In der vergangenen Woche hatte ein Gericht Walter Herrmann untersagt, Bilder von toten und verstümmelten Kindern zu zeigen. Herrmann betreibt seit Jahren auf dem Platz vor dem Kölner Dom die „Klagemauer“, eine öffentliche Ausstellung, in der er Israel dämonisiert und als Kindermörder bezeichnet wird. Dazu zeigt er Bilder von blutüberströmten, zerstümmelten Leichen von Kindern und Erwachsenen und behauptet, sie seien von Israelis ermordet worden. Die Fotos sind zu brutal und verstörend, um sie hier zu zeigen.
Das Gericht machte damit Schluss. Gerd Buurmann war bei dem Prozess anwesend und schrieb auf seinem Blog „Tapfer im Nirgendwo“:
Aufgrund dieser öffentlichen Zurschaustellung von Gewaltbildern sah es die Richterin als erwiesen an, dass Walter Herrmann gegen §15 Jugendschutzgesetz verstossen hat. §15 bestimmt, dass jugendgefährdende Trägermedien nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen. Zudem dürfen Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt werden.
Nun sind die Bilder wieder da. Nur anders. Herrmann hat auf das Urteil reagiert. Gerd war da und hat sich die Sache angeschaut:
Walter Herrmann zeigt nicht nur diese Parolen sondern nach wie vor auch Fotos von geschundenen Kindern! Die Bilder stellt er allerdings jetzt so aus, dass die brutalen Bilder für Erwachsene nur sichtbar werden, wenn sie eine Pappe hochklappen. Kinder jedoch können die Bilder weiterhin jederzeit sehen, auch ohne die Pappen zu bewegen, da die Pappen so gebogenen sind, dass sie von der Kinderperspektive aus, also von unten gesehen, die brutalen Bilder nicht verdecken.
Mehr zu dem Thema auf Gerds Blog:
Walter Herrmann hat den Reifen platt!
Walter Herrmann wurde in erster Instanz verurteilt!