Heute wird in Dortmund der neue Ausländerbeirat gewählt, der künftig Integrationsrat heißen wird. Höchste Zeit also für einen Selbstversuch: Wie ich zum ersten Mal in meinem Leben an einer Wahl teilnahm!
Ich bin Staatsbürger eines Niemandslandes und habe noch nie an allgemeinen politischen Wahlen teilgenommen. Ich habe einen kanadischen Pass, weil ich irgendwann mal in Kanada geboren wurde, aber meine deutschen Eltern sind leider wieder nach Deutschland zurück gewandert, als ich acht Monate alt war. Da galt meine Stimme noch nicht. Der kanadische Pass (einen zusätzlichen deutschen Ausweis habe ich nicht) hat mich vor Musterung und Bundeswehr bewahrt und mir die Aura eines geheimnisvollen Weltbürgers gegeben; mehr verbindet mich nicht mit Kanada. Ich habe das Land zum ersten Mal besucht, als ich schon 43 war. Nett da. Aber nicht meine Heimat. Meine Heimat ist das Ruhrgebiet.
Beteiligt habe ich mich bisher weder an Wahlen in Kanada (ist Pierre Trudeau eigentlich noch Premier?) noch an deutschen Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen. Heute jedoch war ich zum ersten Mal aufgefordert, aktiv ins Geschehen einzugreifen! Ich war gefordert, man wollte meine Stimme! Und auch, wenn ich auf den imaginären abgetragenen Wahlsonntagsanzug mit dem leicht speckigen, zu oft gebügelten Kragen verzichtete, der zu solchen Gelegenheiten voller Stolz und Würde aus dem Schrank geholt wird, und auf den nass gekämmten Seitenscheitel ebenfalls, so wollte ich mich doch angemessen auf diesen wichtigen Termin vorbereiten.
Kurze Google-Orgie, dann Ratlosigkeit. Das Netz hält allerhand nützliche Informationen für mich bereit; ich lerne, dass der Integrationsrat erstmals gewählt wird, den bisherigen Ausländerbeirat ablöst und mit mehr Kompetenzen ausgestattet sein soll. Alle Fragen der Kommunalpolitik sollen auch Angelegenheit des Integrationsrates sein. Das ist ja löblich. Aber wen soll ich wählen? Nach einiger Suche finde ich den Stimmzettel, darauf 13 Namen. Kenne ich alle nicht. Aber vor einigen Wochen gab es in den Ruhr Nachrichten mal ein Foto mit einigen Kandidaten, von denen mir besonders ein Rastamann gut gefallen hat. Steht er auf der Liste? Ja, wahrscheinlich, aber wer von denen könnte es sein?
Die „Allgemeine Liste der türkischen Verbände“ steht auf Listenplatz 1 und weist drei Namen auf. Hinter Sönmez, Gülec und Karaca-Tekdemir steht immer „deutsch“ als Staatsangehörigkeit. Aber wofür stehen diese Leute? Was will mir die „Internationale SPD-Liste“ unter Nummer 2 sagen? Ist Dmitrij Reusenmann ein Spätaussiedler aus der Ukraine, für wen wirft er seine Netze aus? Hm, er ist Beisitzer und Internetbeauftragter der CDU Ortsunion Dortmund-Hörde, aber das steht nirgends. Kann ich ihm trauen? Ist Kokou Apenouvon der Rastamann meines Vertrauens? Nö, er stammt aus Togo und hat das Buch „Am Zuckerspeicher“ über seine Jahre als Asylbewerber geschrieben. Wer die „Interkulturelle Liste“ ist und wofür sie steht, was sich hinter „VMDO“ verbirgt oder was die „Linke gegen Ausgrenzung und Faschismus“ will außer gegen Ausgrenzung und Faschismus zu sein, erschließt sich mir nicht. Großes Interesse weckt hingegen auf Listenplatz 12 eine Verena Freifrau von der Heyden-Rynsch. Ich weiß, dass eine Straße in Dorstfeld so heißt und entnehme Google, dass die Freifrau offenbar ein Übersetzungsbüro in der Gutenbergstraße unterhält, aber noch besser gefällt mir der Name ihrer Partei: „Verena löst Eure Probleme“. Das isses! Ich wähl die VLEP! Oder nö, lieber doch nicht, ich hab ja keine Probleme. Jedenfalls keine, bei denen mir Verena helfen könnte.
Und mein Rasta? Dem Namen nach kann das nur Sebastiao Manuel Sala sein. Das klingt doch gut, das hat Stil und Melodie. Außerdem erinnert mich sein Vorname an den großartigen Fotografen sozialer Missstände Sebastiao Salgado. Den wähl ich! Mal schauen, was Google über ihn weiß: Aha, der Mann aus Angola gehört dem letztes Jahr gegründeten Basisverband der Rastafari (BVR) an und hat zum 100-jährigen Geburtstag des BVB ein interkulturelles Fußballturnier im Dortmunder Hoeschpark veranstaltet. Cool, ein echter Reggaemann. Wenn der wüsste, dass ich noch neulich, beim Neujahrsempfang des Marketing Clubs Dortmund, artig mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit Prinz Asfa-Wossen Asserate, einem Großneffen des äthiopischen Kaisers und schwarzen Messias Haile Selassi, parliert und den eingeprägten Lion of Juda auf seiner Visitenkarte bewundert habe. Also klare Sache: der Angola-Sepp ist mein Mann.
Mein Wahllokal ist die Petri-Grundschule auf der Beurhausstraße. Drei Wahlhelfer langweilen sich. Es ist kurz nach der Sendung mit der Maus, als ich meiner Staatsbürgerpflicht nachkomme. Ob die Wahlhelfer ein paar Tipps für mich haben? Wo kann man denn mal was über die Kandidaten erfahren, ohne das halbe Netz durchpflügen zu müssen? Öh, gute Frage, wissen wir auch nicht. Und wenn wir’s wüssten, dürften wir’s Ihnen nicht sagen. Wofür die Kandidaten programmatisch stehen, wer hinter ihnen steht, wofür sie kämpfen, ist alles ein großes Geheimnis. Nicht aber die Wahlbeteiligung: Ich bin der 21. Wähler seit Öffnung der Wahllokale um 8 Uhr morgens, doch allein in meinem Wahlbezirk sind über 3.000 Wähler aufgerufen. Fünf Prozent Wahlbeteiligung wären schon ein Erfolg, sagen die Wahlhelfer. Na prima. Dann weiß ich ja, welche Relevanz es hat, wenn demnächst ausländerrelevante Fragen im Rat erörtert werden. Hauptsache, es läuft dann guter Dub im Plenarsaal!
die Whalbeteiligung samt (nicht vorhandener Werbung) entspricht der Bedeutung der Integrationsräte in der Realität..
wenn man wirklich etwas für die Integration erreichen will, sollte man diese Räte abschaffen, und das Wahlrecht für die „echten“ Räte auch den nicht-deutschen Staatsbürgern geben
@BesorgterBürger: Da stimme ich sofort zu. Mindestens das kommunale Wahlrecht gehört jedem Bürger zuerkannt, der am Stichtag in der Gemeinde gemeldet ist. Und der darf nicht nur wählen, sondern sich auch wählen lassen.
Brilliante Analyse. Am Ende wird’s als Feigenblatt benutzt.
Kurz vorm Tatort hier der aktuelle Zwischenstand:
https://wahlen.digistadtdo.de/ergebnisse/IW2010/BF/iw2010.html
Immerhin über acht Prozent Wahlbeteiligung! Aber nur 59 Stimmen für den Rastafari. Also kein Dortmunder Reggae-Rathaus…
@Perik:
>Also kein Dortmunder Reggae-Rathaus…
Is nich schlimm. Aus dem Dortmunder Rathaus erschallen doch eh zur Zeit dangerous dubs. (-:
Ja, ich habe es heute auch gemacht: Zum ersten Mal in meinem Leben habe ich an einer Wahl teilgenommen.
„Yes, I can!“ dachte ich mir voller Begeisterung, als ich Mitte Januar eine Einladung zur Integrationswahl in meinem Briefkasten entdeckt habe. Ich verabschiedete mich mit 18 Jahren von meinem Heimatland, so dass ich meiner Staatsbürgerpflicht zu Hause nicht nachkommen konnte. Seitdem war ich nur geistig, aber nicht physisch an den Wahlen beteiligt. Und nun – ich darf selbst wählen. Wow!
Laut der Einladung zur Integrationswahl sollte ich auf der Internetseite http://www.essen.de/Integrationsbeirat weitere Informationen finden. Die Adresse erwies sich leider als „HTTP Error 404“. Zum Glück gibt es XING, Yasni, Google etc. Die haben mir geholfen, Infos über die Kandidaten zu sammeln.
Mein Wahllokal ist die Tigelschule direkt hinter der Essener Uni. Drei Wahlhelfer langweilen sich. Sie begrüßen mich ganz freundlich. Auf der Liste mit etwa 30 Namen bekomme ich als Erste ein Häkchen gegenüber meinem Namen. Außerdem bekomme ich einen Wahlzettel in die Hand. Ich gehe in die pro-visorische Kabine. Ein Kreuzchen. Erledigt.
Es ist kurz vor 16 Uhr. Der Wahlhelfer mit der Zeitung in der Hand versteckt seine Enttäuschung wegen der Wahlbeteiligung nicht: „Nach einer halben Stunde nach der Schließung werden wir mit der Auszählung bestimmt fertig sein.“ In der Box liegen 20 bis 40 Zettel mit Einladung zur Wahl. So viele Menschen haben bis jetzt gewählt.
Auf dem Weg nach Hause höre ich die Funkhaus-Europa-Nachrichten. Ich erfahre über den Einsatz in Afganistan, über den Wechsel im Zentralrat der Juden und über den Missbrauch in der katholischen Kirche. Über die Integrationswahl in NRW höre ich in den Nachrichten um 16 Uhr nichts.
Im Internet auf der Seite http://www.essen.de erfahre ich später mehr. Ich lese: „Ein gutes Ergebnis für die Stadt und den Integrationsrat.“ Die Wahlbeteiligung liegt in Essen bei 13,6 %.
Nur jeder Siebte hat seine einzige Möglichkeit genutzt, mit seiner nichtdeutschen Stimme die Politik in seinem neuen Zuhause mitzugestalten. Ein gutes Ergebnis?
Warum dürfen denn die eingebürgerten Deutschen mitabstimmen? Das sind doch nach Recht & Gesetz deutsche Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Muß man das verstehen?
Auf welcher Grundlage erfolgte das?
Warum bekommen die eingebürgerten Deutschen einen Sonderstatus?
@Bert: Deutsche und EU-Ausländer können kandidieren, aber nicht wählen.
„…Wahlberechtigt sind
1. Ausländer,
2. Deutsche,
wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
a) 16 Jahre alt sein,
b) sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
c) mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wahlberechtigte Personen nach Ziffer 2 müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen…“ (Amt für Statistik und Wahlen, Düsseldorf)
Von dieser Ausnahme von EU-Ausländern („…können kandidieren, aber nicht wählen“) weiß ich nichts, Stefan.
EU-Ausländer dürfen ganz sicher wählen – ich habe am Sonntag eine finnische Staatsbürgerin zum Wahllokal gefahren.
Übrigens sind diese „provisorischen“ Wahlkabinen dieselben, die bei allen Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen zum Einsatz gekommen sind, an denen ich teilgenommen habe.
Es grüßt Euch: Stoffel
@Stoffel:
Hier jetzt ganz genau (Nur 2010 wurde mit 2005 verwechselt):
Wer durfte den Integrationsrat wählen?
Am 7. Februar 2010 wurden 22 Mitglieder des Integrationsrates direkt gewählt. Weitere 11 Mitglieder bestimmte der Rat der Stadt Köln aus seiner Mitte. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
Aufgaben und Zusammensetzung des Integrationsrates
Wahlberechtigt waren die beiden folgenden Personengruppen:
1. Ausländische Staatsangehörige,
* die am Wahltag 16 Jahre alt waren (7. Februar 1994 oder früher geboren),
* sich seit mindestens einem Jahr (7. Februar 2009) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhielten und
* seit mindestens dem sechzehnten Tag vor der Wahl (22. Januar 2010) in Köln Ihre Hauptwohnung hatten.
2. Deutsche Staatsangehörige,
die, die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl (6. Februar 2005) erworben hatten. Grundlage hierfür ist § 3 Absatz 1 Nummern 2, 3. 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), der folgende Regelungen enthält:
* Nummer 2: durch Erklärung nach § 5 StAG.
Erläuterung: Dies bezieht sich auf nichteheliche Kinder deutscher Väter, die vor dem 1. Juli 1993 geboren wurden.
* Nummer 3: durch Annahme als Kind nach § 6 StAG.
Erläuterung: Dies bezieht sich auf Personen, die von einem/einer Deutschen adoptiert wurden. Der Annahmeantrag musste gestellt worden sein, als das adoptierte Kind noch minderjährig war.
* Nummer 4: durch die Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes ( § 7 StAG).
Erläuterung: Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.
* Nummer 4a: durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (§ 40a).
Erläuterung: Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat den Begriff des Deutschen erweitert. Danach gibt es Deutsche mit und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die Rechtsstellung des Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurde für die vielen Volksdeutschen geschaffen, um diesen nach dem Verlust ihrer Heimat einen staatsrechtlichen Schutz zu gewähren. Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG gewesen ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bereits zu besitzen, hat an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Für einen Spätaussiedler, seinen Ehegatten und seine Abkömmlinge galt dies aber nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt wurde.
* Nummer 5: für einen Ausländer durch die Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG).
Außerdem mussten Sie
* am Wahltag 16 Jahre alt sein (geboren am 7. Februar 1994)
* mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl (22. Februar 2010) in Köln Ihre Hauptwohnung haben.
Alle Wahlberechtigten mit einer deutschen Staatsangehörigkeit waren nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie konnten bis zum 26. Januar 2010 die Eintragung beim Wahlamt beantragen.
Öffentliche Bekanntmachung zum Verfahren zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
Nicht wahlberechtigt waren,
* Ausländerinnen und Ausländer, die Angehörige ausländischer Streitkräfte waren oder zum Personal von Botschaften und Konsulaten gehörten.
* Ausländerinnen und Ausländer, die Asylbewerberinnen oder Asylbewerber waren.
* Personen, die seit fünf Jahren und länger die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.
Auskunft und Beratung zur Frage der Wahlberechtigung und zum Wahlverfahren erhalten Sie beim Wahlamt.
Auskunft zu den Aufgaben und Arbeitsschwerpunkten des Integrationsrates erhalten Sie bei der Geschäftsführung des Integrationsrates im Interkulturellen Referat.
Erreichbarkeit und Öffnungszeiten des Wahlamtes
Adress- und Kontaktdaten der Geschäftsführung des Integrationsrates