Justizskandal: OLG Stuttgart gibt Impftroll Recht

Großes Medieninteresse beim Skandalurteil von Stuttgart. (Foto: Andreas Weimann)
Großes Medieninteresse beim Skandalurteil von Stuttgart. (Foto: Andreas Weimann)

Stuttgart – Mehrfach hatten wir über den Fall „Bardens gegen Lanka“ berichtet. Herr Lanka hatte viel Geld ausgelobt, für denjenigen, der ihm eine Publikation vorweisen konnte, die die Existenz des Masernvirus belegt und dessen Größe bestimmt. Das hatte Mediziner Bardens getan, mehrere Studien an Lanka geschickt. Doch der wollte nicht zahlen. Zurecht – entschied heute das OLG Stuttgart.
Wer eine Chronologie der Ereignisse haben will, schaue hier, hier, hier, hier und hier. Letztlich hatte ein Gutachter beim  Landgericht Ravensburg für Bardens gesprochen. Lanka war vors OLG gezogen. Die Kollegen von der Schwäbischen Zeitung haben von dort heute hervorragend getickert.

Überraschend entschied der Senat zugunsten von Lanka. Wieso?

Weil in der Auslobung gefordert geweisen sei, dass EINE Publikation vorgelegt werde, die die Existenz belegt und die Größe darstellt. Zwar zweifelten die Richter nicht an der Existenz des Masernvirus, doch sahen sie eben jenes Kriterium der EINEN Publikation verfehlt; Bardens habe beide Aspekte in verschiedenen eingereichten Publikationen dargestellt. Die genau, schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.

Man könnte sagen, dass Juristerei nun einmal so sei – und dass Form mitunter Inhalt schlagen könne. Könnte man. Wäre nur nicht zu Ende gedacht. Denn wie soll eine Studie singulär die Größe des Masernvirus geeignet sein aufzuzeigen, ohne damit auch dessen Existenz zu belegen? Man stelle sich vor, ich würde eine Messung präsentieren, nach der mein Daumen 6 cm lang ist – wie soll solch eine Messung gültig sein, ohne die notwendige Annahme der Existenz meines Daumens? Eben. Gar nicht.

Bardens muss die Prozesskosten tragen. Ihm bleibt der Gang zum Bundesgerichtshof. Der ist in Karlsruhe – und knapp 80 km von Stuttgart entfernt. Was aber natürlich nach Ansicht des OLG nicht belegt, dass er auch existiert – steht zu vermuten.

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Johannes
Johannes
8 Jahre zuvor

Hm. Gerade zwei Berichte über diesen Prozess gelesen, einen auf faz.net (http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/berufungsprozess-in-stuttgart-impfgegner-verliert-100-000-euro-wette-zahlt-aber-nicht-14073647.html) und diesen hier.

In keinem Bericht sind die Bezeichnungen der beteiligten Gerichte durchgängig korrekt. Bei der FAZ wurde aktuell vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt, bei den Ruhrbaronen das Oberlandesgericht, was allein angesichts des Streitwerts auch plausibel erscheint. Nur erwähnen die Ruhrbarone dann einen "Gutachter beim AG Ravensburg", was eben wieder in Verbindung mit dem Streitwert von 100.000 EUR keinen Sinn ergibt.

Thomas Fischer hatte neulich in seiner Zeit-Online-Kolumne schon recht, was die Qualität der journalistischen Berichterstattung über Gerichtsprozesse angeht. Dieses kuriose Verfahren rund um den zunächst auslobungsfreudigen und sich dann mit Rabulistik rausredenden Impfleugner ist leider nur ein weiteres Beispiel. Man mag das jetzt als Korinthenkackerei empfinden, aber so etwas zeugt einfach von mangelnder Sorgfalt.

JoS
JoS
8 Jahre zuvor

Was war denn das für ein Gutachter? Ein Linguist? Denn offenbar scheint das Gericht ja nicht den Fall selbst, sondern die Frage des semantisches Status' des Wortes 'eine' debattieren zu wollen. Ich mein, klar, es wird andauernd darüber verhandelt, wie Vertragstexte genau zu lesen sind. Aber wenn jetzt in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bei einem schwerwiegenden Fehler entlassen werde, sollte ich dann im Falle einer Veruntreuung schnell noch Firmengeheimnisse verraten, damit ich zwei schwerwiegende Fehler begehe und deswegen nicht entlassen werde?!

sol1
sol1
8 Jahre zuvor

Nach der Lektüre des FAZ-Artikels kann ich den "Justizskandal" nicht erkennen:

/// Es habe sich bei der Ankündigung des Impfgegners nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, auf die der heute 32 Jahre alte Mediziner aus dem Saarland reagiert hatte, sondern um eine Auslobung. So begründet es jedenfalls das Oberlandesgericht in seinem Urteil. Und dabei bestimme alleine derjenige, der auslobt, die Regeln und wofür er bezahlt.

Der Impfgegner hatte auf einer Internetseite im Jahr 2011 demjenigen 100.000 Euro versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der sowohl die Existenz als auch die Größe des Virus belegt werde. Der 31-Jährige hatte sechs Arbeiten eingereicht, die sich ergänzten. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen könnte noch Beschwerde eingelegt werden. ///

Aber ihr könnt ja auch versuchen, hier die 100.000 Dollar einzutreiben:

http://galileowaswrong.com/the-100000-heliocentric-challenge/

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Wahrscheinlich hat sich Lanka bei der Formulierung des Wettangebots von den "Freunden" der Preisausschreiben-mit-Kaffeefahrt-Mafia beraten lassen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Auch ein Preisausschreiben ist nur eine Sonderform der Auslobung – eine einseitige Willenserklärung des Gewinnversprechens -, bei der mehrere Bewerber innerhalb einer Abgabefrist teilnehmen können, während bei einer reinen Auslobung nur der Allererste, der die richtige Lösung übersendet, gewinnt – was für dieses Urteil unerheblich wäre. Insofern berichtet auch die FAZ etwas "unscharf".

sol1
sol1
8 Jahre zuvor

Wenn mir jemand 1000 Euro auslobt dafür, daß ich sechs Kilometer laufe, und ich mit Pausen jeweils sechsmal einen Kilometer laufe, kann ich mich auch nicht beschweren, daß ich das Geld nicht bekomme – auch wenn es offensichtlich ist, daß die ganze Strecke am Stück laufen kann.

Christian Perzl
Christian Perzl
8 Jahre zuvor

Naja, eine Auslobung ist eben wortwörtlich, vom Recht her genau definiert und ist auch richtig so zum Schutz des Auszulobenden und der "Vertrags"sicherheits.
Da kann man, so laut wie es geht, Justizskandal rufen. Aber mir ist es lieber das Gericht hält sich zu stark an den Wörtern des Zivilrechtes, als dass das Gericht je nach Tagesform seine Urteile austeilt.

Was mich aber zum Lanka kommen lässt.
Kurz geschrieben: Trollen und den ihnen ähnlich geratenen ideologischen Kreuzrittern, kommt man weder im Web noch in der Realität mit Fakten bei.
Sie werden immer die Spielregeln beugen, um so gefüllt als Sieger vom Feld zu treten.

Das ist eine mehr als bittere, aber notwendige, Lektion:
Man kümmert sich nicht um dem "Kontaminierten", man muss versuchen die Ausbreitung zu verhindern.
Leichte Fälle kann man noch, fürs eigene Vergnügen, mit sämtlichen Arten des Humors kommen. Bei den Schweren muss man hoffen dass sie nicht aktiv werden, oder wenn doch das die Staatsgewalt schnellstens eingreift.

trackback

[…] Lanka dennoch Recht gab – wenn auch nicht in der Sache, sondern nur in der Form – nennt der Ruhrbarone-Blog einen “Justizskandal” und die Schwäbische Zeitung konstatiert eine “schädliche […]

Christian
Christian
8 Jahre zuvor

Ohne den Wortlaut des Urteils zu kennen, erlaube ich mir den Hinweis, dass ein Papier, dass die Größe eines Virus beweist, wohl denklogisch zugleich die Existenz desselben nachweisen muss. Nach der juristischen Methodenlehre (die leider an den Universitäten in den letzten Jahrzehnten immer stärker vernachlässigt wurde) dürfen solche denklogischen Notwendigkeiten bei der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen nicht außer acht gelassen werden, da sonst falsche Ergebnisse produziert werden. Das scheint mir hier – vorsichtig formuliert: möglicherweise – der Fall zu sein.

Lemurian
Lemurian
8 Jahre zuvor

"Mimimimimi" ^^

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Christian: Wir sollten nicht den Fehler machen und dieses auf einer klitzekleinen Formalie beruhende Urteil mit soviel Inhalt überladen, dass Lanka die daraus resultierende Popularität als "Gewinn" für seine Impfgegner-Aluhüte nutzen kann. Der Richter hat durchaus kritisch und ablehnend gegenüber Lankas Hirnauswürfen argumentiert, kommt aber in diesem konkreten Fall des Widerspruchs gegen die Auszahlung einer Auslobung zivilrechtlich nicht weiter. Er kann nun mal aus 6 Studien nicht eine einzige zusammenzaubern, auch wenn er wollte.

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

Gerichte in Deutschland haben weder die Aufgabe, den Beweis über die Existenz oder Nichtexistenz von Viren durchzuführen, noch sind sie berechtigt über die Gesinnung von Prozessbeteiligten zu urteilen. Ihre Aufgabe besteht schlicht und einfach darin, zu überprüfen, ob eine Sache Rechtens ist oder ob sie gegen geltendes Recht verstößt. Im Fall Lanka ./. Bardens stellte das Gericht offenbar fest, dass es sich um eine Auslobung und nicht um eine Wette handelte. Eine Auslobung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das heißt die Bedingungen unter denen die ausgelobte Summe ausgezahlt wird, regelt einzig und allein der Auslobende, in diesem Fall Lanka. Wenn Lanka jetzt behauptet, dass er das "eine" Werk haben wolle, indem sowohl die Existenz als auch die Größe des Masernvirus bewiesen und bestimmt wird, Bardens aber stattdessen mehrere Werke präsentiert, in denen entweder die Existenz oder die Größe bestimmt wird, aber nie beides auf einmal, dann hat Bardens die Voraussetzungen für die Auszahlung der Summe nicht erfüllt.

@1, @4, @8

es ist in der Tat so, dass die Qualität journalistischer Berichterstattung über Gerichtsprozesse häufig zu wünschen übrig lässt. Gegenüber den Ruhrbaronen ließe sich dieser Vorwurf in so weit konkretisieren, dass einige Autoren der Meinung sind, Gerichte hätten von der Art her „Gesinnungsurteile“ zu fällen, im Konkreten Fall: gegen Lanka zu entscheiden, weil dieser ein „Impftroll“ sei und somit automatisch der Böse in dem Prozess, der aufgrund seiner Weltanschauung verurteilt werden muss.

Einen ähnlichen Fall gab es hier vor ungefähr zwei Jahren, als eine Gruppe als Weihnachtsmänner vermummte Antifaaktivisten einen Hörsaal der Bochumer Uni stürmte, weil dort ein Rechtsextremer in der Vorlesung saß. Für das Urteil des Gerichts war jedoch nicht die Gesinnung des Rechtsradikalen Gegenstand oder in irgendeiner Weise interessant, sondern der Hausfriedensbruch der Antifaaktivisten, was sowohl der Journalist (ich glaube es war Martin Nievendick), noch der Großteil der hier kommentierenden Leser wirklich wahr haben wollte. Auch damals wurde das Gericht anschließend in zahlreichen Kommentaren diskreditiert.

Im Fall Lanka von einem Justizskandal zu sprechen, ist schon ein Hammer, denn Justizskandal bedeutet im besten Fall, dass es sich bei dem Urteil des OLG Stuttgart in der Einschätzung des Autors um einen Justizirrtum, im schlechtesten Fall um Rechtsbeugung handelt. Der Fehler liegt aber wohl eher beim Autor, konkret in dessen verqueren Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

sol1
sol1
8 Jahre zuvor

Und ich empfehle das nochmalige Lesen des Kommentars 13.

Dann erfährst du, was an dem Ausdruck "Justizskandal" unsinnig ist.

Wenn Du es verstehst.

sol1
sol1
8 Jahre zuvor

Was viele hier nicht bedenken:

Hätte das Gericht anders entschieden, hätte sich Lanka von seinen leider immer noch zahlreichen Jüngern als Opfer eines Gerichts hinstellen lassen, das sich in wissenschaftliche Angelegenheiten einmischt. So allerdings ähnelt er einem gerissenen Heizdeckenverkäufer, der lediglich aufgrund seiner Formulierungen im Kleingedruckten davongekommen ist.

Hapi
Hapi
8 Jahre zuvor

@14: Ein Urteil als skandalös zu bezeichnen, dass man nicht gelesen hat, weil es nicht ein Mal geschrieben wurde, zeugt von Inkompetenz und Arronganz.

Empörungsjournalismus.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#18 Sebastian: Du hast mit Deinem Artikel ja im Sinne der Aufklärung grundsätzlich recht. Aber selbst wenn Lanka nun anstatt der "einen" Studie in seiner Auslobung gefordert hätte, die Indizien sollten bitte alle auf Kyrillisch eingereicht werden und Bardens hätte auf Englisch/Deutsch geliefert, wäre das Urteil genauso ausgefallen – weil es in diesem Prozess letztlich nur um die 100.000 Euronen ging und nicht um den Schutz der Wissenschaftsehre vor albernen Hohlköpfen.

Die ausführliche Widerlegung von Lankas Wahnvorstellungen ist ja durch das Gutachten von Prof. Andreas Podbielski von vor einem Jahr unwidersprochen gelungen, aber um diese Inhalte ging es jetzt nicht. Das sagt Bardens übrigens auch selbst, hier:
http://www.schwaebische.de/mediathek_titel,-Bardens-nach-Prozess-Sehe-mich-als-Sieger-_vidid,113336.html

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

@14

mein lieber Sebastian.
Durch wiederholtes Lesen wird weder das Stuttgarter Urteil zu einem Skandal, noch die journalistische Qualität des Artikels besser. Außerdem finde ich den letzten Satz Deiner Bemerkung "Wenn Du verstehst," ein wenig unverschämt, denn damit versuchst Du mich für dumm zu verkaufen.

ich weiß allerdings, dass sich Resistenzen nicht nur gegen Wirkstoffe entwickeln können, sondern genauso gegen Kritik und wünsche Dir in diesem Sinne: Gute Besserung.

Hartmut Holzgraefe
Hartmut Holzgraefe
8 Jahre zuvor

"Denn wie soll eine Studie singulär die Größe des Masernvirus geeignet sein aufzuzeigen, ohne damit auch dessen Existenz zu belegen?"

Gegenargument: Die Bestimmung der Länge der angeblichen Darmwürmer in der MMS-Szene würde auch nicht belegen dass es sich dabei tatsächlich um Würmer und nicht um verätzte Darmschleimhaut-Artefakte handelt …

Ich habe eigentlich von dem Moment an, in dem ich die Urteilsbegründung des Landgerichts gesehen habe, gefürchtet dass die "mehr als eine Arbeit ist natürlich auch OK" Argumentation der schwächste Punkt des Urteils ist (Abschnitte 54, 86-91 der Urteilsbegründung). Dies hat sich leider nun bewahrheitet.

Urteilsbegründung: http://wissenschafftplus.de/uploads/article/Urteil_Landgericht_Ravensburg_AZ_4_O_346-13.pdf

(Sorry für den direkten Link auf Lankas Seite, finde den Text nirgendwo anders und DoNotLink ist down)

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Das Urteil vom LG Ravensburg aus dem letzten Jahr findet sich bequemerweise auch hier: https://openjur.de/u/770089.html

Und ja. Aus wissenschaftlicher Sicht hatte das LG die eindeutigen Argumente gegen Lanka, aus juristischer Sicht wurde das Thema "Auslobung" wohl nur eher halbherzig bzw. einseitig betrachtet.

noch'n Flo
noch'n Flo
8 Jahre zuvor

Aber die Studie, in der die Grösse des Masernvirus bestimmt wurde, wird doch wohl Fussnoten mit Verweisen auf zugrundeliegende Studien gehabt haben (würde mich zumindest wundern, wenn es nicht so wäre). Und in der Wissenschaft werden diese Studien durch ihre Erwähnung automatisch Teil der Studie, in der sie erwähnt werden, da ihre Existenz die Voraussetzung für die getätigten Schlussfolgerungen darstellt. Sonst müsste man ja bei jeder Studie wieder ganz von vorne anfangen.

Es braucht also nur eine einzige dieser referenzierten Studien die Existenz des Masernvirus zu belegen, schon sind beide Forderungen in einer Studie erfüllt.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#24 noch'n Flo: So wie ich jetzt die Urteilsbegründung aus dem letzten Jahr verstanden habe, hat Lanka als Bedingungen für den Preis außer dieser "einen" Studie auch noch verlangt, dass diese eine Studie sich biddeschön an die Regeln des Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu halten hat. Da es dieses in der aktuellen Fassung aber erst seit 2000 gibt, sind demnach alle *vorherigen* Studien, die sich mit den nötigen Grundlagen befassen, auch als Zitat/Fußnote nicht für diese Auslobung gestattet.

Ich schrieb ja schon, dass diese durchtriebene Art der Auslobung Lanka als Texter für die Preisausschreiben- und Kaffeefahrtabzocke-Mafia äußerst interessant machen könnte;-))

noch'n Flo
noch'n Flo
8 Jahre zuvor

@ Klaus Lohmann:

Wenn aber damit alle Studien von vor 2000 ausscheiden und nach 2000 einfach keine Studien mehr zum Beweis der Existenz des Masernvirus durchgeführt wurden (oder zur Bestimmung seiner Grösse), weil dies schon längst geschehen war, so war die Bedingung zur Erlangung der ausgelobten Summe ja niemals erfüllbar. Ist in einem solchen Fall nicht von vorsätzlicher Täuschung auszugehen?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@noch'n Flo: Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft wie einer Auslobung oder einem Preisausschreiben mit veröffentlichten Bedingungen entsteht dem Teilnehmer/Lösungseinsender kein zivilrechtlicher Nachteil, wenn er nicht gewinnt, denn er selbst hat sich ja zu nichts verpflichtet oder verpflichten lassen. Dafür setzt dann allein der Auslober die Bedingungen.

Zumal diese spezielle Auslobung sich mit ihrer Aufgabenstellung ja nur an einen limitierten Personenkreis mit entspr. wissenschaftlicher Bildung gewandt hat, von der man evt. erwarten kann, solche "Fallstricke" erkennen zu können.

Aber auch wenn das sinngemäß eine arglistige Täuschung war, könnte Bardens u.U. einen Vertrag anfechten, aber nicht eine einseitige Willenserklärung.

Letztlich muss die Urteilsbegründung der aktuellen Berufung mehr Details und Klarheit bringen.

Nastas
Nastas
8 Jahre zuvor

Justizskandal!!!!! … und dann auch noch die Matheregeln außer Kraft gesetzt, was?? Für euch heißt es immer noch 6×0=1, oder?

noch'n Flo
noch'n Flo
8 Jahre zuvor

@ Nastas:

"Für euch heißt es immer noch 6×0=1, oder?"

Keine Ahnung, wie Du zu dieser Formel kommst – alle 6 Studien zusammen haben ja den geforderten Beweis erbracht. Das hat auch diesmal der Richter ganz deutlich klargestellt. Lanka muss lediglich wegen eines Formfehlers nicht zahlen, in der Sache selber bleiben er und seine Jünger aber im Unrecht.

Franz Hans
Franz Hans
8 Jahre zuvor

Möglicherweise geht es in diese Richtung, gerade wegen der jur. Methodenlehre geht es gerne etwas kleinteilig zu:

Die Grössenmessung setzt die Existenz des Masernvirus voraus. Sicher.
Aber sie ist deswegen kein eigener wissenschaftlicher Beweis für seine Existenz.

Das wäre wohl auch ziemliches Durcheinander, wenn beides in einer Studie streng wissenschaftlich abgehandelt würde. Das sind ja keine Besinnungsaufsätze.

Ich kann gut verstehen, dass man über dieses Urteil erschrocken, entsetzt, schockiert ist.
Ich kann gut verstehen, dass man fest mit einem anderen Ausgang gerechnet hat.
Ich kann gut verstehen, dass man jetzt alle möglichen Folgen befürchtet.
Ich kann gut verstehen, dass die Sache mit den Prozesskosten ziemlich nervt.

Bei so einem Ergebnis und einer völlig anderen Erwartung kommen dann Emotionen ins Spiel, aber das kann ein Psychologe sicher besser bewerten.

Die Bewertung dieses "eine Studie" finde ich selbst auch zu eng.
Aber von einem Skandalurteil würde ich auch nicht sprechen.

Das Gericht muss bei diesem Einzelfall doch auch berücksichtigen, wie weit eine Aufweichung bzw. allzu offene, vom Wortlaut abweichende Interpretation in einer Auslobung gehen darf, um eben die Rechtssicherheit desjenigen, der auslobt, insgesamt zu schützen. Nicht nur Lankas.
Es geht nicht ums Masernvirus oder ob Lanka Recht hat.
Sondern es geht darum, wie (weit) der Wortlaut einer Auslobung ausgelegt werden darf.

Da ist, wegen der besonderen Position des Auslobenden, im Zweifel wohl eben ein sehr enges Verständnis zu verlangen.
Auf der Ebene jedenfalls verstehe ich so ein Urteil, und da macht das auch Sinn.

Dass Lanka das absichtlich so gemacht hat, glaub ich aber nicht.
Schon das normale Sprachgefühl dürfte dagegen gesprochen haben, "(mehrer) Studien" zu verlangen.

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