Wenn Journalisten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Akteneinsicht erhalten, kann das teuer werden. Ein Volontär der WAZ-Mediengruppe soll 2.000 Euro Gebühren an das LANUV zahlen – und klagt nun gegen das dem grünen Umweltminister Johannes Remmel unterstehende Amt.
Transparenz ist auch den Grünen in NRW wichtig. Im Wahlkampfprogramm zeigte sich die Partei entschlossen, den Zugang zu Informationen zu erleichtern:
Das „Informationsfreiheitsgesetz NRW“ wollen wir zu einem „Transparenzgesetz“ weiterentwickeln und auch hier die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stärker nutzen. Das heißt, die Veröffentlichungspflichten der Behörden müssen durch weitere frei zugängliche Informationen und Dokumente ausgeweitet werden. Damit sollen Politik, Regierung und Verwaltung den Open- Government-Gedanken stärker Wirklichkeit werden lassen. Diesen Wandel wollen wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen und ihre eigenen Ideen und Verbesserungen für mehr Transparenz und demokratische Teilhabe einbeziehen.
NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) scheint dieser Teil des Programm seiner Partei nicht besonders wichtig zu sein. Nachdem David Huth, ein Volontär der WAZ-Mediengruppe, Akteneinsicht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erhalten hatte, bekam er von der Behörde zwei Rechnungen zu je 1000 Euro präsentiert – nahezu das Doppelte seines monatlichen Netto-Einkommens. Thema seiner Recherche: Millionensubventionen für die Fleischindustrie. Das LANUV stellte dem angehenden Journalisten die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter in Rechnung, berücktsichtigte allerdings keinerlei gebührenmindernde Gründe. Die wären zum Beispiel die wirtschaftliche Lage Huths gewesen, das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen und die Tatsache, dass er aus seiner Arbeit keinerlei wirtschaftlichen Vorteil zieht: Ob er eine aufwendig recherchierte Geschichte abliefert oder Pressemitteilungen umformuliert macht für sein Einkommen nicht den geringsten Unterschied.
Für das LANUV lohnt es sich hingegen Journalisten und Bürger zu behindern und durch extrem hoge Kosten abzuschrecken: So lässt sich die lästige Transparenz umgehen und nicht alles, was das Grünen-Ministerium und seine Ämter so treiben gelangt an das Licht der Öffentlichkeit. Und das Programm der Grünen ist offenbar nur ein Wahlkampfprogramm gewesen, das in der Wirklichkeit zumindest ihren Umweltminister offenbar nicht interessiert.
Huth hat, unterstützt von David Schraven und der WAZ-Mediengruppe, Klage gegen den Gebührenbescheid des LANUV eingereicht.
Na, und wenn wir schon Transparenz predigen, dann wär doch schön, transparent darüber zu informieren, was der Herr Volontär alles haben wollte an Akten und oder anderen Information, die etwa aus IT-Systemen extrahiert werden mussten, wie da heranzukommen war, und wie viele Leute dafür arbeiten mussten.
Transparenz ist schön und gut, aber es nicht Aufgabe der Allgemeinheit, die halbprivate Informationsbeschaffung eines Zeitungsvoluntärs zu alimentieren. Dafür gibt es zu Recht, wie für jede andere Amtshandlung auch, Gebühren.
@Ulrich Fuchs: Doch, dass zu bezahlen ist die Aufgabe eines Amtes, weil dadurch die Informationen öffentlich werden. Merkwürdig, dass das Umweltministerium zwar Geld für PR in eigener Sache hat, bei Journalistenanfragen aber auf einmal sparsam wird: 25.000 Euro für einen Waldkalender oder Geld für ein viersprachiges Bändchen über den Maifisch war ja auch da. Remmel scheinen gelenkte Informationen mehr am Herzen zu liegen.
Laut dem Text scheinen solche Rechnung ja normal zu sein und es wird nur geklagt, weil kostenmindernde Gründe nicht berücksichtigt wurden?
Oder ist so eine Rechnung an sich unüblich?
Da der Text im Plural von Ministern spricht: kostet das also in anderen Ministerium also vergleichbar viel?
ich fänd das so schon eher zu hoch. Aber lässt sich schwer sagen, wenn man nicht weiß, was angefordert wurde und wie umfangreich das wirklich war.
Journalisten haben eigentlich kostenlos Zugang zu solchen Informationen.
Ich finde das Vorgehen des Ministeriums falsch.
a) es ging um Aufklärung über die Frage, warum das Land NRW über eine Behörde unter Remmels Aufsicht in die Förderung der Fleischmilliardenkonzerne steckt. Es geht nicht um ein halbprivates Vergnügen.
b) Gebühren sind nicht falsch – es sei denn, sie werden prohibitiv und abschreckend eingesetzt, wie hier, unter Remmels Aufsicht.
c) Wenn Gebühren erhoben werden muss, man sich an Gesetze halten. Auch das Haus unter Remmels Kontrolle. Es darf Aufwand berücksichtigt werden, es muss aber auch Bedeutung und Wert berücksichtigt werden. Und das wurde hier komplett ignoriert. Es entsteht der Eindruck, dass vor allem Geld für gelenkte Wahrheiten da ist, aber mit aller Gewalt alles intransparent gehalten werden soll, was kritisch werden kann.
Zum Schluss ein Wort zum Sinn der Akteneinsicht. Nur hier wird die Öffentlichkeit in die Lage versetzt unabhängig von Durchstechereien tatsächliche Vorgänge zu verstehen. Akteneinsicht für alle ist entscheidend. Und darf nicht durch rechtswidrige Gebührenbescheide blockiert werden. Deswegen klagen wir gegen das Remmel-Haus.
Es wär schon ok, da wenigstens eine im Vorfeld einsehbare Gebührenordnung auszuhängen, damit man vorher weiß, was auf einen zukommt.
Also das wäre das Allermindeste.
Der Einzelfall ist für mich ‚mal wieder Anlaß festzustellen:
1.
In vielen Behörden -auch auf kommunaler Ebene-ist nicht allen Mitarbeitern die Existenz des Informationsfreiheitsgesetzes bekannt.
Folglich sind auch die darin enthaltenen Rechte der Informationssuchenden und die Pflichten der Informanten nicht allen Behördenmitarbeitern bekannt.
Hier besteht -in allen Behörden- interner Nachholbedarf!!!
(Ich habe , daß kann ich allerdings nur aus einer mittlerweile großen zeitlichen Distanz vom Alltag kommunaler Verwaltungsarbeit sagen, den Eindruck, daß seitens der Kommunalen Spitzenverbände gegenüber ihren Mitgliedern mehr hätte getan werden können, um auf eine bürgerfreundliche Praxis bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes in den Kommunen hinzuwirken -Nachholbedarf?-)
2.
Die meisten Bürger kennen das Gesetz nicht.
Ich habe schon mehrfach gegenüber Redakteuren örtlicher/regionler Medien , aber auch gegenüber einigen kommunalen Verwaltungen angeregt, ihrerseits per Bericht/Kommentar oder sonstwie die Bürger diesbezüglich aufzuklären.
Auch hier besteht -seitens der Medien/der Behörden-Nacholbedarf.
3.
Wenn der Redakteur einer Zeitung -eines anderen Mediums-Einsicht aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes verlangt, wird sich aus seinem Antrag ergeben, ob er das macht, um einem öffentlichen Informationsinteresse gerecht werden zu können, was m.E.unstrittig im konkreten Fall so ist, oder ob ein rein persönlichen Interesse -Neugier?-befriedigt werden soll.
Wobei ich davon ausgehe, daß regelmäßig gar nicht exakt unterschieden werden kann, ob ein öffentliches Interesse vorliegt oder lediglich ein persönliches-privates, denn aus persönlicher Neugier, kann , je nach gewonnener Erkenntnis, sehr schnell ein öffentliches Interesse hergeleitet werden.
Differenziert diesbezüglich das Gesetz? -Ich habe im Augeblick keine Zeit, ins Gesetz zu schauen-.
4.
Zum behördeninternen Nachholbedarf -sh.1- gehört , daß jeder, der befugt ist, Informationen zu erteilen bzw.Einsicht in Unterlagen zu gewähren, behördenintern verpflichtet werden muß, von sich aus (!!)vorher jedem Antragsteller zu erklären, was an Gebühren zu zahlen ist. Und auch die Medien, wenn sie über das Informationsfreiheitsgesetz den Bürger mehr als bisher aufklären sollten -sh.2-, müßten dabei auf die Gebührenpflicht möglichst präzise hinweisen.
5.
Zum konkreten Fall -zweimal je 1.000 €-:
5.1 Ich weiß nicht, ob und ggfls.wie detailiert die Gebührenberechnungen im konkreten Falle gestaltet sind;deshalb kann ich zu Details nichtgs sagen;
also auch nicht dazu, wie vorstehend angesprochen, ob und inwieweit gebührenrechtlich „Ermäßigungen“ möglich sind -von amtswegen/auf Antrag, bei begründetem öffentlichen Interesse an der Info?
Deshalb ist zu hoffen, daß die unbedingt zu begrüßende Klage, die im konkreten Fall -sh.oben Stefan Laurin- ansteht, Klarheit/Rechtssicherheit bringt.
Möglicherweise kann die Klage über die Entscheidung im Einzelfall dazu dienen, daß letztlich sogar höchstrichterlich einige Grundsatzfeststellungen zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes erfolgen und zu der de facto Einschränkung der Informationsfreiheit infolge drastischer -unverhältnismäßig hoher- Gebührenfestsetzungen.
5.2
Wenn das Gebührenrecht -ausnahmslos-eine Gebührenberechnung in der gen.Höhe vorsieht, wäre es, unabhängig vom Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung an der Zeit, daß Landesregierung/Landtag von sich aus über eine Änderung des einschlägigen Gebührenrechtes nachdenken.
Solange das nicht geschieht mit Folgen wie im konkreten Fall, ist das Informationsfreiheitsgesetz NRW für mich eine Farce.
5.3
Und bevor durch Bündnis 90/Die Grünen über ein das Informationsfreiheitsgesetz erweiterndes/ergänzendes Gesetz -Transparenzgesetz??- nachgedacht wird, sollte in den Behörden, z.B. im Landesamt für….., ggfls.aufgrund ministerieller Weisung, bedacht werden, ob und wie das bestehende Recht so auslegungsfähig ist -einschl.des geltlnden Gebührenrechtes-, daß die Informationsfreiheit in NRW keine Farce, sondern in der Realität ein weitgehend unbehindertes/unbelastetes jedermann Mitbürger bekanntes und jedermann stets zugängliches Recht ist, welches nicht durch unverhältlnismäßig hohe Gebühren substantiell eingeschränkt wird.
PS
Eine Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes mittels eines (neuen)Transparenzgesetzes erscheint mir diskussionswürdig (und subjektiv sowie weitgehend unbedacht-auch wünschenswert. Allerdings -sh.konkreter Fall- sind dabei, wie bei jedem Gesetz, die behördeninternen Kosten zu schätzen und im Gesetzgebungsverfahren zu bedenken, einschließlich der sich aus solchen Kosten möglicherweise ergebenden Belastungen eines informationsbegehrenden Bürgers, die de facto dann eine Beeinträchtigung der Rechtswahrnehmung wären;bin gespannt, ob, wann und wie es zu einer solchen Gesetzesinitiative der Landesregierung oder der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Landtag kommt.
Klasse, die von newsroom schreiben über euch!! https://www.newsroom.de/news/detail/750057/nordrhein-westfalen_informationsfreiheitsgesetz_gilt_offenbar_nur_in_sonntagsreden Glückwunsch!
Der DJV hat eine Pressemitteilung zu dem Thema herausgegeben:
IFG zur Abschreckung journalistischer Recherche?
Auch in NRW häufen sich die Fälle, in denen Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erschwert werden. Das Gesetz, das auf Landesebene seit 2002 eigentlich zu mehr Transparenz in der Verwaltungsarbeit führen soll, wirkt auf Journalisten inzwischen eher abschreckend – wie der aktuelle Fall eines WAZ-Volontärs zeigt, der vom Landesumweltamt Gebührenbescheide in Maximalhöhe erhielt.
Ein Volontär der WAZ-Mediengruppe soll 2.000 Euro Gebühren an das unter Umweltminister Johannes Remmel stehende Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zahlen – nahezu das Doppelte seines monatlichen Netto-Einkommens. Wie bereits aus anderen Fällen bekannt, splittete das LANUV den Antrag des Volontärs auf Einsicht in Unterlagen zu Millionensubventionen für die Fleischindustrie in zwei Anträge auf und erhob jeweils die Maximalgebühr in Höhe von 1.000 Euro – „ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Journalisten oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit“, wie die DJV-Landesgeschäftsführerin Dr. Anja Zimmer betont, die dringenden Handlungsbedarf beim IFG sieht.
Erst kürzlich hatten auf Bundesebene der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesinnenministerium (BMI) mit ihrer Verweigerungstaktik zur Offenlegung olympischer Medaillenvorgaben geglänzt (siehe DJV-Meldung vom 9.8.2012 unter bit.ly/OyV2YI). Das BMI schaffte es in diesem Fall, den IFG-Antrag in 68 Einzelanträge zu unterteilen.
Was auch immer das LANUV im aktuellen Fall antreibt, der Verdacht drängt sich auf: Sollen hier Journalistinnen und Journalisten abgeschreckt werden, die mit ihren Recherchen Transparenz schaffen wollen? Berechtigte Fragen von Journalisten an Behörden werden so ad absurdum geführt und die Pressefreiheit wird konterkariert. „Der Gesetzgeber muss schleunigst tätig werden“, so Dr. Anja Zimmer, „denn Transparenz sieht anders aus!“
Der DJV-NRW unterstützt seine Mitglieder in IFG-Verfahren und sammelt weitere Beispielfälle für Musterklagen.
Das Verhalten des Landesamtes ist fragwürdig. Allerdings ist die Schlussfolgerung von Stefan Laurin („NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) scheint dieser Teil des Programm seiner Partei nicht besonders wichtig zu sein“) nur dann korrekt, wenn Remmel zuvor von dem Fall bzw. von dem Gebaren der untergeordneten Behörde Kenntnis gehabt hätte. Ansonsten ist das eine billige Polemik, die der Sache selbst nicht dient und auch überflüssig wäre.
@Theo: Nach unseren Informationen war das der Fall.
Dann wäre es in der Tat ziemlich dämlich von Remmel.
[…] und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Akteneinsicht erhalten, kann das teuer werden.www.ruhrbarone.de/informationsfreiheit-nrw-umweltministeri… Originalartikel lesen Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Marktnews Umwelttechnik Deutschland […]
Es Geht um ein Gesetz. Dieses Umzusetzen und die dort drin enthaltenen Voraussetzungen zu schaffen ist Aufgabe der Behörden.
Aufgrund der von ihnen bisher betriebenen Formularwut und einem System der 1000 Fördertöpfe ist aber fast unmöglich, diesem Gesetz personell nachzukommen. Hier nun wirtschaftliche Gesichtspunkte einzubinden und durch undurchsichtige Gebühren eine für den EDV Einsatz optimierte Personaldecke einzubinden zeigt die Schwächen im System.
Das System ist nicht tauglich die Rechte aus dem Gesetz bereitzustellen und wenn dann nur unter erheblichem Personalaufwand. Jedem privatwirtschaftlichem Unternehmen würden im Falle einer Prüfung immense Kosten entstehen, würde es so ein schlampiges Archiv führen.
Jetzt lernt Behörden und Staat, wozu ein Archiv gut sein kann und was er in den letzten Jahrzehnten der Wirtschaft für Kosten aufbürdet hat funktionierende Archive zu unterhalten. Diese waren dort notwendig um für bis zu 10 Jahre nachvollziehbar eventuellem staatlichem Informationshunger nachzukommen. Dieses Versäumnis der Staatlichen Archive soll nun für die Behörden Kosten neutral unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgemerzt werden, nach der bisher üblichen Denkweise wir machen keine Fehler, wir haben Vorschriften, also wozu alte Akten nochmal Griff bereit halten oder diese gar elektronisch archivieren?
Ich denke , das unter dem enormen Kostendruck für die Behörden aus dem Informationsfreiheitsgesetz, es zukünftig zu einer Novellierung kommen wird. Die gerade erreichten Rechte der Bürger werden dann wieder einschränkt werden.
[…] Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung (Ruhrb… – […]
[…] von den Ruhrbaronen […]
Es war schon immer etwas teurer eine gute Demokratie zu haben (anstatt eine die nur auf dem Papier steht).
@#12: Sollte es tatsächlich so sein, dürfte es schwerfallen, dir zu widersprechen.
[…] Bankenregulierung aber mit der CDU oder der FDP durchsetzen will, dann viel Vergnügen dabei." Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung Wenn Journalisten Informationen vom Umweltministerium anfordern, setzt der dort amtierende GRÜNE […]
Was mich wundert, ist dass die zuständige Stelle im Voraus nicht auf die Kosten hinweisen musste.
[…] wir darüber berichteten, das David Huth, Volontär der WAZ-Mediengruppe, mit über 2000 Euro Gebühren für eine Anfrage […]
[…] einen Artikel im Journalisten-Blog Ruhrbarone vom 01.10.2012 Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung, ist uns bekannt geworden, dass eine Klage gegen LANUV NRW in einem ähnlich gelagerten Fall auch […]
[…] Es sieht so aus, als ob diese Praxis vom LANUV NRW als Abschreckung der Bürger eingesetzt wird, wie Journalisten aus dem Blog „Ruhr Barone“ es anhand eines ähnlich gelagerten Falls analysiert haben, siehe: Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung. […]
[…] Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurückgerudelt […]
[…] Stefan Laurin veröffentlichte am 1. Oktober 2012 folgenden, eigenen Artikel in seinem Journalisten-Blog: Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung. […]