Jo Conrad verurteilt

Glaubt an alles, außer an die Deutsche Weltkriegsschuld: Jo Conrad
(Foto: Thomas X)

Nach dem Honigmann (Knast), Ernst Zündel (Tod), Ryke Geerd Hamer (Tod trotz Wunderheilerei) und den Netzfrauen (Stress wegen Urheberrechtsverstößen und wegen Weltungerechtigkeit) hat es nun Jo Conrad erwischt. Es vermeldet der Niederrheiner.

Johannes „Jo“ Conrad (59), einer der bekanntesten Verschwörungstheoretiker Deutschlands, wurde gestern vom Amtsgericht Wittmund (Niedersachsen) in einem Strafprozess wegen Entziehung eines Minderjährigen zu eine Geldstrafe von 70 Tagessätze a 60 Euro verurteilt.

Ebenso verurteilt wurde eine 55-jährige Frau, die ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung erhielt. Es ging bei der Angelegenheit um einen damals 12-jährigen Jungen, der gerichtlich unter die Obhut des Jugendamtes gestellt wurde. Die Angeklagten, die dem Reichsbürger/Verschwörungstheoretiker-Milieu zuzurechnen sind, waren der Meinung, das Jugendamt würde nicht zum Besten des Kindes handeln, sondern andere Interessen verfolgen.

Obwohl beide Personen juristische Laien sind, haben sie anscheinend ihre Verteidigung selber organisiert und sich auf Formfehler wie vermeintlich falsche oder fehlende Ortsangaben und Adressen berufen, sowie auf einen angeblichen „rechtfertigenden Notstand“, der es geboten hätte, dem Kind Asyl vor dem Jugendamt zu gewähren.

 

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NDR
NDR
7 Jahre zuvor

"Nach dem Honigmann (Knast), Ernst Zündel (Tod), Ryke Geerd Hamer …"

Fitzek könnte man in der Reihe noch erwähnen…

Maren Soballa
Maren Soballa
7 Jahre zuvor

Ich habe mich in den letzten Monaten eingehend mit diesen "Verschwörungen" beschäftigt.
Leider ist das die Wahrheit. Falls Sie die Zeit aufbringen wollen, schauen Sie sich doch einmal den youtube Kanal von David Zublick an. Dort hören Sie ein Interview mit Roger Stone vom 14.8.2017.
Wenn Sie dann immernoch der Meinung sind, dass es keine Macht der Pädophilen gibt, dann bleibt Ihnen das unbenommen.

Also, jeder hat seine Meinung, aber Ihr Artikel greift inhaltlich zu kurz.
Mit freundlichem Gruß
Maren Soballa

BEAMTENDUMM
6 Jahre zuvor

Am 16. August 2017 wurde hier großspurig verkündet, dass das Amtsgericht Wittmund Jo Conrad und Angela Masch verurteilt wurde. Etwas voreilig würde ich meinen, denn inzwischen sind 14 Monate vergangen, und es gibt noch immer kein rechtskräftiges Urteil gegen die beiden Personen.

Gegen Angela Masch wird nie eine rechtskräftige Verurteilung in diesem Fall geben, denn sie ist vor ca. 4 Monaten verstorben. Beide hatten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel eingelegt, und bisher gibt es noch immer keinen Termin für eine Berufungsverhandlung.

Dafür gibt es Neuigkeiten von dem Jungen Dave, der damals aus dem Kinderheim abgehauen war. Er ist im Oktober 2018 erneut geflüchtet, und er hat inzwischen mehrere Videos über seine Flucht, seine Heimzeit sowie seine Zeit bei Angela Masch veröffentlicht. Ich vermute, dass euch das sicherlich nicht gefallen wird.

Er spricht ganz klar davon, dass es ihm bei Angela Masch gut ging, während er im Heim von Misshandlungen spricht.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

NDR
NDR
6 Jahre zuvor

Mein lieber Beamtendumm,

Urteil ist Urteil und mehr habe ich im Artikel auch nicht behauptet. Das schließt ja nicht aus, dass sich an dem Urteil später noch etwas ändern kann. Ob im Nachhinein noch Widerspruch gegen das Urteil eingelegt wird, ändert ja an dieser Tatsache nichts. Nach Deiner Logik dürfte man ja nie von einer Verurteilung berichten, solange der Fall nicht in die letzte Instanz gegangen ist oder die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

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