Wolfgang Lieb hat auf den Nachdenkseiten die Verfassungsrichter in NRW kritisiert. Die haben gestern den Nachtragshaushalt in NRW für verfassungswidrig erklärt. Eine Erwiderung.
Zuerst einmal hat Wolfgang Lieb in seinem Artikel auf den Nachdenkseiten recht, wenn er darauf hinweist, dass auch CDU und FDP, wären sie nicht im Mai 2010 abgewählt worden, wohl einen Nachtragshaushalt hätten beschliessen müssen. Ob der die Schuldendimension des rot-grünen Haushalts erreicht hätte, ist allerdings offen. Hannelore Kraft und ihre Regierung zeichnen sich dadurch aus, dass sie der Schuldenpolitik den Anschein der Nachhaltigkeit geben. Was gut klingt, durch heutige Investitionen in Bildung beispielsweise dafür zu sorgen, das dem Land später geringere Haushaltsbelastungen durch Sozialkosten entstehen, ist nicht viel mehr als die Verlagerung der Bezahlung notwendiger Ausgaben in die Zukunft. Vieles hätte man auch durch Einsparungen finanzieren könne, wenn man den Mut zu harten Schnitten gehabt hätte, der aber auch der alten Landesregierung fehlte: Warum gibt es zum Beispiel fünf Regierungsbezirke? Warum leistet sich das Land teure Prestigeprojekte wie den Neubau des Landesarchivs in Duisburg? Wieso finanziert das Land den Bau eines zum Musikzentrum umdeklarierten Konzerthauses in Bochum mit? In der Not mögen Schulden gerechfertigt sein, allerdings nur, wenn der Schuldenmacherei ernsthafte Sparbemühungen vorausgingen. Die sind bei Rot-Grün allerdings nicht zu erkennen. Schulden sind vorgezogener Konsum. Was heute ausgebenen wird, kann später nicht ausgegeben werden. Die jetzige Landesregierung schränkt mit ihrer Politik den Handlungsspielraum künftiger Regierungen fahrlässig ein. Die Verfassungsrichter haben gestern dafür Sorge getragen, das auch künftige Landesregierungen handlungsfähig bleiben. Sie haben damit deren Rechte gesichert.
Das ich zu einer anderen politischen Bewertung als Wolfgang Lieb kommen, ist nun nicht weiter überraschend. Aber auch in einem anderen Punkt möchte ich ihm widersprechen. Für Lieb ist der Eingriff der Richter in die Finanzpolitik ein Angriff auf die Demokratie:
Sie maßen sich damit nicht nur an, die letzte Instanz für ökonomische Streitfragen zu sein, sie erheben sich darüber hinaus über den demokratisch gewählten Haushaltsgesetzgeber und setzen sich an die Stelle der Politik überhaupt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof verletzt damit den Grundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung bei seiner Entscheidungsfindung. Die Justiz überdehnt dadurch ihre Rolle und ihre (fachliche) Kompetenz in der gewaltengeteilten Demokratie.
Das sehe ich anders. Das Recht, an dem sich die Richter orientiert haben, ist demokratisch legitimiert. Ein Parlament hat die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens in Kraft gesetzt. Und nur an dieser Verfassung orientieren sich die Richter. Der Gewaltenteilung wird also nicht berührt. Ohnehin kommen die Richter erst ins Spiel, wenn eine Regierung die Regeln der Verfassung bricht. Wer sich an das Recht hält und seine Haushalte im rechtlich korrektem Rahmen erlässt, muss sich vor dem Verfassungsgericht nicht fürchten. Erst beim Regelverstoss wird es aktiv. Diese Rolle haben ihm Politiker bei der Schaffung der Verfassung eingeräumt. Dass die Verfassungsrichter dieser Rolle nun wahr nehmen, ist ihnen nicht vorzuwerfen. Sie haben sie nicht ohne Grund. Sicher, Liebs Einwurf , das Zitieren des Rechtsgrundsatzes „Iudex non calculat“ oder „Richter können nicht rechnen“ ist nicht unberechtigt. Die Väter und Mütter der Landesverfassung hatten aber auch den Grundsatz „Politiker können nicht rechnen“ vor Augen, als sie ans Werk gingen. Und das nicht ohne Grund.
Im Endeffekt halte ich beide Kritikpunkte für berechtigt: Die Richter urteilen über Fragen, für die sie über keine Kompetenzen verfügen. Die Politik hat jedoch den Fehler gemacht, ihnen diese Kompetenzen überhaupt erst zu übertragen.
Es ist damit an der Politik, dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Kompetenzen beim Parlament verbleiben. Indem sie unscharfe ökonomische Begrifflichkeiten Gerichten zur Auslegung überlässt tut sie das Gegenteil – mit der neuen Version der Schuldenbremse wird sich dieses Problem noch verschärfen.
Und leider ist der Bürger gegen die Inkompetenz von Richtern im Gegensatz zu der von Politikern machtlos.
„Die Richter urteilen über Fragen, für die sie über keine Kompetenzen verfügen.“ Das tuen Politiker auch. Soll man deswegen den Parlamenten die Gesetzgebungskompetenz wegnehmen? Alle Macht den Räten? Oder dem Arbeitgeberbund?
Ich denke, Herr Laurin hat Recht, wenn er hier Herrn Lieb in Bezug auf die Verfassungsrichter widerspricht. Ohne unsere Verfassungsgerichte sähe unsere Republik schon ganz anders aus. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, die Richter halten sich manchmal – z. B. in Fragen der äußeren Sicherheit – zu sehr zurück.
Aus meiner Sicht ist es auch verständlich, dass unseren Politiker die Schuldenbremse wie eine große Finanz-Wüste erscheinen muss. Da ist es doch menschlich, wenn die Damen und Herren vor ihrem Trip in die Dürre noch einmal einen ganz kräftigen Schluck aus der Kreditpulle nehmen wollen. Als alter Keynsianer halte ich das hier in NRW sogar für sinnvoll, da wir hier im Ruhrgebiet trotz „angesprungener“ Wirtschaft gesamtwirtschaftlich weiterhin in der Krise sind.
Es gibt da ein paar einfache Wahrheiten. Die CDU/FDP Haushalte sind mit dem Maßstab der Richter ebenfalls nicht verfassungsgemäss gewesen. Aber alles jammern hilft nichts. Die Schuldenbremse ist Gesetz. Das sparen wird weh tun. Das will nur niemand zu geben. Auch Herr Röttgen nicht.
Die Sparziele, die da notwendig sind für einen verfassungsmässigen Haushalt werden nur über einen massiven Stellenabbau zu erreichen sein. Den schwarzen Peter will nur keiner haben.
Alles verbeamten + dann jammern. Die Politik muss den kaufmännischen Grundsatz beherzigen, nur das auszugeben was eingenommen wird. Schulden machen Verboten!!!
Könnte jemand den entsprechenenden Paragrafen bzgl der Schuldenobergrenze hier posten ?
@Bert:
Artikel 83 (Fn 18)
Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen entsprechend den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Regel nur bis zur Höhe der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp
Investitionen von 3,9 Milliarden stehen neue Schulden in Höhe von 7,1 Milliarden gegenüber
https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article12841485/Rot-Gruen-kassiert-Niederlage-vor-Verfassungsgericht-in-NRW.html
Das Land ist strukturell seit der letzten Steuerreform unterfinanziert. Es gilt, auch auf die Einnahmeseite zu schauen. Hier ist auch der Bund gefragt, die Länder sachgerecht auszustatten. Beispielsweise durch Übernahme der ganzen Forschungsfinanzierung.
Links anne Ruhr (17.03.2011)…
Dortmund: Große Razzia am Straßenstrich und in der Nordstadt (DerWesten) – Siehe auch: Ruhr Nachrichten. Duisburg: Bombe mit tückischem Zünder entschärft (RP ONLINE) – Zur Entschärfung der Bombe im Innenhafen…
hat da jemand nur Teile des nachdenkseiten Artikels gelesen?
Es ging auch darum, das der „Wirtschaftaufschwung“ den die Neoliberale Regierung in Berlin vor sich hin predigt einfach nicht stattgefunden hat.
Wir sind gerade wieder auf dem Niveau vor der Finanzkrise!
Und das haben auch die Richter nicht erkannt.
„Insoweit bleibe ich bei meiner Kritik an dem Urteil, dass die Richter eine einseitige politische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage zur Grundlage ihre Entscheidung gemacht haben und dem Haushaltsgesetzgeber nun nachträglich die Beweislast auferlegt haben, das (wirtschaftspolitische) Vorurteil des Gerichts zu widerlegen. Folgte man den Forderungen des Gerichts, so müsste einem Haushaltsgesetz künftig sozusagen ein „Jahreswirtschaftsbericht“ als Präambel vorweg gestellt werden.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=8712
@daweed: RWI-Essen:
„Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im vergangenen Jahr mit 3,6% so stark gewachsen wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Wichtige Impulse kamen aus dem Ausland, da sich der Welthandel nach seinem dramatischen Einbruch im Jahr 2009 normalisierte. Diese Impulse übertrugen sich auf die Inlandsnachfrage. Bei verbesserten Absatzaussichten nahm die Investitionsneigung der Unternehmen zu, und die günstigen Arbeitsmarktperspektiven stärkten den privaten Konsum. Gefördert wurde all dies durch das historisch niedrige Zinsniveau.“
„Das RWI erhöht seine Prognose des Wirtschaftswachstums für das Jahr 2011 gegenüber Dezember 2010 von 2,5 auf 2,9%; für 2012 erwartet es 2,4%. Die Wirtschaft ist offenbar gut in das neue Jahr gestartet, im Verlauf des Jahres dürfte das Produktionswachstum jedoch leicht nachlassen, weil sowohl die Impulse aus dem Ausland als auch die Inlandsnachfrage etwas an Tempo verlieren. Belastend dürfte auch die weiter anziehende Inflation wirken. Trotzdem wird sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt wohl verbessern. Gleiches gilt für die öffentlichen Haushalte, weshalb die Finanzpolitik deren Konsolidierung weiter vorantreiben sollte.“
Sie sollten nicht so viel auf kleinwüchsige Saarländer hören…