Frage: Handy und Auto – Strafe auch ohne zu telefonieren?

Eine Bekannte von mir soll 40 Euro zahlen und kassiert einen Punkt. Und ich bin Schuld.

Vorhin rief ich eine Bekannte auf ihrem Handy an. Und was macht die? Drückt mich weg. OK, dachte ich mir, dann eben nicht und holte mit noch einen Kaffee aus der Küche. Eine halbe Stunde später rief sie dann zurück und erzählte mir, dass mein Anruf sie 40 Euro und einen Punkt in Flensburg gekostet hat, denn als ich sie anrief, fuhr sie gerade mit dem Auto durch die Gegend. Die Polizei hatte gesehen, dass sie das Handy kurz in der Hand hatte. Sie konnte beweisen, dass sie nicht telefoniert hatte, da der „letzte Anruf“   0 Sekunden gedauert hatte – klar, ich war ja weggedrückt worden. Das interessierte die Polizisten jedoch nicht. Schon das Handy in die Hand zu nehmen sei verboten. Das kommt mir nun merkwürdig vor, denn ein Handy auszuschalten ist ja nichts anderes als ein Radio zu bedienen. Darf ich ja auch. Nun meine Frage: Sollte sie dagegen Einspruch einlegen?

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Stefan
13 Jahre zuvor

Ja.
m.M.n. ist die Aussage so nicht korrekt, iirc ist die Rechtsprechung in der Lage zu unterscheiden: Mp3-Player z.B. sind ja erlaubt und das wegdrücken war eine Maßnahme um weitere Ablenkung zu verhindern. Ich denke die Chancen stehen gut.

Jens
Jens
13 Jahre zuvor

Keine Chance! Rechtslage ist eindeutig, da es für Handys einen eigenen § gibt. Für MP3-Player (und das iPad) übrigens nicht.

Gibt auch schon dutzende Urteile zu.

görch
görch
13 Jahre zuvor

die antwort ergibt sich unmittelbar aus § 23 Abs. 1a StVO:

„[…]
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.[…]“

benutzen = wegdrücken
halten: eh klar…

Andi
Andi
13 Jahre zuvor

§23 Abs. 1a StVO: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Kurzfassung: Wenn der Motor läuft, Finger weg vom Handy.

Rudi Gems
Rudi Gems
13 Jahre zuvor

Das sehe ich aber anders. Eine Freisprechanlage ist erlaubt. Diese muss auch ein- oder ausgeschaltet werden. Ich würde auf jeden Fall, Widerspruch einlegen, und eben damit begründen, das Freisprechanlagen auch erlaubt sind. Daneben käme § 1 in Frage, wie es oben schon erwähnt ist. Sie hat eine Ablenkung ausgeschaltet. Außerdem, muss ein Fahrer, ständig irgendwelche „Tastendrücke“ machen, um die Fahrbereitschaft und Verkehrsicherheit garantieren zu können.

Allerdings, wird sich die Behörde wohl stur stellen. Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, könnte das Recht teuer werden. Ich würde mich mal an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages wenden.

Grüße, Rudi Gems

Werner Jurga
13 Jahre zuvor

Zur Sache selbst: auch ich halte einen Widerspruch für wenig aussichtsreich.

Jetzt noch eine kleine Anekdote – wirklich wahr, echt passiert, vor etwa einem halben Jahr: wenn ich im Auto vor der Ampel warte, pflege ich, meinen linken Ellbogen auf die Fensterkante der Fahrertür zu stellen, den Kopf leicht ans Fenster zu lehnen, Daumen unterm Kind, die anderen Fingerspitzen am Ohr. Eine Angewohnheit. Erstens bequem für den Kopf, zweitens dachte ich wohl, so sähe ich ziemlich intellektuell aus.
Dass zwei Mädels, die an der Haltestelle neben der Ampel warteten, mich intensiv begutachteten, schien meine Theorie zu bestätigen. Was ich allerdings nicht gesehen hatte: die Mädels bestaunten nicht nur mich, sondern auch die beiden Polizeibeamten in ihrem Dienstwagen schräg rechts hinter mir.
Die Ampel sprang auf Gelb, ich hatte die linke Hand wieder am Lenkrad und die rechte am Schaltknüppel, wollte gerade losfahren, als die Herren – im Vertrauen auf meine Gutartigkeit – vor meinem Kühler stehen mich an der Weiterfahrt hinderten. 40 Euro hätten sie gern gehabt – wegen Telefonierens am Steuer.
Sie waren ganz sicher, dass ich mein Handy am Ohr gehabt haben müsste. Ich leugnete freilich, meine Tochter auf dem Beifahrersitz entlastete mich mit der Anmerkung: „Der hängt da immer so rum.“ Dennoch fragten die Beamten mich höflich, ob ich ein Handy dabei hätte und mit einer Überprüfung des Sachverhalts einverstanden sei.
Na klar. Logisch: eingegangene Anrufe, gewählte Nummern – alles schon stundenlang her. Ich war noch einmal davon gekommen. Kein Freispruch erster Klasse, so 100%ig waren die Polizisten von meiner Unschuld immer noch nicht überzeugt. Sie verabschiedeten sich mit der freundlichen Mahnung, mich demnächst beim Warten an der Ampel anders hinzusetzen. Echt passiert, wirklich wahr. Zur Frage, ob ich mich dran gehalten habe, verweigere ich jedoch die Aussage.

O. Mertens
O. Mertens
13 Jahre zuvor

Sie verabschiedeten sich mit der freundlichen Mahnung, mich demnächst beim Warten an der Ampel anders hinzusetzen.
…der blanke Irrsinn!

görch
görch
13 Jahre zuvor

: das ist alles schon hundertmal durchgekaut und entschieden worden. petitionsausschuss: dreimal f – formlos, fristlos, fruchtlos…

Helmut Junge
Helmut Junge
13 Jahre zuvor

Ich würd mich nicht wundern, wenn auch der Anrufer eine Mitschuld bekäme.
Normalerweise sollte der Stefan dann einen Anteil bezahlen. Würde ich mir jedenfalls nichts bei denken, wenn es so wäre.
Wenn ich nämlich meine Frau anrufe, während sie fährt, krieg ich Ärger.
Logisch ist auch das nicht, aber wer fragt schon danach.

Michael Herzog
13 Jahre zuvor

Nein – kein Einspruch. Sie hat das Handy aufgenommen, vielleicht noch geschaut wer es ist, alles Aufmerksamkeit, die dem Gesetz nach auf die Straße gehört.

Ja, ich hab es auch schon gemacht – habe dem Gegenüber sogar schon gesagt „bin gerade im Auto, rufe dich zurück“. Die Dinger sind auch zu suchterzeugend…

Philip
Admin
13 Jahre zuvor

Irre, aber ich glaube auch, dass es da keine große Aussicht auf Erfolg gibt. Schön dazu das hier:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/13/die-linke-hand-demontrativ-aus-dem-fenster-baumeln-lassen/

Wobei mir eine Dame von der Bußgeldstelle in Düsseldorf letztens sagte, dass auch das Rumtüddeln am Navi nicht erlaubt sei.

Dienstwaffe
Dienstwaffe
13 Jahre zuvor

@ Stefan Laurin

„Das kommt mir nun merkwürdig vor, denn ein Handy auszuschalten ist ja nichts anderes als ein Radio zu bedienen. Darf ich ja auch.“

Der ist gut. Man sollte viel öfter sein Radio „bedienen“. Und dies auch „dürfen“….

*rofl*

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