NRW-Klimaschutzgesetz sichert Datteln IV

Datteln IV Foto: Robin "Bibo" Patzwaldt

Heute stellte Umweltminister Johannes Remmel (grüne) das Klimaschutzgesetz vor. Es macht den Weiterbau von Datteln IV wahrscheinlicher.

Es fiel nicht so radikal aus, wie von vielen befürchtet. Klimaschutz bleibt ein heeres Ziel des Landes, wird die Unternehmen aber nicht über die Maßen belasten. Die RP schreibt dazu: „Das neue Klimaschutzgesetz darf die Unternehmen nur so stark belasten, dass sie gegenüber anderen Unternehmen nicht benachteiligt werden.“

Die SPD hat sich damit gegen Remmel durchgesetzt. NRW wird Vorreiter beim Klimaschutz, aber radikale Schnitte sind eher nicht zu befürchten. Aufatmen kann man auch bei Eon. Die Chancen, dass das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln IV weitergebaut werden kann, stehen gut. Kaum denkbar, dass es in der Landesregierung scheitern wird. Denn Klimaschutz ist bis zu Verabschiedung eines neuen Landesentwicklungsplans, das wird mindestens noch ein Jahr dauern,  noch kein Ziel der Raumordnung. Das Datteln gut sechs Millionen Tonnen Co2 im Jahr ausstößt, spielt damit für die Genehmigungsfähigkeit keine Rolle.

Hinter den Kulissen haben also SPD und Grüne mächtig miteinander gerungen. Und die SPD hat den Bau von Datteln IV wahrscheinlich gemacht.

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ralf schwartz
13 Jahre zuvor

Mich würde hier Eure Einschätzung interessieren:
– Ist das gut oder schlecht? Kohle? Arbeitsplätze? CO2?
– Vorbild für weitere rot/grüne Länder? Oder Abschreckung?
– Wohin führt dieses Signal? Mittelalter? Zukunft?
Danke.

ralf schwartz
13 Jahre zuvor

Verstehe – und hätte die Politik 10 Jahre früher gehandelt, wäre alles entsprechend besser! Dem kann ich folgen.

der, der auszog
der, der auszog
13 Jahre zuvor

Von wem stammt eigentlich die Mär, NRW sei, bzw. wird Vorreiter im Klimaschutz? Und an welchen Kriterien macht man das fest? An der Tatsache, dass wir jetzt wieder von den Grünen regiert werden oder daran, dass es so lustige Auszeichnungen wie Innovation City gibt?

In einem von Geo Ende 2007 veröffentlichtem Ranking der Bundesländer in Sachen Klimaschutzbilanz liegt NRW auf Platz 13. Schlechter sind nur noch Rheinland Pfalz, Hessen, das Saarland und Bremen. Ein wesentlicher Grund für die miese Positionierung sind vor allem die alten ineffizienten Kohlekraftwerke sowie der Plan, auch in Zukunft auf klimaschädliche Kohle zu setzen. Desweiteren wurde der steigende Flächenverbauch als Grund für das schlechte Abschneiden genannt.

Ok, wir sind gut drei Jahre weiter, aber das mit der zukünftigen Vorreiterolle im Klimaschutz kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Das ist lediglich rotgrünes Wunschdenken, gerade im Zusammenhang mit Datteln IV

Das GEO Ranking aus 12/07 sowie kurze Infos zu den einzelnen Bundesländern gibt es unter diesem Link:
https://www.geo.de/GEO/natur/55532.html?t=img&p=2

der, der auszog
der, der auszog
13 Jahre zuvor

Sorry, Platz 12 nicht Platz 13

amo
amo
13 Jahre zuvor

Man muss sich mal zu seinen Instrumenten bekennen.
Wir haben in der EU den CO2-Zertifikatehandel.
Über politische Vorgaben werden entsprechend die Mengen CO2 festgelegt.

Bei einem aktuellen Preis von 15€ pro Tonne ist der Strom aus Kohle marktfähig, bei steigenden Preisen wegen der Verknappung der festgelegten Mengen wird igendwann Gas vielleicht günstiger.

Man kann also nicht sagen, dass die Anlage in 40 Jahre 6,2 Mill t/a emittieren wird, weil sie in Zunkunft eben nicht 7500h pro Jahr in Volllast im Markt sein wird.

Der Rahmen wird oberster Stelle vorgegeben, da braucht man nicht in allen Ebenen weiter zu regulieren.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Es könnte, so wie von R.Schwartz angesprochen, für eine strittige Diskussion hilfreich sein zu wissen, welche unterschiedlichen Folgen eintreten, wenn es a.)bei der bestehenden Rechtslage, welche das auch immer ist, bleiben würde, b.)das Klimaschutzsgesetz, so wie jetzt im Entwurf präsentiert, in Kraft tritt oder c.) ein Klimaschutzsgesetz in Kraft treten würde, wie es sich Bündnis90/Die Grünen im für sie besten Falle vorstellen. Unterschiedliche Folgen für den CO 2 Ausstoß, für die sog.Energiewende, dh.konkret u.a.auch für die Energieversorgung mit fossillen und/ oder mit erneuerbaren Brennstoffen, für die Energiesicherheit?Evtl..könnten in einen solchen Vergleich auch andere Kriterien einbezogen werden.Ohne diese Informationen diskutieren wir vermutlich oberflächlich, zumindest besteht die Gefahr, in der Disk.nicht alle Fakten zu berücksichtigen . Wäre es nicht Aufgabe des Umweltministers -oder der Landtagsfraktionen?- uns und der gesamten Öffentlichkeit -vor allem den Landtagsabgeordneten- weitere Auskunft zu erteilen, z.B. in der von mir angesprochen Vergleichsform, um eine faktengestützte, transparente Diskussion zu ermöglichen?Als bekennender und bekannter Gegner des E.on-Kraftwerkes am Standort Datteln, kann ich mir nicht ersparen, auch hier – sh.dazu die Anmerkung im Beitrag von Stefan Laurin- wiederholend darauf hinzuweisen, daß dann, wenn das E.on-Kraftwerk Datteln trotz aller Klimaschutzsversprechen und Klimaschutzregeln in Betrieb geht- bei der üblichen Laufzeit eines solchen Kraftwerkes von 50 Jahren- garamtiert ist, daß bei einem Jahresausstoß von 6,2 Mio t mit insgesamt rd.310 Mio t CO 2 Ausstoß allein aus diesem Kraftwerk zu rechnen ist. Unvorstellbar für mich und unter Klimaschutzaspekten für mich nicht nachvollziebar, zumal diese 310 Mio t über die Laufzeit von 5o Jahren nicht eingespart werden durch das Abschalten sog.Altanlagen! Ich hoffe nicht, daß der Entwurf gezielt und konkret deshalb so wie jetzt bekannt konzipiert ist, damit ein Klimaschutzgesetz NRW kompatibel ist mit dem Ziel, Weiterbau und Betrieb des E.on-Kraftwerkes zu ermöglichen bzw. Weiterbau/Betrieb zumindest nicht zusätzlich zu gefährden, denn ansonsten wäre das Klimaschutzgesetz NRW auch eine Lex-E.on. Stefan, zu Deinem letzten Satz auch noch eine Anmerkung. Der vorliegende Entwurf ist nicht der Entwurf eines SPD-Ministers, sondern der des grünen Umweltministers Remmel, und der trägt für diesen Entwurf die Ressortverantwortung, sonst niemand. Bekommen wir -auch bei den Ruhrbaronen- dazu jetzt wieder einen Streit über unterschiedliche Ziele der Koalitionsparteien in Sachen Klimaschutz und über Koalitionszwänge, die einen solchen Entwurf mitbestimmen? Ich werde mich daran jedenfalls nicht beteiligen -aus Erfahrung wird „man“ klug.

Mao aus Duisburg
Mao aus Duisburg
13 Jahre zuvor

Also, so ganz stimmt der Ablauf ja nicht zu Datteln:

– Das Klimaschutzgesetz wird im Herbst beschlossen (zeitgleich mit der Novelle des Landesentwicklungsplans). Dann sind Klimaschutzziele Ziele der Raumordnung.

– Der Regionalplan wird frühestens im nächsten Jahr stehen (sofern es keine Klage der Umweltverbände mit einstweiliger Verfügung kommt – wofür aber einiges spricht).

Ergo: Die Ziele der Raumordnung sind VOR dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Landesregierung über ein Zielabweichungsverfahren entscheidet…….

Na, wenn da Datteln IV dem nicht mal entgegenspricht…. 🙂

Was ganz anderes wäre es natürlich, wenn E.on aus dem Kohle- ein Gaskraftwerk machen würde. Das wäre sogar kompatibel mit dem Klimaschutzzielen. 🙂

amo
amo
13 Jahre zuvor

#4
So ein Unfug, der da zum großen Teil bewertet wird.
Kohlekraftwerke existieren dort, wo Kohle liegt oder wo man logistisch einfach Kohle hintransportieren kann.
Diese Kraftwerke haben eine entsprechende Lebensdauer und tragen mit zur Versorgung bei. Wenn ich entsprechend die Bundesländer bewerte, kann ich fragen, ob manche Bundesländer besser Kraftwerke bauen, da gibt es aber keinen Unterschied. Ich kann fragen, wie viel verbraucht ein Haushalt an Strom.
Wie viele Aluminiumwerke gibt es in NRW? Produziert denn jedes Land seinen eigenes Alu? Nur weil NRW entsprechende Industrie hat, ist es doch nicht schlechter. Die Methodik stimmt einfach nicht. Es werden nur die Emissionen betrachtet, nicht die Produktion.
Der Strom fliesst über die Grenzen der Bundesländer, das wurde in dem Vergleich gar nicht berücksichtigt.
Was soll das Ranking der Eneuerbaren? Im Süden scheint mehr Sonne, klar das es sinnvoll ist, dort die Anlagen zu bauen. Wir sind ein Deutschland, wenn nicht ein Europa. Wie überaschend speist ein Bundesland an der Küste pro Kopf mehr Windstrom ein als ein Stadtstaat, man braucht für die Technik Fläche. Die Frage ist also, was man entsprechend den Möglichkeiten daraus macht. Das ist methodisch einiges schwerer. Da muss man mal ins Detail gehen, wie ist denn in den Länder die Abstandregelung bei der Winderenergie? In wie fern wird die Technik gepuscht oder verhindert.

Wenn die Zeitschrift Geo so einen Unsinn produziert, sollte man es ihr um die Ohren schlagen.
Universitäten machen gescheite Studien, wenn man ihnen für eine korrekte Methode die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Wie lang hat ein Redakteur denn an den Ranking gearbeitet? Das soll einen Basis für eine Diskussion sein?

Tut mir leid, ich habe zu lange in der Forschung gearbeitet. Das musste einfach sein.

Dirk Schmidt
13 Jahre zuvor

Die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung kam da offenbar zuletzt rein. Sie beseitigt einen der schärfsten Zähne des Gesetzes neben der raumplanerischen Bedeutung, aber auch einen mit den krontraproduktivsten Ausflüssen: Der Marktmechanismus des Emissionshandels (CO2) bleibt erhalten.

Bei den Änderungen am Regionalplanung für die Errichtung des Kohlekraftwerks Datteln 4 findet sich in den Papieren die Vision, dass zur Kompensation des CO2-Ausstosses durch EON weitere Kraftwerke abgeschaltet werden sollten, die auch ausserhalb des Gebiets des betroffenen Regionalplans, aber in NRW, liegen. Im Rahmen des notwendigen Zielabweichungverfahrens war der Gedanke, dass dies im Rahmen eines Vertrages EON-Landesregierung abgesichert werden könnte.
Allerdings hatten die Grünen, bis auf Ausnahmen, diesen Weg zugunsten einer Totalablehnung nicht verfolgt. Am Montag wurden beim RVR zu diesem Weg aber wieder erste Hoffnung geweckt. (Und EON würde notfalls sicher gute Miene dazu machen, um das Investment in Datteln zu sichern. Aber mit diesem neuen Eckpunkt des Klimaschutzgesetzes für alle dürfte dies für EON politischbvom Tisch sein. Gut für den Wert des Konzerns.)

Das Problem mit diesen planerischen, ja planwirtschaftlichen, Zwangsvorgaben, im Gegenzug zur Genehmigung weitere Kraftwerke zu schließen, ist, dass nicht gesagt ist, dass mit diesen dann wirklich die ineffizientesten Kraftwerke geschlossen werden. Der Marktmechanismus des Emissionshandel gewährleistet dies besser, wenn Kraftwerke anderer Energiekonzerne und/oder in anderen Bundesländerrm/Staaten mehr Kohlendioxid je Einheit Strom erzeugen. Eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes gewährleistet das. (Belegt aber weiter, dass CO2-Ausstoß keine Raumbedeutung hat und somit eigentlich kein Ziel der Raumordnung sein kann.)

Nur, was bleibt dann für die Raumordnung? Ob der Landesgesetzgeber die Kompentenz hat, Klimaschutz als Ziel der Raumordung festzusetzen, oder nur der Bund, ist strittig. Vorranggebiete für Windenergie? Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude zu Lasten der sie besitzenden Kommunen? Ausweisung von Baugebieten mit verpflichtender Nutzung von regenerativen Energien, Erdwärme? Braucht das so ein Gesetz?

Das Gesetz kommt, dann erst der zugehörige Plan. Datteln 4 müsste bis dahin den ersten Strom liefern.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

zu AMO:Der abschließende Satz in Deinem Kommentar 9 sollte in einer Diskussion bei den Ruhrbaronen überflüssig sein oder? Der Beitrag 4 -der auszog….-und Dein Beitrag sind beide hilfreich für die Meinungsbildung, die sich u.a. aus der Abwägung unterschiedlicher Argumente ergibt, jedenfalls bei mir. Die jeweilige Wortwahl ist zu akzeptieren. Sie bedarf keiner Begründung,Rechtfertigung,Entschuldigung oder?

Und nun ‚mal bei AMO nachgefragt -durch einen interessierten Laien-:
1.Zur Preisbildung für die Stromgewinnung aus Kohle -sh.Dein Hinweis auf die Kosten für den Handel mit CO 2 Zertifikaten-,vergleichend mit den Kosten für Strom aus Gas,aus erneuerbaren Energien.
Werden bei der Preisbildung für Importkohle -konkret für Importkohle aus Kolumbien, die vorrangig im neuen E.on-Kohlekraftwerk Datteln eingesetzt werden soll- und damit für die Strompreisbildung berücksichtigt, wie die Förderkosten in Kolumbien für eine -volkwirtschaftlich- seriöse Kostenvergleichsgesamtrechnung sein müßten bei Zahlung eines Bergarbeiterlohnes, der unter Beachtung der Lebenshaltungskosten in Kolumbien annäherndr den hiesigen Löhne/Lohnnebenkosten im Bergbau entsprechen würden einschließlich der Kosten, die in Kolumbien entstünden, wenn die sonstigen kostenrelevanten Bedingungen soialer und sicherheitstechnischer Art bei der Kohleförderung in etwas dem hiesigen Standard genügen würden?Das ist m.E.von Belang, wenn wir die derzeitgen Preise für Strom aus Kraftwerken, betrieben mit Kohle aus Kolumbien einschließlich der derzeitigen Kosten für die CO 2 Zertifikate mit dem Preis für Strom aus Gas und aus erneuerbaren Energien -unter Berücksichtigung staatlicher Subventionen-vergleichen und daraus Schlüsse ziehen zum OB, WIE und WIELANGE neuer Kohlekraftwerke.Wäre danach nicht bereits heute von einer deutlich reduzierten Spanne auszugehen zwischen dem Preis für Kohlestrom -einschließlich der derzeitigen Kosten für die CO 2 Zertifikate- und dem für Strom aus Gaskraftwerken, aber auch bei einem Vergleich mit den Kosten für die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien -ohne die Annahme zukünftig erhöhter Preise für die CO 2 Zertifikate- und wäre danach nicht die Behauptung von einem erheblich preisgünstigeren Kohlestrom, z.B. aus dem neuen E.on-Kraftwerk in Datteln, schon jetzt zumindest fragwürdig und damit die Existenzberechtigung des neuen E.onKohlekraftwerkes , zumindest in seiner Dimension fragwürdig aus Sicht einer volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung -einschließlich aller weiteren in Bau bzw. in Planung befindlichenneuen Kohlekraftwerke?. Wahrscheinlich gibt es dazu wissenschaftliche Gutachten -wo erhältlich? Vergleichbare Fragen sind, wie bekannt, gestellt worden zur Preisbildung für Strom aus Kernkraftwerke:keine Berücksichtigung der Investitiions- Betriebskosten für Zwischenlager-/Endlager und keine kostenrelevante Berücksichtigung von Kosten für eine annähernd ausreichende Versicherung bei einem sog.GAU.Und ergänzend gefragt: Ob und wie werden in eine volkswirtschaftliche Gesamtkostenrechnung für den Kohlestrom auch Kosten aus der sog.Umweltbilanz mit einbezogen, also z.B.Kosten aufgrund von Umweltschäden bei der Förderung und dem Transport der Kohle von Kolumbien nach Deutschland/nach Datteln? Hilfreiche Antworten und/oderTips für entsprechende Lektüre, die ein Laie verstehen kann?

2.
Zur Problematik „Volllast“ für E.on-Datteln nicht über die gesamte Laufzeit von 4o/5o Jahren:
Wenn alle Berechnungen davon ausgehen, daß der Betrieb von E.on-Datteln IV pro Jahr 6 Mio t CO 2 produziert -nach den mir vorliegenden Berechnungen 6,2 Mio t-und alle Experten für dieses Kraftwerk eine Laufzeit von 4o Jahren annehmen-nach den mir vorliegenden Berechnungen kann dieses Kraftwerk 5o Jahr in Betrieb bleiben-dann ergibt sich daraus ein rechnerisches Ergebnis von insgesamt mindestens 240 Mio t CO 2 oder von maximal 31o Mio t.Ist es betriebwirtschaftlich seriös, dieses Ergebnis allein mit einer Annahme/einer Vermutung, einem „Vielleicht“ in Frage zu stellen bezogen auf eine Preiserhöhung für Zertifikate im sog. Co 2 Handel? Und dabei wird von welcher Preisentwicklung bei Gas und erneuerbaren Energien ausgegangen? Könnte ich nicht ebenso gut -oder so schlecht- Deine Vermutung/Annahme durch eine eigene, ebenso fragwürdige ersetzen, nämlich der, daß wir 2018 wegen einer katastrophalen CO 2-Bilanz in NRW, in Deutschland den Ausstieg aus der Kernenergie erneut rückgängig machen, so daß ich damit „begründen“ hätte, das E.on-Kraftwerk Datteln IV würde nicht über die gesamten 4o/5o Jahe „Volllast“ fahren und folglich nicht insgesamt 24o bzw. 310 Mio t CO 2 produzieren ? Die 4o/50 Jahre Volllast- Laufzeit mit einem Co 2 Ausstoß von 24o Mio t bzw. 31o Mio t müssen die Diskussionsbasis bleiben. Wenn bei derartge Berechnungen das Prinzip „unter sonst gleichbleibenden Bedingungen“ aufgehoben wird, wäre damit jeder Arbeitsgrundlage , jeder Disk.basis nach meinem Arbeitsverständnis das Fundament entzogen. Und ohne eine fundierte Arbeitsgrundlage/Disk.basis ist jeder weitere Schritt a priori in Frage gestellt, auch für die strittige Auseinandersetzung hier bei den Ruhrbaronen.
Zu Mao: Danke für die Hinweise;das könnte so laufen. Ich würde mich freuen.

amo
amo
13 Jahre zuvor

#7
Herr Stach,

ich frage mal provokativ, warum emittiert das KW 50 jahrelang 6,2 Mill. t CO2 im Jahr?
Schauen Sie sich doch mal den Strommarkt an. Bei z.B. heutigen 27 GW Windenergie werden schon viele Anlagen aus dem Markt genommen und/oder gehen in Teillast. Nur weil heute noch ein paar Anlagen laufen, die vor von 50 Jahren in Betrieb gegangen sind, heisst das nicht, eine Anlage kann das heute erreichen.
Die Lastwechsel führen zu einer viel schnelleren Materialermüdung und machen eine aufwendige Instandsetzung nötig.
Ich sage, E.ON fährt die Anlage in den nächsten 25 Jahren kaputt, weil sie dann mit der Anlage eh kein Geld mehr verdienen können.

amo
amo
13 Jahre zuvor

@11 Walter Stach

Tut mir leid.
Ich werde aus ihre höchst hypotaktischen Schreibe – die nicht ohne Fehler ist – nicht schlau. Ich versuchs knapp.

1. Kohle aus Kolumbien
Datteln4 wird sicherlich nicht nur Kohle aus Kolumbien beziehen. Nach der Garantiezeit wird der Trader die günstigste Kohle beschaffen.
Insgesamt ist aber nicht nur wegen der Sicherheitsstandards, sondern wegen der Abbaubedingungen Importsteinkohle deutlich günstiger.

2. Gleichbleibende Bedingungen gibt es eben nicht. Der Strommarkt ändert sich.
Ab 2013 keine kostenlosen CO2-Zertifiakte, immer mehr bevorzugt eingespeister EEG-Strom. Datteln4 wird in 20 Jahren nie 7500 Volllaststunden haben.
Schon heute gibt Stunden mit einer so starken Einspeisung von Windstrom, in denen der Preis an der Börse dann negativ ist.

der, der auszog
der, der auszog
13 Jahre zuvor

@amo
Du magst mit Deiner Kritik an dem Geo Ranking recht haben und ich habe auch nichts gegen empirische Untersuchungen in Form gescheiter Studien. Aber nicht jeder Mensch arbeitet in Wissenschaft oder Forschung und ehrlich gesagt sträube ich mich, mich dem Thema nur objektiv zu nähern. Ich bin kein Forscher, so wie Du. Dafür wohne ich in Gelsenkirchen in unmittelbarer Nachbarschaft eines Kohlekraftwerks, so nah dran, dass seine Schornsteine in meinem Vorgarten landen würden, sollten sie umkippen. Mir werden jährlich 10,7 Millionen Tonnen CO2 um die Ohren geblasen und das wenigstens noch die nächsten 10 Jahre. Eigentlich müsste ich froh sein über Datteln, denn je früher Datteln ans Netz geht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei uns zumindest schon mal einer von fünf Blöcken abgeschaltet wird. Aber nach Fukushima habe ich da so meine Zweifel und wenn ich mir anschaue, wie sich der Chemieriese BP neben dem Kraftwerk immer weiter in die Landschaftsschutzgebiete hineinfrisst, glaube ich da auch ohne Fukushima nicht dran. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Umwelt und das Klima in meiner unmittelbaren Nachbarschaft in den nächsten 40 Jahren großartig verbessern werden. Ich kann einfach nur hoffen, dass man bei e.on in 10 Jahren so weit ist, das Kraftwerk, sollte es auslaufen, nicht wie in Datteln durch ein neues Kohlekraftwerk zu ersetzen, sondern auf alternative Energien setzt. Aufgrund der Schwerfälligkeit von e.on und der opportunen Tradition der hiesigen Kommunalpolitik alles bedingungslos abzunicken und zu fressen, was die Industrie ihnen vorwirft, weil es vielleicht Arbeitsplätze schaffen könnte, sehe ich da allerdings schwarz. Wieso sollte ich mir also vorstellen, wie schön sauber und grün die Luft in Xanten oder im Sauerland durch das neue Klimaschutzgesetz werden wird, wenn ich eine der größten Dreckschleudern des Landes unmittelbar neben meinem Garten habe? Mein Verhältnis zu Datteln IV ist ausgesprochen zwiespältig. Zum einen sehe ich nach der Katastrophe von Japan fürs erste keine Alternative, als auf die bestehenden Kraftwerke zurückzugreifen. Zum anderen kann ich aber auch jeden verstehen, der so ein Teil nicht vor der Nase haben möchte. Es kostet ohne Zweifel Lebensqualität. Desweiteren traue ich der jetzigen Landesregierung nicht zu, die durch das Klimaschutzgesetz gesetzten Ziele zu erreichen. Remmel ist da vom selben Virus infiziert wie sein Kollege Borjahn. Während der Finanzminister dem Wahn verfallen ist, einen überschuldeten Haushalt auf Dauer dadurch sanieren zu wollen, indem er erst einmal neue Schulden macht, bildet sich der Umweltminister ein, er würde auf Dauer die CO2 Missionen senken können, in dem in naher Zukunft erst einmal Datteln und fünf weitere Kohlekraftwerke gebaut werden. Ähnlich wie man beim Landeshaushalt kein Wissenschaftler sein muss, um sich zu fragen, wie das denn gehen soll, muss man das beim Klimaschutz eigentlich auch nicht. Das tolle an der Gesetzesinitiative ist doch, dass es keinerlei Anreize gibt sie auch in Wirklichkeit zu erreichen, denn es gibt keine höhere Instanz, weder auf Landes, Bundes oder EU Ebene, die versuchen kann beispielsweise mit Sanktionen oder Strafen dafür zu sorgen, dass die Ziele auch wirklich erfüllt werden.
Aus diesem Grund stört mich der Begriff Vorreiterrolle NRWs im Klimaschutz, denn er suggeriert, dass NRW bei Thema Klimaschutz eine Art Vorbildfunktion besitzt, an dem andere Bundesländer sich orientieren sollen. Könnte man ohne Hintergrundinformationen qualitativ verstehen, gerade wenn von 80% CO2 Minderung die Rede ist. Vorreiterrolle beschreibt aber lediglich, dass NRW das erste Bundesland ist, welches den Klimaschutz gesetzlich regeln will. Die Tatsache, dass von der EU 90 bis 95% CO2 Minderung vorgesehen ist und diese Größenordnung auch in der Regierungserklärung von Rotgrün beschworen wurde, relativiert das Ganze schon wieder. Die CDU hat bereits Verfassungsbedenken angemeldet, die Kommunen fürchten über ihre Raumplanungshoheit. Umweltverbänden geht das Gesetz nicht weit genug, Wirtschafts- und Industrieverbände hegen ebenfalls Verfassungsbedenken. Um sie zu beruhigen und um Abwanderungen von Industrieunternehmen wegen höherer Umweltauflagen zu verhindern, will das Land ausgleichen. Das wären schon wieder zusätzliche Haushaltsausgaben, Geld, welches das Land heute schon nicht hat. Spätestens hier kann man dann auch mit dem Begriff „Länderübergreifend“ argumentieren, es bleibt allerdings fraglich, wie lange es sich die anderen Bundesländer bieten lassen, dass sie letztendlich die – ohne Zweifel – „ehrenhaften“ Ziele der NRW Landesregierung mit bezahlen, während sie in den eigenen Ländlen den Gürtel enger schnallen müssen. Eine ähnliche Landesgrenzen überschreitende politische Diskussion wie beispielsweise bei den entfallenden Kita- und Studiengebühren ist quasi auch bei den Klimazielen vorprogrammiert. Was ich sagen wollte: Das neue NRW Klimaschutzgesetz ist eine tolle Geschichte und ein schönes Märchen, aber die Realität sieht völlig anders aus, nicht nur jetzt sondern auch noch in den nächsten Jahren.
Gute Nacht.

Thomas
Thomas
13 Jahre zuvor

Der CO2-Zertifikatehandel nützt einem wenig, wenn es am Markt die CO2-freie Energie nicht gibt, die man kaufen müsste, um nicht mehr CO2 zu emmitieren, als es insgesamt Zertifikate gibt.

Falls es analog zu einer Finanzkrise zu einer Krise im Zertifikathandel kommt, werden wohl kaum Fabriken stillgelegt sondern wohl weitere Zertifikate ausgegeben sozusagen als Vorschuss auf zukünftige Zertifikate. Das wird dann solange gehen, bis klar wird, dass diese „CO2-Kredite“ nicht mehr zurückgezahlt werden können.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Amo: Wenn ich unverständlich formuliert und unklar gefragt habe, dann vermutlich deshalb, weil mit die Materie -Kosten, Gesamtkosten bei der Produktion von Strom aus Importkohle ,Preisbildung für Strom einschl.Kosten für die Co 2 Zertifikate u.ä.- unter betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekten ehe fremd ist. Zu den Feststellungen: “ Datteln wird in 2o Jahren nie 7.5oo Volllaststunden haben.“ Und: „E.on fährt die Anlage in 25 Jahren kaputt“:Wenn das begründete Prognosen sind, warum werden die dann in den politischen Diskussionen und in den Abwägungsprozessen, einschl.aller Auseinandersetzungen von rechtlicher Relevanz nicht vorgebracht, nicht diskutiert, oder habe ich nicht richtig zugehört bzw.nicht alles dazu gelesen? Für mich als engagierter Gegner des größten Monoblock-Kohlekraftwerkes Europas an diesem Standort (!) können diese Prognosen zwar kein Anlaß sein, den Widerstand aufzugeben oder zu minimieren, aber sie sind durchaus geeignet, die Zukunft der Enkelkinder ganz allgemein, konkret die Zukunft der Enkelkinder in der Region unter ökologischen Aspekten nicht ganz so schwarz zu sehen wie bisher..Aber.“..es sind halt nur Prognosen.“

amo
amo
13 Jahre zuvor

#15, Thomas

Das Gegenteil war bisher nur der Fall.
Weil die Ausstattung des Marktes zu großzügig war, sind die Preis und der Handel teilweise (Mai 2006, wenn ich mich recht erinnere) eingebrochen.
Man muss nicht nur CO2-freie Stromerzeugung haben, auch ein Erzeugungsswitch von Kohle zu Gas bringt enorme Einsparungen. Diesen Wechsel „moderiert“ der Zertifikatepreis. Das funktioniert seit 2005 sehr gut.
Bednklich wird es nur, wenn wir energieintensive Produkte (z.B. Alu) importieren, statt diese selber herzustellen. Dann tun wir so, als ob wir sparen, die Emissionen entstehen aber woanders.

#14
ein, der auszog, 2 Anmerkungen:

1. Die Schadstoffemissionen (NOx, SO2, Staub, Schwermetalle) sind die Emissionen, die lokal relevant sind. CO2-Emissionen sind ein globales Problem, lokal aber nicht schädlich. Pro kWh wird Datteln4 gegenüber Scholven knapp 20% CO2 einsparen. Bei den Schadtstoffemissionen ist es viel mehr, vielleicht 90%. Entsprechend würde ich sagen, die alten Blöcke in Datteln emittieren mehr als das neue Kraftwerk, obwohl die Leistung 3,5 mal so hoch ist.

2. Dein Beispiel, Kraftwerk Scholven, emittiert doch nur, wenn es auch Strom produziert. Bei der Leistung und dem Wirkungsgrad kommt es eben auf „nur“ 5500 Volllaststunden.
Wenn der Bedarf da wäre, würde es 50% mehr produzieren und emittieren.
Entsprechend wird in Zukunft die Volllaststunden zurückgehen, weil mehr Wind-, Sonnenstrom eingespeist wird.
Die Energiemenge aus den Kohlekraftwerken brauchen wir nicht mehr, aber die Leistung, weil der Wind nicht immer verfügbar ist.

amo
amo
13 Jahre zuvor

#17

Warum dieskutiert man die Volllastunden nicht?
Weil die eine Seite lieber ein Horrorszenario darstellen will, siehe z.B. die Kraftwerkliste von WWF, in der alle Projekte, unabhängig von der Chance der Realisierung über 40 Jahre mit Volllast 7500h gerechnet wird. Das ist heute schon nicht Realität, z.B. Scholven ca. 5500 h, d.h. Mittellast, wie es auch in jedem Lehrbuch steht.

Auf der anderen Seite will sich kein Unternehmen einschränken lassen. Es werden bisher auch für 7500h Zertifikate kostenlos ausgeteilt. Jedes Unternehmen mit Mittellast- und Spitzenlastkraftwerken hat da jedes Jahr einen Haufen Geld bekommen.

ThomasK
ThomasK
13 Jahre zuvor

Der Verweis auf den Emissionszertifikatehandel ist bzgl. Datteln IV naiv. Auch wenn es theoretisch das beste Instrument ist, fehlen bisher die Werte für die langfristig Kappungen. Diese müssen noch für jede Handelsperiode politisch ausgehandelt werden. Und eine Politik, die für EONs Errichtung von Datteln IV Gesetze bricht und beugt, wird auch willfährig für EON sicherstellen, dass der Betrieb uneingeschränkt läuft. Im Zweifel wird das von EON mit dem im Grundgesetz verankert Schutz des Eigentums vor Gericht ausgefochten. Datteln IV ist Bauteil für Bauteil Ausdruck von EONs Hoffnung, dass eine vernünftige Kappung eben nicht durchgeführt wird.

Daher ist das Klimaschutzgesetz der Landesregierung auch nicht mit dem Verweis auf den Emissionszertifkatehandel angreifbar, da die weitere Steuerungswirkung noch nicht verbindlich festgelegt ist. Zumindest solange das nicht erfolgt, kann NRW beliebige eigene Regelungen zum Klimaschutz implementieren.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Stefan, interessant Deine Aussagen zu den Zeitplänen :“Zielabweichungsverfahren wird abgeschlossen, erst dann wird der neugefaßte LEP in Kraft treten.“Wunsch von Dir oder politische Planung beim RVR/bei der Landesregierung? Ich weiß nicht, zu welchem Zeitpunkt das Zielabweichungsverfahren d.d.Landesplanungsbehörde eingeleitet wird? Muß die Landesplanungsbehörde nicht abwarten, was die Anhörung zur Änderung des Regionalplanes ergibt und ob darauf aubauend die Verbandsversammlung des RVR endgültig den geänderten Regionalplan beschließen wird? Denn nur dann kann nach meiner Logik ein Verfahren eingeleitet werden, in dem zu klären ist, ob die -erst- feststehenden Änderungen des Regionalplanes, die von den Zielen der Landesplanung abweichen, per Zielab-weichungsverfahren „genehmigt“ werden.Und die Regionalplanänderung wird doch nach vierteljährlicher Anhörung vermutlich erst Anfang 2012 endgültig beschlossen werden.Erst dann Einleitung des Zielabweichungsverfahrens? Und wann Entscheidung darüber? Und wann wird das Verfahrensergebnis rechts- und bestandskräftig, wenn gegen den Verwaltungsakt als Ergebnis des Verfahrens geklagt wird? M.W.hätte z.B. die Stadt Waltrop ein Jahr Zeit, um ihre Klage einzureichen. Wenn Du bezüglich der Zeitpläne des RVR/der Landesreg. exaktere Kenntnisse hast, die meiner Meinung zu den Zeitplänen widersprechen, dann kläre mich ‚mal auf. Deine Aussagen provozieren meine Feststellung, daß die Politik -mit Ausnahme der LINKEN- in NRW alles tut, um den Weiterbau/Betrieb von E.on-Datteln „um jeden Preis“ zu gewährleisten: Der Regionalplan wird geändert. Geltendes Landesplanungsrecht wird per Zielabweichungsverfahren für diesen Einzelfall ausgesetzt. Das Klimaschutzgesetz sieht im Entwurf nichts vor, was den Weiterbau/den Betrieb unter Aspekten des Klimaschutzes erschweren könnte. Und die Änderung des LEP wir zeitlich so gestaltet, daß auch sie das E.on-Projekt nicht gefährden kann. So ist das, wenn es um Konzerinteressen geht!

amo
amo
13 Jahre zuvor

#20
Die CO2-Emissionen werden im Nationalen Allokationplan NAP festgelegt und muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden.
Im NAP2 (2009-2012) muss so gut wie alle Staaten nachbessern und haben das auch gemacht. Die Praxis beweisst deshalb, dass es funktioniert.
Der Betrieb eines KW ist schon eingeschränkt, weil eben CO2-Zertifikate für die Verbennung von Brennstoff nötig sind. Der Schutz des Eigentums ist natürlich gegeben, oder müssen Sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten, wenn Sie mit ihren privaten PKW unterwegs sind. Gerade für Anlagen, die nach der Einführung des Zertifikatehandels gebaut wurden, ist dieses Argument absurd.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Stefan,danke für die Info. Meine ersten Gedanken dazu: Entscheidung inhaltlicher Art zum beantragten Zielabweichungsverfahren, wie Du berichtest, Mitte 2012 ,oder wird es schon vorab eine Entscheidung der Staatskanzlei über die Zulässigkeit des Verfahrens geben mittels eines selbständig anfechtbarer Verwaltungsaktes?. In jeden Falle kann es zu einer Anfechtungsklage gegen die abschließende Entscheidung im Zielabweichungsverfahren kommen, z.B. d.d. Stadt Waltrop , was noch nicht förmlich beschlossen ist. Und für die Stadt Waltrop könnte eine Rechtsmittelfrist von einem Jahr gelten!.Bekanntlich hat eine solche Klage aufschiebende Wirkung, es sei denn……..!Und der letztinstanzliche Gerichtsentscheid zum Zielabweichungsverfahren wann? Dann ist auch unter zeitlichen Aspekten zu fragen, wann die Stadt Datteln ihr Bebauungsplanverfahren einleiten wird. Wartet sie die Rechts- und Bestandskraft des geänderten Regionalplanes und der Zielabweichungsentscheidung ab oder geht sie das Risiko ein, ohne diese rechts- und bestandssicheren Planungsentscheide des RVR/der Landesplanungsbehörde das B-Planverfahren durchzuführen? Wann und über welchen Zeitraum werden die im B-Planverfahren notwendigen Beteilingsverfahren abgewickelt -irgend wann 2o12?- und wann wird danach der Rat der Stadt Datteln diesen neuen B-Plan beschließen? Wer wird diesen dann zu welchem Zeitpunkt mittels eines Normenkontrollverfahrens vor dem OVG anfechten -Anfang 2013? Wann wird das OVG -und ggfls. das BVerwG erneut über den B-Plan entscheiden? Endgültige Rechtssicherheit für E.on vor 2014 oder erst 2015? . Offen ist für mich, ob und wann die zuständigen Genehmigungsbehörden, wie in der Vergangenheit, vor endgültiger planungsrechtlicher Sicherheit bereis bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilen und damit erneut das Risiko eingehen,daß jede von ihnen erolgreich beklagt wird, dh., mindestens erreicht werden könnte, daß per aufschiebender Wirkung der Klagen die Rechtskraft der jeweiligen Genehmigungen ausgesetzt wird. Da der Meistersiedlung, da dem BUND, da der Stadt Waltrop u.a. denkbaren Klägern hochkarätige Fachanwälte zur Verfügung stehen, nicht nur E.on,bleibt es also bis ins Jahr…..? spannend und voller Risiken für eine Investition von mehr als 1 Mrd €.Diese rechtlichen Risiken kann die Landespolitik z.B. über ein E.on-kompatibles Klimaschutzgesetz, über das Hinauszögern der Neufassung des LEP, über eine positive Entscheidung im Zielabweichungsverfahrn minimieren, aber ausschließen kann sie die zeitlichen und vor allem die inhaltlichen Risiken für E.on nicht; es sei denn, E.on „kauft“ alle denkbaren Kläger ein!

ThomasK
ThomasK
13 Jahre zuvor

@AMO:

Der erste und zweite NAP haben für den Klimaschutz gar nichts gebracht, weil die Zuteilungen kostenlos und viel zu großzügig waren. Einziger Erfolg ist die technische Einführung des Instruments. Selbst für den relativ kurzfristigen Zeithorizont bis 2020 gibt es keine verbindlichen Ziele, die mit dem Zertifikatshandel erreicht werden sollen und die weitere Ausgestaltung ist bisher unbestimmt.
Um im Bild zu bleiben: der Fahrtenschreiber ist eingeführt, aber der Autokäufer hat zum Zeitpunkts des Kaufs eben nicht die Ansage, dass noch während der Lebensdauer seines Neufahrzeugs die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit um 95 % reduziert werden wird und damit seine Investition sinnlos wird. Darauf wird sich EON beziehen, genauso, wie sie es jetzt schon bei den Kernkraftwerken vormachen.

Arnold Voß
Arnold Voß
13 Jahre zuvor

@ Walter Stach #24

Bislang sind die Gerichte, was die juristische Begrenzung von Investoreninteressen betrifft, in Deutschland relativ standhaft geblieben. Da sind wir noch keine Bananenrepublik. Ob Kläger allerdings bei einem entsprechenden Angebot genauso standhaft sind, steht in den Sternen.

EON kann bei der bisherigen Imnvestitionssumme aber trotz dieses immer noch vorhandenen Durchsetzungsrisikos nicht einfach zurückrudern. Erst recht nicht bei der anzunehmenden Laufzeit des Kraftwerks, die am Ende genügend an Gewinnen einspielen könnte.

Versagt hat bisher also nur die Politik. Bzw. wurde unter Rütgers das Vorgehen EONs absichtlich geduldet. Genau das konnte ROT-GRÜN nicht so weitermachen. Andererseits ist ROT politisch für das Kraftwerk und nur GRÜN dagegen, bzw. wäre unter einem grünen Ministerpräsidenten EONs Strategie von Anfang an gescheitert.

Nun, nachdem die Gerichte für rechtliche Ordnung gesorgt haben, stecken alle in der durch die Politik angerichteten Falle und sind offensichtlich unfähig und/oder unwillig da auch politisch wieder rauszukommen. Rütgers lässt also noch aus dem politischen OFF grüßen und setzt sich am Ende sogar noch in Abwesenheit durch.

Die politische Kernfrage ist dabei, was die Grünen aus ihrer Minderheitensituation hätten in der Koalition tun können, um das Kraftwerk doch noch zu verhindern, d.h. seinen Weiterbau endgültig zu stoppen? Die rechtliche Frage werden am Ende, wie Stefan richtig vermutet, die Gerichte klären.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Arnold Voss: 1.) keine Meinungsverschiedenheiten zwischen uns! Selbstverständlich werden nicht nur die Kraftwerkgsgegner jeden möglichen Rechtsweg nutzen, um den E.on-Weiterbau/Betrieb zu verhindern, sondern E.on wird-seinen Aktionären verpflichtet-mit allen seinen Möglichkeiten dagegen halten;und da hockkarätiger juristischer Rat sehr teuer ist, hat E.on hier sogar Vorteile gegenüber den Kraftwerksgegner. Vielleicht kommt es E.on ja aus „preisgünstiger“, wenn alle denkbaren Kläger „eingekauft“ werden, was ich bei Einigen von ihnen jedoch kategorisch ausschließe.Ich habe lediglich noch einmal an die mehrfachen Rechtswegmöglichkeiten der Kraftwerksgegner erinnert und an den Zeitraum, der in Anspruch genommen werden wird, wenn alle REchtsmittel ausgeschöpft werden, wo von ich ausgehe.2.) Auch in der politischen Bewertung sind wir uns einig. Wir im Raum Datteln/Waltrop haben aufgrund der Aussagen im Wahlkampf -sh.Trittin,sh.Priggen-, und die haben beide Klartext gesprochen, darauf gesetzt, daß die Grünen Koalitionspartner werden und dementsprechend gewählt -leider zu wenige-.Und wir haben darauf gesetzt, daß die Grünen in den Koalitionsverhandlungen in Sachen Weiterbau/Betrieb von E.on ihre Wahlversprechen durchsetzen, zumindest aber wesentlich präziser hätten im Koalitionsvertrag absichern können als letztlich geschehen. Es ging ja nicht um politische Nebensächlichkeiten, sondern um einen essentiellen Bestandteil landespolitischer Ziele der Grünen!Hinzu kommt, daß wir weiterhin der Meinung sind, daß Grüne und SPD jetzt sogar gegen ihre eigene Vereinbarung in Sachen E.on-Datteln verstoßen haben. Sie waren sich in den Koalitionsverhandlungen einig, p o l i t i s c h nichts zu tun zu Gunsten oder zu Lasten des E.on Kraftwerkes. Nunmehr haben eben neben SPD/CDU/FDP auch die G r ü n e n eine wichige p o l i t i s c h e Entscheidung p r o Kraftwerk getroffen -Zustimmung zur Änderung des RPlanes und zu einem Zielabweichungsverfahren. ausschließlich mit dem Ziel, den Weiterbau/Betrieb des E.on-Kraftwerkes zu ermöglichen. Ich erinner zudem noch einmal daran, wie z.B.Norbert Römer seinerzeit Rüttgers attaktiert hat, als der versuchte, die E.on-Interessen mit der sog.Lex-E.on zu realisieren -Änderung des Landesplanungsgesetzes. Jetzt will Römer im Ergebnis dasselbe, nur verfahrensmäßiger einfacher , eben keine Gesetzesänderung, sondern nur ein Verwaltungsverfahren -Zielabwechungsverfahren-. Ich habe als SPD ler deshalb N.Römer mehrfach massiv vorgeworfen, politisch unehrlich zu agieren, was er selbstverständlich erbost zurückgewiesen hat.

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