Keine Solidarität mit Hasspredigern

Die Ausstrahlung des Films „Die Unschulds Mohammeds“ muss in Deutschland unterbunden werden. Der Grund ist einfach: unter dem Tarnmantel der Presse- und Meinungsfreiheit verbirgt sich hinter dem Film die Fratze des Hasses. Er ist ein Angriff auf unsere Demokratie, der sich der angeblichen Schwäche der Demokratie bedient, um ihre Grundfeste anzugreifen. Unsere Demokratie ist aber nicht schwach. Sie ist wehrhaft.

Bei Publikationen und Filmen kommt es nicht nur darauf an, wie der Betrachter sie aufnimmt, es kommt auch auf die Idee und die Ziele des Verfassers, Publizierenden an.

Hier will der Filmemacher nichts anderes als Hass sähen. Sein Ziel ist es, Menschen mit seinem Film zu töten. Er will Tote sehen. Um dieses Ziel zu erreichen, versucht er die maximale Provokation. Er hat seine Schauspieler belogen, er hat seinen Film wiederholt verschärft und neu vertont, um noch mehr Zündstoff in seine Bildbombe zu packen, als schon drin war. Unsere Demokratie muss diesem Sprengsatzleger den Tarnmantel der Presse- und Meinungsfreiheit entreißen. Der Hass-Prediger will unter dem Schutz unserer Demokratie Gewalt sähen, einen Krieg entfesseln.

Damit unterscheidet er sich nicht von den Neonazis, die unter Berufung auf die Protokolle von Zion zum Hass gegen Juden auf ihren Flugblättern aufrufen. Er unterscheidet sich nicht von Holocaustleugnern und nicht von Dshihadisten. Ihnen allen gemein ist es, dass sie unter Berufung auf die Meinungsfreiheit Hass predigen.

Dabei ist es völlig egal, was die Moslems in Arabien über den Film denken. Ob ihre religiösen Gefühle verletzt werden oder nicht. Das spielt keine Rolle.

Natürlich dürfen wir uns über Religionen lustig machen. Wir dürfen auch Bigotterie enttarnen und durchaus auch beleidigen, etwa indem wir einen Papst befleckt zeigen.

Aber hier spielt das Ziel der Bemühungen eine Rolle. Die Titanic oder die Mohammed-Karikaturisten wollten Religion in ihrem ganzen Wahn zeigen, das war ihr Ziel. Das muss erlaubt sein in einer aufgeklärten Gesellschaft.

Der Hassprediger des Films „die Unschuld von Mohammed“ will dagegen ganz konkret Menschen sterben sehen. Für seinen Angriff auf das Leben hat er nur eine geschicktere Form gewählt, als einen plumpen Hassbrief mit dem Inhalt „Tod den Muslimen“. Inhaltlich unterscheidet er sich von dieser Aussage nicht. Das ist seine Botschaft.

Und weil er seinen Hass unter dem Mantel der Presse- und Meinungsfreiheit tarnt, löst er die vorhersehbaren Reflexe aus, die im Namen der Freiheit nun Gefolgschaft anbieten. Er findet tatsächlich in den Reihen der Demokraten Menschen, die bereit sind, seine Hassbotschaft zu verteidigen, weil sie in dem Angriff der Muslime auf diese Hassbotschaft einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit sehen. Diese verführten Demokraten richten sich alleine an Reaktionen der Empfängern der Botschaft aus, aber nicht am Sender des Hasses. Sie lassen schlicht eine Seite der Medaille unter den Tisch fallen. Sie lassen völlig die Intention des Hasspredigers außer acht, der die Demokraten für seine Zwecke einspannen will. Er sucht ihre Schwäche, um diese gegen sie selbst auszunutzen. Damit sie ihm helfen, noch mehr Menschen zu töten.

Unsere Demokratie ist aber nicht schwach. Wir verstehen die Botschaft, die der Hassprediger aussendet. Wir verstehen ihn selbst. Und wir sind genauso für ein Verbot seines Scheißfilmes, wie für das Verbot der Hassbotschaften aller anderer Hassprediger, die hier ihr Unwesen treiben. Die den Tod Israels fordern oder den Tod der Altkatholiken.

Keine Solidarität mit Hasspredigern!

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JoS
JoS
12 Jahre zuvor

Wo genau wird eigentlich klar, dass die Filmemacher Tote sehen wollen? Das einzige, was mir bei dem 14-minütigen Filmschnipsel klar wurde ist, dass sie wenig Ahnung von Technik und Ästhetik haben. Eine Hassbotschaft ist das sicher nicht. Dass die Empörungsmaschinerie, mal wieder mit Monaten Verspätung, so gut greift ist für mich eher ein Argument gegen Religionen…

Labonne
Labonne
12 Jahre zuvor

Ich bin etwas verwirrt. Vieles unterschreibe ich – die größte Frage die sich hier stellt ist, wer gibt eigentlich Geld aus für diese Kacke? Gibt es eigentlich eine Zahl wieviele überhaupt den Schrott gesehen haben oder ist es nur das man mitläuft?

Aber du hast Recht – keine Solidarität mit jeglichem Hass.

trackback

[…] Ruhrbarone: Keine Solidarität mit Hasspredigern […]

Frank
Frank
12 Jahre zuvor

Erst dachte ich ja, das sei eine Satire. Aber offenbar doch ernst gemeint.
Nun ja, es illustriert sehr schön unsere deutsche Vorstellung von Meinungsfreiheit und die amerikanische Vorstellung.

In den USA sind die „Protokolle“ ebenso legal wie „Mein Kampf“ etc. Auch das verbrennen der Nationalfahne (bei uns strafbar) wird unter Meinungsfreiheit subsummiert. Was ich auch für sinnvoller halte. Ganz egal wie die Absichten irgendwelcher Provokateure sind: Entscheidend kommt es auf die Handlungen der Provozierten an! Entscheidend auf Seiten der Provokateure ist die Haltung zur Gewalt. Wenn niemand zur Gewalt aufruft, sollte alles legal sein.

Btw: Haben Sie mal Broders neues Buch (Vergesst Auschwitz!) gelesen?

„Selbstverschuldete Unmündigkeit“ sagt Kant dazu, wenn man sich von derlei Possen provozieren lässt.

Die Verbotsforderer sind die Politiker, die mutmaßlich mit MAD und Verfassungsschutz die einheimischen Rechtsextremen und Terroristen
erst hochgepäppelt haben! Es sei daran erinnert, dass die Union schon
die Koranverteilung verbieten wollte, ein Unding in einem
demokratischem Staat!

Man muss den Film ja nicht mögen, aber er ist genau so wie die
salafistische Koranverteilung eine Provokation und von der
Meinungsfreiheit gedeckt. Die Kunstfreiheit gilt selbstverständlich
auch für schlechte Filme und schlechte Bücher. Jede Konzession
gegenüber religiösen Fundamentalisten würde sie dazu ermutigen,
kritische Auseinandersetzungen mit dem Islam künftig noch brutaler zu
verhindern. Wenn Mord und Brandstiftung den Westen gefügig macht,
warum soll ich dann aufhören? Mag der Islamist sich fragen.

Wären die Demokratieverfechter früherer Zeiten angesichts der massiven
religiösen Proteste, mit denen sie zu kämpfen hatten, so schmählich
eingebrochen wie der Bundesinnenminister, würden in Europa womöglich
noch heute die Scheiterhaufen brennen.Ausserdem, Herr Aussenminister,
ein Neville Chamberlain reicht!

Mehr Korane und Mohammedfilme in die Einkaufsstrasse! Damit die
Beteiligten lernen, miteinander argumentativ umzugehen!

Martin Müller
Martin Müller
12 Jahre zuvor

Der Autor dieses schwachsinnigen,geistigen Ergusses sollte sich doch mal die Klassiker der Aufklärung zur Brust nehmen.Vorausgesetzt er hat überhaupt eine Ahnung davon,was eigentlich die Aufklärung für unsere sekulare Zivilgesellschaft bedeutet.Freiheit,Gleichheit,Brüderlichkeit.Und das sind keine hohlen Phrasen.Das ist das Fundament unserer Gesellschaft ! Dies scheint er aber absolut nicht zu wissen oder zu wissen wollen.Ignoranz ist auch eine Tugend.Er plappert einfach nur den unqualifizierten Müll nach,den er in der Mainstream aufgeschnappt hat.Billig und dämlich kann ich nur sagen.Besser mal nichts schreiben,als so einen Bullshit.

Michael Lemken
12 Jahre zuvor

@Frank Kleine Richtigstellung. Das Buch „Mein Kampf“ ist soweit mir bekannt in D nicht illegal. Das Bayerische Finanzministerium besitzt die Urheberrechte. Problematisch wird es 2015, dann ist der Urheber 70 jahre tot und das Werk gemeinfrei. Daher soll eine kommentierte Fassung als Schulbuch herausgegeben werden.

Georg Kontakakis
Georg Kontakakis
12 Jahre zuvor

@JoS

Die Botschaft des Filmes ist Hass. Hast Du den gesehen? Da geht es nur darum, Hass zu schüren, egal wie plump.

@ Martin Müller,

Ich will keine Gleichheit mit Hasspredigern. Ich will keine Brüderlichkeit mit Hasspredigern. Ja, wir müssen viel hinnehmen in unserer Demokratie. Wir müssen Toleranz zeigen und ausüben.

Aber: Toleranz nur den Toleranten. Das macht eine wehrhafte Demokratie aus. Also, besser mal nichts schreiben als so einen Bullshit.

@ Frank

Du machst genau den Fehler, den ich kritisiere. Du siehst nur in Richtung der Provozierten. Nicht in Richtung des Agent Provocateurs und dessen Mission. Du bist auf einem Auge blind.

Wenn der Typ das Ziel gehabt hätte, aufzuklären, meinetwegen auch zu verspotten. Alles klar. Kein Problem. Aber das war nicht sein Ziel. Der Film war nicht Leben des Brian. Im konkreten Fall ging es darum, Hass und Gewalt zu schüren.

Schaut Euch die Leute an, die hinter dem Hassfilm stehen.

https://www.dailymail.co.uk/news/article-2203267/Nakoula-Basseley-Nakoula-Innocence-Muslims-producer-gets-police-protection.html

https://www.aljazeera.com/indepth/features/2012/09/2012915181925528211.html

Das sind die Leute, mit denen Ihr Euch solidarisiert.

Torti
Torti
12 Jahre zuvor

@Georg Kontakakis
Geht es auch mit etwas weniger Schaum vorm Mund, für die Leute die hier in den Kommentaren deine Meinung nicht teilen ?

Ich weise jedenfalls deine Unterstellung, weil ich gegen eine Verbot bin, würde ich mich mit den Machern solidarisieren scharf zurück.

Ich bestehe darauf, dass auch du Musterbeispiel an Toleranz resektierst das man nach Abwegung aller Argumente auch anderer Meinung sein kann.

Frank
Frank
12 Jahre zuvor

+1
„Ich weise jedenfalls deine Unterstellung, weil ich gegen eine Verbot bin, würde ich mich mit den Machern solidarisieren scharf zurück.“

Falkin
Falkin
12 Jahre zuvor

Von diesem Ruhrbarone Autor habe ich schon einiges gelesen, bei dem mir die Haare zu Berge standen. Von daher reiht sich dieser Artikel für mich in eine gewisse Tradition ein.

Ansonsten kann ich #4 und #5 nur zustimmen.

Nur noch folgende Fragen an den Autor: Angenommen, wir verbieten alles Islamkritische und westliche Truppen ziehen aus allen Ländern der Region ab. Hätten wir dann Ruhe? Oder wäre den hier lebenden Islamisten dann kurze Röcke zu provokant? Lehrerinnen? Chefinnen? Polizistinnen? Der CSD? Alkohol im Supermarkt? Schweinefleisch auf dem Teller des Kantinennachbarn? Essende Ungläubige während des Ramadan? Die Liste ließe sich problemlos fortsetzen.

Frank
Frank
12 Jahre zuvor

@ Georg

zur Verdeutlichung ein Argument von Hannes Stein,damals zu Utoya:

„Selbstverständlich sind die Kinder und Jugendlichen, die dieses blonde Stück Dreck abgeknallt hat, Opfer und nichts als das. Sie wären es auch dann, wenn sie ihre letzten Stunden damit verbracht hätten, einander die „Protokolle der Weisen von Zion“ mit verteilten Rollen vorzulesen.“
https://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/wer_mit_ungeheuern_kaempft/

Ganz egal, wie jemand provoziert. Nichts rechtfertigt, diese Menschen oder andere aus dem Kulturkreis stammenden körperlich anzugreifen! Nichts! Egal, wie „heilig“ Werte und Vorstellungen sind.

hanskollekta
hanskollekta
12 Jahre zuvor

hier versucht Uns der autor welcher das machwerk gesehen und ertragen hat zu erklären warum andere ihn verboten kriegen sollen.
das finde ich doch etwas paradox.
zumal die bedauernswerten furchtbar erregten jungen männer in plastikschlappen, die jetzt mordend durch islamisch geprägte städte ziehen, am ende die einzigen seien werden die den angeblichen stein des anstoßes nie zu gesicht bekommen.

in der neztgemeinde kann man diesen und anderen mist faktisch gar nicht unterbinden. jeder der ihn sehen oder verbreiten will fand und findet ihn – den allumfassenden göttern sei dank.

Helmut Junge
Helmut Junge
12 Jahre zuvor

@Georg, so wie Du @Frank unterstellst, wegen seiner Ablehnung mit den Machern zu solidarisieren, könnte man Dir unterstellen, mit den Religösen zu sein.

Kurz: Dein Artikel wäre dann kryptoreligiöser Kackscheiß.

(Das Wort Kackscheiß hab ich kürzlich erst durch Studentinnen der Uni Bochum gelernt, wenn auch in anderem Zusammenhang)

Ben
Ben
12 Jahre zuvor

@Georg (#7): „Toleranz nur den Toleranten“ – Dementsprechend darf ich jetzt intolerantes Verhalten gegenüber all denen an den Tag legen, die sich mir gegenüber intolerant zeigen? Hmm, ich bin schwul. Lass mich mal kurz überlegen… …also darf ich mich jetzt als intolerante Sau gegenüber 90% der Katholiken und Moslems aufführen? Hell, yeah!

Ein Aufführungs- oder Publikationsverbot ist immer ein Offenbarungseid: Freie Demokratien müssen so etwas aushalten können und nicht freiheitliche Grundsätze über Bord werfen, nur weil sich ein paar ungebildete Deppen aufstacheln lassen.

Zum Film hat übrigens ausgerechnet Neil Gaiman ein paar Infos: https://journal.neilgaiman.com/2012/09/a-letter-from-scared-actress.html

Frank
Frank
12 Jahre zuvor

Was haben denn alle dauernd mit „Respekt“? Und die ewige Forderung, man müsse dieses und jenes respektieren? Solln wir uns selbst zensieren, wenn der Staat es nicht mehr vermag? Erinnert mich an eine Liedzeile bei Heine:

„Ja, ganz verschwand die Fuchtel nie,
Sie tragen sie jetzt im Innern“

Was geht Dich das an
Was geht Dich das an
12 Jahre zuvor

Man muss vor allem sehen, wer da gegen wen aufgewiegelt werden soll, denn natürlich geht es um nichts anderes als um den Hass auf Juden, um also ein antisemitisches Interesse.
Hätte der Typ sich sonst als Jude ausgegeben?
Hätte er nicht 100 weitere Juden erwähnt, die sein Hasswerk teuer finanziert hätten?
Dieses Gerücht sollte in Umlauf gehen; es ist in Umlauf geraten, es ist längst klar, dass das Lügen waren. Interessiert das jemanden?

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Unsere streitige Diskussion war und ist in ihrem Kern immanenter Bestandteil jeder freiheitlichen Demokratie, also nicht neu.

Deshalb gilt Gelassenheit!

Das Besondere an der jetzigen Diskussion ist lediglich, daß sie auf dem Hintergrund aktueller gewaltsamer Auseinandersetzungen und einer bereits lange andauernden ideologisch-religiös-politisch motivierten Auseinandersetzung stattfindet, die weiter eskalieren könnte -auch in Deutschland- .

Das erschwert Gelassenheit.

Das (Menschen-)Recht der Meinungsfreiheit -die im A.5(5)GG zudem konkret garantierte Kunstfreiheit eingeschlossen-kollidiert mit dem (Menschen-)Recht der Religionsfreiheit, der freien Religionsausübung, einhergehend mit der Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, auch diese Freiheiten zu achten und zu schützen -sh.dazu A 1(1)(2)GG-.

Im Falle einer Grundrechtskollision gibt es ein Abwägungsgebot. Die hier und bei den Ruhrbaronen aus aktuellem Anlaß zugleich an mehreren anderen Stellen geführte Diskussion ist nichts anderes als Ausdruck eines solchen (selbstverständlichen)Abwägungsprozesses.
Und das Ergebnis solcher individuellen Prozesse einer Rechtsgüterabwägung gilt es zu respektieren. Für eine Bewertung mit „richtig“ oder „falsch“ fehlt es an obketiven Kriterien.
Letztlich sind bei uns nicht der Einzelne, nicht die staatliche Exekutive/Legislative und die Zivil- oder Strafgerichtsbarkeit, sondern nur das BVerfG berufen, verbindlich das Ergebnis eines solchen Abwägungsprozesses festzustellen.

Auch deshalb sollten wir unsere streitige Diskussion nicht nur gelassen führen, sondern mit gebührendem Respekt vor der Meinung des jeweils Anderen.

Ich bin mir selbst meiner Auffassung nicht sicher.
Ich neige dazu, hier wie in allen vergleichbaren Zweifelsfällen der Meinungsfreiheit Vorrang einzuräumen und folglich staatliche(!) Zwangsmaßnahmen abzulehnen, auch oder gerade deshalb, weil es mir in diesem Falle besonders schwerfällt

(Das schließt nicht aus, sondern ein, wie an anderer Stelle hier bei den Ruhrbaronen von mir angesprochen,problematisiert, aber von den Mit-diskutierenden nicht akzeptiert, daß derjenige, der seine Meinung frei äußert, dieses stets in Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber, folglich in dem Bewußtstein zu tun hat, dabei immer die Würde anderer Menschen zu respektieren und durch seine Meinungsäußerung nicht zu verletzen, z.B. durch fahrlässige oder vorsätzliche Beleidigungen/Demütigungen, und zwar völlig unabhängig davon, ob und wie ggfls.der Staat -sh.unsere Disk.-der Meinungsfreiheit bei Beleidigungen/Demütigungen Grenzen setzt, z.B.mittels seines Strafrechtes.
Hier gibt es für mich ein wachsendes gesellschaftliches Problem -fehlender Respekt gegenüber Anderen, zunehmende Beleidigungen, Demütigungen anderer und gesellschaftliche Akzeptanz des Ganzen. Das ist kein Ruf nach „mehr Staat“, sondern zunächst nur nach einem umfassenderen Diskurs über Ursachen/Folgen von mangelndem gegenseitigern Respekt, von zunehmenden Beleidigungen/Demütigungen in unserer Gesellschaft.)

Bei de jetzt hier geführten Diskussion sollte zudem bedacht werden, daß die im GG verankerten Meinungsfreiheit -unabhängig von der Kollisionsproblematik mit anderen Grundrechten- selbst nicht schrankenlos ist, sondern verfassungsmäßige Schranken beinhaltet -sh.A5(2)!!

(Und bei der Diskussion, auch wenn hier nicht unmittelbar von Belang, sollte nicht außeracht gelassen werden,daß unser GG nicht nur die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse garantiert -sh.A4(1)GG-, sondern zugleich auch die ungestörte(!) Religionsausübung ausdrücklich gewährleistet.)

-Erfreulich, wie viele hier ihre Meinung äußern, was zu meinem Bedauern, nicht zu meiner Überraschung, die Kanzlerin bisher nicht getan hat.
Wäre hier nicht die Meinung des Bundespräsidenten interessant und eine präsidale Äußerung nicht sogar geboten?

Was geht Dich das an
Was geht Dich das an
12 Jahre zuvor

Wer Geld für diese Kacke gibt? Na, nennt sie Rassisten, Nationalisten, Kulturrevolutioäre, Faschisten, White Power-Aktivistien, Rechtskonservative, Neurechte, German or English Defense Member, Weiße Rassisten, Kukuxklan, Nazis (alt und/oder neu), Kulturkampfrevolutionäre, Manifestschreiber, Weltrevolutionäre, Abendländer, oder Breivik-Christen, oder auch einfach Terroristen.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
12 Jahre zuvor

Sehr „aufgeklärt“ wirkt die Diskussion auf mich nicht, indifferent wie sie geführt wird.

Wenn der Autor des Artikels eine „Austrahlung“ verboten wissen will, wäre doch zu fragen, was er damit meint. Wortwörtlich bei einem deutschen Sender?
Wenn ja, wer widerspricht diesem Ansinnen im Vergleich zu z. B. „Jud Süß“ und mit welchen Argumenten?
Bis jetzt ist mir auf diese zentrale Frage des Autors hier keine Antwort aufgefallen.

Wie sieht es mit öffentlichen Vorführungen allgemein aus? Auch wieder abzubgleichen mit antisemitischer oder rassistischer Propaganda.

Wenn an dieser Stelle die Freiheitsrechte des Künstlers höher bewertet werden, wie sieht es mit der Einordnung des Versammlungsrechts auch rechter Gruppen in einer aufgeklärten Gesellschaft aus?

Zu besprechen wäre übrigens auch die Freiheit des „Künstler“, der wohl der Produzent ist, bei so einem Gemeinschaftsprojekt, bei dem bis auf dieen einen „Künstler“ alle anderen meinten bei einem anderen Projekt dabei zu sein.

Implizit werden Sie herauslesen, daß der Verdacht des Resentiments gegenüber Muslimen im Raum steht, der hier eine Betrachtung jenseits der „Freiheit der Kunst“ scheinbar unmöglich macht.

Frank
Frank
12 Jahre zuvor

@Wolfgang:

„In Deutschland wird die öffentliche Aufführung von Jud Süß vom Rechteinhaber, der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, nur mit einem begleitenden Kommentar sowie unter Auflagen gestattet.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Jud_S%C3%BC%C3%9F_%28Film%29

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
12 Jahre zuvor

@20 Frank
Womit Sie die Frage, die im Raum steht, auf die Rechteverwertung abgebogen haben. Darum geht es dem Autor des Eingangsartikels m. E. aber nicht.

Frank
Frank
12 Jahre zuvor

@Wolfgang

Ich denke schon. „Hier will der Filmemacher nichts anderes als Hass sähen. Sein Ziel ist es, Menschen mit seinem Film zu töten. Er will Tote sehen.“ wollte auch Veit Harlan mit seinem Film.

Trotzdem kann dieser Film auch heute noch (mit Erklärungen) gezeigt werden.
Das wäre doch eine gangbare Alternative. ebendiesem Mohammedfilm halt auch flankierend zu erklären. Mir ist allerdings ein Rätsel, wer sich so etwas freiwillig anschaut. Trashfreunde?

Arnold Voß
Arnold Voß
12 Jahre zuvor

In ein Kino muss man nicht gehen und einen Film muss man sich nicht anschauen. Selbst wenn man ihn zufällig im Internet entdecken würde, kann man ihn wegklicken.

Provoziert wird also von diesem Video nur der, der sich provozieren lassen will. Dagegen kann man antisemitischen oder antimuslimischen Pöbeleien nicht einfach abstellen bzw. ihnen entgehen. Rassitische oder sexistische Plakate im öffentlichen Raum fallen einem ins Auge ob man will oder nicht.

Ich habe mir den Film bislang weder runtergeladen noch angeschaut, weil mich das einfach nicht interessiert. Dafür schlagen woanders Menschen andern Menschen die Köpfe ein, die den Film gar nicht gesehen haben. Wo also ist jetzt die eigentliche Provokation? Ist das wirklich der Inhalt des Films oder ist er nur Mittel zum Zweck um sich aufregen und/oder gewalttätig sein zu können?

Ich möchte nicht wissen wieviel krude und gehässige Videos es auf religiösen Websites gibt, die mich als Ungläubigen provozieren würden. Aber ich schaue sie mir einfach nicht an, geschweige denn würde ich deswegen auf der Straße randalieren oder eine religiöses Gebäude in Brand stecken. Mit einem Satz, ich glaube nicht, dass der Film das Problem ist sondern der politsche und/oder religiöse Fanatismus.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
12 Jahre zuvor

@22 Frank
Damit wären Sie also für so etwas wie einer „Stiftung für betreutes Sehen“?

An der Formulierung, können Sie meine Skepsis gegenüber Ihrem Vorschlag erkennen. der von der Freiheit der Kunst m. E. nicht viel übrig läßt.

PS: Ich heiße Wolfram, wie der Eschenbach oder das Element.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Arnold -23- ja -sh.letzter Satz- ,sehe ich auch so!
Der Film ist für die politisch-religiös motivierten radikalen Islamhasser ein gewolltes, ein willkommendes Mittel zum Zweck, und er ist für die radikalen Islamisten eine willkommende Rechtfertigung ihrer politisch-religiös motivierten Aktivitäten gegen „Ungläubige“, deren Gesellschaften, gegen deren Staaten -Gewaltakte eingeschlossen.

Selbstverständlich für mich, daß ich mir das Video nicht ansehe. Es hättemeine Neugier -trotz seines Inhaltes- geweckt, wenn er als künstlerisch außergewöhnlich kommentiert worden wäre;das Gegenteil ist der Fall.

(Leder -unvermeidlich?-tragen die Medien, tragen auch wir hier bei den Ruhrbaronen durch unsere Diskussion dazu bei, daß immer mehr Menschen auf das Video aufmerksam gemacht und ihr Interesse daran geweckt wird.)

Helmut Junge
Helmut Junge
12 Jahre zuvor

@all,
letztlich entscheiden die Gerichte, nicht die Politiker, und schon gar nicht wir Blogger, ob der Film hier innerhalb Deutschlands gezeigt werden darf.
Für das Internet gilt das aber nicht. Wer da entscheidet, weiß ich nicht.
Jedenfalls ist das niemand in Deutschland.
Was aber die Gerichte entscheiden dürfen, ist die Frage, ob vielleicht 20 Leute die „Pro“ zusammenkriegt, sich den Film in einem Saal angucken dürfen oder nicht.
Im Netz wird er aber trotzdem zu sehen sein.
Darum ist schon die Frage belanglos, es ist einfach Schaumschlägerei.
Trotzdem melden sich lautstark Politiker zu Wort. Hier die Regierungskoalition, die es verbieten will, da die Opposition, die es erlauben will, das sich eine unbedeutend kleine Zahl von Interessierten den Film ausserhalb des Netzes ansieht. Der Autor vertritt die Position der Regierung.
Wenn aber ein Gericht in diesem Fall ein Urteil für ein Verbot fällt, meldet sich mit Sicherheit die nächste religiöse Vereinigung, die auch gleiches Recht erlangen will.
Das könnte zur Folge haben, dass dann bald jede religonskritische Äußerung,von wem auch immer, geandet wird. es gab schon häufiger die Forderung aus Regierungskreisen, den Gotteslästerungsparagraphen, den wir tatsächlich haben, häufiger anzuwenden.
So kann dieser Anlaß, zumindest theoretisch, zu einer gefährlichen Entwicklung führen. Das politische Duckmäusertum ist schon vorhanden.

Was geht Dich das an
Was geht Dich das an
12 Jahre zuvor

Nicht jeder, der einen Film macht, ist auch ein Filmemacher.
Ein Filmemacher, somit Künstler, sollte verantwortungsbewusst handeln und nicht wie ein hasspolitischer Agitator. Aber wo fängt man da an? (s. Lars von Trier u.a.)

Ben
Ben
12 Jahre zuvor

@27: Das ist doch nun aber wirklich deppert, dass ein Künstler „verantwortungsbewusst“ handeln sollte. Kunst speist sich immer aus der eigenen Befindlichkeit und nicht aus dem, was moralisch oder ethisch der Weltgemeinschaft zumutbar ist. Irgendwer wird sich nämlich immer finden, der besonders progressive oder kontroverse Kunst auf irgendeine Art „verantwortungslos“ findet (siehe z.B. die Diskussion um „Der Fänger im Roggen“ in den USA).

Was geht Dich das an
Was geht Dich das an
12 Jahre zuvor

#28 Ben

Stimmt. Ein Wunschgedanke.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Ben-28: Warum „deppert“;Kritik läßt sich auch anders formulieren.

In der Sache stimme ich zu.
Der Freiheit der Kunst (Art.5(5.)GG sind dem Wesen derKunst gemäß verfassungsrechtlich weniger Schranken gesetzt als der allgemeinen Meinungsfreiheit.
Für die Meinungsfreiheit -Art.5(1)GG- sieht Art.5(2) ausdrücklich Schranken vor.
Für die Freiheit der Kunst -Art.5(5) sind im GG unmittelbar keine Schranken festgelegt.
„Schrankenlos“ ist die Freiheit der Kunst allerdings nicht. Auch sie kann kollidieren mit anderen Freiheitsrechten -sh. ua.Schutz der Persönlichkeitsrechte aus Art.2 GG, sh.ungestörte Religionsausübung gem.Art.4(2)GG.

Und in dem Zusammenhang auch eine Anmerkung zu 26-H.Junge-:

Offenkundig wird in Polizei-/und Ordnungsbehörden darüber nachgedacht -auf (partei-)politischen Druck?-, ob und wie nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht oder speziell nach dem Versammlungsgesetz unmittelbar oder mittelbar die Vorführung des Videos verhindert/nicht genehmigt oder nur unter erheblich einschränkenden Bedingungen genehmigt werden kann.

Die Exekutive, hier die Polizei- und Ordnungsbehörden, wissen selbstverständlich, daß sie mit ihren Maßnahmen in verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrechte -Meinungsfreiheit/Freiheit der Kunst-eingreifen. Und sie kennen die diesbezügliche Rechsprechung des BVerG und in dessen Folge die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Nach alle dem versprechen Klagen gegen solche Exekutivakte (Verwaltlungsakte der Polizei/der Ordnungsbehörden) durch denjenigen, der sich in seinen durch die Verfassung garantierten Freiheitsrechten beeinträchtig sieht, im Regelfall ehe Aussicht auf Erfolg als das ein Scheitern der Klage droht.

Ben
Ben
12 Jahre zuvor

@Walter Stach: „Was geht Dich das an“ formulierte seine Forderung ja nicht als Wesen der Kritik (und selbst in dem Falle finde ich es deppert, müsste ich ständig um den heißen Brei herumreden, wenn ich bei schlechten Filmen, etc. nicht mehr klipp und klar sagen dürfte, dass irgendwas so richtig schlecht ist, weil sich davon irgendjemand beleidigt fühlen könnte), sondern seine Worte klangen nach einer Verhaltensaufforderung für Künstler im Allgemeinen. Kunst aber, egal in welcher Form, soll nicht nur schön und gefällig sein, sondern auch irritieren und provozieren können.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

-31-Ben;einverstanden;aber „deppert“?
Mag ja in Bayern als volkstümlich, verspottend harmlos akzeptiert werden, aber nördlich des Main? Ist aber kein Grund für weitere Bemerkungen meinerseits!

der, der auszog
der, der auszog
12 Jahre zuvor

Ehrlich gesagt interessiert mich dieser Hasspredigerfilm genauso wenig, wie die Eheprobleme von Bettina Wulff oder die Titten von Williams Kate. Leider kommt man heutzutage um gewisse Theme nicht mehr drumherum, weil einen die Schlagzeilen förmlich anspringen, egal ob man beim Spiegel, bei der WAZ oder einfach nur über GMX zu seinem Emailaccount unterwegs ist. Das tolle aber ist, dass man es dabei belassen kann, diese Schlagzeilen wahr zu nehmen. Den Hasspredigerfilm sehen, Bettinas Buch lesen oder eine Zeitschrift kaufen, in denen die Brüste von Kate abgebildet sind, muss man eigentlich gar nicht. Zumindest in Deutschland kann man sich noch selber aussuchen, was man lesen oder sehen will und das ist ganz grosse klasse.

Bedenklich ist hingegen, dass nicht nur Politiker. sondern immer häufiger auch Journalisten sich einbilden, den Bürgern vorschreiben zu müssen, was gut und was schlecht für sie ist, was gesund und was ungesund ist und was zu verbieten und was zu erlauben ist. Für mich gibt es weder bei einem Politiker noch bei einem Journalisten irgendwelche Anhaltspunkte, aus denen ersichtlich wäre, wieso ausgerechnet diese beiden Personengruppen die Weisheit mit Löffeln gefressen haben sollten, als dass sie das besser beurteilen könnten, als jeder einzelne für sich selber. ich zumindest möchte so wenig wie möglich vom Staat in dem ich lebe, oder von den Medien in diesem Staat bevormundet werden, auch was diesen Film angeht.

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
12 Jahre zuvor

wer das Verbot vor die Meinungsfreiheit stellt, der hat in einer Demokratie nichts verloren.

Helmut Junge
Helmut Junge
12 Jahre zuvor

@W. Stach,
„deppert“ war auf die Idee bezogen, „dass Künstler verantwortungsbewußt handeln sollen“. Der Kommentator, der das ursprünglich schrieb, hat @Ben nach dessen barscher Kritik aber selbst bestätigt und die Idee damit zurückgenommen.
Das ist anerkennenswert.
Ich bin zwar der Meinung, dass Künstler von sich denken können, dass Sie eine Verantwortung der Menschheit gegenüber hätten, solche Vorstellungen gibt es sogar zuhauf, aber kann die Gesellschaft von den Künstlern verlangen, dass diese „verantwortungsbewußt“ handeln sollen? So mag das in autoritären Staaten sein.
Sicher ist das dort so. Eben entsetzlich, denn das heißt auch, dass Bildnisse z.B.
in einigen Ländern gar nicht entstehen dürften. Wir erleben doch, dass in Mali z.Zt. Bildnisse, die zum Weltkulturerbe zählen, vernichtet werden.
Was heißt also „verantwortungsbewußt“?
Wem gegenüber sollen denn die Grenzen der Kunst gelten, die Sie im Kommentar 30 nennen?
Wie schätzen wir dann z.B. Mozarts Oper Idomeneo ein?

https://www.focus.de/kultur/kunst/idomeneo_aid_118622.html

Achim
12 Jahre zuvor

Für das Verbot des Filmes sprechen im wesentlichen die Persönlichkeitsrechte der Schauspieler, die über den Inhalt des Filmes betrogen wurden.
Da sie an einem „Hassvideo“ nicht mitmachen wurden, wurden sie betrogen.
Es reicht aus, wenn ein paar Schauspieler zu einem deutschen Abmahnanwalt gehen wprden. Die Nazis müssten sich dann mit ein paar Unterlassungserklärungen und entsprechenden Kostenforderungen auseinandersetzen und eine öffentliche Vorführung wäre nicht möglich bzw. die Nazis müssten bluten.

Ein Verbot der öffentlichen Vorführung aus Gründen der Gefahrenabwehr ist erst die zweite Wahl. Es dürfte sich wohl kaum ein Kinobesitzer finden, der sein Kino für eine Aufführung bereit stellt.
Bleibt nur die Möglichkeit einer Vorführung unter freiem Himmel.

Eine Aufführung bei Youtube wird wohl nicht zu verhindern sein, Ohne Youtube bersteht die Gefahr, dass dieser Film als Werbemittel für Bazis eingesetzt wird.

Bleibt noch eine Filmkritik:
Wenn man dem Trailer glauben kann, wird anlässlich eines
aktuellen Programs gegen Christen in einer Rückblende
die Geschichte von Mohammed erzählt.
Es muss nicht alles authentisch sein, allerdings hat Mohammed sich als „Schwermissionar“ betätigt.
Zusätzlich wurden die Frauen und Kinder der ermordeten Kriegsgegner als Beute betrachtet.

Ich schätze mal der Verantwortliche wird angesichts seiner Vorstrafen und Bewährungsauflagen und des vielfachen Betruges eine langjährige Haftstrafe erhalten.
Er wird dann zum „Helden“ und es wird wohl ein paar zusätzliche Terroranschläge von Milizen gegen Bundesbehörden geben.
Auch bei uns gibt es da eine zusätzliche Gefahr, insbesondere wenn unsere Behörden sich zu sehr aus dem Fenster hängen. Es sind schon genug
Verschwörungstheorien im Umlauf…

Im übrigen kann wirklich jeder sein persönliches Hassvideo drehen und ins Netz stellen.
In einer offenen Gesellschaft ohne Vorzensur lässt sich dies nicht vermeiden.

Bleiben wir lieber gelassen und seien wir paranoid genug um Angst vor der Ausbreitung von Paranoia zu haben.
Ein Oslo/Utoya reicht doch.

BTW: Es ist zum Kotzen wie sehr der mediengeile Mörder vom Knast aus Öffentlichkeitsarbeit machen darf. Das schreckt Nachahmungstäter nicht ab!

Achim

Was geht Dich das an
Was geht Dich das an
12 Jahre zuvor

#31 „deppert“ „verantwortungsvoll“

freilich schließt für mich verantwortungsvoll – provokativ und irritierend nicht aus
„die Unschuld …“ – ist aber kein Kunstwerk
es ist ein terroristischer angriff auf die meinungs- und kunstfreiheit
es ging denen ja nicht darum, islamkritik künstlerisch zu äußern
dies tat der dänische Karikaturist
„die unschuld …“ ist auch nicht etwa (nur) ein anti-islamisches Machwerk,
sondern zuvorderst ein antisemitisches

in der tat sage ich, der künstler hat verantwortung für sein tun
sonst dürfte er sich nicht so nennen
denn nicht jeder, der einen furz quer sitzen hat
und damit in der öffentlichkeit provozieren und irritieren will
ist ein Künstler

die kaste der künstler ist und bleibt eine verantwortungsvolle
das mögen andere anders sehen
aber es ist nicht anders

Gilmo
Gilmo
12 Jahre zuvor

Lesen UND verstehen:

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

H.Junge – 35-: Bin ich miißverstanden worden?

Ich habe m.E.hinreichend deutlich gemacht, daß es dem Wesen jeder Kunst fundamental widerspricht, ihr irgend welche Inhalte,irgend welche Ziele durch wen auch immer -durch die Gesellschaft oder gar d.d.Staat -sh.NS-Zeit-??- vorzugeben.
Ob und ggfls.inwieweit ein Künstler überhaupt etwas „bedenkt“, wenn er aktiv ist, weiß ich nicht. Gegenstand von Emotion und Ratio des Künstlers ist doch ausschließlich der künstlerische Akt, das konkrete künstlerische Tun, nicht das Bedenken z.B. irgend welcher Verantwortlichkeiten. Insofern liegt es mir auch völlig fern,bezogen auf die Kunst “ Verantwortung des Künstlers“ zu thematisieren, was durch mich auch nicht geschehen ist. Insofern verstehe ich die beiden auf mich bezogenen letzten Sätze Ihres Kommentars -sh.35- nicht.

Ich habe zudem hinreichend deutlich gemacht, daß es zudem verfassungsrechtlich nur dann möglich ist, die öffentliche Präsentation eines Kunstwerkes bzw. seine Vermarktung einzuschränken oder gar zu verbieten, wenn -gerichtsfest- durch den Kläger -wer im vorl.Falle?-begründet werden kann, daß in diesem Falle ein anderes Freiheitsrecht aufgrund einer sorgfältigen Rechtsgüterabwägung als begründet vorrangig gegenüber der Freiheit der Kunst schützenswert ist und daß dieses im Regelfall(!) nach der Rechtsprechung des BVerVG dem Kläger nicht(!) gelingt.

Ob die Polizei-/Ordnungsbehörden im vorl.Falle „hilfsweise“ ihrer rechtlichen Möglichkeiten des allgem.Ordnungsrechtes oder des Versammlungsrechtes nutzen können, bzw.nutzen werden, um die öffentliche Präsentation/ die Verbreitung des Kunstproduktes zu verhindern oder einzuschränken, indem sie für einen solchen Fall eine dadurch verursachte konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit/Ordnung nachweisen, also dann, wenn das Kunstobjekt öffentlich präsentiert und dadurch bedingt eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw.öffentliche Ordnung droht oder ob und inwieweit sie im Rahmen des Versammlungsrechtes Sanktionsmöglichkeiten begründen kann, bleibt abzuwarten, denn das bedarf der sorgfältigen Prüfung in jedem Einzelfall. Und bei einer solchen Prüfung hat die zuständige Polizei-/die zuständige Ordnungsbehörde zudem zu bedenken, wer der Verursacher der drohenden konkreten Gefährdung der öffentliche Sicherheit/Ordnung ist -derjenige, der das Kunstobjekt präsentiert/verbreitet oder diejenigen, die dagegen „angehen“. Und es ist durch die Polizei/die Ordnunsbehörde bezüglich des Ob/des Wie ihres Tätigwerdens zudem das Rechtsstaatsprinzip von der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Reichen drohenden Proteste gegen die öffentliche Präsentation eines Kunstwerkes aus, diese Präsentation zu verbieten oder gravierend einzuschränken?
Also, „so einfach“, wie offenkundig einige Politiker meinen, wird keine Polizei/die Ordnungsbehörde „verbietend“ tätig werden , wohlwissend, daß es bei einem Eingreifen der Polizei/der Ordnungsbehörde unverzüglich zu einer verwaltungs-/oberverwaltunsgerichtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung kommen wird. Und deren Ausgang hängt vom konkreten Einzelfall, z.B.auch von der Örtlichkeit der Präsentation, dem wahrscheinlichen Ausmaß eines öffentlichen Protestes,ab und läßt sich nicht voraussagen.Auch darauf habe ich bereits kurz hingewiesen -sh. 30-und davor gewarnt, hier aus kurzsichtigen populistischen Erwägugen unbedingt ein „Einschreiten der Polizei/der Ordnungsbehörden“ zu verlangen.

In einem Rechtsstaat heilt der durch wen auch immer definierte „gute“ Zweck eben nicht jedes Mittel -und das ist gut so-.
Und wenn Wolfgang Obermann -sh.19-in diesem Zusammenhang die Versammlungsfreiheit anspricht, wahrgenommen von Rechtsradikalen, gilt das Gleiche!

Helmut Junge
Helmut Junge
12 Jahre zuvor

#37 | Was geht Dich das an

„freilich schließt für mich verantwortungsvoll – provokativ und irritierend nicht aus
“die Unschuld …” – ist aber kein Kunstwerk
es ist ein terroristischer angriff auf die meinungs- und kunstfreiheit
es ging denen ja nicht darum, islamkritik künstlerisch zu äußern
dies tat der dänische Karikaturist
“die unschuld …” ist auch nicht etwa (nur) ein anti-islamisches Machwerk,
sondern zuvorderst ein antisemitisches “
dabei kann ich Ihnen folgen, aber wo Sie sagen:“in der tat sage ich, der künstler hat verantwortung für sein tun sonst dürfte er sich nicht so nennen“

habe ich Bedenken.

„denn nicht jeder, der einen furz quer sitzen hat
und damit in der öffentlichkeit provozieren und irritieren will
ist ein Künstler“

Dabei bin ich wieder Ihrer Meinung, wenn Sie schreiben:

„die kaste der künstler ist und bleibt eine verantwortungsvolle
das mögen andere anders sehen
aber es ist nicht anders“

bin ich wieder Ihrer Meinung.
Das ist keineswegs widersprüchlich!
Denn, wenn ich ein Bild male, (ich bin Maler mit einigen Einzelausstellungen), dann denke ich nicht über die Gesellschaft nach, sondern ich schalte um auf eine Sprache, die Nichtverbal ist. Konkret: Alle Meinungen, die mich von meinem Bild ablenken könnten schalte ich aus. Ich kann aber über den nächsten Kommentar hier im Thread nachdenken. Das Bild kommt von Innen, oder es ist Schrott.
Wo bliebe da die Verantwortung?
Ich kann mich zwar Künstler nennen, aber um Bilder zu malen, die Ihrer vermutlichen Vorstellung von Veranstaltungen entsprechen, habe ich nicht die erforderliche künstlerische Qualität. Die hatten dann aber die Künstler der Renaissance, die für die Borgias malten, auch nicht.
@Ben ist nach meiner Erinnerung so etwas wie Filmemacher, auf jeden Fall also auch Künstler. Er wird also seine eigenen Erfahrungen gemacht haben. Auftragskunst ist oft Mist, aber das, was aus dem Inneren des Künstlers kommt, kann Kunst sein, muß es aber nicht.

Helmut Junge
Helmut Junge
12 Jahre zuvor

@walter Stach, ich habe gerade einen Kommentar abgeshickt, der auch als Antwort auf Ihren Kommentar 40 gelten kann. Zumindes für die ersten Sätze.
Ich mache für heute Schluß.

Georg Kontekakis
Georg Kontekakis
12 Jahre zuvor

@ eine Menge Leute hier.

Wenn ich die Nazis auf ihren Demos brüllen höre:

„Argumente statt Verbote“

Dann kann ich das nicht hören – ohne dass mir schlecht wird.

Ich finde es richtig, wenn die Hassparolen der Nazis verboten werden. Ich finde es richtig, wenn man ihren Raum einschränkt.

Ich finde es beschämend, wenn jetzt Leute hier ausgerechnet den Pro Deutschland Nationalisten auf den Leim gehen, nur weil Ihre Hasstiraden jetzt mal nicht gegen Israel, sondern gegen Muslims ziehen.

Die Leute, die sich jetzt mit diesen Hassfilmern solidarisieren, akzeptieren die Parolen der Nazis auf ihren Demos:

„Argumente statt Parolen“

Der Film soll nur Hass erzeugen mehr nicht. Er soll dazu dienen Menschen zu töten.

Dieser Film darf nicht öffentlich als Demoersatz aufgeführt werden.

Ben
Ben
12 Jahre zuvor

@all: kurios, wie ausgerechnet das „deppert“ jetzt provozierend wirkt. So leicht kann das gehen mit der „Verantwortungslosigkeit“. 😉

@was geht dich das an:

„es ist ein terroristischer angriff auf die meinungs- und kunstfreiheit“ – mit so einer argumentation öffnet man bald jeder form von zensur tür und tor. wer so anfängt, der darf sich nicht wundern, wenn bald z.B. horrorfilme als „terroristischer angriff auf kinder“ deklariert werden. Man kann über das gesamte Thema Film, Wirkung und Zensur übrigens auch ganz viel lernen, wenn man sich mal mit den Vorbehaltsfilmen (JUD SÜSS wurde ja hier schon genannt) beschäftigt.

Im Übrigen ist das mit der Verantwortung auch schon deshalb ein Problem, weil jeder eine völlig differente Auffassung davon hat, was „verantwortungsvoll“ überhaupt bedeutet. Um „verantwortungsvoll“ Kunst schaffen zu können, müsste es erst einmal einen weltweit anerkannten Konsens geben, was überhaupt als Provokation akzeptabel ist…

@Helmut Junge: Ich fühle mich zwar sehr geschmeichelt, aber ich muss hier doch die vage Erinnerung korrigieren: Ich selbst bin kein Filmemacher, sondern Filmjournalist, habe aber diverse Filmemacher (freie Künstler und Filmschaffende aus dem öffentlich-rechtlichen Umfeld) im Freundeskreis.

Arnold Voß
Arnold Voß
12 Jahre zuvor

@ Georg Kontekakis # 42

Sorry Georg, aber „Argumente statt Verbote“ ist keine Hassparole. Und die Parole wird auch dadurch nicht falsch, dass sie die falschen Leute benutzen.

Natürlich gibt es eine Wirkungsgrenze des Argumentierens, wie jeder weiß der das schon mal mit Fanatikern und/oder Fundamentalisten versucht hat. Es gibt Fälle, da muss sich die Demokratie bzw. müssen sich die Demokraten auch durch Verbote zur Wehr setzen (können).

Aber dieser Film kann durch schlichte Nichtbeachtung in seiner Wirkung wesentlich mehr bekämpft werden als durch ein Verbot. Da gleiche gilt, wenn er als Lehrfilm für primitive Volksverdummung umgenutzt, sprich mit entsprechenden Erläuterung gezeigt wird.

Ansonsten kann und darf jeder in einer Demokratie vor dem Kino oder im Internet deutlich zeigen, was er von diesem „Werk“ hält und das ohne gewalttätig zu werden.

Für Hardcore-Argumentierer empfehle ich zusätzlich das Buch von Hubert Schleichert mit dem wunderschönen Titel: Wie man mit Fundamentalisten diskutiert, ohne den Verstand zu verlieren.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

1.
Lese so eben bei den Ruhrbaroten von der Selbstanzeige eines „bayr.Piraten“.
Gut so; denn das ist ein erster Schritt, um der „Sache“ juristisch näher zu kommen;bin gespannt.

2.
Obwohl ich selbst auf einige juristische Probleme hingewiesen habe, wenn zivilrechtliche, strafrechtliche,polizei-ordnungsrechtliche Möglichkeiten in dieser „Sache“ erwogen werden, meine ich, wir Bürger, eben auch hier im Block, sollten uns weiterhin vornehmlich darüber streiten, was für uns in einer freiheitlichen Demokratie Grundfreiheiten wie Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst, Religionsfreiheit ihrem Wesen nach bedeuten und wo ihre Grenzen liegen.

Und ein solcher Streit, das habe ich bereits in meinem Kommentar -17- festgestellt, war und ist immanenter Bestandteil jeder freiheitlichen Demokratie.

Daß im Einzelfall die Meinungen über Inhalt und Schranken solcher Grundfreiheiten auseinander gehen, ist selbstverständlich;auch insofern ist -sh.mein Kommentar -17-Gelassenheit naheliegend.

Ohne erneut auf unser GG einzugehen und darauf, wie die Verfassung mit der Problematik von Inhalt/Schranken der Grundfreiheiten umgeht, vor allem im Falle einer Interessenkollision von Grundfreiheitsrechten, bin ich grundsätzlich, vor allem in der konkreten Sache, auch nach Abwägung aller gegenteiligen Argumente der Auffassung, daß wir wegen der Meinungsfreiheit/der Kunstfreiheit auch vorsätzlichen Provokationen freier Menschen in einem freien Land bzw. vorsätzlichen Beleidigungen einer Religion zu ertragen haben;auch die, die unmittelbar beleidigt wurden, für die ich aber nicht zu sprechen habe.

Trotz aller m.E. dringend notwendiger Bemühungen/Anstrengungen in der Gesellschaft, mehr denn je, auch in Deutschland, das Bewußtstein für mehr Respekt vor der Würde eines jeden Anderen zu fördern und vorsätzliche Beleidigungen/Demütigungen des Anderen weitgehend zu vermeiden, wird es immer wieder zu Beleidigungen/Demütigungn des Anderen kommen, weil es nicht, nicht hinreichend, nicht immer gelingen wird, nicht gelingen kann, im jeweils Anderen einen Menschen mit einer unantasbaren Würde zu sehen, der allein deshalb als solcher Respekt verdient und nicht vorsätzlich zu beleidigen/zu demütigen ist.

Ich denke, wir kommen über den konkreten Fall hinaus nicht darum herum, gelegentlich einen „hohen Preis“ unserer Freiheit wegen zahlen zu müssen ( und ich finde, das Hinnehmenmüssen der Existenz/der Verbreitung dieses „Werkes“ ohne staatliche Sanktionen ist ein hoher Preis). Aber der Preis der Unfreiheit, den viele Menschen auf dieser Welt tagtäglich zu zahlen haben, ist ungleich höher als der, den wir gelegentlich unserer Freiheit wegen zu zahlen haben und bereit sind zu zahlen.

Gilmo
Gilmo
12 Jahre zuvor

Kein Grund, sich erpressen zu lassen:

https://tagesschau.de/ausland/kommentar-karikaturen100.html

Olaf
Olaf
12 Jahre zuvor

Seit wann tangiert die Kunstfreiheit die Freiheit der Religionsausübung?!
Niemand wird eingeschränkt wenn der Film in teilen oder ganz zu sehen sein sollte, niemand wird gehindert seinem Unmut über diesen Film kundzutun und sich lauthals zu beschweren das er/sie sich beleidigt fühlt.

Aber das Grundrecht mit der Religion, das ist kein Grundrecht darauf nicht beleidigt zu werden. Es gibt kein Menschenrecht das etwas nicht beleidigt wird was einem persönlich besonders wichtig ist. Das gleiche Recht mit dem man Politische Parteien verspotten und vorführen kann, darf und muss gilt gleichermaßen für die Religionen und ernste zu nehmende Weltanschauungen.
Wer sich Einbildungen als Leitfaden für sein Handeln und Leben auswählt muss das ertragen, das geht halt in beide Richtungen. Ruft euch Werke von Voltaire, Rosseau und Heinrich Heine zum Thema Religionen in Erinnerung. Sehr tolle Polemik von diesen Herren.

It’s simple as that … deal with it. Willkommen im 21. Jahrundert möchte man rufen, allein es bleibt im Halse stecken wenn man Leute sieht die Zuständen aus längst vergangenen Jahrunderten fordern.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Ich habe nie „in Frage gestellt“, daß auch ein religiöser Glaube, eine religiöse Handlung, daß Religionsgemeinschaften als Objekte von Beleidigungen/Demütigungen herhalten können und insofern – eben nicht mehr und nicht weniger- im konkreten Einzelfall zivilrechtlich und strafrechtlich relevant sind.
Eine andere Frage ist die, ob „man“ jede Beleidigung zum Anlaß nehmen sollte, strafrechtliche Sanktionen zu fordern oder zivilrechtliche Konseqenzen einzuklagen, was jeder Betroffene für sich zu entscheiden hat.

Ich habe ganz allgemein aufgrund des konkreten Falles darüber nachgedacht, ob unabhängig vom Gegenstand der Beleidigung/Demütigung und unabhängig von ihrer juristischen Relevanz es Gründe gibt und ggfls.welche das sein könnten für die m.E.zunehmenden Beleidigungen/Demütigungen Anderer -mangelnder Respekt vor der menschlichen Würde des Anderen? auch, aber eben nicht nur im „Religiösen“.

Ich habe mich heute morgen z.B. nach dem W e s h a l b /W a r u m der neuesten antimuslimischen Karikatur in in der Satirezeitung Charlie Hebdo gefragt. Über oberflächliche Anworten könnte ich hier spekulieren, was für mich aber unbefriedigend wäre.

Jedermann weiß zudem, daß Beleidigungen/Demütigungen des Anderen, demonstrierte Respektlosigkeit ihm gegenüber nie dazu beitragen, daß „man“ über unterschiedliche Meinungen, gegensätzliche Auffassungen möglichst rational und weitgehend sachbezogen streitet; sie bewirken bekanntlich das Gegenteil.

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