Das Prinzip Heilmann

Einstweilige Verfügungen und Abmahnungen sind wichtige  Bestandteile unseres Rechtssystems. Nur manche nutzen sie gerne als Waffe.

Was haben die Jungen Freiheit und Gregor Gysi gemeinsam? Die (und hier wird es schon schwierig) Wochenzeitig für den Rechten mit Abitur und der Retter der SED zeichnen sich durch eine hohe Klagefreudigkeit aus. Während die Junge Freiheit schnell dabei ist, alle vor den Kadi zu ziehen die sie mit Begriffen wie Neonazis und Rechtsradikalismus in Verbindung bringen ist es nicht ganz unkompliziert über Gregor Gysi und die Stasi zu schreiben – nicht wenige Verlage legen ihre Texte vor Drucklegung erst einmal einem Anwalt vor, um sich juristische  Ärger zu ersparen.

Nun hat jeder das Recht, davor geschützt zu werden, in der Öffentlichkeit diffamiert zu werden. Niemand möchte zum Beispiel als Alkoholiker bezeichnet werden, weil er mal ein Bier trinkt oder als Krimineller, weil er mal falsch geparkt hat. Der Schutz des Rechtes ist ihm gewiss und das ist gut. Aber bei der Jungen Freiheit oder Gysi (und jetzt Heilmann) gibt es noch einen weiteren Aspekt: Abschreckung. Die Botschaft der klagefreudigen Postille und des Berliner Anwalts ist klar: Sich mit mir anzulegen ist ärgerlich und kann schnell teuer werden, eine unbedachte Formulierung reicht. Wer keine Lust auf Ärger hat lässt besser die Finger von gewissen Themen bei JF und Gysi und genau das ist wohl der gewünschte Effekt: Niemand soll sich genauer mit der Nähe der JF zu Neonazis und Rechtsextremisten beschäftigen und auch Gysis Interesse an einer öffentlichen Auseinandersetzung über sein Verhältnis zur Stasi ist eher gering.

Bei Heilmann hat das alles nicht so gut funktioniert.  Das passt zu seinem Looser-Lebenslauf:  Egal welche Aspekte des Wikipedia-Beitrages über ihn den Hinterbänkler gestört hat – jetzt kennen ihn alle. Aber das Prinzip ist das Gleiche wie bei JF und Gysi: Mit Recht Autoren zu verunsichern und so dafür zu sorgen, dass zumindest einige die Finger von Themen lassen, an denen man sich die selbigen schnell verbrennen kann.

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Thomas
16 Jahre zuvor

Kann hiertorts nicht nachvollzogen werden. (-:

Was ist so schlecht daran, daß Leute wie Gysi, Heilmann – und meinenthalben Klaus Barbie, der von Verges verteidigt wurde – sich auf den Rechtsstaat berufen? Der nix anders als die hierzulande ausgeprägte Zivilisation ist. Mehr hammwer nich‘.

Stefan, Du kannst Leuten nicht vorwerfen, daß sie sich bis auf das Äußerste verteidigen.

Das ist OK so, es macht zugestanden das Operative in der Wertung etwas schwieriger, aber hey: So funktioniert das im Rechtsstaat.

No risk, no fun.

Jens König
16 Jahre zuvor

Thomas, dass die Nutzung eines Rechtssystems nicht unbedingt immer etwas mit richtigem (also ethisch moralisch einwandfreiem) Verhalten zu tun hat, hat Stefan gerade sehr schön formuliert.
Denk nur daran, und ich zitiere absichtlich dieses Beispiel in diesem Zusammenhang, was Herr Graventeuth so alles mit seinen Abmahnverfahren getrieben hat.
Auf rechtlich einwandfreie Art wurden Gesetze, die dem Schutz einer Person dienen, genutzt, um einen persönlichen Vorteil zu erzielen.
Das ist hier nicht anders, nur ist der persönliche Gewinn nicht die Abmahngebühr, sondern die Ruhe vor journalistischen Nachforschungen und unangenehmen Veröffentlichungen.

Wenn, lieber Thomas, der „Rechtsstaat (…) nix anders als die hierzulande ausgeprägte Zivilisation ist.“, dann klingt das so, als sei das Recht und der Rechtsstaat perfekt. Unfehlbar, sakrosant und man habe sich damit abzufinden. Abgesehen davon, dass wir dann keinen Gesetzgeber mehr bräuchten, kann man diese Denkweise schon in die Schublade Untertanenmentalität einzuordnen.
Und ein lapidares „So funktioniert das im Rechtsstaat.“ zeugt nur davon, dass man sich selber mit seiner Ohnmacht abgefunden hat.

Tatsächlich gibt die Realität denen Recht, die sich eben nicht damit abgefunden haben. Diese Realität ist die Anarchie des Internets, einem System, das es Leuten wie Heilmann unmöglich macht, einmal veröffentlichte Texte aus der Welt zu tilgen.
Um Dich also leicht modifiziert zu zitieren: ?So funktioniert das nunmal mit dem Internet.?

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16 Jahre zuvor

Wikipedia in Deutschland gesperrt……

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, “die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wiki…

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