Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bezirksregierung Arnsberg die Vorführung des Films „Das Leben des Brian“ am diesjährigen Karfreitag in der Riffhalle im Bermuda-Dreieck genehmigt. Damit ist das Feiertagsgesetz NRW in seiner zentralen Verbotsbestimmung für stille Feiertage faktisch von der Bezirksregierung aufgehoben worden. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet nämlich am Karfreitag „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ und die Aufführung von mehr als 550 Filmen, zu denen auch „Das Leben des Brian“ gehört. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit sechs Jahren am Karfreitag diesen Film, um gegen die klerikale Bevormundung durch die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes zu demonstrieren. Die Stadt Bochum hatte dies 2014 mit einem Bußgeld geahndet. Die Initiative klagte dagegen durch alle Instanzen und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor einer inhaltlichen Entscheidung in dieser Frage gedrückt, indem sie darauf hinwies, dass die Initiative keine Ausnahmegenehmigung zur Vorführung des Filmes beantragt hatte. In der Begründung der Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings deutlich gemacht, dass das Bußgeld der Stadt Bochum nicht berechtigt ist.
Die Initiative Religionsfrei im Revier stand nun vor dem Dilemma, dass sie grundsätzlich die klerikale Bevormundung an stillen Feiertagen abschaffen will und nicht nur eine Ausnahmegenehmigungen erteilt bekommen möchte. Denn nur religiös fundamentalistische Staaten zwingen ihre Bürgerinnen und Bürger, sich den herrschenden religiösen Normen zu unterwerfen. Freiheitliche Gesellschaftsformen erklären religiöse Normen zur Privatsache und bevormunden ihre Bürgerinnen und Bürger nicht mit Strafandrohungen, wenn sie sich der vorherrschenden Religion nicht unterwerfen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte erklärt, dass es eine inhaltliche Befassung mit dem Feiertagsgesetz nur vornehmen will, wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt und abgelehnt würde. Daraufhin hat die Initiative einen Antrag formuliert, mit dem zukünftig alle Unterhaltungsveranstaltung am Karfreitag erlaubt werden müssten, wenn diesem Antrag stattgegeben wird.
Der Antrag wurde von keiner Organisation sondern von einer Person ohne Funktion gestellt. Die Veranstaltung wurde als „besonders unterhaltsam“ beschrieben, die Vorführung des auf dem Index stehenden Films im „Rahmen eines antiklerikalen Kabarettprogramms“ angekündigt. Nach Ansicht der Initiative kann man mit einer Veranstaltung kaum weitgehender gegen die Bestimmung des Feiertagsgesetz NRW zu stillen Feiertagen verstoßen.
Die Genehmigung der Veranstaltung am Karfreitag ist nach Ansicht der Initiative Religionsfrei im Revier eine äußerst erfreuliche gesellschaftliche Entwicklung. Ziel muss es nun sein, dass der Umgang der Bezirksregierung mit dem Feiertagsgesetz durch den Gesetzgeber nachvollzogen wird.
Das Feiertagsgesetz NRW enthält bereits eine vorbildliche Formulierung, wie mit religiösen Feiertagen umzugehen ist. Für jüdische Feiertage gilt: „Während der Zeit des Hauptgottesdienstes ist in der Nähe von Synagogen und sonstigen der jüdischen Kultusgemeinde zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verboten:
a) alle vermeidbaren, Lärm erregenden Handlungen,
b) öffentliche Versammlungen, Auf- und Umzüge.“
Eine gleichlautende Vorschrift für christliche Feiertage und christliche Kultstätten würde das Feiertagsgesetz mit dem Grundgesetz in Einklang bringen. Gläubige Menschen würden nicht in ihrer Andacht gestört und religionsfreie Menschen würden nicht klerikal bevormundet.
Wenn in dem Antrag an die Bezirksregierung von einem antiklerikalen Kabarettpropgramm die Rede ist, dann ist hiermit der Auftritt eines der populärsten österreichischen Kabarettisten gemeint. Gunkl (Günther Paal) aus Wien wird am Karfreitag mit antiklerikalem Schmäh schon vor der Filmaufführung für beste Unterhaltung sorgen. Er reist aus Österreich zu einer Solidaritätsaufführung an. Der Eintritt zu der gesamten Veranstaltung ist wie in den vergangenen Jahren frei.
Das Karfreitagsprogramm im RIFF:
18.00 Uhr Einlass
18.15 Uhr unglaubliche Kurzfilme
19.00 Uhr Darius Rupalla: Science Slam – Wissen rockt
19.30 Uhr Günther „Gunkl“ Paal, Wiener Kabarettist mit antiklerikalem Schmäh
20.45 Uhr Monty Python: Das Leben des Brian
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich *nicht* vor einer inhaltlichen Entscheidung in dieser Frage gedrückt, es hat einfach seine Aufgabe wahrgenommen, zu prüfen, ob alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Erst dann darf es nämlich tätig werden. Gleichzeitig hat es durchblicken lassen, wie es in einem solchen Fall urteilen würde und damit genau das Gegenteil von "sich drücken" gemacht.
[…] mitzählt. Da braucht es ein paar positive Nachrichten. Zum Beispiel, dass Das Leben des Brian endlich an Karfreitag gezeigt werden darf. Das seltsame Verbot bestimmter Filme für den vermutlichen Fall, dass unerwartet ein […]