Wie zahlreiche Medien übereinstimmend berichten, hat das Bundesverfassungsgericht am 05. Juli dem Eilantrag eines CDU Bundestagsabgeordneten zugestimmt und die zweite und dritte Lesung des Gesetzes noch vor der Sommerpause untersagt.
Die Ampel Koalition und insbesondere Wirtschaftsminister Habeck hatten geplant, das umstrittene Gesetz kurzfristig zu beschließen und so mit einem Erfolg in die Sommerpause zu gehen. Mit der heutigen Entscheidung muss Wirtschaftsminister Habeck eine erneute Niederlage im Kampf um sein Prestigeprojekt hinnehmen.
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