Klage gegen Kernkraft

Warnschild am radioaktiv verseuchten Fluss Techa bei Majak, dem Zielort deutscher Castortransporte

Zur Stunde lässt die schwarz-gelbe Bundesregierung ihr umstrittenes Atomgesetz durch den Bundesrat laufen. Doch die Kernkraft-Kritiker haben schon einen Plan B in der Schublade: „Wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht im Februar geltend machen, dass die Länder sehr wohl von den Folgen der Laufzeitverlängerung betroffen sind“, sagt Johannes Remmel, NRW-Umweltminister.

NRW ist zusammen mit Rheinland-Pfalz federführend bei der Klage in Karlsruhe. „Wir mögen alle unterschiedliche Gründe gegen eine längere Laufzeit der Atomkraftwerke haben, in der Klage sind wir uns aber einig“, so der grüne Minister. Die Bundesländer seien verantwortlich für die Sicherheit vor Ort und insofern nun wesentlich länger belastet.

Seit Monaten beschäftigen die SPD-geführten Bundesländer Juristen, um die Klage vor dem höchsten deutschen Gericht vorzubereiten. Ihrer Meinung nach müssen die Länder in der Frage der längeren Atomkraftlaufzeiten zustimmen, weil sie mit zusätzlichen Aufgaben und Risiken verbunden ist. „Politisch haben die Länder vielfältige Motive“, so Remmel. So fürchten ostdeutsche Länder etwa um Konkurrenz für ihre Braunkohlekraftwerke, andere vor allem um Investitionen in Erneuerbare Energien. „Diese Verlängerung ist eine bewusste Provokation und die Aufkündigung eines mehrheitlichen gesellschaftlichen Konsens.“

Politisch ist für die rot-grünen Länder der Atomkonflikt eines der wichtigsten politischen Projekte. Sie wissen sich in ihrem Widerstand mit der Mehrheit der Bevölkerung einig. Auch die heutige Bundesratsdebatte ist eine willkommene Arena: So hat zum Beispiel das nordrhein-westfälische Kabinett in dieser Woche intern lange gerungen, wer in Berlin reden darf und wie lange.

Tatsächlich werden die rot-grünen Atomkraftgegner in ihrer Klage auch von konservativer Seite unterstützt: So spricht sich auch der Verband kommunale Unternehmen (VKU) gegen eine längere AKW-Laufzeit aus – und der Hauptgeschäftsführer des VKU ist ein Christdemokrat. Einzelne städtische Gesellschaften bereiten zudem ihrerseits juristische Schritte vor. „Heute sprechen noch mehr glasklare ökonomische Gründe gegen längere Laufzeiten als 2000: Die Gelddruckmaschinen für die großen Energiekonzerne generieren keine zusätzlichen Arbeitsplätze – sie verhindern sie“, sagt Minister Remmel.

Auch die CDU hatte im Jahr 2000 beim rot-grünen Gesetz zum Atomausstieg öffentlich kritisiert, dass die Länder damals ebenfalls nicht beteiligt wurden. Sie haben aber letztendlich keine Klage in Karlsruhe eingereicht. Sollten die Richter der heutigen Klage nicht recht geben, bleibt den Atomkraftgegnern nur die Hoffnung auf die kommenden Wahlen. „Wir werden nach der nächsten Bundestagswahl 2013 den Spuk beenden“, so Remmel.

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Archibald
Archibald
14 Jahre zuvor

Warum sollen die Länder denn beteiligt werden? Die Bürger interessiert es doch sowieso nicht. Die interessieren sich nämlich vor allem dafür, ob auf dem Gehweg ein Pflasterstein locker ist, aber doch nicht für die abstrakte Politik oberhalb der Kommunalpolitik (NRW-Innenminister Ralf Jäger, SPD, neulich im Kreis Warendorf).

Wenn die ständigen Forderungen der Kraft-Regierung nach mehr Bürgerbeteiligung in der Politik bedeuten, dass Bürger mitbestimmen dürfen, ob Pflastersteine vor ihrer Haustüre locker sein dürfen oder nicht, dann sollen auch die Länder nichst zu sagen haben. Am besten wäre dann eine zentrale Weltregierung, mit so tollen Leuten wie Hannelore Kraft und Ralf Jäger.

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