Unser Gastautor Sercan Celik ist Vorsitzender der SPD in Kierspe und sieht das AfD-Treffen als Hochverrat an der Bundesrepublik.
Nach Recherchen von Correctiv und einem Bericht vom 10. Januar 2024 kam es am 24. November 2023 zu einem Geheimtreffen zwischen AfD-Politikern, unter anderem der persönliche Referent von Parteichefin Alice Weidel, Neonazis sowie finanzstarken Unternehmern in einem Hotel bei Potsdam. Hierbei sei, so Correctiv, nichts geringeres als die Vertreibung bzw. Remigration, mithin die Derporation von Millionen von Menschen aus Deutschland geplant worden. Remigration lässt sich begrifflich nunmal besser verkaufen als Deportation, denn bereits die Nationalsozialisten leiteten ihren Völkermord an den europäischen Jüdinnen und Juden durch Deportationen in die Ghettos von Osteuropa ein. Nicht selten ist eine Deportation also die Vorstufe zu einem Völkermord. (GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015)
Bereits der erste Redner vom 24. November, Martin Sellner, Buchautor und ein führender Kopf der Neuen Rechten, lamentierte nicht lange rum und soll den „Masterplan“ vorgestellt haben. Seiner Auffassung nach gäbe es drei Zielgruppen der Migration, die Deutschland verlassen sollten. Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht – und „nicht assimilierte Staatsbürger“. Letztere seien aus seiner Sicht das größte „Problem“. Verständlich, denn bei der letzten Zielgruppe ist die rechtliche Hürde am höchsten. Was Sellner mit „nicht assimilierte Staatsbürger“ meint, lässt er übrigens offen. Vielleicht meint er damit, dass man diese eben auch willkürlich deportieren oder netter ausgedrückt „remigrieren“ darf.
Aber was genau wurde hier erörtert und was bedeutet Deportation? Der Begriff kommt aus dem Lateinischen (deportare = fortschaffen) und wird heute verwendet für die Verschleppung von Einzelpersonen und Personengruppen mit Hilfe staatlicher Gewalt. Deportationen werden in Friedenszeiten sogar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt. (Grundsatz IV, Buchst. c. im Statut des Nürnberger Gerichtshofs und im Urteil des Gerichtshofs anerkannte Grundsätze des Völkerrechts)
In welchem Zusammenhang steht dieses Treffen nun mit einem Hochverrat?
In Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund als Straftatbestand unter den Staatsschutzdelikten in § 81 StGB geregelt und gilt als schweres Verbrechen. Wer ein solches Verbrechen begeht, muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe
Freilich reden wir hier (noch) von keiner vollendeten Tat. Es ist sogar abwegig, dass wir uns bereits im Versuchsstadium eines Verbrechens nach § 81 StGB befinden. Aber die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens entsprechend § 83 StGB? Möglich. Solche Fragen beantworten in unserem Rechtsstaat aber glücklicherweise Gerichte. Klar ist aber auch, dass die Strafverfolgungsbehörden sowie die Justiz dieses Treffen in Potsdam auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und im Zweifel handeln müssen, denn auch hier gilt der althergebrachte Grundsatz: „Vorsorge ist besser als Nachsorge.“ Kriminalität – und um nichts anderes würde es sich hier dann handeln – wird nicht nur durch die entschlossene Verfolgung von Straftaten bekämpft. Auch Präventionsmaßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag. Ob die Antwort hierauf ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ist, wage ich zu bezweifeln, denn ein scheiterndes Verbotsfahren könnte die Partei am Ende des Tages stärken. Aber eine umfassende strafrechtliche Überprüfung, Würdigung sowie im Zweifel Sanktionierung einzelner Akteure, müsste jetzt das Resultat dieses menschenverachtenden Treffens in Potsdam sein.