Karfreitag – Was alles verboten ist…

Right to Party? Nicht am Karfreitag. Auch wenn das für die meisten Menschen mittlerweile der Freitag vor dem Sonntag mit dem Osterhasen ist, gelten weiterhin strikte Regeln und die Stadt will sie durchsetzen, denn auch in Dortmund gilt: Nichts macht der Staat so gerne wie verbieten:

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag, 29.03.2013, als stiller Feiertag geschützt ist.

An diesem stillen Feiertag sind von 00.00 Uhr bis zum nächsten Tag 06.00 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:

1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen u.ä. Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag    03.00 Uhr),

2. sportliche u.ä. Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder
artistische Darbietungen angeboten werden,

3. der Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten,

4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in
Nebenräumen mit Schankbetrieb,

5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen,

6. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen,

7. die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind.

Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes  – 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr – verboten.

Öffentlicher Tanz ist bereits am Gründonnerstag – 28.03.2013 – ab 18.00 Uhr verboten.

In Zweifelsfällen wird empfohlen, beim Ordnungsamt, F.: 50-22841, anzufragen.

 

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Jens
Jens
11 Jahre zuvor

Diese Verbote, zu denen man inhaltlich stehen mag wie man will, sind allerdings kein Spezifikum der Stadt Dortmund, sondern im Sonn- und Feiertagsgesetz NRW zwingend so vorgegeben.

Arnold Voss
11 Jahre zuvor

Sonn- und Feiertagsgesetz klingt gut. Aber was ist, wenn man keinen Sonn- und Feiertag kennt, weil man Freiberufler ist? Oder Schichtarbeiter? Oder Arzt? Oder Feuerwehrmann? Oder Polizist? Oder Lokomotivführer? Oder Stuart? Oder Putzfrau? Oder in einem Hotel oder einem Restaurant angestellt? Oder eine Verkäuferin, die an einem verkaufsoffenen Sonntag arbeiten muss? Oder oder oder…

Sonn- und Feiertagsgesetz? Das ich nicht lache!

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

Irgendwie ist dieses Sonn- und Feiertagsgesetz ein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten – wenn man sich das (erlaubte) Fernsehprogramm ansieht, das an Ostern oft genug unter dem Motto „rohe Ostern“ angeboten wird, die unzähligen Werbeeinblendungen – dann läßt sich das mit dem Anspruch auf stille Feiertage nicht mehr in Einklang bringen.

68er
68er
11 Jahre zuvor

Herr Voss, was ist das für eine Argumentation? Nur weil Sie Freiberufler sind, werden Sie ja nicht dafür plädieren, dass sämtliche Arbeitsgesetze abgeschafft werden sollen.

Ich persönlich finde es sehr gut, dass es wenigstens einen Tag in der Woche geben soll, an dem grundsätzlich alles ein wenig ruhiger vonstatten gehen soll, ein Tag der Besinnung und Regeneration.

Dass nicht alle davon immer profitieren können, liegt leider in der Natur der Sache, da die Grundversorgung im Transport-, Gesundheits- und Sicherheitsbereich natürlich gewährleistet werden muss. Die vielen Ausnahmen im Handel sehe ich sehr kritisch. Wenn man sich zum Beispiel Berlin ansieht, gibt es da einige Gegenden, die niemals zur Ruhe kommen. Was ich immer als sehr unangenehm empfand.

trackback

[…] Christen diesen Tag begehen. Probleme habe ich damit, dass auch allen anderen vorgeschrieben wird, was sie an diesem Tag nicht zu tun haben. Es dürfen keine Sportveranstaltungen durchgeführt werden, keine Tanzveranstaltungen, die Auswahl […]

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