sich an einem normalen Donnerstag mit gewaltigem Personalaufwand versammeln (Küster, Kantor, Pfarrer) – natürlich in einem meist erheblich überdimensionierten Bau mit immensen Unterhaltskosten – dann ist das ein teures Privatvergnügen der Gemeindeangehörigen und stellt an sich noch keinen gesellschaftlichen Wert da, für den die Nichtgläubigen eine Ausgleichszahlung zu entrichten haben!
Ich lese hier immer wieder vom „Problem der Kirchenaustritte“. Ist es nicht eher die Lösung? Selbstverständlich gibt es Christen und andere Gläubige in unseren Parteien. Ob die sich aber dadurch eher disqualifizieren bleibt noch zu klären. Anhänger der institutionellen Kirchen haben sich noch nicht völlig vom Mittelalter verabschiedet, sozialengagierte Selbstverwirklicher haben noch nicht so ganz erkannt wie das in der Kontrollgesellschaft läuft. Selbstverwirklichung und Spökenkiekerei sind vermutlich nicht allzu geeignet eine Gesellschaft in eine bessere Zukunft zu führen.
Eine Trennung von Kirchen und Staat(saufgaben) ist dringend überfällig. Kirchen sollten selbst für ihre Vereinsbeiträge sorgen müssen, wie es der ADAC und der Tischtennisvererin auch machen. Es ist ein Hohn, dass Bischöfe etc. nicht einmal von den eingetriebenen Kirchensteuern bezahlt werden, sondern aus dem Bundes- bzw. den Landeshaushalten.
Und eines nicht vergessen: Die sog. Kirchlichen Einrichtungen (ALtenheime, Krankenhäuser, etc.) werden zun 100% nicht von Kirche finanziert (selbst in Kindertagesstätten liegt der allgemeine Finanzierungssatz bei ca. 92%. Und den ca. 1,2 Millionen dort Beschäftigten werden Grundrechte vorenthalten.
Mit den Massstäben des Rechtsstaates müssten die beiden gr0ßen Kirchen (zumindest) vom Verfassungsschutz überwacht werden.
@30
Das mit den Bischöfen ist teilweise nicht ganz einheitlich geregelt … aber teilweise beruht das auf uralte Verträgen, die – sie vorletzter zitierte Absatz im Artikel – auch dringend abgelöst gehören!
Der Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter ist in Ordnung, der Staat kassiert für diese Leistung ja sogar noch einen Anteil 😉 den könnte man aber sicherlich erhöhen, die Kirchen können ja Angebote von alternativen Dienstleistern einholen.
Den Tendenzbetrieben sollte man langsam aber sicher auf die Pelle rücken: einfach flächendeckend pro Jahr einen Prozentpunkt Mittelzuflüsse streichen, ausgenommen natürlich konfessionsgebundene Krankenkassen, die weiterhin die Krankenhausrechnung zu 100% zahlen.
Volle Förderung und Vergütung sollte es dann nur noch für Betriebe geben, die auf das kirchliche Sonderarbeitsrecht verzichten und damit auch auf den Tendenzschutz.
Die Liste der vom Staat finanzierten kirchlichen Einrichtungen ist noch wesentlich länger. Da sind zuerst die christlichen Universitäten zu nennen. Eine Professur wird mit ca. 3 Mio € veranschlagt. Dann sind da noch die Religionslehrer, die Militärpfarrer und, als Schmankerln, noch beste Sendezeit im öffentlichen Fernsehen.
Religion ist hier keine private Angelegenheit mehr. Auch soziales Engagement kann ich bei Militärpfarrern und Theologiestudenten nur schwer entdecken. Hier wird massiv eine Organisation aus Steuergeldern unterstützt, deren Dogmen und Ansichten sich teilweise nur schwer mit dem Grundgesetz in Einklang bringen lassen.
@ Walter Stach 27#
„Christen und Nichtchristen, allen Gläubigen, also auch den Menschen nichtchristen Glaubens sowie allen Nichtgläubigen gemein ist in unserem Staat allerdings eines, nämlich ihre Pflicht, die unabdingbare Grundsätze unserer Verfassung “ohne Wenn und Aber” zu beachten.“
Dir ist klar Walter, was du damit sagts? Das Gott nicht höher steht als das Grundgesetz? Das Bibel/Koran/Talmud usw. dort wo sie dem Grundgesetz widersprechen, bzw. ihre Intepretation durch die Gläubigen und Theologen, nicht gültig sind? Dass es also keine heiligen Bücher sind sondern ganz normale Texte sind?
Dass es keinen höheren Auftrag Gottes gibt, auf den sich ein Mensch berufen kann, wenn er aus religiöser Überzeugung gegen das Grundgesetz verstösst? Dass es auch Gewissensentscheidungen nur im und nicht jenseits des Grundgesetzrahmens gibt?
Da ich natürlich davon ausgehe, dass du weißt was du sagst, sollest du dir auch darüber im klaren sein, dass das eine Menge deiner und anderer Glaubensgenossen nicht so sehen. Ja dass sie das präzise Gegenteil für richtig halten. Nämlich das Gott immer und ewig über den weltlichen Gesetzen steht und dass sie nur seinen Gesetzen folgen dürfen.
Arnold,Gott sei Dank existiert die von Dir angesprochene Problematik jetzt und hier in Deutschland weder für Christen im allgemeinen noch für mich im besonderen, denn die Glaubensgrundsätzen/Glaubenprinzipien des Christentum stehen eben nicht in Widerspruch zu den Grundprinzipien unserer Verfassung.
Die Verfassungsprinzipien unseres GG sind bekanntlich formuliert und konstituiert worden auch -nicht nur- aus und in Übereinstimmung mit christlichen Glaubensprinzipien und deren ethischen Konsequenzen bzw. deren ethischer Herleitung; sh.u.a.Präambel zum GG: „In Verantwortung vor Gott und. Menschen………..“.
Würde ich in einem Staat und in einer Gesellschaft zu leben haben mit unserer Verfassung radikal entgegengesetzten Verfassungsprinzipien und einer absolut entgegegengesetzten Verfassungwirklichkeit, dann Arnold, würde es für mich als kath.Christem den von Dir beschriebenen Konflikt geben.
Und dann hätte ich mich gemäß den Grundprinzipien des christlichen Glaubens und dementsprechenden ethischen Prinzipien und nicht gemäß den Prinzipien der betr.Staatsverfassung zu verhalten,also im Zweifelsfall verfassungswidrig!
Wäre ich dazu dann als Mensch mit all seinen Schwächen konkret bereit und in der Lage? Das weiß ich nicht.
Damit wären wir allerdings bei einem Thema von elementarer Bedeutung angekommen, nämlich dem, ob und inwieweit ein Christ sich staatlichen Geboten/Verboten zu unterwerfen hat, auch wenn diese ethischen Prinzipien, die seinem Glauben immanent sind, eklatant widersprechen.
Eine Konfliktsituation, die sich bekantlich nicht nur als abstraktes Problem für das Christentum im allgemeinen, sondern für jeden einzelen Christen im konkreten stellen kann, gestellt hat , z.B. in der NS-Zeit.
Diese Problematik jetzt hier weiter zu diskutieren zu wollen, würde nicht nur die Grenzen des Blogs sprengen, sondern auch meine.
(Im übrigen eine Konfliktsituation, wie sie häufig von einigen radikalen Islamisten beschrieben und von diesen zu Gunsten des Korans und nicht zu Gunsten der betr. Staatsverfassung -das GG eingeschlossen- entschieden wird.)
Ich hatte bereits in meinem Beitrag -27- sh.Absatz13 – bereits angemerkt, daß sich Gott sei Dank in Deutschland, solange die Grundprinzipien unserer Verfassung gelten, eine solche Konfliktsituation, die Du ansprichst, weder für die Christen im allgemeinen noch für mich im konkreten stellt.
Im übrigen stimmt es schon nachdenklich, aber keineswegs bedenklich, wie wir beide , ausgehend von der Idee einiger GRÜNER, eine „Kulturabgabe“ einführen zu wollen und augrund Deines Beitrages dazu, ins Philosophieren über eine Grundsatzfrage geraten sind.
Ich will das ‚mal für mich mit enem Zitat aus der Bibel abschließen:
„Gebt Gott was Gottes ist, gebt dem Staat, was des Staates ist“;so jedenfalls sinngemäß.
(Exakte Quelle ? Johannes Rau hätte die auswendig gewußt, ich nicht;ich wollte deshalb aber auch nicht googeln.)
Und jetzt könnten wir doch noch über dieses Zitat nachdenken und disktutieren; haben aber schon viele Philosophen, Theologen, Staatswissenschaftler umfassend und kontrovers getan.